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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 17.04.2009, 14:37
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Freibeuter Freibeuter ist offline
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Standard Neue Alkohol bzw. Promille-Regel an Bord

...es gilt seit Neuem.
Über 0,5 Prozentvolumen Blutalkohol auf dem Wasser können das Patent kosten.

  • Dieses gilt auch für Schoter / Rudergänger / Decksmann oder sonstiges Funktionspersonal.

  • Weiter wichtig - Ankern bedeutet Teilnahme am Seeverkehr und es herrscht ebenfalls (eingeschränkt auf 0,5 Promille) Trinkverbot!

  • Bei der Überprüfung durch Ordnungskräfte, wir per Atemluftverfahren die Konzentration überschlagen und bei etwaiger Bestätigung das Pateten mit sofortiger Wirkung entzogen, also nicht mehr erst der lange Weg über das Seegericht.


Ich weiß nicht mehr wo ich es gelesen habe, war aber seriös. Wer einen passenden Link hat bitte ergänzen oder berichtigen.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #2  
Alt 17.04.2009, 14:44
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Eckaat Eckaat ist offline
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen

  • Dieses gilt auch für Schoter / Rudergänger / Decksmann oder sonstiges Funktionspersonal.

  • Weiter wichtig - Ankern bedeutet Teilnahme am Seeverkehr und es herrscht ebenfalls (eingeschränkt auf 0,5 Promille) Trinkverbot!

Na ja, sooo neu ist das ja nicht. Und dass man sein Boot nicht im absoluten Vollglimmer bewegt, darüber brauchen wir ja auch nicht streiten.

Trotzdem ist das Gesetz Käse, weil es ein Ungleichbehandlung der Teilnehmer hervorruft. Oder was wollen sie den Anglern wegnehmen, die in ihrem Leben noch nie irgendeinen Führerschein besessen haben, aber ständig hackedicht mit ihrem 2.5er Essigpisser auf der Warnow rumeiern?

Oder was dem Kuhnle-Freier, der im Brausebrand mit dem Eisenschwein die halbe Marina verwüstet?

Aber uns als Sportbootführerscheininhaber wollen sie am liebsten auch noch die Autofleppe klemmen, wenn wir zum Mittagessen mal ein halbes Bier zuviel hatten! Nicht okay!

Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an.
Leo Tolstoi


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  #3  
Alt 17.04.2009, 14:47
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Da bei mir selten Manöver funktionieren, habe ich auch kein Funktionspersonal an Bord.
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Micha


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  #4  
Alt 17.04.2009, 15:10
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1. Es stand in der letzten Yacht!
2. Es ist totaler Blödsinn, denn warum soll jemanden der bei mir an Bord ist und zufällig auch einen Schein hat, dieser weggenommen werden, nur weil er über 0,5 Promill ist? Dann müssen sie auch allen Führerscheininhabern den Lappen wech nehmen, die auf einem Kreuzfahrtschiff mehr wie ein Bier trinken...
3. Ankert man nicht eigentlich auch, wenn man in einem Hafen Römisch Katholich anlegt????
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Hendrik
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  #5  
Alt 17.04.2009, 15:24
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zu 1: gut möglich

zu 2: Vermutest Du, oder...?
Früher hat der Skipper einen auf den Sack bekommen, wenn die Wache oder Rudergänger, Vorschoter blau waren, nun gibt es für alle Schelte. Wer keinen Schein hat bekommt vermutlich eine Geldstrafe. Wer als Gast mitfährt hat doch nicht zu befürchten.

zu 3: RK...gute Frage. Aber ist ja in der Box, also im nicht öffentlichen Raum.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #6  
Alt 17.04.2009, 15:26
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
zu 1: gut möglich

zu 2: Vermutest Du, oder...?
Früher hat der Skipper einen auf den Sack bekommen, wenn die Wache oder Rudergänger, Vorschoter blau waren, nun gibt es für alle Schelte. Wer keinen Schein hat bekommt vermutlich eine Geldstrafe. Wer als Gast mitfährt hat doch nicht zu befürchten.

zu 3: RK...gute Frage. Aber ist ja in der Box, also im nicht öffentlichen Raum.

