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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #76  
Alt 01.08.2021, 10:10
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Zirkonia Zirkonia ist offline
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Ich schreibe euch mal das Kennzeichen auf und hänge mal auch ein Bild mit dran welches mir durch Zufall mal über Ebay Kleinanzeigen ins Auge gesprungen ist.
Da ging es damals um Tausch eines Aussenborders da der für das Boot zulang war und er ein kurzen haben wollte. Ganz toll zu sehen, er hat das Kennzeichen vor dem Bilder machen abgeschraubt. Die Kennung auf dem Boot ist auch noch gleich geblieben.
Trailer hat das Kennzeichen VK-L 226
Hersteller Stephan Fahrgestellnummer TPS3748
Boot und Trailer sollen In Merchweiler sein, also Fahrgebiete möglich : Stockweiher in Frankreich, Saar zwischen Güding und Lisdorf, eventuell auch noch Mosel.
Ich denke ich werde noch einmal eine "Fahndungsanzeige" mit Bild und Daten bei Ebay Kleinanzeigen reinstellen um vielleicht so etwas mehr Infos über den Standplatz oder vielleicht sogar Namen zu bekommen.
__________________
Viele liebe Grüsse aus dem Saarland von Thorsten
Selbstbau Fernsteuerung alter Johnson Motor
https://youtu.be/n7VFLzD8r4o



Geändert von Zirkonia (01.08.2021 um 10:20 Uhr)
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  #77  
Alt 01.08.2021, 10:11
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Propelleur Propelleur ist offline
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Zitat:
Zitat von carandi27 Beitrag anzeigen
Die Frage ist aber dann aber doch, inwiefern der Verkäufer überhaupt noch in der Haftung ist?
Garnicht.

Sofern man einen brauchbaren Kaufvertrag mit Frist für die Ummeldung plus Übergabedatum und -uhrzeit hat. Lauferei hat man je nach Fall aber trotzdem.

Wer ohne Vertrag "Ware gegen Geld" verkauft kann schnell weitere Probleme bekommen weil er keinen Verkaufsnachweis hat.
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Gruß Frank

Es bleibt spannend!
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  #78  
Alt 01.08.2021, 11:52
coffeemuc coffeemuc ist offline
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Zitat:
Zitat von Propelleur Beitrag anzeigen

Wer ohne Vertrag "Ware gegen Geld" verkauft kann schnell weitere Probleme bekommen weil er keinen Verkaufsnachweis hat.
Und auch beim Verschenken eines Schrottfahrzeuges immer einen Schenkungsvertrag machen. Falls mal irgendwann die Reste (mit der Fahrgestellnummer) im Wald gefunden werden
__________________
Gruß Richard
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  #79  
Alt 01.08.2021, 12:20
fignon83 fignon83 ist offline
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meine damalige Exfreundin und heutige Frau hat mal einen Käfer für 50 Euro einem Belgier verkauft. Angemeldet. Der hat die Karre nie umgemeldet. Wir bekamen damals auch die Knollen des Käufers aufs Auge gedrückt und hatten keine Chance, irgend etwas dagegen zu tun. Sogar die Versicherungsprämien musste sie weiter bezahlen.
Ich bin dann nach Brüssel, hab den Typen am Schlafittchen zur nächsten Polizeistation geschleppt. Und erst mit dieser dann ausgestellten Bescheinigung waren wir aus der Sache raus. Wird sicher nicht vergleichbar sein mit diesem Fall hier, aber seitdem verkaufe ich nichts angemeldetes mehr. Nicht mal mehr einen Anhänger oder ein Mofa.
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  #80  
Alt 01.08.2021, 12:31
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Propelleur Propelleur ist offline
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Zitat:
Zitat von fignon83 Beitrag anzeigen
...seitdem verkaufe ich nichts angemeldetes mehr. Nicht mal mehr einen Anhänger oder ein Mofa.
Das kann man schon machen aber eben niemals ohne Kaufvertrag mit fixiertem Übergabedatum und -uhrzeit!
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Gruß Frank

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  #81  
Alt 01.08.2021, 12:39
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supernasenbaer supernasenbaer ist offline
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Zitat:
Zitat von coffeemuc Beitrag anzeigen
Man sollte aber die Zustände in Berlin nicht für ganz Deutschland verallgemeinern. Z.B. in Bayern auf dem Land sieht das ganz anders aus.
Da haben sie mal ganz fix "meinem" Käufer auf die Sprünge geholfen, als er das Ummelden "vergessen" hatte.

