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  #1176  
Alt 12.05.2021, 17:13
Leukermeerbewohner Leukermeerbewohner ist offline
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Bitte die neue Regelung bezüglich Quarantäne beachten wenn man sich länger als 48 Std. in NL aufhält
Dann ist eine anschließende Quarantäne Pflicht, ein negativer Test entbindet davon nicht

Update vom 12. Mai, 14.59 Uhr: Wer aus den Niederlanden zurück nach Nordrhein-Westfalen kommt und sich länger als 48 Stunden dort aufgehalten hat, muss fortan fünf Tage in Corona-Quarantäne. Das sieht eine neue Einreiseverordnung des Bundes vor, wie NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Mittwoch bekanntgab. Bisher konnten sich Touristen nach der Rückkehr „frei testen“ lassen. Diese Regel gilt nun allerdings nicht mehr. Erst am fünften Tag könnten sich die betroffenen dann frei testen lassen. Grenzpendler sind von der Maßnahme nicht betroffen. Die Niederlande gelten nach wie vor als Hochinzidenzgebiet.
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  #1177  
Alt 12.05.2021, 19:01
Benutzerbild von schimi
schimi schimi ist offline
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Zitat:
Zitat von Leukermeerbewohner Beitrag anzeigen
Bitte die neue Regelung bezüglich Quarantäne beachten wenn man sich länger als 48 Std. in NL aufhält
Dann ist eine anschließende Quarantäne Pflicht, ein negativer Test entbindet davon nicht

Update vom 12. Mai, 14.59 Uhr: Wer aus den Niederlanden zurück nach Nordrhein-Westfalen kommt und sich länger als 48 Stunden dort aufgehalten hat, muss fortan fünf Tage in Corona-Quarantäne. Das sieht eine neue Einreiseverordnung des Bundes vor, wie NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Mittwoch bekanntgab. Bisher konnten sich Touristen nach der Rückkehr „frei testen“ lassen. Diese Regel gilt nun allerdings nicht mehr. Erst am fünften Tag könnten sich die betroffenen dann frei testen lassen. Grenzpendler sind von der Maßnahme nicht betroffen. Die Niederlande gelten nach wie vor als Hochinzidenzgebiet.
Was nutzt die gute Anordnung, wenn der Kram nicht richtig kontrolliert wird.
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  #1178  
Alt 12.05.2021, 19:07
Snoopy72 Snoopy72 ist offline
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Soweit ich die Verordnung für MV richtig interpretiere, sollten Bootseigner von ausserhalb MV, mit Dauerliegeplatz am 07.06 wieder zum Boot dürfen.

Aufhebung der Einreisebeschränkungen für Zweitwohnungsinhaber, Dauercamper usw. am
07.06

Bisher zählten Bootseigner mit Dauerliegeplatz immer zur oben genannten Gruppe dazu.
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  #1179  
Alt 12.05.2021, 19:26
Joggel Joggel ist offline
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Hallo Snoopy
Genauso sieht es aus. Pünktlich an einem Montag, nicht evtl. am Sonnabend.
Gruß Joggel
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  #1180  
Alt 12.05.2021, 22:17
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das Ganze aber nur. wenn die Bedingungen erfüllt sind !

Mal sehen, ob zwischendurch noch ein Gerichtsbeschluss dazu kommt …

Grüße
Detlef
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  #1181  
Alt 15.05.2021, 22:18
ralf-boote ralf-boote ist offline
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Zitat:
Zitat von Leukermeerbewohner Beitrag anzeigen
Bitte die neue Regelung bezüglich Quarantäne beachten wenn man sich länger als 48 Std. in NL aufhält
Dann ist eine anschließende Quarantäne Pflicht, ein negativer Test entbindet davon nicht

Update vom 12. Mai, 14.59 Uhr: Wer aus den Niederlanden zurück nach Nordrhein-Westfalen kommt und sich länger als 48 Stunden dort aufgehalten hat, muss fortan fünf Tage in Corona-Quarantäne. Das sieht eine neue Einreiseverordnung des Bundes vor, wie NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Mittwoch bekanntgab. Bisher konnten sich Touristen nach der Rückkehr „frei testen“ lassen. Diese Regel gilt nun allerdings nicht mehr. Erst am fünften Tag könnten sich die betroffenen dann frei testen lassen. Grenzpendler sind von der Maßnahme nicht betroffen. Die Niederlande gelten nach wie vor als Hochinzidenzgebiet.
Und wenn ich die Verordnung des Bundes mittlerweile richtig verstanden habe, hat der liebe Herr Laumann sich am Mittwoch in seiner Aussage mit den 48 Stunden vertan und es sind stattdessen nur 24 Stunden!!!
__________________
Gruß
Ralf
eigene Boote bisher: Hobie Mirage 2; Barracuda Möwe, Rügenjolle, Atlanta Kolibri, Snark Wildflower; Aqualine 640, Selva 7.1 Cabin Plus
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  #1182  
Alt 16.05.2021, 10:57
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Greggi Greggi ist offline
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Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
Leute, ich versteh´s nicht.

