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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #76  
Alt 23.06.2017, 20:50
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Federball Federball ist offline
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Zitat:
Zitat von holzwurm Beitrag anzeigen
Moin an alle Anwälte, Hobbyjuristen und schlauen Köppe.
Ich werde einen alten Monark 18 PS kaufen.
Das der keine 18 PS an der Schraube haben wird ist wohl sicher. Damals wurde PS ja am Kopf und nicht an der Schraube gemessen. Das werden wohl so bei 14 sein.

Muss ich das nachweisen oder kann mein Sohn damit ohne Schein fahren.
Bei Verstößen und strafbaren Handlungen gilt ja der Nachweis der Schuld seitens der Behörden.

Boot wird im Seebereich einsetzt ,muß und wird nicht zugelassen.
Lösungsansatz: im Seebereich brauchts gar keinen Führerschein.

Grüße, Reinhard
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  #77  
Alt 23.06.2017, 20:58
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Jörg 07 Jörg 07 ist offline
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Zitat:
Zitat von Federballspieler Beitrag anzeigen
Lösungsansatz: im Seebereich brauchts gar keinen Führerschein.

Grüße, Reinhard
Seeschifffahrtsstraßen gehören wohl nicht zum Seebereich ??
Wäre mir neu ...
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Gruß Jörg
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„Denn die einen sind im Dunkeln. Und die anderen sind im Licht.
Und man siehet die im Lichte. Die im Dunkeln sieht man nicht.”
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  #78  
Alt 23.06.2017, 21:04
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Federball Federball ist offline
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.....wäre für mich Küste, und damit müsste ein Boot (in Deutschland) zugelassen sein. Der TO schreibt explizit ....muß und wird nicht zugelassen. =>ergo: der "richtige" Seebereich.
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  #79  
Alt 23.06.2017, 21:08
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Zitat:
Zitat von Federballspieler Beitrag anzeigen
.....wäre für mich Küste, und damit müsste ein Boot (in Deutschland) zugelassen sein. Der TO schreibt explizit ....muß und wird nicht zugelassen. =>ergo: der "richtige" Seebereich.
An der Küste braucht das Schiff nur Namen und Heimathafen, sonst nix!
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #80  
Alt 23.06.2017, 22:41
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
also für unsere WSP und auch diejenigen im schifffahrtspolizeilichem Vollzug beim WSA und den Bußgeldstellen reicht die Angabe des Herstellers aus. Sagt der 18PS , z.B. auf dem Typenschild oder auch aus dem Erfahrungsschatz des jeweiligen Vollzugsbeamten (man mag überrascht sein, aber einige kennen sich sogar mit Motortypen und Herstellern aus), dann hat er die erstmal auch. Ist der Motor gedrosselt oder gibt der Hersteller eine geringere tatsächliche Nutzleistung an, muss dies der Fahrzeugführer/Eigner entweder direkt durch entsprechende Dokumente vor Ort nachweisen, oder kann dies ja gerne im weiteren Verfahren tun.

Für die ermittelnde WSP reicht erstmal der Anscheinsbeweis für die entsprechende Anzeige bei die Verwaltungsbehörde und dem Untersagen der Fahrt ohne SBF völlig aus.
Sollte der Betroffende auch während der Ermittlungen keine entlastenden Beweise vorlegen können, wird die Verwaltungsbehörde auch ohne Schwierigkeiten erstmal eine Geldbuße für das Fahren ohne SBF (Schiffsführer) und das Zulassen der Fahrt (Eigner) aussprechen.

Ich stelle mir sogar eine Sicherstellung/Beschlagnahme des Motors rechtlich schwierig vor. Weil die Verwaltungsbehörde ja hier gegen den Verfahrensbetroffenen vorgehen müsste. Wozu? - Zum Zwecke der Entlastung oder zum Zwecke eines Beweises der Bereits durch die vorhandenen Angaben erbracht wurde?
Machen wir dann demnächst auch Hausdurchsuchungen um angeblich vorhandene Ausnahmegenehmigungen aufzufinden.

