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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 01.09.2009, 20:34
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Standard Rechtsanspruch wegen Falschreparatur?

Hallo Freunde.
War mit Womo Pfingsten an den Gardasee.
Nach 200km am Stück, fällt ploetzlich das Vorderlicht (einschl. Fernlicht) aus. Standlicht geht aber noch. Bin dann bis zur nächsten Tankestelle ohne Licht in tiefster Nacht. Alle Sicherungen OK. Nach der Pause von 1h ging wieder alles. Dann weitergefahren. Stunde später das gleiche Problem. Nach 3h Pause ging es wieder.

Zuhause beim FIAT Händler wurde ein Fehler im Lenkkopfschalter "geschätzt". Dieser wurde dann ausgewechselt.

Weiter ausgefallen war die Fahrerkabinenbeleuchtung - Ab/Aufblendlicht - Warnblinker. Der Rest funktioniert (Lichter hinten und am Aufbau auch)

Habe einen 2005er DUC 2,8L Dethleffs Aufbau HG 5881

Nun war ich in den Sommerferien im Kroatienurlaub. Wieder nach 350km das Licht ausgefallen - 2h später lief es wieder um 80km später wieder den Geist aufzugeben. Und ich hatte 800km Nachtfahrt geplant. Ergo Fähre verpasst und fast 2 Urlaubstage verschenkt ect.

Bei der Rückfahrt DITO! Ich hätte das Womo am liebsten gesprengt!

Nun also hat der Händler mir 250 € abgeknöpft für ein Ersatzteil, ohne das alte auf Funktion zu prüfen. Der Fehler ist immer noch da. Habe ich da einen Rechtsanspruch auf Rückerstattung?
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  #2  
Alt 01.09.2009, 20:37
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Zitat:
Zitat von style0410 Beitrag anzeigen

Nun also hat der Händler mir 250 € abgeknöpft für ein Ersatzteil, ohne das alte auf Funktion zu prüfen. Der Fehler ist immer noch da. Habe ich da einen Rechtsanspruch auf Rückerstattung?

Nö.
Das ist nun ein anderer Fehler.
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Siehe auch www.kegel.de
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  #3  
Alt 01.09.2009, 20:38
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Zitat:
Zitat von Cyrus Beitrag anzeigen
Nö.
Das ist nun eine anderer Fehler.
Hey wir sind doch nicht in Kroatien... Ich kann doch eine 100% Fehlerdiagnose verlangen... oder liege ich da so falsch?
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  #4  
Alt 01.09.2009, 20:42
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Zitat:
Zitat von style0410 Beitrag anzeigen
Hey wir sind doch nicht in Kroatien... Ich kann doch eine 100% Fehlerdiagnose verlangen... oder liege ich da so falsch?
Im Prinzip liegst Du da nicht falsch. Allerdings ist es in der Praxis schwer bis unmöglich, diesen Anspruch durchzusetzen. Denn Du musst beweisen können, dass die Werkstatt den Fehler nicht fachgerecht repariert hat bzw. das falsche Teil getauscht hat. Unmöglich!
Ist natürlich ärgerlich, sollte man aber unter "Lebensrisiko" abheften und sich möglichst keine grauen Haare wachsen lassen.

P.S. Das ist hier natürlich keine fundierte Rechtsberatung, sondern nur meine laienhafte Ansicht. Rechtsansprüche lassen sich also aus meiner Antwort nicht ableiten
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  #5  
Alt 01.09.2009, 20:42
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Zitat:
Zitat von style0410 Beitrag anzeigen
oder liege ich da so falsch?

Ja.

Die können dir tausende von Euros abknöpfen bis das Licht brennt.

Schon mal an Zusatzscheinwerfer gedacht?
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  #6  
Alt 01.09.2009, 20:47
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Das ist bestimmt nur ein ganz billiges Masseproblem.
Hatte ich bei meinem auch mal. Aber selber gesucht und gefunden. War der Masseverteiler rechts unter dem Amaturenbrett, allerdings älteres BJ.
Gruß Ralf
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  #7  
Alt 01.09.2009, 20:49
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Zitat:
Zitat von Cyrus Beitrag anzeigen
Ja.
Die können dir tausende von Euros abknöpfen bis das Licht brennt.
Schon mal an Zusatzscheinwerfer gedacht?
Das Gefühl habe ich auch...

Hmm -aber das kann doch nicht sein, dass ich an ein neuwertiges FZ mit 20´km Zusatzlampen bauen muss, weil der FIAT Mann den Fehler nicht findet, geschweige denn bei FIAT je ein solches Problem gab

WERS GLAUBT...
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  #8  
Alt 01.09.2009, 21:12
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Zitat:
Zitat von style0410 Beitrag anzeigen
Das Gefühl habe ich auch...

Hmm -aber das kann doch nicht sein, dass ich an ein neuwertiges FZ mit 20´km Zusatzlampen bauen muss, weil der FIAT Mann den Fehler nicht findet, geschweige denn bei FIAT je ein solches Problem gab

WERS GLAUBT...
Habe doch schon geschrieben das es dieses Problem schon an einem Fiat Ducato mit Dethleffs Aufbau gab.
Wenn aber deine teueren Zusatzscheinwerfer die selbe Masse haben werden die auch nicht funktionieren.
Gruß Ralf
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  #9  
Alt 01.09.2009, 21:17
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Meine Frau fährt einen Fiat Panda aus 06.