zu zu 2: Gut dann habe ich ab sofot nur noch Gäste an Bord und keine Crewmitglieder

zu zu 3: Und in einer Bucht mit Anker und Heck an einen Baum gebunden? Werde demnächst immer eine Leine an Land spannen....
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Hendrik
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  #7  
Alt 17.04.2009, 15:26
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Eddi II Eddi II ist offline
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Das bedeutet ja auch, dass, wenn ich vor Anker übernachte, ich zum Abend nicht mal ein Bier mehr trinken darf.
Das ist doch große Schxxxxxe.
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Jörg
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  #8  
Alt 17.04.2009, 15:29
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Zitat:
Zitat von Eddi II Beitrag anzeigen
Das bedeutet ja auch, dass, wenn ich vor Anker übernachte, ich zum Abend nicht mal ein Bier mehr trinken darf.
Das ist doch große Schxxxxxe.
Vorallem, wo ist der Unterschied zu einem Bojenliegeplatz???
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Hendrik
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  #9  
Alt 17.04.2009, 15:34
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
zu zu 2: Gut dann habe ich ab sofot nur noch Gäste an Bord und keine Crewmitglieder
Seetagebuchpflicht(§ 13 Abs. 1 Nr. 3 bzw. § 13
Abs. 2 Nr. 11 SchSV). Ich hab keins.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #10  
Alt 17.04.2009, 15:36
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Seetagebuchpflicht(§ 13 Abs. 1 Nr. 3 bzw. § 13
Abs. 2 Nr. 11 SchSV). Ich hab keins.

Stimmt, da sagt du was, brauche auch noch ne neue Kladde für das Urlaubstagebuch
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  #11  
Alt 17.04.2009, 15:38
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Zitat:
Zitat von Eddi II Beitrag anzeigen
Das bedeutet ja auch, dass, wenn ich vor Anker übernachte, ich zum Abend nicht mal ein Bier mehr trinken darf.
Das ist doch große Schxxxxxe.
Großer Mist ist das - das sehe ich genau so.
Aber Sinn macht das schon irgendwie, denn wenn man aus irgendeinem Grund Ankerauf gehen mußt sollte man schon einigermaßen nüchtern sein.

Und ein Gast, der beim Hantieren mit zB der Ankerkette beobachtet wird läßt sich bestimmt auch nur schwer erklären.

Sprich:
Wenn WaschPo in Sicht kommt - alle sofort alles fallen lassen und den nüchternsten an die Pinne stellen.
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Niemals mit den Händen in den Taschen
auf dem Hof stehen, wenn die Frau vorbeikommt!
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  #12  
Alt 17.04.2009, 15:49
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Manchmal habe ich den Eindruck, dass Allohol und Böötchen fahren sich zwingend nicht gegeneinander ausschließen können...

Man muss doch nicht immer breit in der Koje liegen, wenn man sich auf Flüssigkeit bewegt, oder?
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Micha


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  #13  
Alt 17.04.2009, 15:55
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Manchmal habe ich den Eindruck, dass Allohol und Böötchen fahren sich zwingend nicht gegeneinander ausschließen können...

Man muss doch nicht immer breit in der Koje liegen, wenn man sich auf Flüssigkeit bewegt, oder?
Das nicht, aber wenn ich Abend in Hoksiel hinter der Insel oder im Watt vor Anker gehe, dann möchte ich schon was trinken dürften. Außerdem ist die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben, denn die meisten Boote bewegen sich mit um die 10 Km/h, was soll da groß passieren, auf der Nordsee ist ja quasi nix los, da ist besoffen zu Fuß durch die Innenstadt bedeutend gefährlicher.... Und ja ich hasse die ewige Reglementierungswut in Deutschland!
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  #14  
Alt 17.04.2009, 20:00
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Zitat:
Und ja ich hasse die ewige Reglementierungswut in Deutschland!
Ich auch. Aber man muss sich mal überlegen wie sie entsteht.
Wenn jeder einigermaßen vernünftig wäre und nicht irgendwelche Idioten hackebreit Unfälle produzieren brauchten wir überhaupt keine Regeln.
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  #15  
Alt 18.04.2009, 18:01
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Zitat:
Zitat von team_shetland Beitrag anzeigen
Ich auch. Aber man muss sich mal überlegen wie sie entsteht.
Wenn jeder einigermaßen vernünftig wäre und nicht irgendwelche Idioten hackebreit Unfälle produzieren brauchten wir überhaupt keine Regeln.

