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  #51  
Alt 20.01.2022, 18:59
Rolle1704 Rolle1704 ist offline
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Sehr interessant, danke. Auch weil der Link so kurz ist, dass man ihn bequem kopieren kann und keinen f*cklink braucht
Was mich an diesem Artikel stört, ist die Feststellung, dass man es für falsch hält, den letzten Besitzer für die Beseitigungskosten heranzuziehen. Wen denn sonst? Vielleicht spricht sich das herum und die Leute kaufen keine Schrottboote mehr. Und wenn doch? Bei Entsorgungskosten von 1.500 € für ein Boot der 10m-Klasse ist auch ein Schrottbootkäufer nicht überfordert.
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  #52  
Alt 20.01.2022, 20:38
Benutzerbild von Ostfriesen
Ostfriesen Ostfriesen ist offline
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Zitat:
Zitat von Rolle1704 Beitrag anzeigen
...
Bei Entsorgungskosten von 1.500 € für ein Boot der 10m-Klasse ist auch ein Schrottbootkäufer nicht überfordert.

Da darf ich Dein Augenmerk kurz auf die Details lenken?
Die aufgerufenen Preise pro Tonne gelten, wenn das Boot auf dem Hof des Verwerters steht.

Teuer dürfte der Transport dorthin werden ...

Bevor das erste Sägeblatt stumpf ist, während Du das Boot noch im Hafen zerlegst, dürfte die Gewerbeaufsicht bereits erschienen sein und einen Betriebsstopp verkünden.

Und ein Müllboot mit einem Überbreitentransport zu verlegen?
Eher nicht, oder?
__________________
Hier stand mal mein Name.
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  #53  
Alt 20.01.2022, 21:13
Rolle1704 Rolle1704 ist offline
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Boot: Im Wasser
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Verstehe. Da kann man natürlich von keinem verlangen, dass er die Kosten für sein handeln selbst trägt. Vollkaskomentalität, wenn ich zu blöd bin, müssen eben andere zahlen. Recht so
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  #54  
Alt 20.01.2022, 23:29
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NIDO NIDO ist offline
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Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
...
Zudem dürfte in jedem vernünftigen Liegeplatzvertrag drin stehen, dass der Hafenmeister natürlich Sicherungsmaßnahmen auf Kosten des Eigners vornehmen kann.
Da ist oft der Hase im Pfeffer. Ich habe bis dato bei keinem meiner Liegeplätze einen "Vertrag" bekommen. Nur eine Rechnung ohne Anhänge. Weder in DE noch in NL. Klar die Hafenordnung ist öffentlich einsehbar. Da steht aber nichts über solche Maßnahmen.

Zumindest in DE ist es geltendes Recht dass einem die AGB nachweisbar zur Zustimmung "vorgelegt" oder zumindest anheim gebracht werden. Dann gilt der Widerrufsparagraph.

Irre ich mich?

Gruß,
Udo
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  #55  
Alt 21.01.2022, 11:38
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Berni Berni ist offline
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Zitat:
Zitat von NIDO Beitrag anzeigen
Da ist oft der Hase im Pfeffer. Ich habe bis dato bei keinem meiner Liegeplätze einen "Vertrag" bekommen. Nur eine Rechnung ohne Anhänge. Weder in DE noch in NL. Klar die Hafenordnung ist öffentlich einsehbar. Da steht aber nichts über solche Maßnahmen.

Zumindest in DE ist es geltendes Recht dass einem die AGB nachweisbar zur Zustimmung "vorgelegt" oder zumindest anheim gebracht werden. Dann gilt der Widerrufsparagraph.

Irre ich mich?

Gruß,
Udo
In unserem Hafen haben alle Liegeplatzinhaber auch einen "anständigen" Vertrag - die Tagesgäste natürlich nicht...
__________________


Gruß

Berni
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  #56  
Alt 21.01.2022, 11:40
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
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Zitat:
Zitat von NIDO Beitrag anzeigen
Da ist oft der Hase im Pfeffer. Ich habe bis dato bei keinem meiner Liegeplätze einen "Vertrag" bekommen. Nur eine Rechnung ohne Anhänge. Weder in DE noch in NL. Klar die Hafenordnung ist öffentlich einsehbar. Da steht aber nichts über solche Maßnahmen.

