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  #1  
Alt 17.08.2019, 01:23
bootsbär bootsbär ist offline
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Standard Reifen ziehen = Wasserski?

Hallo,

Ich finde in der Binnenschiffahrtsordnung irgendwie nix bzgl. Towables, also zB Reifen. Gallen die unter die gleichen Regeln wie Wasserski? Wie kommt der Reifen in die Wasserskistrecke? Darf er besetzt sein? Gibt's dazu Regeln oder nur Mutmaßungen?

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  #2  
Alt 17.08.2019, 04:34
Benutzerbild von matsches
matsches matsches ist offline
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Standard

Tube darfst du fahren, wo auch Wasserski erlaubt ist, sonst nicht.
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Gruß Stefan
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  #3  
Alt 17.08.2019, 08:01
Pepper Pepper ist offline
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Zitat:
Zitat von bootsbär Beitrag anzeigen
...Ich finde in der Binnenschiffahrtsordnung irgendwie nix bzgl. Towables, also zB Reifen....
Dafür guckst du in die Verordnung über das Wasserskilaufen auf den Binnenschifffahrtsstraßen (Wasserskiverordnung - WasSkiV).

Dort steht in § 2 Nr. 2 WasSkiV:

"Im Sinne dieser Verordnung sind ... Wasserskilaufen alle Betätigungen, bei denen Personen, von einem Fahrzeug gezogen, mit oder ohne Wasserski oder auf sonstigen Gegenständen über das Wasser gleiten, sowie das Drachenfliegen und Fallschirmfliegen hinter einem ziehenden Wasserfahrzeug."

https://www.elwis.de/DE/Sportschifff...SkiV-node.html
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  #4  
Alt 26.08.2019, 20:45
bootsbär bootsbär ist offline
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Danke Leute!

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  #5  
Alt 26.08.2019, 22:27
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ChrAK78 ChrAK78 ist offline
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Zitat:
Zitat von Skipper1964 Beitrag anzeigen
Dort steht in § 2 Nr. 2 WasSkiV:

"Im Sinne dieser Verordnung sind ... Wasserskilaufen alle Betätigungen, bei denen Personen, von einem Fahrzeug gezogen, mit oder ohne Wasserski oder auf sonstigen Gegenständen über das Wasser gleiten, sowie das Drachenfliegen und Fallschirmfliegen hinter einem ziehenden Wasserfahrzeug."
]
Das heißt also, ein größeres Motorboot/Yacht/Kajütboot darf sein Beiboot nur dann hinterherschleppen, wenn keine Person drin sitzt, weil das sonst als Wasserskilaufen zählt?
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  #6  
Alt 26.08.2019, 23:12
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Dann machst du ja Strecke. Ich denke das wäre wie Wasserwandern. Kannst du mit dem Jetski ja auch von A nach B ohne ausgewiesene Jetskistrecke.
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Akki

irgendwas ist ja immer...
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  #7  
Alt 27.08.2019, 06:13
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von matsches Beitrag anzeigen
Tube darfst du fahren, wo auch Wasserski erlaubt ist, sonst nicht.
nicht überall....

im Bereich des französischen Rheins (Oberhalb Iffezheim) ist es generell verboten tubes/Banana zu ziehen....
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  #8  
Alt 27.08.2019, 07:48
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
nicht überall....



im Bereich des französischen Rheins (Oberhalb Iffezheim) ist es generell verboten tubes/Banana zu ziehen....
Aber Wasserski ist erlaubt?

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Gruß, Klaus

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https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949
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  #9  
Alt 27.08.2019, 07:50
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Heliklaus Beitrag anzeigen
Aber Wasserski ist erlaubt?

