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  #51  
Alt 20.10.2013, 14:29
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Zitat:
Zitat von Justforfun Beitrag anzeigen
......aber was hat das jetzt mit den Verjährungsfristen zu tun??

Das Kannst du in der Begründung des Urteils nachlesen.

Gute Besserung. Bei Grippe hilft warmes Pivo.
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Gruss Vestus
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  #52  
Alt 20.10.2013, 14:35
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Zitat:
Zitat von Zito Beitrag anzeigen
Wenn das Boot bis 2013 nachweislich innerhalb der EU
gelegen hat
Wie willst Du nachweisen, dass das Boot nie die Eu-Gewässer verließ? Das dürfte nur in extremen Ausnahmefällen möglich sein.
__________________
Beste Grüße

John
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  #53  
Alt 20.10.2013, 14:38
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Zitat:
Zitat von Justforfun Beitrag anzeigen
der Verkäufer sichert dem Käufer zu, dass er eine Bescheinigung über entrichtete Mehrwersteuer erhält (Bestandteil des Kaufvertages).
Wo steht das?

Das Interessante ist es ja gerade, dass das Gericht den Besitz einer Steuerbescheinigung als selbstverständlich unterstellte.
__________________
Beste Grüße

John
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  #54  
Alt 20.10.2013, 14:39
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Das Kannst du in der Begründung des Urteils nachlesen.

Gute Besserung. Bei Grippe hilft warmes Pivo.


Das ist die Urteilsbegründung,hast es ja selber gepostet:

„Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger sämtliche Schäden zu ersetzen, die ihm oder seinem Rechtsnachfolger dadurch entstehen, dass er eine Bescheinigung über die entrichtete Mehrwert- und/oder Einfuhrsteuer bezüglich des Schiffes … nicht vorlegen kann.“


also Vestus...langsam lesen Hirn einschalten....im Urteil steht das der Beklagte haftet für Schäden die dem Kläger entstehen, weil er die im Kaufvertrag zugesicherte Bescheinigung nicht vorgelegt hat...........alles Glasklar......hat aber überhaupt nichts mit Verjährungsfristen zu tun.......


nochmals Vestus....kokst, kiffst.....oder säufst Du.....anders kann ich mir deine Postings und Tatsachenverdrehungen nicht mehr erklären...
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  #55  
Alt 20.10.2013, 14:51
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Zitat:
Zitat von Justforfun Beitrag anzeigen
Das ist die Urteilsbegründung,hast es ja selber gepostet:

„Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger sämtliche Schäden zu ersetzen, die ihm oder seinem Rechtsnachfolger dadurch entstehen, dass er eine Bescheinigung über die entrichtete Mehrwert- und/oder Einfuhrsteuer bezüglich des Schiffes … nicht vorlegen kann.“


Ich seh schon, das wird der Beginn einer wunderbaren Freundschaft

Du hast das Urteil zitiert. Da du krankheitsbedingt wohl gehandicapt bist, hier die Begründung:

Die Begründung


Das ist schon mal deutlich. Aber ebenso deutlich bürstet das Gericht auch den Antrag des Beklagten Heinrich B. ab, die Klage wegen des Überschreitens der Festsetzungsfrist abzuweisen:


