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  #1  
Alt 12.03.2020, 12:48
tr441 tr441 ist offline
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Standard Neuling braucht Hilfe: Boots- Kauf Charterboot

Hallo zusammen,

ich habe da eine grundsätzliche Frage:

Verhält es sich bei einem Boots- Verkauf ähnlich eines PKW- Verkaufs?

Soweit ich informiert bin muss ein Verkäufer (privat oder gewerblich) doch bei einem PKW- Verkauf angeben, wenn es sich bei dem zu verkaufenden Fahrzeug um einen ehemaligen Leihwagen oder Taxi handelt, oder?

Gilt dies für den Verkauf eines Bootes ebenfalls? Ist der Verkäufer verpflichtet anzugeben, ob das Boot als Charterboot gefahren wurde.

Hintergrund ist, dass ich ein Boot im Auge habe von dem ich zu 100% weiss, dass es als Charterboot vermietet wurde. Der angegebene VK wäre für ein Boot aus 2.-3. Hand m.E. angemessen. Für ein ehemaliges Charterboot, wäre mir der Preis zu hoch.

Eine Angabe, dass es sich um ein ehemaliges Charterboot handelt, steht nicht in der Anzeige.

Vielen Dank für Eure Hilfe,

VG TOBI
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  #2  
Alt 12.03.2020, 13:55
Spitfire Typ 2 Spitfire Typ 2 ist offline
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Ja

Nein

Nein

egal

egal

Bitte, gerne

lg Guido
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  #3  
Alt 12.03.2020, 16:08
Bootfan Dieter Bootfan Dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von tr441 Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

ich habe da eine grundsätzliche Frage:

Verhält es sich bei einem Boots- Verkauf ähnlich eines PKW- Verkaufs?

Soweit ich informiert bin muss ein Verkäufer (privat oder gewerblich) doch bei einem PKW- Verkauf angeben, wenn es sich bei dem zu verkaufenden Fahrzeug um einen ehemaligen Leihwagen oder Taxi handelt, oder?

Gilt dies für den Verkauf eines Bootes ebenfalls? Ist der Verkäufer verpflichtet anzugeben, ob das Boot als Charterboot gefahren wurde.

Hintergrund ist, dass ich ein Boot im Auge habe von dem ich zu 100% weiss, dass es als Charterboot vermietet wurde. Der angegebene VK wäre für ein Boot aus 2.-3. Hand m.E. angemessen. Für ein ehemaliges Charterboot, wäre mir der Preis zu hoch.

Eine Angabe, dass es sich um ein ehemaliges Charterboot handelt, steht nicht in der Anzeige.

Vielen Dank für Eure Hilfe,

VG TOBI
Gesetzlich verpflichtet ist der Verkäufer nicht, dass er immer von sih aus angeben müsste, ob das zum Verkauf stehende Boot irgendwann mal als Charterboot genutzt wurde.

Wäre ja auch etwas zu viel verlangt, da Boote manchmal auch schon des öfteren den Besitzer wechseln, kann man doch nicht vom fünften und vorläufig letzten Besitzer verlangen, dass dieser ausführlich über das Vorleben des Bootes in der ersten Hand Auskunft geben muss, wenn er selber das doch gar nicht weiß, weils ihn nie interessiert hat.

Daher gibt es keine Verpflichtung dazu.

Es ist jedoch so, dass der Vorbesitzer auf Verlangen die ihm bekannte Vorgeschichte des Bootes wahrheitsgemäß offenbaren muss, fragst du ihn als Kaufinteressent danach, ob das Boot verchartert wurde, muss er, wenn ihm das bekannt ist, dir auch die wahrheitsgemäße Auskunft geben.

Das gilt übrigens für alles, was vor dem Kauf gefragt und ausgesagt wurde, macht der Verkäufer Angaben, die wichtig werden könnten, alles im Kaufvertrag notieren und unterschreiben lassen.

Jeder Verkäufer darf in einer Verkaufsanzeige sein Verkaufsobjekt in einem schönen Licht erstrahlen lassen und Vorzüge ganz groß herausstellen, wie z. B.: "Motor wurde erst kürzlich von einer Fachwerkstatt gewartet" oder "wenig Betriebsstunden, laut Anzeigeinstrument nur XXX" oder "kein Wasserlieger" oder sonstwas Unverbindliches und Biegsames wie Pudding.

