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  #1  
Alt 10.09.2006, 22:11
Benutzerbild von Niphargus
Niphargus Niphargus ist offline
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Standard Ankern über Nacht in den Altrheinarmen

Hallo liebe Leser,

ich plane für dieses Jahr noch einen Abstecher auf den Rhein. Dazu möchte ich wissen, ob und wenn ja wo es erlaubt ist auf den Altrheinarmen über Nacht zu ankern. Bisher konnte ich nur in Erfahrung bringen, dass dies wohl in Rheinland-Pfalz generell verboten ist. Mein Zielgebiet wäre der Rhein zwischen Km 350 und 600.

An Literatur habe ich "Der Rhein" von Manfred Fenzl zu Rate gezogen, da ist aber auch nichts genaueres zu erfahren.

Auch für weiterführende Tipps zu dem genannten Revier wäre ich dankbar, bin bis jetzt nur auf dem Neckar rumgeschippert. Boot ist eine Doriff 770.

Viele Grüße
-Thomas-
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  #2  
Alt 11.09.2006, 00:08
Benutzerbild von alaska
alaska alaska ist offline
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Rheinlanf Pfalz ist die Nacht auf Anker verboten.
In Baden Württemberg sind viele Altrheinarme nicht befahrbar, bzw. gesperrt.

Die Nacht auf dem Anker geht z.b.
-Hafen Wörth KM 363,00
-Emilsee Lauterburg- Frankreich KM 350
-Beinheimer See- F KM 363
-Petersee, oberhalb Iffezheim
-und......nee das verrate ich lieber doch nicht.....

(ca. Kilometerangaben angefügt)
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Bald wieder vom Oberrhein.
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  #3  
Alt 11.09.2006, 01:23
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Ride The Lightning Ride The Lightning ist offline
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Hallo,

wenn mich nicht alles täuscht müsste bei Kilometer 600 ungefähr Wiesbaden/ Mainz sein.

Meine Bekannten übernachten z.B. in der Eltvillerau oder der Mariannenau.

Gruß,
Lars
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  #4  
Alt 11.09.2006, 14:51
Benutzerbild von Niphargus
Niphargus Niphargus ist offline
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Hallo,

vielen Dank für die Tipps, damit ist mir schon ein ganzes Stück weiter geholfen.

@Alaska: danke für die Kilometerangaben.

@ Lars: Km 600 ist ca. Koblenz, die Mariannenaue und Eltviller Aue liegen also auf meinem Weg.

Viele Grüße
-Thomas-
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  #5  
Alt 11.09.2006, 17:44
Benutzerbild von KaiB
KaiB KaiB ist offline
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Zitat:
Zitat von alaska
Rheinlanf Pfalz ist die Nacht auf Anker verboten.
In Baden Württemberg sind viele Altrheinarme nicht befahrbar, bzw. gesperrt.

Die Nacht auf dem Anker geht z.b.
-Hafen Wörth KM 363,00
-Emilsee Lauterburg- Frankreich KM 350
-Beinheimer See- F KM 363
-Petersee, oberhalb Iffezheim
-und......nee das verrate ich lieber doch nicht.....

(ca. Kilometerangaben angefügt)
Nur mal so aus Neugier...
gibt es für diese Nachtankerverbote eine offizielle Begründung bzw., eine Stelle man eine solche erfahren könnte.
Ich bin mal mit einem Kumpel nur noch mit Ach und Krach -abends- aus einer Schleuse aus der Lahn wieder in den Rhein gekommen und wir mußten noch bis Köln/Porz durchrasseln, was allerdings mit der Mittelstreckenrakete die der Knabe betreibt eher lässig bezüglich der Zeit und mit hohem Spaßfaktor aber weniger lässig für die Nieren abging...andernfalls hätten wir dort oben übernachten müssen. Allerdings hätte ich nun nicht mal sagen können, ob und wo wir das gedurft hätten.
Lange Rede kurzer Zwerg, wenn ich nun aus welchen Gründen auch immer keinen offiziell freigegeben Hafen oder Ankerplatz erreichen kann, was mache ich dann. Muss ja nicht unbedingt ein Kinken in der Törnplanung gewesen sein , kann ja auch durch einen Schaden oder so mal passieren.
Gruß
Kai
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  #6  
Alt 11.09.2006, 19:02
Benutzerbild von alaska
alaska alaska ist offline
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Zitat:
Zitat von KaiB
Lange Rede kurzer Zwerg, wenn ich nun aus welchen Gründen auch immer keinen offiziell freigegeben Hafen oder Ankerplatz erreichen kann, was mache ich dann.
Gruß Kai
Reinfahren und evtl. gegen das Anker-/Liegeverbot verstossen und bei ganz uneinsichtigen WaPos den Strafzettel bezahlen.