Die Beste Idee dem Virus ne Chance zu geben, dass er eine "Escape"-Mutation (die dem Impfstoff-trainierten Immunsystem entkommt) findet ist lauter halb geimpfte (oder auch vollständig geimpfte, dass wirkt ja nicht zu 100%) voll in´s Getümmel einer Seuche zu schmeissen.

Wir haben den Sommer 2020 (als die Zahlen gut waren, Inzidenz unter 5 -fünf!-) versemmelt. Wenn wir 2021 auch noch schmeissen, dann gute Nacht.

Franky, Halbgeimpft, Wetter Scheisse. Bleibe zu Hause bzw. halte mich an die Regeln, sinnig oder nicht.
vollkommen einverstanden.
keine Ahnung, was da insgesamt abläuft.
Gregor, Vollgeimpft. und ja, lt. Wetterbericht- Scheiß Wetter. Darum gestern endlich aus dem Winterlager, und siehe mal- kein Wind, Sonne scheint
ah ja, und die holländische Nachbarn alle ohne Masken, dafür aber in Gruppen. Und viele liegen in Päckchen
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Gruß,
Gregor
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  #1183  
Alt 16.05.2021, 11:56
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Jörg L. Jörg L. ist offline
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Zitat:
Zitat von ralf-boote Beitrag anzeigen
Und wenn ich die Verordnung des Bundes mittlerweile richtig verstanden habe, hat der liebe Herr Laumann sich am Mittwoch in seiner Aussage mit den 48 Stunden vertan und es sind stattdessen nur 24 Stunden!!!
Moin,

es sind 48 Stunden:

6. Testnachweis ein Nachweis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter oder digitaler Form, wenn die zugrunde liegende Testung a) in der Bundesrepublik Deutschland oder im Ausland von einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung oder im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes durch Personal, das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt vorgenommen oder über-wacht wurde oder im Ausland von einer nach dem Recht des jeweiligen Staates befugten Stelle vorgenommen oder überwacht wurde, und b) durch In-vitro-Diagnostika erfolgt ist, die für den direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 be-stimmt sind, und maximal 48 Stunden oder bei Einreisen aus einem Virusvariantengebiet maximal 24 Stunden zurückliegt; sofern die Testung mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) erfolgt ist, darf diese maximal 72 Stunden zurückliegen,
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Langsam werde ich alt:
Nach dem letzten Landgang kam ich mit geschnitteten Haaren, Postkarten und Briefmarken pünktlich zum Abendessen wieder an Bord.
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  #1184  
Alt 16.05.2021, 12:14
Pepper Pepper ist offline
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Moin Jörg, jetzt geht's durcheinander. Die (auch in meinen Augen falsch wiedergegeben 48 Std.) beziehen sich auf die Dauer des Aufenthalts im Ausland, das sind laut der VO 24 Std. (die sonstigen Ausnahmen mal nicht berücksichtigt) - deine 48 Std. beziehen sich auf das Alter des Testes.
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  #1185  
Alt 16.05.2021, 12:42
Leukermeerbewohner Leukermeerbewohner ist offline
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Zitat:
Zitat von ralf-boote Beitrag anzeigen
Und wenn ich die Verordnung des Bundes mittlerweile richtig verstanden habe, hat der liebe Herr Laumann sich am Mittwoch in seiner Aussage mit den 48 Stunden vertan und es sind stattdessen nur 24 Stunden!!!
Ja, aktueller Stand sind 24 Std.
Man kann offiziell nicht mehr mal ein Wochenende in NL verbringen ohne anschließend in Quarantäne zu müssen
Aber es bleibt ja eh niemand so lange, man fährt ja binnen der 24 Stunden immer wieder zurück nach Deutschland, so kenne ich es vorn vielen Leuten die hier in NL ein Boot, WoWa oder ein Chalet haben
Auf grenzinfo.eu gibt es ein nettes Tool, da gibt man ein von wo man nach NL einreisen möchte, welcher Grund vorliegt und wie lange man bleiben möchte und schon erhält man alle benötigten Infos
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Geändert von Leukermeerbewohner (16.05.2021 um 12:51 Uhr)
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  #1186  
Alt 16.05.2021, 13:36
haass haass ist offline
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kannst du bitte angeben wo auf der wbesiete Grenzinfo.eu das Tool zu finden ist. danke dir.
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  #1187  
Alt 16.05.2021, 15:28
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floka.floka floka.floka ist offline
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https://grenzinfo.eu/emra/reisehinwe...io-maas-rhein/

Das könnte gemeint sein.
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Grüße Richard
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  #1188  
Alt 17.05.2021, 10:19
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Segelmatt Segelmatt ist offline
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Vorsicht, die Information dort sind zum Teil falsch bzw. veraltet. Der Verordnungstext zählt.

