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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #51  
Alt 04.12.2020, 16:07
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chris32 chris32 ist offline
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Zitat:
Es ist dennoch nicht erlaubt.
In deinem ominösen See nicht, das habe ich verstanden. Aber es geht ja hier nicht um deinen See, dessen Namen du offenbar nicht nennen willst. Dort werde ich niemals Boot fahren, versprochen.

Zitat:
Weil etwa Trinkwasser aus dem Gewässer entnommen wird oder es als Trinkwasserspeicher genutzt wird, wie übrigens sehr viele Seen.
Nochmal: Es handelt sich um ein Durchgangsgewässer. Ich hoffe sehr, dass kein Trinkwasser entnommen wird.
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  #52  
Alt 04.12.2020, 16:08
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Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Zitat:
Zitat von chris32 Beitrag anzeigen
In deinem ominösen See nicht, das habe ich verstanden. Aber es geht ja hier nicht um deinen See, dessen Namen du offenbar nicht nennen willst. Dort werde ich niemals Boot fahren, versprochen.
Ist nicht mein See und eine regionale Seeordnung dürfte wohl jeder See in Europa haben. Ich kenne gerade keinen ohne.
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  #53  
Alt 04.12.2020, 16:27
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Zitat:
Zitat von chris32 Beitrag anzeigen
Das ist nicht korrekt. Ich befahre das Gewässer mit einem Kleinfahrzeug, und das mache ich ohne Verbrennungsmotor, denn dieser ist hochgeklappt. Das ich keinen inaktiven Verbrennungsmotor mitführen darf, wird nicht erwähnt.
Doch, da steht "ohne Verbrennungsmotor". Da steht nicht "ohne in Betrieb gesetzten Verbrennungsmotor". Wenn du einen dabei hast, bist du nicht ohne. Er ist nur nicht in Betrieb.
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  #54  
Alt 04.12.2020, 16:31
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Zitat:
Zitat von chris32 Beitrag anzeigen
Das ist nicht korrekt. Ich befahre das Gewässer mit einem Kleinfahrzeug, und das mache ich ohne Verbrennungsmotor, denn dieser ist hochgeklappt. Das ich keinen inaktiven Verbrennungsmotor mitführen darf, wird nicht erwähnt. ...
Es heißt aber:
Das Befahren der Wublitz (Potsdamer Havel) ist nur Kleinfahrzeugen ohne Verbrennungsmotor gestattet.
und nicht
Das Befahren der Wublitz ist nur Kleinfahrzeugen die ohne Verbrennungsmotor fahren gestattet.

"Verbrennungsmotor" bezieht sich auf das Kleinfahrzeug und nicht aufs Fahren.

Gruß Lutz
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  #55  
Alt 04.12.2020, 16:33
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Zitat:
Zitat von Der mit dem Boot tanzt Beitrag anzeigen
Eigentlich ist es eindeutig. Wenn Motor läuft dann Schwarzer Kegel, andere Lichterführung wie Motorboot und andere Vorfahrtsregeln. Das ist dann ein Motorboot.
....Schwarzer Kegel nur dann, wenn beim Motorlauf noch Segel gesetzt sind (falls im Text vorher nicht erwähnt ) - ohne Segel ist es ja eindeutig.
Grüße, Reinhard

Der BE fragte aber nach den Betriebskosten eines Konsolenbootes :
Hallo NN,
mein Schlauchi war zwar kein Konsolenboot, aber ich habe ja noch 1 Plasteboot => jährlich 1 Büxe Antifouling reicht für eine 4 -- 5m Konsole, Kunststoffreiniger aus dem Supermarkt, alle ca. 100 BS Öl + Filterwechsel. Wenn die Stunden nicht zusammenkommen, würde ich das alle 3 Jahre machen - fürs Bauchgefühl. Impeller beim AB habe ich keine Ahnung, beim 20er Honda bin ich (vielleicht verkehrt, aber es hat geklappt) von meinem Yanmar Diesel ausgegangen, + habe 8 Jahre nicht gewechselt. Nach 10 hätte ich - für den Bauch - gewechselt : mal schnell nachsehen wie beim Diesel (3x M4 Schraube in ca. 2 Minuten) geht leider nicht.
Ergo : die durch das Boot entstehenden Kosten sind sehr gering, wenn man(n) einfache Arbeiten selber macht. Bist du Frau: lass deinen Mann ran.
Den großen Teil macht der Liegeplatz + die Versicherung aus.

Geändert von Federball (04.12.2020 um 16:39 Uhr)
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  #56  
Alt 04.12.2020, 17:02
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Zitat:
Zitat von Libertad Beitrag anzeigen
Wenn ein Segelfahrzeug unter Motor als Maschinenfahrzeug angesehen wird (Vorfahrtsregeln, Beleuchtung), dann dürfte das auch im Zusammenhang mit A15 gelten.
Das ist wohl so richtig - auch wenn diese Frage von mir kam.