Im Reffenthal sind es glaub ich 130,00 Euro bei 6m.....
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  #7  
Alt 11.09.2006, 19:36
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xtw xtw ist offline
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Spitzfindig gefragt : wie sieht es denn aus, wenn man an solcher Stelle einen Motorschaden hat (ein paar defekte Fake-Teile muss man natürlich an Bord haben) und offiziell ankern MUSS ?! Den Standstreifen darf man bei einer Panne (und NUR dann) ja auch befahren...

Mich interessiert dabei lediglich, ob dei Wapos trotzdem eine Handhabe gegen mich hätten (Teile und gute Geschichte vorausgesetzt).
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Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !
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  #8  
Alt 11.09.2006, 21:26
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alaska alaska ist offline
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Ich könnte mir vorstellen, daß im schlimmsten Falle, dich die WaPo dann in den nächsten Hafen abschleppt oder sogar einen kostenpflichtigen Schlepper ordert.
Mit Glück darfst du liegen bleiben und deinen "Motorschaden" über Nacht beheben.
Ich denke das sind Einzelfallentscheidungen und wir sollten
mit solchen Tricks nicht anfangen und froh sein wenn die WaPo im Ernstfall mit Hilfe zur Stelle ist.
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  #9  
Alt 11.09.2006, 22:59
Benutzerbild von ToDi
ToDi ToDi ist offline
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und wenn Du das ganze hier schon im Forum breittrittst ... ich wäre mir nicht so sicher, ob nicht die WaschPo auch mal ins BF schaut
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Gruß Thomas
hier gehts zum Archiv und zur Linkliste
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  #10  
Alt 11.09.2006, 23:19
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Zitat:
Zitat von ToDi
und wenn Du das ganze hier schon im Forum breittrittst ... ich wäre mir nicht so sicher, ob nicht die WaschPo auch mal ins BF schaut
Zumindest von einem weiß ich es genau.
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  #11  
Alt 12.09.2006, 00:09
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Völlig Wurscht, ob das hier einer mitliest. Quod errat demonstrandum und so. Mich interessiert dabei auch garnicht, wie man am besten trickst (ok, kam vielleicht anders rüber), sondern wie das seitens der Wapo gehandhabt wird. Kostenpflichtig abschleppen lassen ist nicht drin, nur zur Gefahrenabwehr oder im Falle eines Vergehens, wie im Strassenverkehr auch.
Gibt es eigentlich eine Begründung für das Ankerverbot ?
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  #12  
Alt 13.09.2006, 22:26
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Hallo,

wieso braucht man bei Verboten immer Begründungen? Ist einfach so.
AQus welchen Gründen man auch immer zu solch einer Entscheidung gekommen ist. Wie man von Alaska gehört hat, in RP Ankern über Nacht verboten, in BW befahren der Altrheine verboden. Was ein Glück, daß es für die BW' ler RP und Frankreich gibt?

Gruß vom Rheinkilometer 400

Hartmut
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  #13  
Alt 14.09.2006, 01:04
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Wenn es keinen Grund gibt, kann man aber vielleicht etwas daran ändern - sofern Bedarf besteht.
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  #14  
Alt 14.09.2006, 09:33
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Zitat:
wieso braucht man bei Verboten immer Begründungen? Ist einfach so.
Hi Hartmut,

ich will ja nicht alles in Frage stellen oder sonstwo rummachen, aber dass man für Verbote keine Begründung braucht, dass will ich nicht akzeptieren.
Es ist doch wohl eher andersrum , dass nämlich grundsätzlich Fahr- und Bewegungsfreiheit besteht, eben das Grundrecht der Freizügigkeit nach § 11 Grundgesetz jedem zusteht.

Insofern muss das Verbot des Nachtankerns sehr wohl begründet werden; ich nehme aaber mal an, dass eine solche Begründung bei der verantwortlichen Behörde auch zu erfahren ist.
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  #15  
Alt 14.09.2006, 09:52
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Noch was :

Dieses Recht - also die Freizügigkeit - darf "... nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen es...... zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen, oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbare Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist."