Und selbst in München, wo die Personalsituation in Behörden immer sehr angespannt ist, freuen sie sich über Verkaufsmeldungen und kümmern sich auch.
Das tue ich nicht.
Ich habe geschrieben, es passiert „erstmal“ nichts.
Dass die Zulassungsstellen dann bei passender Gelegenheit den neuen Halter anschreiben und auf Versäumnisse hinweisen ist schön.
Der Zeitpunkt wo man aufhört für das Auto Steuer und Verischerung zu zahlen ist die Ummeldung (ausgenommen Steuer- und Versicherungsfreie Fahrzeuge).

Ich schreibe in meine Kaufverträge immer eine Frist von 14 Tagen für die Ummeldung. Datum und Uhrzeit der Fahrzeug-Übergabe werden auf dem Kaufvertrag dokumentiert.
Bei einem Grünen Kennzeichen würde ich nich den Passus „geeigeneter Nachweis der ummeldung ist vom Käufer unaufgefordert zu überbringen“ dazunehmen.
Wenn ich dann nach 18 Tagen weder von der Verischerung noch vom Käufer was höre, frage ich beim Käufer nach. Wenn dann nichts kommt geht das ganze zum Anwalt. Ich fackel da nicht lange.

Wenn mir der Verkäufer nicht koscher vorkommt oder das Fahrzeug ins Ausland geht, dann wird das Fahrzeug online abgemeldet (so wie oben beschrieben von MarcMcGuire). Nur muss man wenn ich mich richtig erinnere das zulassungssiegel auch vom Kennzeichen kratzen (sichtkontrolle für die Polizei).
Der Verkäufer bekommt dann eine Kopie der ausgedruckten Abmeldebestätigung und die Papiere von Fahrzeug. Fertig.

Klar. Am Ende ist es immer am sichersten das Fahrzeug selbst abzumelden und die Kennzeichen abzuschrauben. Bringt aber - gerade im Bereich Privatverkäufe oft Probleme (ich wüsste nicht wo ich das Fahrzeug bimszum Verkauf hinstellen sollte, Tiefgarage, Außenparkplatz, Straße usw ist ja nicht mehr möglich. Und der durchschnittliche potentielle private Käufer hat auch keine Roten Kennzeichen (Probefahrt) oder einen Autotransporter (Überführung).
Irgendwo ist es immer ein schmaler Grat zwischen Vertrauen, Risiko und übers-Ohr-gehauen-werden.

Das ganze gilft aber den beiden Forummitgliedern mit ihrem Problemen nun auch nicht mehr weiter. Außer dass sie es beim nöchsten mal anders machen werden.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg.
Daniel
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  #82  
Alt 01.08.2021, 12:40
fignon83 fignon83 ist offline
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Zitat:
Das kann man schon machen aber eben niemals ohne Kaufvertrag mit fixiertem Übergabedatum und -uhrzeit!
selbst das hat damals nichts genutzt. Doch, zu einem. wir hatten die Adresse von dem Schlawiner.
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  #83  
Alt 01.08.2021, 12:45
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Du könntest, bei eintreffen des entsprechenden Knöllchens der Polizei sagen wer gefahren ist. Als Nachweis dient der Kaufvertrag. Somit bist du raus.

Ja…Steuer und Versicherung läuft weiter bis zu offiziellen Um- bzw. Abmeldung.
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  #84  
Alt 01.08.2021, 15:28
coffeemuc coffeemuc ist offline
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Zitat:
Zitat von supernasenbaer Beitrag anzeigen
Ich habe geschrieben, es passiert „erstmal“ nichts.
Dass die Zulassungsstellen dann bei passender Gelegenheit den neuen Halter anschreiben und auf Versäumnisse hinweisen ist schön.
Evtl. habe ich mich da unklar ausgedrückt. In Bayern passiert da sehr wohl was. Und zwar zeitnah und es bleibt nicht nur ein freundliches hinweisen.
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  #85  
Alt 01.08.2021, 15:38
coffeemuc coffeemuc ist offline
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Zitat:
Zitat von supernasenbaer Beitrag anzeigen

Ja…Steuer und Versicherung läuft weiter bis zu offiziellen Um- bzw. Abmeldung.