Was die Idee zum Entfernen/Abändern von Beschriftungen und Typenschildern angeht; zum Einen -siehe oben- (bei der WSP sind auch nicht alle auf den Kopf gefallen), zum Anderen sagte mir mal auf einem Seminar ein Sachbearbeiter einer Bußgeldstelle, "das Bußgeld wird vierstellig", weil Vorsatz.
Gleiches gilt übrigens auch bei vorsätzlich falschen Angaben zum Erlagen eines KF-Kennzeichens. Dies stellt immer noch keine Form der Zulassung zum Verkehr dar.

Bis dann

Dominic
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  #81  
Alt 24.06.2017, 08:21
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Manche Leute fragen halt wollen aber keine Antworten


Nicht ganz... Die wollen nur die Antworten, die ihnen in den Kram passen.

Ich verstehs nicht. Das Ergebnis war klar, doch jetzt gehts mit den gleichen Argumenten von vorne los.
Nochmal: es steht 18 drauf, also geht diePOL von 18PS aus. Wenn Du dann ein Gutachten odet eine Herstellerbescheinigung vorweisen kannst, dass der Motor nur 15 hat, ist es OK. Sonst OWI, Bußgeld und ggf. Auswirkungen auf die Autoführerscheine.


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Viele Grüße
Michael
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  #82  
Alt 24.06.2017, 10:25
Visara Visara ist offline
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
An der Küste braucht das Schiff nur Namen und Heimathafen, sonst nix!
Falsch! Im Bereich der Seeschifffahrtsstraßen gibt es keine Kennzeichnungspflicht (von Ausnahmen abgesehen).
Name und Heimathafen sind zwar gerne gesehen, aber keine Pflicht. Es "braucht" also nix.
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  #83  
Alt 24.06.2017, 11:26
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Dieses Forum ist manchmal ziemlich schwierig.

Und nocheinmal: An einer Maschine muss ein Typen/Leistungsschild angebracht sein, aus dem klassifizierende und indentifizierende Daten hervorgehen. Ein pflichtiges Kernmerkmal ist das Baujahr, welches immer und an jeder Maschine angebracht sein muss.
Dieses Baujahr ist maßgeblich für den "Stand der Technik" der Klassifizierung und Ermittlung der Technischen Daten.
Der Ist-Stand ist die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Anhang I 1.7.3 vom 29. Dezember 2009.

Das Meßverfahren und der Stand der Technik aus dem Regelwerk der 50iger Jahre ist nicht gleichzusetzen mit dem Jetzigen!

Die Meßverfahren und die resultierenden Daten sind IMMER in Verbindung mit dem Baujahr zu sehen und so ist es nun mal das 18PS Antriebsleistung der 50iger eventl. weniger sind als 11,3kw aus 2017.

Zur Vereinfachung bei einer Überprüfung ist ein aktueller amtlicher Zettel bestimmt hilfreich, da WSP'ler nicht zwangsläufig Sachverständige sind aber mehr auch nicht. Ob es Stress und Laufereien gibt, will ich nicht bestreiten aber den Ausgang würde ich recht entspannt entgegentreten.

Die hier oft zitierte Freiliste führte die WSP mit um Rechtssicherheit zu haben, nicht umgekehrt.
Ich sage nur VEB Forelle...
Mir geht es hier bei nicht um den Monarl per se, sondern um die Aussage: Da steht 18PS drauf, also darfst du ihn nicht führerseinfrei fahren. Doch! Es geht, sobald ich den Nachweis führen kann, dass 18PS 1950 weniger als 11,03 KW 2015 sind. Wie und wann ich das mache, steht auf einem anderen Blatt. Zur Vereinfachung sucht man sich ein Dokument eines aaS der das attestiert.

Jeder der meine Aussage nun in Abfrage stellt, soll doch bitte durch Nennen der Quelle und Rechtsaussage gegenhalten.