Wieviele Unfälle mit Sportbooten passieren denn in Deutschland pro Jahr, wo Alkoholmißbrauch die Ursache ist ??? Zehn?????
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #16  
Alt 18.04.2009, 18:23
sea u in denmark sea u in denmark ist offline
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Alkohol ist hinsichtlich der daraus entstehenden Folgen das gefährlichste aller Rauschgifte - nicht zuletzt wegen seiner verbreiteten Akzeptanz. Bei Arbeits- und Verkehrsunfällen ist er eine der häufigsten Ursachen. Wenn wir dem Staat überhaupt zubilligen wollen, durch irgendwelche Vorschriften seine Bürger zu schützen, dann liegt es nahe, daß er beim Alkohol anfängt.
Es gibt viele Menschen, die mit Opium, Alkohol oder Kokain in wohldosierten Mengen umgehen können, ihr Wohlbefinden damit steigern und niemandem damit schaden.
Die werden in ihrer Handlungfreiheit beschränkt zum Schutz vor den leider auch sehr vielen, die das nicht können.
Mir tun jedenfalls die Menschen leid, die für den vollen Genuß einer gemütlichen oder festlichen Stimmung Rauschgift brauchen, weil sie daran gewöhnt wurden.

sea u in denmark
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  #17  
Alt 18.04.2009, 18:33
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SSV Fahrer SSV Fahrer ist offline
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Boot: -b€zahlt- Glastron SSV 173 - Bavaria 270 Sport
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Deshalb machen wir dieses Jahr in D und nicht in HR unseren Urlaub, da kann man ja mit ruhigem Gewissen mit 0,5 Promille durch die Gegend fahren.

Spaß beiseite, wo liegt das Problem? Mit einem oder zwei Bierchen habe ich den Grenzwert doch nicht überschritten.

Voll(l)aufen lassen auf dem Boot ist ja was anderes und die Reglementierung in D sowieso....

Ich kann nüchtern schon nicht anlegen, wie wird dass dann erst wenn ich einen im TEE habe.

Am besten ist, ich hör auf mit saufen, oder kaufe mir so einen PANZERKREUZER wie bei Kxxnle.
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Gruß Robert
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  #18  
Alt 18.04.2009, 18:59
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ToDi ToDi ist offline
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gut, dass wir wenn wir auf Nord- und Ostsee waren, immer brav im Hafen lagen.

Wenn wir bisher geankert haben, dann nur weit weg vom Zuständigkeitsbereich der deutschen WaschPo
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Gruß Thomas
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  #19  
Alt 18.04.2009, 19:16
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Auszug aus der Seeschiffahrtstrassen-Ordnung

§ 3 Grundregeln für das Verhalten im Verkehr
(1) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des
Verkehrs gewährleistet und dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den
Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Er hat insbesondere die Vorsichtsmaßregeln
zu beachten, die Seemannsbrauch oder besondere Umstände des Falles erfordern. Der Führer eines mit
einer UKW-Sprechfunkanlage ausgerüsteten Fahrzeugs ist verpflichtet, bei der Befolgung der
Vorschriften über das Verhalten im Verkehr die von einer Verkehrszentrale aus in deutscher, auf
Anforderung in englischer Sprache gegebenen Verkehrsinformationen und -unterstützungen abzuhören
und unverzüglich entsprechend den Bedingungen der jeweiligen Verkehrssituation zu berücksichtigen.
(2) Zur Abwehr einer unmittelbar drohenden Gefahr müssen unter Berücksichtigung der besonderen
Umstände auch dann alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, wenn diese ein Abweichen von
den Vorschriften dieser Verordnung notwendig machen.
(3) Wer
infolge körperlicher oder geistiger Mängel oder des Genusses alkoholischer Getränke oder
anderer berauschender Mittel in der sicheren Führung eines Fahrzeugs oder in der sicheren Ausübung
einer anderen Tätigkeit des Brücken-, Decks- oder Maschinendienstes behindert ist, darf ein Fahrzeug
nicht führen oder als Mitglied der Schiffsbesatzung eine andere Tätigkeit des Brücken-, Decks- oder
Maschinendienstes nicht ausüben. Dies gilt für das Fahren mit einem Wassermotorrad oder einem Kite-
und Segelsurfbrett entsprechend.