„Letztlich muss aber auch nicht entschieden werden, ob gemäß Art. 221 Zollkodex (ZK) in Verbindung mit § 169 AO tatsächlich bereits eine Festsetzungsverjährung eingetreten ist. Diese Frage ist nämlich allein von der Steuerfestsetzungsbehörde zu entscheiden. Selbst wenn das … Gericht zu der Auffassung gelangen würde, dass mittlerweile sogar die 10-jährige Festsetzungsverjährungsfrist des Art. 221 Abs. 4 ZK eingetreten wäre, so wäre die Festsetzungsstelle an diese Entscheidung nicht gebunden. Für die Begründetheit der Feststellungsklage ist letztlich allein ausreichend, dass die begründete Möglichkeit besteht, dass der Kläger zur Entrichtung der Mehrwert- und/oder Einfuhrsteuer in Anspruch genommen wird und dann nicht nachweisen kann, dass diese bereits entrichtet wurde. Zum einen müsste der Kläger dann nachweisen, dass bereits eine Festsetzungsverjährung eingetreten ist. Das entsprechende Beweislastrisiko kann der Beklagte jedoch nicht dem Kläger auferlegen. Hinzu kommt, dass der Kläger beweisen müsste, dass das Schiff während des gesamten Verjährungszeitraumes in der Europäischen Gemeinschaft geführt wurde. Dieser Beweis dürfte dem Kläger schon deshalb nicht möglich sein, weil er das Schiff in den ersten Jahren dieses Zeitraumes gar nicht besaß. Zum anderen tritt die Verjährung auch nicht immer auf den Tag genau nach drei … oder zehn Jahren ein, … ob im Einzelfall die Nacherhebung von Abgaben wegen des Eintritts der Verjährung unzulässig ist, muss nach alledem immer im Einzelfall konkret geprüft werden, sodass aus heutiger Sicht nicht ausgeschlossen werden kann, dass dem Kläger wegen des nicht vorliegenden Nachweises der Entrichtung von Mehrwertsteuer/Einfuhrsteuer ein Schaden entsteht, den dann der Beklagte zu ersetzen hat. In Anbetracht der Tatsache, dass der Kläger das Schiff nicht ohne die entsprechende Nachweisbescheinigung weiterveräußern kann, wird der Beklagte verpflichtet, dem Kläger den Schaden zu ersetzen, der dadurch entstehen kann, dass sein Rechtsnachfolger ihn insoweit in Regress nimmt.“



Quelle s.o..
__________________
Gruss Vestus
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  #56  
Alt 20.10.2013, 15:02
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Es ist ja wiklich zum Schmunzeln.
Immer wieder das Selbe.Jeder Fall ist anders, jeder sieht es etwas anders.
Ich glaub seit dem Beitritt von Kroatien zur EU, liegen bei gewissen die Nerven blank.
Ich verstehe die Aufregung für Trailerboote eigentlich nicht.
In Österreich fahren soviele Boote ohne MWST Nachweis weil sie schon älter oder bereits im 3 oder 4 Besitz sind und es eben keine Originalrechnung mehr gibt.
Wen interessiert es?
In Österreich eigentlich keinen, die Polizei sowieso nicht.Das Finanzamt hat nicht gerade viel Personal, dazu fehlen ihnen auch die nötigen Erfahrungen in solchen belangen.(Ist ja auch kein Wunder bei dem Steuersystem!) Der Landesregierung die das Boot anmeldet ist es auch egal und dem Zöllner auf der Kroatisch/Slovenischen Grenze letztes Jahr war es auch egal, der wollte nur den Seebrief sehen.
Also warum wird verzweifelt versucht gewissen Bootseigner schlaflose Nächte zu bereiten?
Wie gesagt, ich rede hier von Trailerbooten die hauptsächlich im eigenen Land fahren und mal in den Urlaub mitgenommen werden.
Vielleicht ist da Österreich etwas anders als Deutschland.
Ich kenne aber auch keinen der mit so einem gebrauchten Trailerboot, ein Problem mit der Finanz hatte.
Liebe Bootsbesitzer die keinen Nachweis haben,lasst euch nicht verrückt machen.
__________________
Sonnige Grüße

Thomas
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  #57  
Alt 20.10.2013, 15:07
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Ich seh schon, das wird der Beginn einer wunderbaren Freundschaft

Du hast das Urteil zitiert. Da du krankheitsbedingt wohl gehandicapt bist, hier die Begründung:

Die Begründung


Das ist schon mal deutlich. Aber ebenso deutlich bürstet das Gericht auch den Antrag des Beklagten Heinrich B. ab, die Klage wegen des Überschreitens der Festsetzungsfrist abzuweisen:


