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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#51
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Zitat:
Was mich an diesem Artikel stört, ist die Feststellung, dass man es für falsch hält, den letzten Besitzer für die Beseitigungskosten heranzuziehen. Wen denn sonst? Vielleicht spricht sich das herum und die Leute kaufen keine Schrottboote mehr. Und wenn doch? Bei Entsorgungskosten von 1.500 € für ein Boot der 10m-Klasse ist auch ein Schrottbootkäufer nicht überfordert. |
#52
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Zitat:
Da darf ich Dein Augenmerk kurz auf die Details lenken? Die aufgerufenen Preise pro Tonne gelten, wenn das Boot auf dem Hof des Verwerters steht. Teuer dürfte der Transport dorthin werden ... Bevor das erste Sägeblatt stumpf ist, während Du das Boot noch im Hafen zerlegst, dürfte die Gewerbeaufsicht bereits erschienen sein und einen Betriebsstopp verkünden. Und ein Müllboot mit einem Überbreitentransport zu verlegen? Eher nicht, oder?
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Hier stand mal mein Name.
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#53
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Verstehe. Da kann man natürlich von keinem verlangen, dass er die Kosten für sein handeln selbst trägt. Vollkaskomentalität, wenn ich zu blöd bin, müssen eben andere zahlen. Recht so
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#54
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Zumindest in DE ist es geltendes Recht dass einem die AGB nachweisbar zur Zustimmung "vorgelegt" oder zumindest anheim gebracht werden. Dann gilt der Widerrufsparagraph. Irre ich mich? Gruß, Udo |
#55
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Gruß Berni |
#56
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Den AGB muss du auch nicht aktiv zustimmen. Was genau in welchen AGB steht weiß ich natürlich nicht. Hier mal die AGB von meinem ehemaligen Hafen. https://jachthavendukra.nl/documenten/ Keine Ahnung was da alles drin steht. Gruß Chris Edit: Wenn man Blei im Kiel hat, dann könnte man übrigens bei der Entsorgung noch mit Gewinn rausgehen. 1 Tonne liegt bei rund 2.000 €. |
#57
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Schaut doch einfach mal in den Häfen der deutschen Ostseeküste. Da liegt Schrott ohne Ende.
Auch bei einem Besuch in Berlin war ich erstaunt wie viel Schrott da rumliegt. Lediglich der Hafen von Grömitz ist da sehr aufgeräumt.
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Viele Grüße Olli |
#58
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Zitat:
PS+OT: In den MVG Beförderungsbestimmungen ist sogar ein Höchstgewicht für schwere Fahrgäste festgelegt. Ich habe aber noch nie gesehen, dass nachgewogen wurde
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Gruß Richard ---------------------------------------------------------- Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ---------------------------------------------------------- Qualität ist besser als Quantität
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#59
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Zitat:
Wobei die Antwort sogar unscharf ist. Fundsachen über 10 Euro gehen nach 6 Monaten in das Eigentum des Betreibers über. Daher braucht es gar keine entsprechende AGB Klausel. Gruß Chris |
#60
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Zitat:
Wo siehst du also den Unterschied im Sachverhalt? Und für die 10 EUR und 6 Monatsklausel hätte ich gerne einen Beleg. Ich kenne Leute die damit sehr glücklich wären.
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Gruß Richard ---------------------------------------------------------- Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ---------------------------------------------------------- Qualität ist besser als Quantität |
#61
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965, 973 BGB hoffe deine Leute sind jetzt glücklich. Ich lass die gerne meine Daten zukommen falls sie sich bedanken wollen.
Gruß Chris
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