So gesehen wäre die Frage nicht uninteressant, weshalb das Ankern über Nacht im z.B. im Reffental verboten ist (..was ich bisher gar nicht wusste..).
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  #16  
Alt 14.09.2006, 19:51
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Hallo,

gut, ich denke, daß die Grünen viele Gründe gefunden haben. Wenn man so die Sparheimer unter den Bootsfahrern sieht, würde keiner mehr in die Anlagen fahren und alle würden frei übernachten. Da möchte ich nicht das Gewässer nach einem Wochenende betrachten, da ja alle so sauber sind und sich umweltgerecht verhalten. Denkt mal an die Autobahnrastplätze. Bei manchen muß man doch aufpassen nicht ständig in Tretminen zu geraden. Aber das ist wie im Bus. Es stinkt und keiner ist es gewesen. Wenn ich sehe, wie auch andere Gelände hinterlassen werden, so braucht man sich nicht zu wundern, daß hier die Bewegungsfreiheit etwas eingeschränkt wird zum Wohle aller, welche in RP die Gewässer noch befahren dürfen, was zB in BW gar nicht mehr geht. Also nehme ich lieber eine kleine Einschränkung in Kauf als ein Verbot zu haben.

Gruß vom Rheinkilometer 400

Hartmut
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  #17  
Alt 14.09.2006, 21:54
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Abgesehen davon, dass die Grünen in meinen Augen das dickste Krebsgeschwür der deutschen Politik sind, ergibt das keinen Sinn.

50% aller Autofahrer fahren zu schnell - werden deshalb die Strassen gesperrt ? Nein, denn das wäre Schwachsinn !

Wenn es Fälle von Verunreinigungen geben sollte, muss das eben kontrolliert und vor allem bestraft werden. Es kann und darf aber nicht sein, dass alle Bootfahrer wegen den Untaten einiger weniger eine Sanktionierung hinnehmen müssen. Was soll das denn bitte sein ? Sippenhaft für Bootler ?!

Vielleicht findet ja noch jemand den Grund für das Verbot raus, wobei es wirklich sein kann, dass der vorgeschobene Grund so dumm ist, wie beschrieben !
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  #18  
Alt 15.09.2006, 07:44
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Gebhard Gebhard ist offline
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Ich sehe das grundsätzlich so, wie Thorsten es geschrieben hat. Wenn es keinen nachvollziehbaren Grund gibt, dass Boote mit F-Tank usw. nicht über Nacht ankern dürfen, dann kann es doch nicht rechtens sein, dass alle für einige wenige bestraft werden.
Ganz abgesehen davon, wenn ich mir vorstelle ( oder auch ausrechne), wieviel Kot die Unzahl an Wasservögeln in den angeblich geschützten Gewässern hinterlassen, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass hier einige wenige Boote an Wochenenden etwas verschlechtern sollen.
Im Bodensee z.B. hat gerade diese Unzahl von Wasserviehchern schon bewirkt, dass Badeplätze wegen festgestellter Kolibakterien geschlossen werden mussten. Nicht also wegen Bootsfahrern, sondern wegen Wasservögeln.
Also, so gesehen, wäre es wirklich nicht schlecht, zu erfahren, weshalb manche Gewässer gesperrt oder zeitlich gesperrt worden sind. Manchmal hat man schon den Eindruck, als würden da ein paar verbohrte und mit Scheuklappen versehene Vogelschützer in den Landratsämtern sitzen.
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  #19  
Alt 15.09.2006, 09:36
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Oh, oh...

Wir Bootsfahrer sollten wirklich froh sein, dass wir noch z.B. ins Reffenthal fahren dürfen.

Vor einigen Jahren stand dies genauso wie der Lampertheimer Altrhein in Hessen auf der Kippe.

Dies hätte besonders die dort ansassigen Clubs sehr getroffen.

Die WAPO kann mit ihrem Radar vom Rhein aus sehr genau feststellen wo verbotenerweise über Nacht geankert wird.
Wer genug Kleingeld dabei hat, den wird es nicht stören.
Besser ist es aber das Geld am Abend in den Clublokalen auszugeben.

Der LVM-RLP hat sich mit Politikern in den letzten Jahren sehr für die Öffnung neuer Altrheinarme eingesetzt.
Man glaubt gar nicht wie viele Behörden auf beiden Rheinseiten ihren Segen geben müssen.
Aber wir geben die Hoffnung nicht auf und bitten bis dahin das Nachtankern zu unterlassen, damit diese Bemühungen nicht vergeblich sind.

Links zu den Befahrensregelungen findet man unter

http://www.rbnetz.de/rhein/tourenskipper-rhein.htm



Haltet diese Regeln bitte unbedingt ein und alle Skipper werden noch lange Zeit sehr schöne Stunden in den Altrheinarmen verbringen dürfen.