Und Unerfreuliches wie dass der Motor nicht immer sofort anspringt oder auch schon mal einfach so ausgeht oder dass man da bald dies und das wechseln müsste, weil defekt oder zu alt oder die Anzahl der Vorbesitzer, die man ja wegen eines fehlenden "Boote-Zulassungsscheines" analog wie beim Auto sowieso nie zu 100% genau weiß, kann einfach mal weggelassen werden.

Es ist am Käufer, sich selbst ein Bild vom Boot zu machen und die richtigen Fragen zu stellen sowie sich die Antworten dazu schriftlich, am besten unter Zeugen, geben zu lassen.

Außerdem muss ein Charterboot nicht per Se schlechter sein, als jedes andere Boot, es kommt ja immer darauf, wie es gefahren wurde und von wem und wie es zwischendurch gewartet worden ist, meistens bedeuten viele Betriebsstunden des Motors in Verbindung mit regelmäßiger Wartung und Pflege einen besseren technischen Zustand als bei den Booten, die sich regelmäßig "kaputtliegen", durch Nichtbenutzung leidet die Technik nämlich viel mehr.

Wohl sollten da mehr "Gebrauchsspuren" vorhanden sein als auf nur selten genutzten Boote, das ist wohl wahr.

Na ja, man kann ja handeln und wenn einem der Preis zu hoch erscheint, kauft man halt nicht.


Bootfan Dieter
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  #4  
Alt 12.03.2020, 16:10
Bootfan Dieter Bootfan Dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von Spitfire Typ 2 Beitrag anzeigen
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Sehr hilfreicher Beitrag, einem der hier zahlreich postenden "Experten" durchaus angemessen.


Bootfan Dieter
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  #5  
Alt 12.03.2020, 19:07
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Hi zusammen
Ob man es nun offen legen muß, daß ein Boot mal im Charter gelaufen ist, kann ich nicht sagen.
Unser Boot war zu Anfang 5 Jahre als Charterboot genutzt und dann an unseren Vorbesirzer verkauft worden.
Von ihm wurde es immer gewartet.
Unsere Erfahrung ist:
Das Schiff ist in sehr ordentlichem Zustand.
Es sind n. m. M. einige Installationen vorhanden, welche sich auf "normalen" Eignerschiffen nicht finden.
Wir haben z. B. 2 komplette Warm- und Kaltwasseranlagen. 1x auf 12V und 1x auf 24V.
1400A Akkus, 2 Lichtmaschinen inkl. zugehörigen Lade- und
Wandlerinstallationen.
Ordentliche 5kW Heizung. etc.
Und das alles fachgerecht.
Das Schiff ist auch nachweislich regelmäßig und sachgerecht gewartet worden.
Also ich finde das ok und sehe kein Problem ein ehem. Charterboot zu kaufen.

Das wir ein ehem. Charterboot kauften, ging aus der Historie hervor.
Spielte nach fast 20 Jahren keine wirkliche Rolle.
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  #6  
Alt 12.03.2020, 21:08
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EMUGurke EMUGurke ist offline
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Eigentlich hat @Spitfire die Sache ja kurz und knapp und auch gut beantwortet. Alles andere wäre Spekulation.
Aber ich denke dem TE geht es eher um Erfahrungen?!

Bei Charterbooten gibt es sicher gute und schlechte Faktoren die eine Rolle spielen können.
Gut: regelmäßig gewartet und überprüft, meist gute Ausstattung, relativ jung
Schlecht: es waren viele (z.T. ungeübte) Hände am Steuer, es hat ggf. viele Stunden runter, es ist aufgrund der vielen Hände relativ abgenutzt.

Alles in Allem kann Dir nur ein Gutachter oder das geübtes Auge eines entspr. Freundes mit Sachkunde eine Tip geben.