"Witzig" ist allerdings, dass beim Tafelzeichen A.15 steht: Fahrverbot für ein Segelfahrzeug

Nun gibt es aber nach den Begriffsbestimmungen im §1.01 überhaupt keine "Segelfahrzeuge", denn am unterscheidet nach 2." Fahrzeug mit Maschinenantrieb" und 15. "Fahrzeug unter Segel".

Aber jetzt kommt es, beim Tafelzeichen A.12 steht: Fahrverbot für Fahrzeuge mit Maschinenantrieb und im §1.01 heißt es dazu: 2. "Fahrzeug mit Maschinenantrieb":
ein Fahrzeug mit eigener in Tätigkeit gesetzter Antriebsmaschine,
...

Wenn nun der Betrieb der Antriebsmaschine entscheidend dafür ist, ob es sich überhaupt um ein Fahrzeug mit Maschinenantrieb handelt oder nicht,
könnte man wieder argumentieren, dass es sich bei einem Boot mit E-Motor und nicht in Betrieb gesetztem Verbrennungsmotor folglich auch um eine Fahrzeug mit Elektro-Maschinenbetrieb
und nicht um ein Fahrzeug mit Verbrennungs-Maschinenantrieb handelt.
Der Verbrennungsmotor also, da nicht in Betrieb, auch nicht zur Klassifizierung des Fahrzeugs herangezogen werden kann

Damit dürfte dann bei A.12 jedes "Segelboot", egal mit welcher - nicht in Betrieb genommenen - Motorisierung und
bei A.12 mit Zusatz "außer Elektromotor" auch jedes Boot mit E- und nicht in Betrieb gesetzten V-Motor fahren.

Gruß Lutz

P.S. Alle Klarheiten beseitigt
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  #57  
Alt 04.12.2020, 17:15
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Da es ja hier speziell um Dümmer und Steinhuder Meer geht, wäre ein Blick in die Verordnung hilfreich.

https://www.nlwkn.niedersachsen.de/s...eer-43482.html

Da steht unter §3 (2):
Zitat:
Segelfahrzeuge mit Verbrennungsmotor dürfen nur ohne Benutzung des Motors das Gewässer befahren.
Das heißt, dass es grundsätzlich schonmal möglich ist, einen nicht benutzten Verbrennungsmotor im Boot zu haben. Da hier explizit Segelboote beschrieben sind, zielt der Satz vermutlich darauf ab, auch Segelbooten mit Einbaumaschine, die den Motor nicht abmontieren können ein Befahren zu ermöglichen. Ob das auch bei abnehmbaren Außenbordern und Motorbooten gilt, ist beim NLWKN oder der Region Hannover (für die Zulassung auf dem Steinhuder Meer) zu erfragen. Kontaktperson beim NLWKN steht auf der verlinkten Seite.
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Gruß,
Henning

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  #58  
Alt 04.12.2020, 17:46
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Zitat:
Aber jetzt kommt es, beim Tafelzeichen A.12 steht: Fahrverbot für Fahrzeuge mit Maschinenantrieb und im §1.01 heißt es dazu: 2. "Fahrzeug mit Maschinenantrieb":
ein Fahrzeug mit eigener in Tätigkeit gesetzter Antriebsmaschine,
...
Wichtiger Hinweis, danke. Also kann man demnach mit hochgeklapptem, nicht in Tätigkeit befindlichem Motor fahren. Überall wo das Schild steht könnte man den Motor hochklappen und paddeln. Oder, wenn Elektromotoren explizit erlaubt sind, mit dem E-Motor fahren. Es ist nur noch fraglich, ob das Schild oder die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung mehr Bedeutung hat.

Zitat:
Da steht unter §3 (2):

Zitat:
Segelfahrzeuge mit Verbrennungsmotor dürfen nur ohne Benutzung des Motors das Gewässer befahren.
Das heißt, dass es grundsätzlich schonmal möglich ist, einen nicht benutzten Verbrennungsmotor im Boot zu haben. Da hier explizit Segelboote beschrieben sind, zielt der Satz vermutlich darauf ab, auch Segelbooten mit Einbaumaschine, die den Motor nicht abmontieren können ein Befahren zu ermöglichen.
Es könnte sein, dass die Variante "Motorboot mit Elektromotor als Zweitmotor" einfach zu selten ist bzw. man nicht daran gedacht hat das mit aufzunehmen.
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  #59  
Alt 04.12.2020, 18:16
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Zitat:
Zitat von chris32 Beitrag anzeigen
... Es könnte sein, dass die Variante "Motorboot mit Elektromotor als Zweitmotor" einfach zu selten ist bzw. man nicht daran gedacht hat das mit aufzunehmen.
Ich denke da eher, dass der § 3 Absatz
(1) Der Gemeingebrauch wird zugelassen für das Baden, das Befahren der Gewässer mit kleinen Fahrzeugen ohne Eigenantrieb oder mit batteriebetriebenen Elektromotoren mit einer
Leistung bis 7,35 kW (10 PS) und den Eissport.

allgemein keine Verbrenner, auch nicht als Generator für den Elektromotor, zulässt und Absatz (2) dann auch gewollt nur für Segelboote eine Ausnahme zulässt.

