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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 06.10.2018, 09:04
segano14 segano14 ist offline
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Standard Richtiger Kaufvertrag für Bootsverkauf

Hallo Leute, nun ist es soweit, dass mein Boot verkauft werden soll. Von daher möchte ich die Experten unter euch fragen, wo man einen hieb- und stichfesten Kaufvertrag aus dem Netz runterladen kann. Da es sich um einen höheren Betrag handelt, möchte ich schon auf der sicheren Seite stehen, dass alles seine Ordnung hat. Ist es dann so, dass nach Abschluss des Vertrages der Käufer keine Möglichkeit mehr hat, irgendwelche nachträgliche Regressansprüche zu stellen? D.h. "gekauft wie gesehen "?
Vielen Dank für eure Unterstützung.
Gruß Rudolf
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  #2  
Alt 06.10.2018, 09:17
Klampen Kaiser Klampen Kaiser ist offline
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Standard

Hallo Rudolf,
grundsätzlich kannst Du Dir vom ADAC oder Boat24 gute Musterverträge herunterladen.
Wenn Du als PRIVAT Verkäufer auftrittst, dann verkaufst Du ohne Gewährleistung, wobei
unwahre Angaben oder sogar arglistige Täuschung grundsätzlich dem Käufer das Recht einräumen, einen Vertrag anzufechten oder zu widerrufen.
Besonders im Hinblick auf VORSCHÄDEN, Gelcoatarbeiten, Versicherungsschäden und
Motor-Antriebsdefekt, gibt es immer wieder Probleme und Rechtsfälle.
Daher kann ich nur empfehlen, was Dir bekannt ist aus dem Besitz oder auch Vorbesitz des Bootes , schriftlich anzusetzen.
Aber wer offen und ehrlich ein Boot anbietet, darf eigentlich keine Probleme erwarten
und wenn dann im späteren Eigentum des Käufers ein Defekt auftritt, hast Du nichts zu befürchten. Dafür war es ein Privatverkauf
VG
Timo
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  #3  
Alt 06.10.2018, 09:45
Benutzerbild von Totti-Amun
Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Gerade zu der Gelcoat-Geschichte war neulich ein Bericht über ein anhängendes Gerichtsverfahren nach einem Kauf, obschon der Kauf schon mehrere Jahre zurücklag. Boot wurde nicht gekrant, aber die Einwandfreiheit des Rumpfes wohl mehrfach zugesichert, offenbar nicht mal schriftlich. Dennoch wurden dem Käufer gute Chancen eingeräumt.
Ich habe den genauen Fall aber nicht mehr genau im Sinn, lässt sich bestimmt im Web finden...
Gekauft wie gesehen gibt es ohnehin nicht, der Passus hält nicht. Man sollte lieber explizit eine Garantie nach EU-Recht ausschliessen und das nutzt auch nicht bei Täuschung.

Gruß

Totti
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  #4  
Alt 06.10.2018, 10:29
segano14 segano14 ist offline
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Vielen Dank schonmal für diese Tipps. Vielleicht gibt´s noch andere Anregungen, was man beim Vertrag beachten sollte, bzw. was man noch reinschreiben sollte. Vielen Dank im Voraus.
Rudolf
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  #5  
Alt 06.10.2018, 10:57
Benutzerbild von kabimibo
kabimibo kabimibo ist offline
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787 Danke in 339 Beiträgen
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Hier:

https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=252840

findest du noch einiges.
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Nehmt das Leben nicht so ernst - da kommt eh keiner lebend raus.
Gruß Michael
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  #6  
Alt 06.10.2018, 11:14
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wwoody wwoody ist offline
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Hier ist ein einfacher Kaufvertrag, der aber - meiner Ansicht nach - alles beinhaltet was wirklich notwendig ist.
Am besten noch von mind. einem Zeugen mitunterschreiben lassen, der bei der endgültigen Besichtigung/Übergabe dabei war/wäre, natürlich in der Annahme, dass deine Angaben zum Boot (+Motor, +Anhänger, +?) vollinhaltlich der Wahrheit entsprechen (werden), punkto bekannte Vorschäden, spezielle Eigenschaften, wichtige Infos, usw.
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf Kaufvertrag.pdf (58,2 KB, 519x aufgerufen)
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Gruß, Ranko

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  #7  
Alt 06.10.2018, 12:10
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Bei dem Vertrag fehlt mit mit Bezug auf die Teil/Anzahlung noch ein Passus bezüglich des Gefahrenübergang s.
Aber sowas kann man auch immer noch handschriftlich unter "sonstige Vereinbarungen" hinzufügen, genau wie Einstellung in Winterlagern,Liegeplatzübernahmen etc.