Übrigens habe ich einen Batman-Aufkleber auf meinem Motordeckel und war gestern Nacht trotzdem nicht in GothamCity!
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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Geändert von Freibeuter (24.06.2017 um 11:33 Uhr)
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  #84  
Alt 24.06.2017, 12:26
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Mich habt ihr überzeugt. Los, machen.
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  #85  
Alt 24.06.2017, 13:06
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen

Dieses Forum ist manchmal ziemlich schwierig.

Mir geht es hier bei nicht um den Monarl per se, sondern um die Aussage: Da steht 18PS drauf, also darfst du ihn nicht führerseinfrei fahren. Doch! Es geht, sobald ich den Nachweis führen kann, dass 18PS 1950 weniger als 11,03 KW 2015 sind. Wie und wann ich das mache, steht auf einem anderen Blatt. Zur Vereinfachung sucht man sich ein Dokument eines aaS der das attestiert.

Jeder der meine Aussage nun in Abfrage stellt, soll doch bitte durch Nennen der Quelle und Rechtsaussage gegenhalten.
Deine Aussage wird nicht in Abfrage gestellt. Ich stelle nur fest, das du nur wiederholt hast, was wir von Anfang an geschrieben haben.
Deine Aussage "Führerschein frei, Doch" haben wir nicht in Frage gestellt.
Nochmal, dein "Doch" gilt nur, wie wir und auch du wiederholst, nur in Verbindung eines Nachweis, Beglaubigung, Attest, Schreiben, Urkunde oder sonst der gleichen.
Zusammengefasst, ohne Nachweis kein Fahren, mit Nachweis alles in Butter.
Ergo, das Forum, in diesem Fall hier, ist nicht schwierig

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  #86  
Alt 24.06.2017, 13:42
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Dein Attest ist das, dass die Leistungsermittlung mit dem Stand der Technik von 1965 stattgefunden hat.
Du meinst man muss bei jeder Meßverfahrensänderung ein Gutachten erstellen lassen und mitführen, welches die aktuellen Daten spiegelt...?
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #87  
Alt 24.06.2017, 16:03
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Tuckerboot-Lühe Tuckerboot-Lühe ist offline
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Dein Attest ist das, dass die Leistungsermittlung mit dem Stand der Technik von 1965 stattgefunden hat.
Du meinst man muss bei jeder Meßverfahrensänderung ein Gutachten erstellen lassen und mitführen, welches die aktuellen Daten spiegelt...?
Die Frage ist, ob derjenige, der Dich kontrolliert, darüber Bescheid weiß bzw. Deine Argumentation glaubt. Ein entsprechendes Gutachten/Schreiben sofort vorlegen zu können, wäre sicher hilfreich und erspart den Ärger hinterher.
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Michael
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  #88  
Alt 24.06.2017, 21:21
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Dein Attest ist das, dass die Leistungsermittlung mit dem Stand der Technik von 1965 stattgefunden hat.
Du meinst man muss bei jeder Meßverfahrensänderung ein Gutachten erstellen lassen und mitführen, welches die aktuellen Daten spiegelt...?
Da haste mich leider falsch verstanden.
Ich meinte es so, wie Michael schrieb. Bei einer Kontrolle ein Schreiben oder Gutachten vorzulegen, nimmt jeden eventuellen Wind aus den Segeln. Ohne Schreiben können bei einer Kontrolle ziemliche Scherereien entstehen.
Es ist doch besser, wenn ich im Vorraus gewappnet bin, anstatt in Erklärungsnot zu geraten.
Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Dein Attest ist das, dass die Leistungsermittlung mit dem Stand der Technik von 1965 stattgefunden hat.
Du meinst man muss bei jeder Meßverfahrensänderung ein Gutachten erstellen lassen und mitführen, welches die aktuellen Daten spiegelt...?

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  #89  
Alt 25.06.2017, 13:40
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Zitat:
Zitat von Heliklaus Beitrag anzeigen
Da haste mich leider falsch verstanden.
Ich meinte es so, wie Michael schrieb. Bei einer Kontrolle ein Schreiben oder Gutachten vorzulegen, nimmt jeden eventuellen Wind aus den Segeln. .