„Letztlich muss aber auch nicht entschieden werden, ob gemäß Art. 221 Zollkodex (ZK) in Verbindung mit § 169 AO tatsächlich bereits eine Festsetzungsverjährung eingetreten ist. Diese Frage ist nämlich allein von der Steuerfestsetzungsbehörde zu entscheiden. Selbst wenn das … Gericht zu der Auffassung gelangen würde, dass mittlerweile sogar die 10-jährige Festsetzungsverjährungsfrist des Art. 221 Abs. 4 ZK eingetreten wäre, so wäre die Festsetzungsstelle an diese Entscheidung nicht gebunden. Für die Begründetheit der Feststellungsklage ist letztlich allein ausreichend, dass die begründete Möglichkeit besteht, dass der Kläger zur Entrichtung der Mehrwert- und/oder Einfuhrsteuer in Anspruch genommen wird und dann nicht nachweisen kann, dass diese bereits entrichtet wurde. Zum einen müsste der Kläger dann nachweisen, dass bereits eine Festsetzungsverjährung eingetreten ist. Das entsprechende Beweislastrisiko kann der Beklagte jedoch nicht dem Kläger auferlegen. Hinzu kommt, dass der Kläger beweisen müsste, dass das Schiff während des gesamten Verjährungszeitraumes in der Europäischen Gemeinschaft geführt wurde. Dieser Beweis dürfte dem Kläger schon deshalb nicht möglich sein, weil er das Schiff in den ersten Jahren dieses Zeitraumes gar nicht besaß. Zum anderen tritt die Verjährung auch nicht immer auf den Tag genau nach drei … oder zehn Jahren ein, … ob im Einzelfall die Nacherhebung von Abgaben wegen des Eintritts der Verjährung unzulässig ist, muss nach alledem immer im Einzelfall konkret geprüft werden, sodass aus heutiger Sicht nicht ausgeschlossen werden kann, dass dem Kläger wegen des nicht vorliegenden Nachweises der Entrichtung von Mehrwertsteuer/Einfuhrsteuer ein Schaden entsteht, den dann der Beklagte zu ersetzen hat. In Anbetracht der Tatsache, dass der Kläger das Schiff nicht ohne die entsprechende Nachweisbescheinigung weiterveräußern kann, wird der Beklagte verpflichtet, dem Kläger den Schaden zu ersetzen, der dadurch entstehen kann, dass sein Rechtsnachfolger ihn insoweit in Regress nimmt.“



Quelle s.o..
Vestus...lies doch durch was Du postest......was steht da drinnen......das Gericht maßt sich kein Urteil an, ob eine Frist überschritten ist...das kann nur die Steuerbehörde........allein die bestehende Möglichkeit gibt dem Kläger recht....es geht in dem Gerichtsverfahren rein nur um die Tatsache, das im Kaufvertrag eine Bescheinigung zugesagt wurde....keine Beurteilung von Verjährungsfristen....

allerdings....steht auch drinnen, wenn man belegen kann, dass ein Booterl 10 Jahre in der EU war, dann ist es verjährt...kein Zetterl mehr...das passt aber wieder nicht mit deinen Weisheiten zusammen......Vestus...zuerst lesen....erst danach plappern......
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  #58  
Alt 20.10.2013, 15:34
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Zitat:
Zitat von Justforfun Beitrag anzeigen
Vestus...lies doch durch was Du postest......was steht da drinnen......das Gericht maßt sich kein Urteil an, ob eine Frist überschritten ist...das kann nur die Steuerbehörde........allein die bestehende Möglichkeit gibt dem Kläger recht....es geht in dem Gerichtsverfahren rein nur um die Tatsache, das im Kaufvertrag eine Bescheinigung zugesagt wurde....keine Beurteilung von Verjährungsfristen....

allerdings....steht auch drinnen, wenn man belegen kann, dass ein Booterl 10 Jahre in der EU war, dann ist es verjährt...kein Zetterl mehr...das passt aber wieder nicht mit deinen Weisheiten zusammen......Vestus...zuerst lesen....erst danach plappern......
Was meinst du weshalb dieses Gerichtsverfahren überhaupt stattgefunden hat. Deine Realitätsverweigerung ist schon bemerkenswert.
__________________
Gruss Vestus
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  #59  
Alt 20.10.2013, 15:50
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Wie willst Du nachweisen, dass das Boot nie die Eu-Gewässer verließ? Das dürfte nur in extremen Ausnahmefällen möglich sein.