Chrischan
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  #8  
Alt 06.10.2018, 12:21
Andrei Andrei ist gerade online
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Meines Erachtens müssen folgende Sachen immer in den privaten Kaufvertrag:

1) Ausschluß der Gewährleistung unter Privatpersonen.
2) Hinweis, dass der Punkt 1 die Haftung des Verkäufers bei arglistiger Täuschung nicht aussliessst.
3) Alle bekannten Mängel schriftlich festhalten und den Zustand möglichst genau beschreiben.

Darüber hinaus sollte der Käufer die Möglichkeit haben, das Boot von allen Seiten zu sehen, damit muss das Boot raus. Denn nur dann kann man wirklich von "gekauft wie gesehen" sprechen.

Damit haben wir den Punkt 4:

Der Käufer hat das Boot von allen Seiten und in allen Ecken besichtigt und ist mit dem Zustand einverstanden. Dem Käufer wurde auch die Möglichkeit eingeräumt, einen Fachmann zur Beratung hinzu zuziehen.

Damit müsste folgender Rechtszustand geschaffen worden sein:

Der Käufer hat alles gesehen und kauft das Boot im bekannten Zustand. Der Verkäufer hat alles mögliche gezeigt. Wenn jetzt nach dem Kauf irgendwelche Defekte auftreten, dann ist das leider das persönliche Pech des Käufers, das Risiko hat man bei jedem Kauf von Privat. Dafür ist der Preis nicht so hoch, wie bei Neukauf.
Nochmal betont: sollte der Verkäufer arglistig etwas verschwiegen haben und der Käufer nachweisen kann, dass der Verkäufer von dem Mangel hätte wissen müssen, dann sieht die Sache anders aus.

Ich persönlich hatte mal einen Kaffeeautomaten als i.O. über EBay gekauft. Die Maschine meldete aber einen Fehler. Eigentlich Pech gehabt, aber nach dem Abnehmen des Deckels habe ich einen Zettel mit dem Vermerk "unrepariert zurück" mit der Auftragsnummer gefunden. Die Nachfrage bei der Werkstatt ergab, dass der Auftrag von der Verkäuferin kam. Blöd für die Verkäuferin... Nur war sie so abgebrüht, dass sie weiterhin behauptete, sich das nicht erklären zu können. Auch von Angesichts zu Angesichts. Und das bei wohlhabenden Verhältnissen, EFH etc.
Sie hat mir dann einen guten Nachlass gegeben, damit könnte ich die Maschine reparieren.

Gruß,
Andrei
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  #9  
Alt 06.10.2018, 13:33
segano14 segano14 ist offline
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Und wie sollte man es mit der Bezahlung halten? Handelt sich immerhin um einen Betrag über 50K .
Gruß Rudolf
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  #10  
Alt 06.10.2018, 13:45
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wwoody wwoody ist offline
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Rudolf, bei so einem Betrag würde ich persönlich den Kaufvertrag auf jeden Fall durch einen entsprechenden Rechtsanwalt (Wirtschaft) ausarbeiten lassen, eben mit dem Hinweis auf die Problematik als Verkäufer. Die 200 - 400 EUR dafür wäre mir das wert.
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Gruß, Ranko

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  #11  
Alt 06.10.2018, 13:45
Benutzerbild von trockenangler
trockenangler trockenangler ist offline
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Gemeinsam Bar bei der Bank auf dein Konto einzahlen lassen.
Oder der Käufer stimmt der Vorabüberweisung zu.
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Gruß Frank


Am Ende ist es egal, wie viele Atemzüge du gemacht hast, wichtig ist wie viele Momente dir den Atem geraubt haben.
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  #12  
Alt 06.10.2018, 15:40
Andrei Andrei ist gerade online
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Zitat:
Zitat von trockenangler Beitrag anzeigen
Gemeinsam Bar bei der Bank auf dein Konto einzahlen lassen.
Oder der Käufer stimmt der Vorabüberweisung zu.
Vorabüberweisung wäre mir lieber, weil bei der Bareinzahlung in solcher Höhe muss die Bank das an das Finanzamt melden und damit wird FA aktiv.