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  #20  
Alt 15.09.2006, 16:24
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Zitat:
Zitat von Reiner
:
............................................
Der LVM-RLP hat sich mit Politikern in den letzten Jahren sehr für die Öffnung neuer Altrheinarme eingesetzt.
Man glaubt gar nicht wie viele Behörden auf beiden Rheinseiten ihren Segen geben müssen.
Aber wir geben die Hoffnung nicht auf und bitten bis dahin das Nachtankern zu unterlassen, damit diese Bemühungen nicht vergeblich sind.

..................................................
Hallo,

ich glaube, daß Reiner das Richtige geschrieben hat. Wer schon mal mit Behörden zu tun hatte, wenn es darum geht, Sport in der Natur zu etablieren, der weiß wovon ich spreche. Es gibt so viele Einfüsse auf Genehmigungsverfahren. Anscheinend gehören halt auch die Bootfahrer nicht zu einflußreichen Leuten, wie zB auch die Luftsportler nicht. Ich war einige Jahre im Luftsportverband Rheinland-Pfalz tätig. Hier findet auch ein ewiger Kampf statt. Naturschutz, Angelgründe, Erhaltung von Nistplätzen, ungestörte Vogelwelt, Gewässerreinheit sind die wichtigsten Schlagworte.

Gruß Hartmut
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Hartmut

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  #21  
Alt 15.09.2006, 16:29
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Zitat:
Zitat von xtw
50% aller Autofahrer fahren zu schnell - werden deshalb die Strassen gesperrt ? Nein, denn das wäre Schwachsinn !

!
Hallo,

warum ist es Schwachsinn? Weil von Straßen sehr viele abhängig sind, nämlich die komplette Wirtschaft. Auf die Lobby und die Interessen der Mehrheit kommt es an. Zudem kann man die sogenannten Raser noch abkassieren.

Gruß Hartmut
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  #22  
Alt 15.09.2006, 17:25
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Völlig richtig. Und genauso würde ich als Bootfahrer erwarten, dass von umweltverschmutzenden Bootfahrern (und nicht nur Bootfahrern) kassiert wird, und nicht für alle gemäß Kollektivschuld/Sippenhaft das Befahren/Ankern verboten wird.

Aber wie schon gesagt : noch kennen wir den (vorgeschobenen) Grund des Ankerverbotes ja nicht.

Auch mit dem "sogenannten" Rasern bin ich Deiner Meinung, Linksspurtrödler sind die eigentliche Gefahr, nämlich das unnötige und unberechenbare Verkehrshinderniss, oft sogar aus Vorsatz und Oberlehrergetue. Mich nerven mehr die relaen Raser, die mit 40 km/h durch unseren verkehrsberuhigten Bereich rasen, die Kinder ohne Abzubremsen von der Strasse jagen und sich dann darüber wundern, dass ihnen eine ************** in die Frontscheibe segelt (aus juristischen Gründen zensiert ! )
Selbstverständlich wird bei uns nicht kontrolliert, denn hier ginge es ja nur um die Sicherheit von Bürgern, und nicht um das große Abzocken wie an den vierspurigen Ausfallstrassen, wo sie täglich blitzen...

Auch mit dem Behördenirrsinn (fünf Anlaufstationen für einen Vorgang etc.) hast Du recht - als Taucher kenne ich das auch zur Genüge. Womit ich in einem See (Hude), der zum Baden freigegeben ist, als Taucher das Wasser kontaminieren soll, kann mir niemand sagen, verboten ist es aus dem Grund trotzdem !
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  #23  
Alt 16.09.2006, 09:08
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Vielleicht sollst du beim Tauchen was nicht finden dürfen...

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  #24  
Alt 18.09.2006, 20:42
sister sister ist offline
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Standard nochmal zwei Anker-Tips

Wunderbar ankern kann man auch am

Erfelder Altrhein (ca. km 500.. oder so)

Der Lampertheimer Altrhein (km 441) ist auch befahrbar und
ankern ist auch erlaubt.
Bei Niedrigwasser kann es allerdings etwas "brackig" sein.

Viel Spass bei Deinem Törn.
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  #25  
Alt 18.09.2006, 22:31
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alaska alaska ist offline
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Standard Re: nochmal zwei Anker-Tips

Zitat:
Zitat von sister
Erfelder Altrhein (ca. km 500.. oder so)
Liegt bei Kilometer 474 RU.
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Bald wieder vom Oberrhein.
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