Links Fahrlicht, rechts Fernlicht, links Leuchtweitenregulierung ständig rauf und runter untermalt von einem ständigen flackern. Wohlgemerkt, dass macht er alles gleichzeitig!

Anscheinend ist der Bodycomputer ( so eine Art Gateway oder Verteilersteuergerät) defekt. Kostenpunkt 750 Euro nur Material. Der Gebläsemotor mit seinem Vorwiderstand 190 und 30€ sind ebenfalls im Arsch.

Der Kleine braucht noch ein paar neue Schluffen und die große Wartung ist dran.

Kosten für Wartung und Instandsetzung die für den ERSTEN!!!! TÜV HU-Termin nötig sind, summieren sich fast auf einen wirtschaftlichen Totalschaden.

Bella macchina
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #10  
Alt 01.09.2009, 21:20
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Hallo,

event. könnte es sein, dass nach einer Fahrzeit von mehreren Stunden ein Bauteil in der Elektronik (Platine) warm wird und ihre Funktion einstellt. Nach Abkühlung funktioniert dann wieder alles. Versuche heraus zu finden wo der Strom für die ausgefallenen Lampen drüber läuft, bei Ausfall sprühe (falls Du drann kommst) Kältespray auf das Teil um es runterzukühlen, schau was anschließemd passiert.

Moderne Fahrzeuge haben relativ oft Probleme mit nicht abgeleiteter Wärme und fangen ab und an an zu spinnen.

Eine Werkstatt die gezielt Teile tauscht weil sie der Meinung ist dass damit eine Reparatur erfolgt ist, muss auch Gewährleistung darauf geben. Tritt der Fehler dann immer noch auf war die Reparatur erfolglos, d.h. die Werkstatt muss nachbessern. Wie oft habe ich erlebt dass einem Kunden was eingebaut wurde was garnicht defekt war, deshalb die vermeintlich defekten Teile immer mitgeben lassen.
Bekommt die Werkstatt auch nach zweimaliger Nachbesserung den Defekt nicht in den Griff, hat man theoretisch Recht auf Wandlung, also Geld zurück. Wichtig ist der Unterschied bei der Beauftragung an die Werkstatt ob der Kunde eine Fehlersuche beauftragt, hierbei sieht die Werkstatt am besten aus, weil sie den Erfolg nicht schuldet. Oder ob man die gezilete Beseitigung eines bestimmten Fehlers beauftragt, jetzt schuldet die Werkstatt den Erfolg. Im ersten Fall hat man kein Nachbesserungsrecht im zweiten eigentlich schon.

Mein kleiner Hinweis noch: mein Geschreibsel stellt selbstverständlich keine Rechtsberatung dar, sondern nur meine Meinung.

Sollte Dein Fiathändler die Reparatur nicht hinbekommen, versuche es mal bei den Jungs vom Boschdienst, die halte ich für fitter in Punkto Elektronik.

Schöne Grüße
Frank
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  #11  
Alt 01.09.2009, 21:22
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FIAT= Fehler In Allen Teilen
aber ich bin mit meinem WOMI jetzt zufrieden.
Gruß Ralf
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  #12  
Alt 01.09.2009, 23:22
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Zuhause beim FIAT Händler wurde ein Fehler im Lenkkopfschalter "geschätzt". Dieser wurde dann ausgewechselt.

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Nun war ich in den Sommerferien im Kroatienurlaub. Wieder nach 350km das Licht ausgefallen - 2h später lief es wieder um 80km später wieder den Geist aufzugeben. Und ich hatte 800km Nachtfahrt geplant. Ergo Fähre verpasst und fast 2 Urlaubstage verschenkt ect.

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Soll ich dir ein Schreiben aufsetzen, oder schaffst du das selbst????
Wenn ich mir in deinem Laden die Haare schneiden lasse und die nach 4 Wochen wieder lang sind, ist das Gewährleistung????
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"Das immer wieder Schwierige im Leben ist nicht so sehr, andere zu beeinflussen und zu ändern -
am schwierigsten ist es, sich entsprechend den Bedingungen, mit denen man konfrontiert wird, selbst zu ändern."
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  #13  
Alt 02.09.2009, 06:48
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Zitat von Stephan-HB Beitrag anzeigen
Soll ich dir ein Schreiben aufsetzen, oder schaffst du das selbst????
Wenn ich mir in deinem Laden die Haare schneiden lasse und die nach 4 Wochen wieder lang sind, ist das Gewährleistung????
Nee, das ist keine Gewährleistung, sondern Körperverletzung (!!! echt!!!), wenn ich ohne Deine ausdrückliche Einwilligung beginne zu schneiden.

Das Schreiben setze ich selbst auf... (DANKESCHÖN)
Ich muss ja mein ganzes Schimpfvokabular unterbekommen
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  #14  
Alt 02.09.2009, 06:54
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Bekommt die Werkstatt auch nach zweimaliger Nachbesserung den Defekt nicht in den Griff, hat man theoretisch Recht auf Wandlung, also Geld zurück. Wichtig ist der Unterschied bei der Beauftragung an die Werkstatt ob der Kunde eine Fehlersuche beauftragt, hierbei sieht die Werkstatt am besten aus, weil sie den Erfolg nicht schuldet. Oder ob man die gezilete Beseitigung eines bestimmten Fehlers beauftragt, jetzt schuldet die Werkstatt den Erfolg. Im ersten Fall hat man kein Nachbesserungsrecht im zweiten eigentlich schon.
Frank

DANKE DIR FRANK
mit der Aussagen kann ich gut was anfangen!
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