Es gibt heute die Möglichkeit einer Echtzeitüberweisung. Das kann der Käufer in dem Beisein des Verkäufers ausführen und der Verkäufer sofort auf seinem Konto sehen. Dann wird das Boot übergeben.
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  #13  
Alt 06.10.2018, 17:59
ulf_l ulf_l ist offline
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Hallo

Meines Wissens brigt der vollständige Gewährleistungsausschluß auch noch gewisse Fußangeln. Der z.B. ADAC-Vertrag https://www.adac.de/-/media/pdf/rech...aufvertrag.pdf hat dazu die im Moment "gültigste" Formulierung.

Gruß Ulf
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  #14  
Alt 06.10.2018, 18:03
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Stimmt, der ADAC-Kaufvertrag ist recht gut und umfangreich.
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Gruß, Ranko

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  #15  
Alt 06.10.2018, 18:04
segano14 segano14 ist offline
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Lieben Dank für eure Tipps. Weiß jetzt soweit Bescheid! Mal sehn wies abläuft.
Gruß Rudolf
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  #16  
Alt 08.10.2018, 08:55
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Blitzüberweisung geht problemlos, machen wir die letzten Jahre bei anderen Kaufgegenständen (Pferde) immer so.


Kostet zwar 15,- € oder sowas (je nach Bank) ist aber "Live" beizuwohnen...
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  #17  
Alt 08.10.2018, 11:26
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Flybridge Flybridge ist offline
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Zitat:
Zitat von segano14 Beitrag anzeigen
Hallo Leute, nun ist es soweit, dass mein Boot verkauft werden soll. Von daher möchte ich die Experten unter euch fragen, wo man einen hieb- und stichfesten Kaufvertrag aus dem Netz runterladen kann. Da es sich um einen höheren Betrag handelt, möchte ich schon auf der sicheren Seite stehen, dass alles seine Ordnung hat. Ist es dann so, dass nach Abschluss des Vertrages der Käufer keine Möglichkeit mehr hat, irgendwelche nachträgliche Regressansprüche zu stellen? D.h. "gekauft wie gesehen "?
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Gruß Rudolf

Es macht keinen Sinn, ein 08/15 - Muster zu erstellen, da die Modalitäten des Verkaufs und das Boot immer anders gestaltet sind. Man sollte auch nur das dokumentieren, was zu dokumentieren ist. Ich halte es gerade bei Gebrauchtbooten, die man selbst gebraucht gekauft hat, für unglücklich, wenn dort Rubriken mit Vorschäden, Anzahl der Vorbesitzer, etc.., genannt werden. Da kann man schnell in die Versuchnug kommen, irgendein Mist einzutragen, der später zum Problem wird.

Wir oben schon beschrieben: Msutervertrag nehmen, Anpassungswünsche einpflegen, ab zum Rechtsanwalt und einen Endvertrag absegnen lassen.

Überweisung am PC bringt m.E. nichts, da zunächst nur die Buchung zu sehen ist, nicht der Geldfluss.

Am besten an einem Werktag zur Bank gehen und das Geld dort bar einzahlen. Nur so besteht 100%ige Sicherheit. Wer dann Probleme mit dem Geldwäschegesetz hat, dem kann ich auch nicht helfen. Evtl. sollte man besser die Schwarzkohle ins Kopfkissen stopfen und sich kein Boot anschaffen.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #18  
Alt 08.10.2018, 11:57
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Trikeflieger2 Trikeflieger2 ist offline
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2.800 Danke in 1.276 Beiträgen
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100%-iger Kaufvertrag.....

Bareinzahlung nicht möglich, weil das FA sonst tätig wird.....

Vielleicht mache ich mir umsonst so meine Gedanken.....

Ich habe bisher meine Fahrzeuge (auch teurere) immer mit normalen Kaufverträgen verkauft, habe auch nichts zu verbergen gehabt. Und auch das Geld immer bar eingezahlt. Ja, es kam der Anruf der Bank, woher das Geld stammt. Angabe "Verkauf Auto oder Boot" hat gereicht.

Wer also nicht zu verheimlichen hat, braucht auch keinen Kaufvertrag vom RA.