Zumindest in DE ist es geltendes Recht dass einem die AGB nachweisbar zur Zustimmung "vorgelegt" oder zumindest anheim gebracht werden. Dann gilt der Widerrufsparagraph.

Irre ich mich?

Gruß,
Udo
Du irrst. Verträge können auch mündlich geschlossen werden. Sogar durch schlüssiges Handeln. Wenn du z.B. ohne ein Wort zu sagen in einen Bus einsteigst, schließt du einen Beförderungsvertrag.

Den AGB muss du auch nicht aktiv zustimmen.

Was genau in welchen AGB steht weiß ich natürlich nicht.

Hier mal die AGB von meinem ehemaligen Hafen.

https://jachthavendukra.nl/documenten/

Keine Ahnung was da alles drin steht.

Gruß
Chris

Edit: Wenn man Blei im Kiel hat, dann könnte man übrigens bei der Entsorgung noch mit Gewinn rausgehen. 1 Tonne liegt bei rund 2.000 €.
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  #57  
Alt 22.01.2022, 07:18
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Schaut doch einfach mal in den Häfen der deutschen Ostseeküste. Da liegt Schrott ohne Ende.
Auch bei einem Besuch in Berlin war ich erstaunt wie viel Schrott da rumliegt.

Lediglich der Hafen von Grömitz ist da sehr aufgeräumt.
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Viele Grüße
Olli
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  #58  
Alt 22.01.2022, 09:04
coffeemuc coffeemuc ist offline
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Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
Wenn du z.B. ohne ein Wort zu sagen in einen Bus einsteigst, schließt du einen Beförderungsvertrag.

Den AGB muss du auch nicht aktiv zustimmen.
Und wenn in den "AGB" drin steht, dass ein im Bus vergessenes Gepäckstück ins Eigentum des Verkehrsbetriebes übergeht oder auf Kosten des Eigentümers entsorgt werden kann -> dann wäre die Klausel nichtig.

PS+OT: In den MVG Beförderungsbestimmungen ist sogar ein Höchstgewicht für schwere Fahrgäste festgelegt. Ich habe aber noch nie gesehen, dass nachgewogen wurde
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Gruß Richard
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Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen
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  #59  
Alt 22.01.2022, 10:26
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
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Zitat:
Zitat von coffeemuc Beitrag anzeigen
Und wenn in den "AGB" drin steht, dass ein im Bus vergessenes Gepäckstück ins Eigentum des Verkehrsbetriebes übergeht oder auf Kosten des Eigentümers entsorgt werden kann -> dann wäre die Klausel nichtig.

PS+OT: In den MVG Beförderungsbestimmungen ist sogar ein Höchstgewicht für schwere Fahrgäste festgelegt. Ich habe aber noch nie gesehen, dass nachgewogen wurde
Du beschreibst einen anderen Sachverhalt und gibst Antworten auf Fragen die nie gestellt wurden.

Wobei die Antwort sogar unscharf ist. Fundsachen über 10 Euro gehen nach 6 Monaten in das Eigentum des Betreibers über. Daher braucht es gar keine entsprechende AGB Klausel.

Gruß
Chris
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  #60  
Alt 22.01.2022, 16:36
coffeemuc coffeemuc ist offline
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Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
Du beschreibst einen anderen Sachverhalt und gibst Antworten auf Fragen die nie gestellt wurden.

Wobei die Antwort sogar unscharf ist. Fundsachen über 10 Euro gehen nach 6 Monaten in das Eigentum des Betreibers über. Daher braucht es gar keine entsprechende AGB Klausel.
Hier geht es doch um Boote, die von den Eignern "vergessen" wurden, nach dem sie zunächst vertragskonform an ihren (Liege-)Platz verbracht wurden.

Wo siehst du also den Unterschied im Sachverhalt?

Und für die 10 EUR und 6 Monatsklausel hätte ich gerne einen Beleg. Ich kenne Leute die damit sehr glücklich wären.
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Gruß Richard
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  #61  
Alt 22.01.2022, 22:07
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
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965, 973 BGB hoffe deine Leute sind jetzt glücklich. Ich lass die gerne meine Daten zukommen falls sie sich bedanken wollen.

Gruß
Chris
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