Müsste man mal einen Juristen befragen. Ich denke man kann das Geld beim Käufer wieder einfordern bzw. einklagen. Ggf. mit entsprechender Klausel im Kaufvertrag.
Natürlich nur sinnvoll, wenn der Betrag groß genug ist und der Käufer nicht pleite.
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Gruß Richard
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  #86  
Alt 01.08.2021, 17:48
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Zitat:
Zitat von coffeemuc Beitrag anzeigen
Evtl. habe ich mich da unklar ausgedrückt. In Bayern passiert da sehr wohl was. Und zwar zeitnah und es bleibt nicht nur ein freundliches hinweisen.
Ich hab lange ein Bayern gelebt, und weiß dass dort alles besser als überall anders ist.

Möchtest du mir weismachen, dass wenn ich am Montag ein Auto Verkaufe und die Zulassungsstelle informiere, dass dann am Dienstag früh das SEK beim Käufer in die Wohnung stürmt und fragt wann er denn endlich das Auto ummeldet?
(Übertreibung macht anschaulich)

Auch in Bayern wird nach Eingang der Verkaufsmeldung eine Frist ablaufen (5Tage, 7 Tage, 14 Tage..?) in denen ein Käufer mit einem Auto sehr viel Blödsinn machen kann. Von absichtlichem Verursachens eines Unfalls (zufällig seinem Schwager mit Vollgas hinten in die Schrottkarre gebrettert), Weiterverkauf, Banküberfall, Außerlandesbringen, Versenken in der Donau…

Und egal ob 5 oder 30 Tage, in dieser Zeit fährt der Käufer auf deine Rechnung.

Daher, wenn man Mistrauisch ist das Fahrzeug beim Verkauf abmelden…ist die sicherste Variante. Für alles andere gibts einen wasserdichten Kaufvertrag und im allerschlimmsten Fall Gerichte die dafür sorgen dass ein Kaufvertrag eingehalten wird.

Und ja, wenn ein Käufer einen Unfall baut vor der Ummeldung könnte man die Hochstufung der eigenen Versicherung bei dem Käufer auch Einfordern/Einklagen.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg.
Daniel
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  #87  
Alt 02.08.2021, 00:28
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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Zitat:
Zitat von fignon83 Beitrag anzeigen
meine damalige Exfreundin und heutige Frau hat mal einen Käfer für 50 Euro einem Belgier verkauft. Angemeldet. Der hat die Karre nie umgemeldet. Wir bekamen damals auch die Knollen des Käufers aufs Auge gedrückt und hatten keine Chance, irgend etwas dagegen zu tun. Sogar die Versicherungsprämien musste sie weiter bezahlen.
Ich bin dann nach Brüssel, hab den Typen am Schlafittchen zur nächsten Polizeistation geschleppt. Und erst mit dieser dann ausgestellten Bescheinigung waren wir aus der Sache raus. Wird sicher nicht vergleichbar sein mit diesem Fall hier, aber seitdem verkaufe ich nichts angemeldetes mehr. Nicht mal mehr einen Anhänger oder ein Mofa.
das ist ja schon merkwürdig, sobald du die Versicherung nicht mehr bezahlst wird das Fahrzeug zwangsabgemeldet
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  #88  
Alt 02.08.2021, 06:39
fignon83 fignon83 ist offline
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Das ging damals nicht, bzw. mussten die Kennzeichen vorliegen, und das war ja das Problem. Deswegen wollte ich die mir ja holen und abschrauben. Ist aber 20 Jahre her.
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  #89  
Alt 02.08.2021, 06:45
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Zitat:
Zitat von supernasenbaer Beitrag anzeigen
Ich hab lange ein Bayern gelebt, und weiß dass dort alles besser als überall anders ist.