Gruß Axel
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  #19  
Alt 08.10.2018, 17:01
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chrisma chrisma ist offline
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675 Danke in 482 Beiträgen
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Alles schon gut beschrieben, aber oftmals werden Boote im Ausland oder von Eignern verkauft die nicht im Sinne des Gesetzes "Verbraucher" sind. Unbedingt klären ob der Verkäufer selbständig ist! Kein Koffer voll Geld zum Treffpunkt mitnehmen! Unbedingt prüfen ob Hafenmeister das Boot kennt. Der Hafenmeister ist in vielen Fällen der beste "Notar", also besonders wenn nicht alles in deutscher Sprache aufgeschrieben werden kann den Hafenmeister alles ausfüllen lassen.
__________________
Andreas
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  #20  
Alt 09.10.2018, 05:58
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Yodajunior Yodajunior ist offline
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Ich Rufe immer bei der WaPo an und frage mit Hilfe der Rumpfnummer des Bootes oder der Motornummer nach ob hier irgendwelche Informationen vorliegen ( zB Diebstahl).
Ist gegenüber dem Verkäufer nicht Öse gemeint aber es gibt mir ein Gefühl das ich abgesichert habe was ging neben den hier bereits genannten Themen

PS. Ich mache das so, d.h. Nicht das andere das auch machen müssen
__________________
Viele Grüße
aus dem Schwabenländle

Thomas
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  #21  
Alt 09.10.2018, 06:21
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Zitat:
Zitat von Klampen Kaiser Beitrag anzeigen
... Wenn Du als PRIVAT Verkäufer auftrittst, dann verkaufst Du ohne Gewährleistung, ...
Das ist schlicht und ergreifend falsch, weil das kein Automatismus beim Privatverkauf ist.
Als "PRIVAT Verkäufer" hat man lediglich die Möglichkeit die Gewährleistung vertraglich auszuschließen, ansonsten gilt die gesetzliche Gewährleistung auch für Privatverkäufer.

Gruß Lutz
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  #22  
Alt 09.10.2018, 07:20
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Zitat:
Zitat von chrisma Beitrag anzeigen
Alles schon gut beschrieben, aber oftmals werden Boote im Ausland oder von Eignern verkauft die nicht im Sinne des Gesetzes "Verbraucher" sind. Unbedingt klären ob der Verkäufer selbständig ist! Kein Koffer voll Geld zum Treffpunkt mitnehmen! Unbedingt prüfen ob Hafenmeister das Boot kennt. Der Hafenmeister ist in vielen Fällen der beste "Notar", also besonders wenn nicht alles in deutscher Sprache aufgeschrieben werden kann den Hafenmeister alles ausfüllen lassen.
Zitat:
Zitat von Yodajunior Beitrag anzeigen
Ich Rufe immer bei der WaPo an und frage mit Hilfe der Rumpfnummer des Bootes oder der Motornummer nach ob hier irgendwelche Informationen vorliegen ( zB Diebstahl).
Ist gegenüber dem Verkäufer nicht Öse gemeint aber es gibt mir ein Gefühl das ich abgesichert habe was ging neben den hier bereits genannten Themen

PS. Ich mache das so, d.h. Nicht das andere das auch machen müssen


Der User will nicht kaufen, er will verkaufen!

Gruß Axel
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  #23  
Alt 10.10.2018, 17:00
scippy scippy ist offline
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Das ist schlicht und ergreifend falsch, weil das kein Automatismus beim Privatverkauf ist.
Als "PRIVAT Verkäufer" hat man lediglich die Möglichkeit die Gewährleistung vertraglich auszuschließen, ansonsten gilt die gesetzliche Gewährleistung auch für Privatverkäufer.

Gruß Lutz
Absolut korrekt. Bei privaten Second Hand-Geschäften kann die Gewährleistung vertraglich ganz ausgeschlossen werden. Diese auszuschließen, dazu rate ich übrigens dringend. Allerdings haftet der Verkäufer auch bei Ausschluss der Gewährleistung für Mängel, die er entweder arglistig verschwiegen hat oder für die er ggf. eine Beschaffenheitsgarantie übernommen hat. Deshalb: bei allem Anpreisen des Objektes der Begierde, man lässt sich in der Euphorie nur zu gern hinreißen, auch unbewusst Dinge von sich zu geben, die ggf. später als gegebene Beschaffenheitsgarantie ausgelegt werden können, deshalb - Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. Schon deshalb ist die Formulierung "gekauft wie gesehen" anzuraten. In diesem Zusammenhang kann auch eine Formulierung, in welcher der Käufer bestätigt, das er "ausreichend Gelegenheit hatte, den Kaufgegenstand zu prüfen" im Zweifel hilfreich sein.
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Beste Grüsse Scippy

"Gut gemeint" ist das Gegenteil von "Gut gemacht"
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  #24  
Alt 10.10.2018, 17:04
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Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Zitat:
Zitat von scippy Beitrag anzeigen
Schon deshalb ist die Formulierung "gekauft wie gesehen" anzuraten.
Diese Formulierung hält vor absolut keinem deutschen Gericht stand, sollte sich aber inzwischen rumgesprochen haben. Gekauft wie gesehen gibt es nicht!
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