Ab #13 steht unaufdringlich 18PS sind 18PS, wel es 18 PS sind. Sieht ein WSP Mann 18PS auf dem Deckel wirst du gevierteilt, weil er keine Ahnung von seinem Beruf hat und das vollstreckt was auf dem Deckel steht... Inkl des PKW Scheins und der Lebensversicherung. Alles weg! Mach bloss den Führerschein!
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #90  
Alt 25.06.2017, 13:49
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Sieht ein WSP Mann 18PS auf dem Deckel wirst du gevierteilt,....
Ja ... dann mach' doch einfach den Deckel ab oder spritz ihn um ... bekleb' in neu ...
... man kann sich auch Probleme hausgemacht an "die Backe kleben".

Seid doch einfach mal ein bisschen flexibel ...
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  #91  
Alt 25.06.2017, 14:04
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Da sehe ich noch ein Problem. Wenn der 18 Ps-Motor aufgrund von Verschleiß jetzt nur noch 14,9 Ps hat und dieses auch bescheinigt bekommt ist er durch einfache Überholung wieder bei 18 Ps und dann hat derjenige wissentlich eine unerlaubte Leistungssteigerung gemacht.
Seit wann gibt es eigentlich die feste Formel oder auch die jetzige Umrechnung von Ps auf KW oder umgekehrt?
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Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #92  
Alt 25.06.2017, 15:49
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1 PS ist in DIN 66036 definiert als die Leistung, die erbracht werden muss, um einen Körper der Masse m = 75 kg entgegen dem Schwerefeld der Erde (bei Normfallbeschleunigung 9,80665 m/s²) mit einer Geschwindigkeit von 1 m/s zu bewegen.[7] Ähnlich lautet bereits die Definition von James Watt.
__________________
Thomas

"Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt".
(Albert Einstein)
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  #93  
Alt 25.06.2017, 16:34
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Libertad Libertad ist offline
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Die Definition ist das Eine, die Meßkriterien das Andere.
Messen an der Kurbelwelle oder an der Propellerwelle, Lichtmaschine im Leerlauf oder bei Vollast?
Temperatur und Luftdruck haben auch einen Einfluß auf die Leistung. Gibt es einen Abzug bzw. Zuschlag für Meßtoleranzen?
Reden wir über DIN-, Cuna- oder SAE-PS?
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Gruß
Ewald
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  #94  
Alt 25.06.2017, 22:12
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Sagt mal Leute geht es noch?
Sicher gibt es hinsichtlich von Messungen Toleranzen und Vorgaben unter welchen Bedingungen die Messungen durchgeführt werden müssen und bewertet werden müssen. Wollt Ihr ihr hier langsam eine Diplomarbeit, geschweige denn eine Dissertation machen?
Geht es hier langsam nach dem Motto: Hallo Herr Professor ich habe da noch eine Frage, geschweige denn ich weiß noch was?
Tzzzzzzzzzzzzz.........!!!
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Thomas

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  #95  
Alt 25.06.2017, 22:44
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Nö, ist ganz einfach.
Die POL sieht das Boot mit der 18 auf dem Motordeckel, der auf einem Motor aus den 50er/60er Jahren stammt.

Die meisten hier halten das für ein Problem, weil die POL dann von 18 PS, also Führerscheinpflicht ausgeht, und rät dazu, ein entsprechendes Gutachten/Schreiben dabeizuhaben, dass bestätigt, dass der Motor weniger als 15PS hat.

Einige wenige argumentieren, dass die POL davon zu überzeugen ist, dass damals ein anderes Messverfahren herrschte und dass man die POL davon überzeugen könne.

Möge jeder selbst entscheiden, was wahrscheinlicher ist.


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Viele Grüße
Michael
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  #96  
Alt 26.06.2017, 06:17
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Zitat:
Zitat von Jörg 07 Beitrag anzeigen
Schön wenn Alle es immer besser wissen, aber selber nix ...