Möchtest du mir weismachen, dass wenn ich am Montag ein Auto Verkaufe und die Zulassungsstelle informiere, dass dann am Dienstag früh das SEK beim Käufer in die Wohnung stürmt und fragt wann er denn endlich das Auto ummeldet?
(Übertreibung macht anschaulich)

Auch in Bayern wird nach Eingang der Verkaufsmeldung eine Frist ablaufen (5Tage, 7 Tage, 14 Tage..?) in denen ein Käufer mit einem Auto sehr viel Blödsinn machen kann. Von absichtlichem Verursachens eines Unfalls (zufällig seinem Schwager mit Vollgas hinten in die Schrottkarre gebrettert), Weiterverkauf, Banküberfall, Außerlandesbringen, Versenken in der Donau…

Und egal ob 5 oder 30 Tage, in dieser Zeit fährt der Käufer auf deine Rechnung.

Daher, wenn man Mistrauisch ist das Fahrzeug beim Verkauf abmelden…ist die sicherste Variante. Für alles andere gibts einen wasserdichten Kaufvertrag und im allerschlimmsten Fall Gerichte die dafür sorgen dass ein Kaufvertrag eingehalten wird.

Und ja, wenn ein Käufer einen Unfall baut vor der Ummeldung könnte man die Hochstufung der eigenen Versicherung bei dem Käufer auch Einfordern/Einklagen.
Quatsch.. wenn das Auto verkauft ist und um Kaufvertrag Datum und Uhrzeit der Übergabe schriftlich festgehalten ist, dann ist der neue Halter ab dem Zeitpunkt verantwortlich... Die Versicherung kann man informieren diese läuft dann schon nicht mehr auf dich sondern geht auf den neuen Halter über... Bis dieser eine neue abschließt.. die längste Zeit steht in den Versicherungsbedingungen... Für dich endet sie mit der Meldung an die Versicherung..
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  #90  
Alt 02.08.2021, 07:15
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Edit: War eine Falschaussage von mir, siehe Posts weiter unten

Nein. so ist es leider nicht.
Ich habe mich dahingehend extra erkundigt.

Datum und Zeitpunkt der Übergabe schützt dich nur als Nachweis, dass das Fahrzeug ab dann nicht in mehr in deinem Besitz ist.
Das ist aber vollkommen unabhängig vom Halter.
Der Fahrzeugahlter, Versicherungsnehmer und der Besitzer sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.

Und du bleibst solang der Fahzeughalter bis das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle umgemeldet oder abgemeldet wird. Zum Zeitpunkt der Ummeldung sendet die Zulassungsstelle eine Bestätigung an die Versicherung. Den Tag der Ab/Ummeldung zahlst du noch als Versicherungsnehmer.
Deswegen darf man ja ein Auto am Tag der Abmeldung noch auf direktem Wege zum Bestimmungsort fahren, denn da ist es noch versichert.

Falls du mir nicht glaubst, so frage bitte bei deiner Versicherung oder derZulassungsstelle nach.

Edit: War eine Falschaussage von mir, siehe Posts weiter unten
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg.
Daniel

Geändert von supernasenbaer (02.08.2021 um 07:59 Uhr)
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  #91  
Alt 02.08.2021, 07:37
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Daniel, da irrst du, mit dem Verkauf und der ordnungsgemäßen protokollierten Übergabe geht die Versicherung sofort auf den neuen Besitzer über. Das steht auch in den Versicherungsbedingungen. Schäden nach dem Übergabezeitpunkt belasten deinen SFR nicht.
Der kann sie dann form und fristlos kündigen, was in der Regel durch die Ummeldung und Abschluss eines neuen Vertrags passiert.
Halter bleibst du natürlich bis zu Ummeldung.
Aber genau deshalb ist die richtige Abwicklung wichtig. Nicht nur einen Vertrag, auch Mitteilung an Versicherung und Zulassungsstelle gemeinsam mit dem Käufer unterschreiben, Personalausweisnummern notieren, so kann an gefahrlos ein angemeldetes Fahrzeug übergeben. Die Steuer ist etwas komplizierter, da gibt es eine Frist von 4 oder 6 Wochen, dann endet die aber auch.
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Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch

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  #92  
Alt 02.08.2021, 07:42
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Zitat:
Zitat von coffeemuc Beitrag anzeigen
Müsste man mal einen Juristen befragen. Ich denke man kann das Geld beim Käufer wieder einfordern bzw. einklagen. Ggf. mit entsprechender Klausel im Kaufvertrag.
Natürlich nur sinnvoll, wenn der Betrag groß genug ist und der Käufer nicht pleite.
Ein grünes Kennzeichen verursacht keine Steuer und keine Versicherungskosten im Sinne der ordentlichen Fahrzeugzulassung!