Aber mal ein Tip von mir: Sieh Dir den Kahn auch von unten an! Ggf. hat man das Boot mal auf Grund gesetzt und keiner will was davon wissen.
__________________
Grüße
Klausi
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  #7  
Alt 12.03.2020, 21:26
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Hi Klausi
Das mit " mal auf Grund gesetzt" ist ein weit gesteckter Begriff und gilt natürlich für jeden Gebrauchtkauf und ist eher wenig wichtig.
Im Bereich ehem. Charterschiffe habe ich Schiffe mit weit mehr als 10.000 Bst. In Top-Zustand und wenige Jahre alte Schiffe mit weniger als 3.000Bst. in eher bedauernswertem Zustand gesehen.
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  #8  
Alt 12.03.2020, 21:32
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EMUGurke EMUGurke ist offline
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Zitat:
Zitat von sporty Beitrag anzeigen
Hi Klausi
Das mit " mal auf Grund gesetzt" ist ein weit gesteckter Begriff und gilt natürlich für jeden Gebrauchtkauf und ist eher wenig wichtig.
Generell hast Du natürlich recht. Aaaaber und jetzt kommt das "aber"
Hast Du einen Bootskauf von privat, kann das natürlich auch mal sein. Aber i.d.R. war der alte Eigner dann aber immer bestrebt, sein Boot für die nächste Saison wieder fit zu machen und kleinere Blessuren zu reparieren - also im Normalfall - es gibt immer Ausnahemn - klar.
Bei Charterbooten bist Du aber nur ne Woche auf dem Kahn oder auch zwei und "nach mir die Sintflut..." Fragt sich dann wie der Vercharterer damit umgeht.
Schaden kann es sicher nicht, auch mal drunter zu gucken..
__________________
Grüße
Klausi
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  #9  
Alt 12.03.2020, 21:45
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Hi Klausi
Natürlich ist bei einem Gebrauchtkauf auch die Beurteilung des Unterwasserschiffes wichtig.
"Weniger wichtig" bezieht sich darauf, ob es sich beim Verkauf um ein Charter- oder Privatboot handelt.
So als Hypothese behaupte ich mal, daß ein privater Verkäufer eher dazu geneigt ist einen Schaden, gleich welcher Art, zu verschleiern.
Allein weil er haftungsmäßig einfacher aus der Nummer kommt als ein gewerblicher Verkäufer. Hab' da schon einiges erlebt.
Steinigt mich, wenn Ihr es anders seht.
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  #10  
Alt 12.03.2020, 21:51
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Susiq Susiq ist offline
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Du musst einfach den Ist Zustand des Schiffes beurteilen. Wenn Du das selber nicht kannst, dann beauftrage einen Gutachter. Die wissen schon sehr genau wo die Schwachstellen sind. Ob das ein Charterboot oder Eignerschiff ist, ist dabei zweitrangig. Blender gibt es bei beiden und gute Schiffe auch.
__________________
Gruss Susi
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  #11  
Alt 12.03.2020, 21:52
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Jep - auch ein Argument

Letztendlich läuft´s aber auf´s Gleiche hinaus denke ich. Das Boot sollte am sachkundig begutachten. Wo immer es her kommt. Und egal wer es vorher hatte...

Edit: @Susi hat recht
__________________
Grüße
Klausi
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  #12  
Alt 13.03.2020, 07:00
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Hallo zusammen,

vielen Dank für Eure zahlreichen und hilfreichen Antworten.

Mir ging es "nur" um die Gesetzeslage. Ich hätte vermutet, dass ein Verkäufer, egal ob privat oder gewerblich, angeben muss, dass es sich um ein ehemaliges Charterboot handelt.

Euren Ausführungen entnehme ich, dass dies nicht der Fall ist.

Ich persönlich würde es aber vertrauensvoller finden, wenn der Verkäufer mit "offenen Karten" spielen würde, und diese Tatsache nicht erst auf Nachfragen preisgibt - Stichwort: Sachmängelhaftung

Die Vor- und Nachteile eines Charterbootes sind mit durchaus bewusst!

Ich danke Euch für die zahlreichen und nützlichen Antworten.

Vielen Dank,

VG TOBI
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  #13  
Alt 13.03.2020, 07:28
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Zitat von Bootfan Dieter Beitrag anzeigen
Sehr hilfreicher Beitrag, einem der hier zahlreich postenden "Experten" durchaus angemessen.


Bootfan Dieter
Ich habe auf alle seine Fragen geantwortet du dagegen hast genau garnichts zum Thema beigetragen. Klugscheisser
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  #14  
Alt 13.03.2020, 07:54
Benutzerbild von thomas020370
thomas020370 thomas020370 ist offline
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Zitat:
Zitat von Spitfire Typ 2 Beitrag anzeigen
Ich habe auf alle seine Fragen geantwortet du dagegen hast genau garnichts zum Thema beigetragen. Klugscheisser
Sag mal gehts noch ? Kein Grund beleidigend zu werden.
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Die Methode, mit einem Holzboot ein kleines Vermögen zu machen, setzt voraus, daß man vorher ein Großes hatte ...
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  #15  
Alt 13.03.2020, 09:33
Bootfan Dieter Bootfan Dieter ist offline
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Zitat von Spitfire Typ 2 Beitrag anzeigen
Ich habe auf alle seine Fragen geantwortet du dagegen hast genau garnichts zum Thema beigetragen. Klugscheisser
Ja, danke für die Beleidigung, die wohl nicht von den Moderatoren geahndet werden wird, da ja nur ich beleidigt wurde, ich bin ja zum Abschuss freigegeben und darf meinerseits niemanden beleidigen.