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Jupp auf Wasserskistrecken ist natürlich Wasserski erlaubt aber halt weder Tube noch Banane...
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  #10  
Alt 27.08.2019, 07:58
billi billi ist offline
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hier die entsprechende Verordnung (Bevor wieder jemand zweifelt..)

https://www.elwis.de/DE/dynamisch/mv...fbid=1800/2019
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  #11  
Alt 27.08.2019, 08:20
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von bootsbär Beitrag anzeigen
Hallo,

Ich finde in der Binnenschiffahrtsordnung irgendwie nix bzgl. Towables, also zB Reifen. Gallen die unter die gleichen Regeln wie Wasserski? Wie kommt der Reifen in die Wasserskistrecke? Darf er besetzt sein? Gibt's dazu Regeln oder nur Mutmaßungen?

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Also mal Grundsätzlich….

Es gelten beim Tuben die gleichen Regeln wie beim Wasserskifahren (Ausnahmen siehe französischer Rhein... kann auch noch andere Strecken geben die ich nicht kenn wo das WSA das Tuben nicht erlaubt... muss man sich schlau machen)

die Frage "Wie kommt der Reifen in die Wasserskistrecke und darf dieser besetzt sein?" ist ja leicht zu beantworten... da außerhalb der Wasserskistrecken weder das Tuben noch das Wasserskilaufen erlaubt ist darf die Tube auch nicht außerhalb der Strecke besetzt sein...
den Wasserskiläufer ziehst du ja auch keine 20km zur Strecke hinten dran...
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  #12  
Alt 27.08.2019, 08:57
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Zitat:
Zitat von Skipper1964 Beitrag anzeigen
… "Im Sinne dieser Verordnung sind ... Wasserskilaufen alle Betätigungen, bei denen Personen, von einem Fahrzeug gezogen, mit oder ohne Wasserski oder auf sonstigen Gegenständen über das Wasser gleiten, sowie das Drachenfliegen und Fallschirmfliegen hinter einem ziehenden Wasserfahrzeug." ...
Zitat:
Zitat von ChrAK78 Beitrag anzeigen
Das heißt also, ein größeres Motorboot/Yacht/Kajütboot darf sein Beiboot nur dann hinterherschleppen, wenn keine Person drin sitzt, weil das sonst als Wasserskilaufen zählt?
Man könnte sich nun trefflich darüber streiten, ob ein mit einer Person besetztes Beiboot/ Tube bei 10 km/h gleitet oder in (erlaubter) Verdrängerfahrt ist

Gruß Lutz
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  #13  
Alt 27.08.2019, 09:01
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
… den Wasserskiläufer ziehst du ja auch keine 20km zur Strecke hinten dran...
Bei 10 km/h Marschfahrt wäre das sicher auch nicht lustig für den Wasserskiläufer

Gruß Lutz
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  #14  
Alt 27.08.2019, 09:24
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Man könnte sich nun trefflich darüber streiten, ob ein mit einer Person besetztes Beiboot/ Tube bei 10 km/h gleitet oder in (erlaubter) Verdrängerfahrt ist

Gruß Lutz
Eben das würde mich auch interessieren.
Habe mal auf dem Wannsee mit ca. 6 km/h bei "Ententeichwetter" meine Frau auf einer Luftmatratze hinterhergezogen.
Das hat ihr so gefallen, dass sie darauf eingeschlafen ist.
Als ein WSP Boot in Sichtweite war, habe ich sie dann geweckt und aufgefordert wieder an Bord zu kommen.
War das nötig, oder wäre das erlaubt gewesen?

Gruß, Sascha.
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  #15  
Alt 27.08.2019, 09:27
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von kugelblitzfisch Beitrag anzeigen
Eben das würde mich auch interessieren.
Habe mal auf dem Wannsee mit ca. 6 km/h bei "Ententeichwetter" meine Frau auf einer Luftmatratze hinterhergezogen.
Das hat ihr so gefallen, dass sie darauf eingeschlafen ist.
Als ein WSP Boot in Sichtweite war, habe ich sie dann geweckt und aufgefordert wieder an Bord zu kommen.
War das nötig, oder wäre das erlaubt gewesen?

Gruß, Sascha.