Wenn ich selber nix weiß, dann würde ich bei Fragen zu Schnitzel oder Steak vorzugsweise den Metzger Fragen und nicht den Gemüsehändler

Gruß Lutz
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  #97  
Alt 26.06.2017, 06:38
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Wenn ich selber nix weiß, dann würde ich bei Fragen zu Schnitzel oder Steak vorzugsweise den Metzger Fragen und nicht den Gemüsehändler

Gruß Lutz
Naja, der Vergleich hinkt nun schon ein wenig. Den Gemüsehändler würde ich unserem Fall mal gleichsetzen mit einer
Zeitung oder Online-Portal wie "Emotion", "Fit & Fun", "Gartenzeitung" usw. Ich habe aber schon bei jemanden nachgefragt,
der sich in dieser Materie etwas auskennt.

https://www.yacht.de/suchen/sword/Au%C3%9Fenborder.html

Das solltest Du wissen, als jemand der das Hobby Wassersport hat. Oder tust Du nur so und willst einfach auch mal was schreiben ?
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  #98  
Alt 26.06.2017, 06:50
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Zitat:
Zitat von Jörg 07 Beitrag anzeigen
... Ich habe aber schon bei jemanden nachgefragt,
der sich in dieser Materie etwas auskennt. ...
Grundsätzlich würde ich da von der Redaktion eines Magazins keine Rechtssicherheit erwarten.
Die lassen sich doch nicht festnageln und, falls es ein Bußgeld gibt, in Regress nehmen.

Gruß Lutz
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  #99  
Alt 26.06.2017, 07:09
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Grundsätzlich würde ich da von der Redaktion eines Magazins keine Rechtssicherheit erwarten.
Die lassen sich doch nicht festnageln und, falls es ein Bußgeld gibt, in Regress nehmen.

Gruß Lutz
Wir schweifen zwar etwas ab, aber es ging mir doch auch nicht um eine Rechtsauskunft,
worauf ich die später eventuell festnageln könnte, sondern vielmehr :

Zitat:
Na meine Vermutung war, dass sie sich auskennen mit Leistungsmessungen an Motoren
und dazu was sagen könnten. War halt ein Versuch.
Zitat:
... wie wird die maximale Leistung eines AB gemessen, ...
Beste Ratschlag, der bisher auch öfter schon genannt wurde ist (außer der Tip den SBF zu machen), jemanden finden der die
(noch vorhandene) tatsächliche Leistung dieses AB ermitteln und urkundlich bestätigen kann. Diese ermittelte Leistung,
würde ich dann als Zahl auf die Haube des AB pinseln, wenn sie denn kleiner-gleich 15 PS ist.
Andere Möglichkeit, durch die 3 Seemeilen "durchrudern" und dann erst den 18 PS AB anschmeißen ...
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Gruß Jörg
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Alt 26.06.2017, 12:20
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Zitat:
Zitat von holzwurm Beitrag anzeigen
Ich werde einen alten Monark 18 PS kaufen.
Das der keine 18 PS an der Schraube haben wird ist wohl sicher. Damals wurde PS ja am Kopf und nicht an der Schraube gemessen. Das werden wohl so bei 14 sein.
Grundsatzfrage, Du machst ja eher Rätselraten.
18 PS stehen da, jede Polizeistreife wird es also auch als 18 PS erachten.

Bei meinem 200 PS AD41 stehen nach dem Z-Antrieb noch 188 PS am Propeller an, das sind 6 % Verlustleistung.

Wie kommst Du jetzt drauf, dass ein AB %ual mehr Verlustleistung als ein zweifach umgelenkter Z hat? Selbst wenn ich das mit dem AB gleich setze blieben da noch fast 17 PS übrig. Den technischen Sachverständigen möchte ich sehen, der Dir schriftlich 16,7 % Verlustleistung attestiert...
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Grüße aus Randberlin, Rocco

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