Es steht do so darin

"Hinzu kommt, dass der Kläger beweisen müsste, dass das Schiff während des gesamten Verjährungszeitraumes in der Europäischen Gemeinschaft geführt wurde."

Unter geführt verstehe ich Anmeldung, Versicherung und Heimathafen / Liegeplatz innerhalb der EU. Das bedeutet doch nicht
das man die EU-Gewässer nicht verlassen darf.

oder sehe ich das Falsch???

Roy
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  #60  
Alt 20.10.2013, 15:51
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Was meinst du weshalb dieses Gerichtsverfahren überhaupt stattgefunden hat. Deine Realitätsverweigerung ist schon bemerkenswert.
Das Gerichtsverfahren hat stattgefunden weil der Verkäufer die im Kaufvertrag zugesicherte Mehrwertsteuerbescheinigung nicht geliefert hat...der Käufer hat daraufhin geklagt.....das Gericht hat entschieden, ohne Urteil ob notwendig oder nicht, das im Falle einer Notwendigkeit der Verkäufer weiterhin für eine etwaige Steuerschuld haftet.....es war eine reine Feststellungsklage.....

Vestus....du selber hast alles gepostet....du brauchst nur deine eigenen Postings nachlesen....ich versuche Dir nur zu erklären was tu selber schreibst....es für mich nur belustigend wie du weiter ohne Rücksicht auf Verlusten dich weiter verrennst...vielleicht wäre ein Sorry....habe mich geirrt zweckmäßiger.....

liebe Grüsse...Bernhard...
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  #61  
Alt 20.10.2013, 15:57
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Zitat:
Zitat von Zito Beitrag anzeigen
Es steht do so darin

"Hinzu kommt, dass der Kläger beweisen müsste, dass das Schiff während des gesamten Verjährungszeitraumes in der Europäischen Gemeinschaft geführt wurde."

Unter geführt verstehe ich Anmeldung, Versicherung und Heimathafen / Liegeplatz innerhalb der EU. Das bedeutet doch nicht
das man die EU-Gewässer nicht verlassen darf.

oder sehe ich das Falsch???

Roy
es müsste so sein, vor allem ist das kurzzeitige Verlassen für die Behörde nicht nachweisbar....die Behörde kann auch nicht gleich jede Gesetzwidrigkeit unterstellen nur weils lustig ist.....liebe Grüsse Bernhard
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  #62  
Alt 20.10.2013, 16:03
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Zitat:
Zitat von Zito Beitrag anzeigen

"Hinzu kommt, dass der Kläger beweisen müsste, dass das Schiff während des gesamten Verjährungszeitraumes in der Europäischen Gemeinschaft geführt wurde."

Unter geführt verstehe ich Anmeldung, Versicherung und Heimathafen / Liegeplatz innerhalb der EU. Das bedeutet doch nicht
das man die EU-Gewässer nicht verlassen darf.

oder sehe ich das Falsch???

Roy
Hatte ich oben schon mal geschrieben: bei jeder Einfuhr/Einreise beginnt die Frist von neuem zu laufen. Und nachzuweisen, während des gesamten Zeitraums das Gebiet der EU nicht verlassen zu haben, dürfte sehr schwerfallen.
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Gruss Vestus
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  #63  
Alt 20.10.2013, 16:07
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Wow, ist das hier eine Trööt...

Warum ist der MwSt Nachweis überhaupt so wichtig? Den benötigt man doch nur bei einer Ausfuhr aus der EU in ein Drittland und manchmal bei Einfuhren aus Drittländern, wenn schonmal ein Beleg ausgestellt wurde.

Wer z.B. eine Rolex in Dubai kauft und bei Einreise in die EU ganz brav durch das rote Tor geht, der zahlt 1€ Zoll und 19% Eust. Den Beleg darüber muß er 10 Jahre behalten und wenn er die Uhr beim nächsten Urlaub, außerhalb der EU trägt, sollte er den EuSt Beleg dabei haben, sonst zahlt er u.U. nochmal.