1. Frage: Ist dort eine Skistrecke
2. Frage: War noch jemand mit an Bord. (Beobachter des zu ziehenden)
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  #16  
Alt 27.08.2019, 09:34
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
1. Frage: Ist dort eine Skistrecke
2. Frage: War noch jemand mit an Bord. (Beobachter des zu ziehenden)
Diese beiden Fragen sind doch nur relevant, wenn es Wasserski war.
Daher vorher noch Frage 0: War das Wasserski, denn bei 6 km/h gleitet die Luftmatratze ja mit Sicherheit nicht.

Gruß Lutz
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  #17  
Alt 27.08.2019, 09:40
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Diese beiden Fragen sind doch nur relevant, wenn es Wasserski war.
Daher vorher noch Frage 0: War das Wasserski, denn bei 6 km/h gleitet die Luftmatratze ja mit Sicherheit nicht.

Gruß Lutz
es ist egal was gezogen wird... ob Tube, Banane, Wasserski oder Luftmatratze...

(Wobei Luftmatratze wohl eher kritisch zu sehen ist...und mit Sicherheit von der Polizei zumindest untersagt wird.)
fällt im Prinzip alles in die Wasserskiverordnung... wenn jemand drauf ist... also nur erlaubt auf ausgewiesenen Strecken und wenn ein Beobachter dabei ist...

Tube und Banane ist ja auch nur auf der Wasserskistrecke erlaubt... ist ja im Prinzip auch nur eine "Luftmatratze"... halt verstärkter und fürs ziehen vorgesehen
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  #18  
Alt 27.08.2019, 09:46
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
es ist egal was gezogen wird... ob Tube, Banane, Wasserski oder Luftmatratze...

(Wobei Luftmatratze wohl eher kritisch zu sehen ist...und mit Sicherheit von der Polizei zumindest untersagt wird.)
fällt im Prinzip alles in die Wasserskiverordnung... wenn jemand drauf ist... also nur erlaubt auf ausgewiesenen Strecken und wenn ein Beobachter dabei ist...

Tube und Banane ist ja auch nur auf der Wasserskistrecke erlaubt... ist ja im Prinzip auch nur eine "Luftmatratze"... halt verstärkter und fürs ziehen vorgesehen
die 6kmh hast du gelesen? Das ist abschleppen nicht ziehen..
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #19  
Alt 27.08.2019, 09:51
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
die 6kmh hast du gelesen? Das ist abschleppen nicht ziehen..
abschleppen einer Luftmatratze ?
also dieser Argumentation wird niemand folgen....
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  #20  
Alt 27.08.2019, 10:22
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
abschleppen einer Luftmatratze ?
also dieser Argumentation wird niemand folgen....
Nun ja, Luftmatratze ist halt sehr speziell, aber es gibt ja auch dies Badeboote



Die Kernfrage ist doch, ob schleppen (also Hinterherziehen) mit der auf dem jeweiligen Gewässer gestatteten Geschwindigkeit schon Wasserski ist oder nicht.
Denn in der Wasserskiverordnung wird eindeutig das Merkmal "gleiten" genannt.

Das könnte man m.E. so interpretieren, dass erst dann von Wasserki gesprochen wird, wenn mit höherer als der allgemein zugelassenen Geschwindigkeit gefahren wird.

Gruß Lutz
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  #21  
Alt 27.08.2019, 10:43
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Genau.
Dir Frage ist eben, ob es da einen Unterschied in der Geschwindigkeit gibt.

Dass die WSP mich mit Sicherheit angehalten hätte, wenn ich die Luftmatratze in Gleitfahrt hinterhergezogen hätte, ist schon klar und meiner Meinung nach auch berechtigt.

Aber in Schrittgeschwindigkeit, jedem sonstigem Verkehr weiträumig ausweichend und außerhalb des Fahrwassers: Das tut eigentlich keinem weh. Nur verboten könnte es eben trotzdem sein...

Gruß, Sascha.
Übrigens: Keine Wasserskistrecke und meine Frau und ich alleine.
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