Bei meinem Versicherer z.B. ist der grüne Trailer im Rahmen der Versicherungsbedingungen des Bootes über ebendieses mitversichert, wenn nicht am PKW angehängt. Wenn angehängt, dann sowieso über den Zugwagen.
Wenn ich also das Boot verkaufe und das dem Boote-Versicherer mitteile, erlischt auch gleich die Versicherung meines grünen Trailers und der Rest schert nicht.

Gruß

Totti
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  #93  
Alt 02.08.2021, 07:57
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Ok, also…erneuter Anruf beim Versicherungsberater.
Wir hatten ein Misverständnis untereinander (da ich selbst gerade plane ggf. ein Fahrzeug zu verkaufeninteressiert mich das Thema selbst)

Wenn ich das Fahrzeug verkaufe geht der Versicherungsvertrag zum Zeitpunkt der übergabe auf den Käufer über (daher ist die Meldung des neuen Besitzers für die Versicherung wichtig. Erst wenn der Käufer das Fahrzeug mit neuer Versicherung (eVB) ummeldet oder das Fahrzeug abmeldet ist der Vertrag beendet. Erfolgt das innerhalb eines Monats (umd ohne einen Versicherungsschaden) so sehen die Versicherung im Normalfall davon ab diese Versicherungszeit dem neuen Bersitzer in Rechnung zu stellen (Aussage von meinem Versicherungsmakler).

Für die Steuer ist es so, dass erst der Zeitpunkt der Ummeldung oder Abmeldung den alten Halter von der steuerzahlumg befreit.

Sorry an alle, dass ich hier Unwahrheiten gepostet hab.
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  #94  
Alt 02.08.2021, 07:59
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Zitat:
Zitat von supernasenbaer Beitrag anzeigen
Ok, also…erneuter Anruf beim Versicherungsberater.
Wir hatten ein Misverständnis untereinander (da ich selbst gerade plane ggf. ein Fahrzeug zu verkaufeninteressiert mich das Thema selbst)

Wenn ich das Fahrzeug verkaufe geht der Versicherungsvertrag zum Zeitpunkt der übergabe auf den Käufer über (daher ist die Meldung des neuen Besitzers für die Versicherung wichtig. Erst wenn der Käufer das Fahrzeug mit neuer Versicherung (eVB) ummeldet oder das Fahrzeug abmeldet ist der Vertrag beendet. Erfolgt das innerhalb eines Monats (umd ohne einen Versicherungsschaden) so sehen die Versicherung im Normalfall davon ab diese Versicherungszeit dem neuen Bersitzer in Rechnung zu stellen (Aussage von meinem Versicherungsmakler).

Für die Steuer ist es so, dass erst der Zeitpunkt der Ummeldung oder Abmeldung den alten Halter von der steuerzahlumg befreit.

Sorry an alle, dass ich hier Unwahrheiten gepostet hab.
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  #95  
Alt 02.08.2021, 08:08
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Es geht hier aber mittlerweile nicht mehr nur um Anhänger mit grünen Kennzeichen.

Selbstverständlich entfällt bei einem steuer- und versicherungsfreiem Fahrzeug das Thema mit der Versicherung. Das betriift aber auch nicht nur Anhänger, selbst ein Auto könnte mit grünem Kennzeichen zugelassen werden unter bestimmten Voraussetzungen.
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  #96  
Alt 02.08.2021, 08:41
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von supernasenbaer Beitrag anzeigen
Es geht hier aber mittlerweile nicht mehr nur um Anhänger mit grünen Kennzeichen.