Nehmt ihr alle eure Boote mit in den Karibikurlaub
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Alt 20.10.2013, 16:17
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Zitat:
Zitat von Wheaten Fan Beitrag anzeigen
Wow, ist das hier eine Trööt...

Warum ist der MwSt Nachweis überhaupt so wichtig? Den benötigt man doch nur bei einer Ausfuhr aus der EU in ein Drittland und manchmal bei Einfuhren aus Drittländern, wenn schonmal ein Beleg ausgestellt wurde.

Wer z.B. eine Rolex in Dubai kauft und bei Einreise in die EU ganz brav durch das rote Tor geht, der zahlt 1€ Zoll und 19% Eust. Den Beleg darüber muß er 10 Jahre behalten und wenn er die Uhr beim nächsten Urlaub, außerhalb der EU trägt, sollte er den EuSt Beleg dabei haben, sonst zahlt er u.U. nochmal.

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Wir reden hier aber nicht über Uhren...

Lies den Link aus Beitrag #11 : http://www.boote-magazin.de/test_tec...en/a39985.html

da wird die Problematik dargestellt....
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noch einen schönen Tag

Freddy

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  #66  
Alt 20.10.2013, 16:23
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Zitat:
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Du kennst Vestus noch nicht....der verbeißt sich wie ein Terrier....

liebe Grüsse Bernhard
Hat aber die Problematik, grundsätzlich, erkannt

und Zoll/Steuerkontrollen finden nicht nur an den EU Außengrenzen statt
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Freddy

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Alt 20.10.2013, 16:24
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Du kennst Vestus noch nicht....
Wieder Bullshit. Wheaten Fan und ich kennen uns vom letzten Hauptstadtstammtisch.

Ich sag mal servus und Gruss an deine Frau, Wheaten Fan.
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  #68  
Alt 20.10.2013, 16:52
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Wieder Bullshit. Wheaten Fan und ich kennen uns vom letzten Hauptstadtstammtisch.

Ich sag mal servus und Gruss an deine Frau, Wheaten Fan.
Danke und Gruß zurück, im Januar sehen wir uns bestimmt wieder und werden das Thema mal ordentlich disskutieren und ja, Uhren sind keine Boote...tragen sich aber besser am Handgelenk
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Gruß aus dem schönen Berlin Gatow...

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  #69  
Alt 20.10.2013, 18:08
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Jetzt kann man die Preise der Gebrauchtboote aus D um mehr als 19 % purzeln lassen
hat doch keiner den NAchweis über entrichtete Steuer alles Andere juckt eh net.

Und jetzt das Gemeine,
ein Trailerbootfahrer (Der wie die Meisten keinen Steuernachweis hat)hat sein Boot letztes Jahr zu Pfingsten in der MArina gelassen- bis zum August, zwangsläufig musste das Boot in das Zolllager Typ E eingetragen werden.
Nun nimmt der Besitzer sein Boot im August und fährt herum, unwissend dass sein Boot während des Übergangs HR zur Eu erfasst wurde.

Er muss jetzt beweisen....und kann garnichts beweisen, aber absolut überhauptgarnichts, bleibt nur noch der Gang zum Hr-Zoll und zahlen.
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  #70  
Alt 20.10.2013, 18:37
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Wieder Bullshit. Wheaten Fan und ich kennen uns vom letzten Hauptstadtstammtisch.

Ich sag mal servus und Gruss an deine Frau, Wheaten Fan.
Vestus...Au Backe jetzt hast mich bei einer Falschaussage erwischt...bin ganz zerknirscht.....wie kann ich das wieder gutmachen.....
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  #71  
Alt 21.10.2013, 11:44
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Zitat:
Zitat von glumpo Beitrag anzeigen
Jetzt kann man die Preise der Gebrauchtboote aus D um mehr als 19 % purzeln lassen
hat doch keiner den NAchweis über entrichtete Steuer alles Andere juckt eh net.

Und jetzt das Gemeine,
ein Trailerbootfahrer (Der wie die Meisten keinen Steuernachweis hat)hat sein Boot letztes Jahr zu Pfingsten in der MArina gelassen- bis zum August, zwangsläufig musste das Boot in das Zolllager Typ E eingetragen werden.
Nun nimmt der Besitzer sein Boot im August und fährt herum, unwissend dass sein Boot während des Übergangs HR zur Eu erfasst wurde.