Im übrigen habe ich sehr wohl "zum Thema beigetragen", lies dir doch mal meinen Beitrag durch. Aber das ist wohl zu viel verlangt.


Bootfan Dieter
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  #16  
Alt 13.03.2020, 09:43
Bully Bully ist offline
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Zitat von tr441 Beitrag anzeigen
Ich persönlich würde es aber vertrauensvoller finden, wenn der Verkäufer mit "offenen Karten" spielen würde, und diese Tatsache nicht erst auf Nachfragen preisgibt - Stichwort: Sachmängelhaftung
Leider gibt es dazu ein Sprichwort das lautet : Hätte, hätte Fahrradkette ! So ist das nun mal mit der Sachmängelhaftung in Zeiten der Unlauterkeit.
An einen ehrlichen Verkäufer heute zu kommen ist nicht leicht, deshalb auch immer wieder der richtige Hinweis aus dem Forum an unerfahrene Käufer. Gutachter, Gutachter, Gutachter !!!
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Gruß Bully
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  #17  
Alt 13.03.2020, 09:45
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Jugocaptan Jugocaptan ist offline
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Nochmal, sinnerfassend: wer hat denn angefangen? Hättest du den Beitrag von Spitfire einfach nicht kommentiert, wäre alles gut gewesen. So wird ein Faden zerfledert. Lies nochmal, die Antworten waren zwar kurz aber durchaus richtig.
__________________
mit lieben Grüssen aus Wien - Peter
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  #18  
Alt 13.03.2020, 13:15
Bootfan Dieter Bootfan Dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von Jugocaptan Beitrag anzeigen
Nochmal, sinnerfassend: wer hat denn angefangen? Hättest du den Beitrag von Spitfire einfach nicht kommentiert, wäre alles gut gewesen. So wird ein Faden zerfledert. Lies nochmal, die Antworten waren zwar kurz aber durchaus richtig.
Nein, das waren sie eben NICHT.

Ein Bootskauf ist eben nicht mit einem Autokauf gleich zu setzen, es gibt da viele Unterschiede, so gibt es bei Booten keine einheitliche amtliche Zulassung und damit auch keine zentrale Erfassung der Daten, ist ein Boot etwas älter, kann es durch zahlreiche Hände gegangen sein ohne dass das irgendwo dokumentiert worden wäre, beim Auto ist das völlig anders, da kann jeder an Hand der VIN stets genaue Auskunft erlangen, wann das Auto mit welcher Ausstattung wo gebaut wurde, wer die Vorbesitzer waren (das ist jedoch im Zeitalter des Datenschutzes wiederum mit einigen Schwierigkeiten verbunden, es geht aber).

Außerdem müssen gewerbliche Autoverkäufer stets auf Unfälle hinweisen, sofern sie den Wert des Autos verringern, sie können sich nicht mit Unwissenheit herausreden.

Beim Bootskauf sieht das anders aus.

Also war seine Kurzantwort erstens unverschämt, weil man sich die Antworten erst mal selbst zuordnen musste und zweitens sachlich falsch.

Wieso du hier diese falsche Antwort vehement verteidigst, weiß ich nicht, zumal er mich auch noch beleidigt hatte (Klugscheisser). Findest du einen solchen Umgangston hier im Forum in Ordnung? Anscheinend schon, wie traurig.



Bootfan Dieter
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  #19  
Alt 13.03.2020, 14:20
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Heliklaus Heliklaus ist offline
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Zitat:
Zitat von Bootfan Dieter Beitrag anzeigen
zumal er mich auch noch beleidigt hatte (Klugscheisser). Findest du einen solchen Umgangston hier im Forum in Ordnung? Anscheinend schon, wie traurig.



Bootfan Dieter
Beleidigung? K............entspricht doch einer Betitelung, sozusagen einer Ehrung
__________________
Gruß, Klaus

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