Groetjes

Matthias.
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  #1189  
Alt 18.05.2021, 09:29
Joggel Joggel ist offline
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Hallo
Es besteht Hoffnung das Dauercamper aus MV zu Pfingsten auf den Zeltplatz dürfen. Es wir gerade darüber Diskutiert.
Gruß Joggel

Geändert von Joggel (18.05.2021 um 13:24 Uhr)
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  #1190  
Alt 18.05.2021, 10:08
Joggel Joggel ist offline
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Hier zu lesen
https://www.nordkurier.de/mecklenbur...843559905.html

Gruß Joggel
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  #1191  
Alt 18.05.2021, 11:38
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Da bin ich mal sehr gespannt, wie demnächst die Hafenvorschriften in MVP (vor allem Binnen kleine/große Seenplatte + Müritz u.a.) konkret bzgl. Benutzung der essentiellen Sanitäranlagen etc. aussehen werden...

Gruß Fun_Sailor
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Jetzt erst recht: Cool bleiben - und weiter segeln
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  #1192  
Alt 18.05.2021, 14:27
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Laut NDR gelten die Lockerungen nur für MV Bürger und nicht für Bürger anderer Bundesländer .


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  #1193  
Alt 18.05.2021, 15:46
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Alt 18.05.2021, 20:52
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  #1195  
Alt 19.05.2021, 06:13
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wir sprechen ja hier immer von "Urlaubern" oder nicht "Einheimische".
Wie ist es den für "Einheimische" die ihr Revier einfach mal abfahren wollen (Bundesland wird nicht verlassen) und dabei im nicht Heimathafen übernachten wollen.
Brauche ich dann einen "Test" obwohl ich dort auch locker mal eben mit dem Auto ohne Test hinfahren kann ?
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Andreas
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  #1196  
Alt 19.05.2021, 07:56
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Zitat:
Zitat von Elgar_2 Beitrag anzeigen
wir sprechen ja hier immer von "Urlaubern" oder nicht "Einheimische".
Wie ist es den für "Einheimische" die ihr Revier einfach mal abfahren wollen (Bundesland wird nicht verlassen) und dabei im nicht Heimathafen übernachten wollen.
Brauche ich dann einen "Test" obwohl ich dort auch locker mal eben mit dem Auto ohne Test hinfahren kann ?
Moin,

in Schleswig-Holstein: Ja
Der Test darf nicht älter als 36 Stunden sein, und bei jedem "wechsel" des Hafens muss im vorhergehenden Hafen ein erneuter Test gemacht werden.
Hinzu kommt noch, dass kaum Häfen für Gastlieger geöffnet haben.

Jörg
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  #1197  
Alt 19.05.2021, 13:37
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Zitat:
Zitat von Jörg L. Beitrag anzeigen
Moin,

in Schleswig-Holstein: Ja
Der Test darf nicht älter als 36 Stunden sein, und bei jedem "wechsel" des Hafens muss im vorhergehenden Hafen ein erneuter Test gemacht werden.
Hinzu kommt noch, dass kaum Häfen für Gastlieger geöffnet haben.

Jörg
Hallo Jörg
gibt es dazu eine Quelle die es Beschreibt ?
danke Dir
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  #1198  
Alt 19.05.2021, 13:48
jogie jogie ist gerade online
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Infos auf jeder HP der Häfen.
z.b.
Schweich an der Mosel
https://www.kreusch-wassersport.de/

Konz an der Mosel
http://www.wsc-konz.de/
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Gruß Jogie


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  #1199  
Alt 19.05.2021, 13:48
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Emotion Emotion ist offline
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Zitat:
Zitat von Elgar_2 Beitrag anzeigen
Hallo Jörg
gibt es dazu eine Quelle die es Beschreibt ?
danke Dir
https://www.helgoland.de/content/upl...%B6ffnung-.pdf
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Hendrik
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  #1200  
Alt 20.05.2021, 15:28
Benutzerbild von Jörg L.
Jörg L. Jörg L. ist offline
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Zitat:
Zitat von Elgar_2 Beitrag anzeigen
Hallo Jörg
gibt es dazu eine Quelle die es Beschreibt ?
danke Dir
Moin,

"Ab dem 17.5. darf auch wieder in fremden Häfen übernachtet werden. Voraussetzung hierfür ist, dass vor Törnbeginn ein Test in einem Testzentrum mit einem negativen Ergebnis gemacht wurde. Dieses Ergebnis ist mitzuführen und dem Hafenbetreiber vorzulegen. Spätestens 72 Stunden nach dem ersten Test muss ein weiterer Test in einem Testzentrum vorgenommen werden. Soll innerhalb dieser 72 Stunden der Hafen gewechselt werden, muss vor dem Anlaufen des nächsten Hafens zum Übernachten ein neuer Test in einem Testzentrum durchgeführt werden. Generell sollte das „Hafen-Hopping“ wegen der damit verbundenen Kontakte vermieden werden."

Quelle: https://www.schleswig-holstein.de/DE...thaefen_s.html

Jörg
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