Gruß Lutz
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  #60  
Alt 05.12.2020, 22:12
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Diese Interpretation wird auch durch die OWI-Tatbestände in der VO gestützt. Das unbefugte Benutzen eines Verbrennungsmotors bei Segelfahrzeugen wird ausdrücklich genannt. Dürften die Elektromotorboote einen Verbrenner mitführen, müsste es einen entsprechenden OWI-Tatbestand geben. Stattdessen gibt es nur allgemein den Verstoß gegen den zulässigen Gemeingebrauch.


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  #61  
Alt 07.12.2020, 08:24
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Man könnte aber auch den Gleichheitsgrundsatz (GG Art. 3 (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.) als verletzt ansehen.

Welchen Unterschied macht es, ob es ein Segel- oder ein Motorfahrzeug ist, welches den "Verbrenner" mitführt ohne ihn in Betrieb zu nehmen.

Unterschwellig wird hier Seglern zugetraut sich grundsätzlich an die Vorschrift (Inbetriebnahme verboten) zu halten und MoBo-Fahrern unterstellt dagegen zu verstoßen .

Gruß Lutz
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  #62  
Alt 07.12.2020, 10:14
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Zitat:
Zitat von chris32 Beitrag anzeigen
Das ist nicht korrekt. Ich befahre das Gewässer mit einem Kleinfahrzeug, und das mache ich ohne Verbrennungsmotor, denn dieser ist hochgeklappt. Das ich keinen inaktiven Verbrennungsmotor mitführen darf, wird nicht erwähnt.
Ich hab mich mal für die Donau oberhalb Kelheims schlau gemacht.
Daß der AB aus ist und hochgeklappt reicht dort definitiv nicht, der darf nicht an Bord sein.
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  #63  
Alt 07.12.2020, 11:09
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Ich hab mich mal für die Donau oberhalb Kelheims schlau gemacht.
Daß der AB aus ist und hochgeklappt reicht dort definitiv nicht, der darf nicht an Bord sein.
Nach der bayerischen SchO §2 wird ein Fahrzeug (1.) schon durch die Ausrüstung mit einer eigene Triebkraft zum Fahrzeug mit Maschinenantrieb (2.).
Ein Hybrid-Motorboot bleibt hier auch rein elektrisch angetrieben ein Fahrzeug mit Verbrenner-Maschinenantrieb, weil das Vorhandensein des Verbrenners ausreicht.

Nach der BinSchStrO § 1.01 wird ein Fahrzeug (1.) erst dann zum Fahrzeug mit Maschinenantrieb (2.), wenn die fahrzeugeigene Antriebsmaschine in Tätigkeit gesetzt wird.
Ein Hybrid-Motorboot ist hier rein elektrisch angetrieben kein Fahrzeug mit Verbrenner-Maschinenantrieb, weil der Verbrenner nicht in Tätigkeit gesetzt ist.

Ein kleiner, vielleicht aber entscheidender Unterschied

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  #64  
Alt 07.12.2020, 12:16
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Sorry, das mag ja alles so stimmen und auch fürchterlich interessant sein, aber der TE hat eigentlich nach einem Boot gefragt... Nach 20 Beiträgen zur Paragraphenreiterei würde mich vielmehr interessieren, ob man mit dem Budget und "alles neu" tatsächlich auskommt.
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  #65  
Alt 07.12.2020, 12:44
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Zitat:
Zitat von DX-Zwo Beitrag anzeigen
Sorry, das mag ja alles so stimmen und auch fürchterlich interessant sein, aber der TE hat eigentlich nach einem Boot gefragt... Nach 20 Beiträgen zur Paragraphenreiterei würde mich vielmehr interessieren, ob man mit dem Budget und "alles neu" tatsächlich auskommt.
Dann hättest mal lieber alles gelesen, statt hier rumzumotzen.

DER TE hat auch gefragt:
Zitat:
Zitat von WatchME Beitrag anzeigen
... Da auf den Binnengewässern nur E-Antriebe bis 10PS erlaubt sind, muss es wohl ein E-Motor werden, oder kann man E und Benzinmotoren auch im Wechsel bei einem Boot nutzen ohne jedes Mal viel Geld für eine Montage in der Werft zu zahlen? ...
Da ist es dann schon auch ausschlaggebend, ob nun Steinhuder Meer, Dümmer, Geltungsbereich der BinSchStro, ...

Und das, was Dich so brennend interessiert wurde doch schon in #5 beantwortet:
Zitat:
Zitat von Moselfan Beitrag anzeigen
Da gibt es in dem Segment, für das Budget, weder was neu noch gebraucht.
Denke mit 30000k wird das schon eher was.
Grüße Manfred
Oder halt kurz und knapp: Nein.

Gruß Lutz
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  #66  
Alt 07.12.2020, 22:11
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Wow. Ganz schön was los hier �� danke bzgl. Kosteneinschötzung zu Boot und Laufenden Kosten! Aktuell lachen mich Konsolenboote schon sehr an, da werde ich nun tiefer einsteigen. Herzlichen Dank an alle !
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