Selbstverständlich entfällt bei einem steuer- und versicherungsfreiem Fahrzeug das Thema mit der Versicherung. Das betriift aber auch nicht nur Anhänger, selbst ein Auto könnte mit grünem Kennzeichen zugelassen werden unter bestimmten Voraussetzungen.
Vorsicht dabei - das grüne Kennzeichen ist erstmal nur eine Kennzeichnung für ein KFZ-steuerbefreites Fahrzeug (d.h. ein Fahrzeug mit grünem Kennzeichen ist in jedem Fall von der KFZ-Steuer befreit, aber nicht automatischerweise haben alle Fahrzeuge, die von der KFZ-Steuer befreit sind immer ein grünes Kennzeichen, z.B. ein KFZ eines schwerbehinderten Halters).
Auf die Versicherungspflicht hat das erstmal keinerlei Auswirkung - prinzipiell brauchen Fahrzeuge, die ein grünes Kennzeichen führen genauso eine HP-Versicherung wie Fahrzeuge mit schwarzen Kennzeichen.
Für Bootsanhänger (und andere Anhänger zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren zu Sportzwecken) gilt die Ausnahme aus §2 Abs.1 c PflVG i.V. mit §3 Abs. 2 Nr. 2 e FZV - nur aufgrund der Tatsache, daß entsprechende Anhänger überhaupt nicht zum Straßenverkehr zugelassen werden müssen (was in diesem Fall durch die Zuteilung eines grünen Kennzeichens deutlich gemacht wird) entfällt die Versicherungspflicht.

lg, justme
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Alt 02.08.2021, 11:16
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,







Vorsicht dabei - das grüne Kennzeichen ist erstmal nur eine Kennzeichnung für ein KFZ-steuerbefreites Fahrzeug (d.h. ein Fahrzeug mit grünem Kennzeichen ist in jedem Fall von der KFZ-Steuer befreit, aber nicht automatischerweise haben alle Fahrzeuge, die von der KFZ-Steuer befreit sind immer ein grünes Kennzeichen, z.B. ein KFZ eines schwerbehinderten Halters).

Auf die Versicherungspflicht hat das erstmal keinerlei Auswirkung - prinzipiell brauchen Fahrzeuge, die ein grünes Kennzeichen führen genauso eine HP-Versicherung wie Fahrzeuge mit schwarzen Kennzeichen.

Für Bootsanhänger (und andere Anhänger zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren zu Sportzwecken) gilt die Ausnahme aus §2 Abs.1 c PflVG i.V. mit §3 Abs. 2 Nr. 2 e FZV - nur aufgrund der Tatsache, daß entsprechende Anhänger überhaupt nicht zum Straßenverkehr zugelassen werden müssen (was in diesem Fall durch die Zuteilung eines grünen Kennzeichens deutlich gemacht wird) entfällt die Versicherungspflicht.



lg, justme
Alles richtig.
Allerdings gibt es da eine Lücke, die man kennen sollte.
Der z.b. Bootsanhänger ist, wenn er unterwegs ist, über das zugfahrzeug mitversichert. Wenn dieser irgendwo im verkehrsraum steht, ist er es nicht.
Sollte dieser sich selbstständig machen und gibt es einen schaden, fehlt die Versicherung und man muss das selber ablatten.

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  #98  
Alt 02.08.2021, 13:06
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von FunkelfeuerHB Beitrag anzeigen
Alles richtig.
Allerdings gibt es da eine Lücke, die man kennen sollte.
Der z.b. Bootsanhänger ist, wenn er unterwegs ist, über das zugfahrzeug mitversichert. Wenn dieser irgendwo im verkehrsraum steht, ist er es nicht.
Sollte dieser sich selbstständig machen und gibt es einen schaden, fehlt die Versicherung und man muss das selber ablatten.

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korrekt, und zwar bis zur Mindest-Deckungssumme der KFZ-Haftpflichtversicherung nach PflVG, d.h. zur Zeit 7,5 Mio € für Personenschäden und 1,22 Mio € für Sachschäden, für die man persönlich und unmittelbar haftet. Alleine schon aus diesem Grund würde ich in jedem Fall eine entsprechende HP-Versicherung abschließen - die Haftung im Straßenverkehr kann schließlich auch völlig verschuldensunabhängig rein aus der Gefährdungshaftung begründet werden.


lg, justme
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Alt 02.08.2021, 20:09
coffeemuc coffeemuc ist offline
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Zitat:
Zitat von supernasenbaer Beitrag anzeigen
Ich hab lange ein Bayern gelebt, und weiß dass dort alles besser als überall anders ist.
Ist jetzt OT und deshalb letzter Beitrag von mir:

In Bayern ist bestimmt nicht alles besser als überall anders.
Aber bestimmt funktionieren manche Behörden besser als in Berlin
__________________
Gruß Richard
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Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen
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