Er muss jetzt beweisen....und kann garnichts beweisen, aber absolut überhauptgarnichts, bleibt nur noch der Gang zum Hr-Zoll und zahlen.
Nur weil es erfasst wurde würde ich nichts zahlen.
Meiner Meinung nach hat er auch keine Bringschuld(Steuer,Zoll) weil es ja nur durch den Beitritt irgendwie da reingerutscht ist aber es ist vermutlich ein Boot unter deutscher Flagge und in deutschem Besitz und war nur vorübergehend im Ausland.
Was ist mit den Dauercamper am Campingplatz in Kroatien die von April bis September dort stehen und wieder zurück kommen? Zoll,Steuer?
__________________
Sonnige Grüße

Thomas
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  #72  
Alt 21.10.2013, 13:09
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Zitat:
Zitat von ThomasS. Beitrag anzeigen
Nur weil es erfasst wurde würde ich nichts zahlen.
Meiner Meinung nach hat er auch keine Bringschuld(Steuer,Zoll) weil es ja nur durch den Beitritt irgendwie da reingerutscht ist aber es ist vermutlich ein Boot unter deutscher Flagge und in deutschem Besitz und war nur vorübergehend im Ausland.
Was ist mit den Dauercamper am Campingplatz in Kroatien die von April bis September dort stehen und wieder zurück kommen? Zoll,Steuer?

Oberflächlich sehe ich das genauso wie du,
aber steig mal bischen ein, und schon gibt es keinen Unterschied mehr zwischen einem Boot dass ohne Steuer nach Hr eingeführt wurde,
und dem Boot das immer in D war, und alles sauber bezahlt hat.

Beide haben garkeinen Beweis

Ich möchte gerne einen Zollbeamten auf Provisionsbasis, für sagen wir mal 3 Jahre machen
Kannst von Passau bis zur Nordsee reich werden

Worauf ich eigentlich hinaus wil ist folgendes:
Entweder übertreiben wir hier alle maßlos,
oder es ist tatsächlich so, dass man über 60% (ich schätze mehr) so richtig aufmischen könnte.
Ich bin fürs Erste

Und ich bleibe dann auch dabei, die Gebrauchtboote in D, ohne Nachweis, müssen mindestens 19% im Preis fallen, denn das Risiko fährt mit
Da kann so oft drinstehen "Steuer bezahlt", laut BF ist jeder dran
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  #73  
Alt 21.10.2013, 13:24
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Zitat:
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laut BF ist jeder dran

bis auf die, die nachweisen können, dass das Boot in den letzten 3 Jahren innerhalb der EU war .... z.B. mit dem INF3




(da isses wieder, das INF3 )
__________________
servus
dieter

Sprichwort:
Wer zu allem seinen Senf gibt, gerät ganz schnell in
den Verdacht, ein Würstchen zu sein
..
.
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  #74  
Alt 21.10.2013, 13:34
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bis auf die, die nachweisen können, dass das Boot in den letzten 3 Jahren innerhalb der EU war .... z.B. mit dem INF3




(da isses wieder, das INF3 )
Eben nicht, so wie ich das verstanden habe geht es ja um den Nachweis ob überhaupt gererell eine Versteuerung Umsatz/Mehrwert/Einfuhr stattgefunden hat.
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  #75  
Alt 21.10.2013, 13:43
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glumpo glumpo ist offline
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
bis auf die, die nachweisen können, dass das Boot in den letzten 3 Jahren innerhalb der EU war .... z.B. mit dem INF3




(da isses wieder, das INF3 )
Zitat:
Zitat von Zito Beitrag anzeigen
Eben nicht, so wie ich das verstanden habe geht es ja um den Nachweis ob überhaupt gererell eine Versteuerung Umsatz/Mehrwert/Einfuhr stattgefunden hat.

Inf 3 ist ein gutes Dokument, zumindest die BAsis für alles Weitere
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