(4) Wer 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder
eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt, darf
ein Fahrzeug weder führen oder als Mitglied der Schiffsbesatzung eine andere Tätigkeit des Brücken-,
Decks- oder Maschinendienstes nicht ausführen. Dies gilt für das Fahren mit einem Wassermotorrad
oder einem Kite- und Segelsurfbrett entsprechend.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #20  
Alt 18.04.2009, 20:00
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Achso...paranoid brauchen wir deswegen nicht zu werden

Wie die WSA Nord kürzlich bekannt gegeben hat, wurden in den Jahren 2007 und 2008 folgende sieben Seeamtssprüche wegen Alkohols am Steuer in der Sportschifffahrt gesprochen:
  1. Das Seeamt Rostock entzog am 1.12.08 dem Skipper einer Segelyacht für 12 Monate seinen Sportbootführerschein See, weil am 2.9.08 er bei der Ostansteuerung von Stralsund mit 1,22 Promille mit einer anderen Yacht kollidiert war.
  2. Das Seeamt Rostock hat am 27.3.08 dem Skipper einer Segelyacht für 3 Monate den Sportbootführerschein entzogen, weil er am 14.7.07 mit 0,57 Promille während des BMW-Sailing Cups in der Warnemünder Woche mit einem Regattabegleitboot kollidiert war.
  3. Das Seeamt Emden hatte am 19.2.08 über einen Kapitän zu entscheiden, der am 19.7.07 am Steuer einer Segelyacht im Harlesieler Wattfahrwasser mit einer Motoryacht kollidiert war und 1,86 Promille Alkohol im Blut hatte. Er erhielt ein Fahrverbot als Kapitän.
  4. Das Seeamt Kiel belegte am 1.11.07 den Skipper eines Sportbootes mit Fahrverbot, weil er am 18.8.07 in einem Kieler Sportboothafen nach einem Ruderausfall mit vier Sportbooten kollidiert war. Es wurden 1,89 Promille festgestellt.
  5. Das Seeamt Kiel entzog am 7.5.07 dem Führer eines mit vier Sportanglern besetzten Angelbootes für 6 Monate den Sportbootführerschein See, weil er am 1.10.06 mit 1,21 Promille bei Nacht im Fahrwasser im Bereich der Fehmarnsundbrücke geankert hatte und es daraufhin zu einer Kollision mit einem Fischkutter gekommen war. Ankern im Fahrwasser ist verboten.
  6. Das Seeamt Hamburg entzog am 8.2.07 einem Kapitän für 4 Monate sein Patent, weil er am 26.9.06 einen niederländischen Traditionssegler mit 1,31 Promille in der Einfahrt des Yachthafens Cuxhaven auf Grund gesetzt hatte.
  7. Das Seeamt Emden zog am 8.2.07 für 12 Monate den Sportbootführerschein des Führers einer Motoryacht ein, der am 15.9.06 mit 1,54 Promille auf den Leitdamm der Fischerbalje vor Borkum gefahren war.
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #21  
Alt 18.04.2009, 20:10
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Balu2000 Balu2000 ist offline
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Ort: Lübz
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Rufzeichen oder MMSI: "Hallo"
2.636 Danke in 1.469 Beiträgen
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Mir wäre sogar 0,0 Promille ganz lieb. Ich wurde schon oft genug von halb besoffenen Idioten angerempelt. Auf die Frage, ob die WaPo den Idioten nicht pusten lassen will bekam ich zur Antwort, daß die Versicherung den Schaden dann evtl. nicht übernimmt.
Ich liege am Steg vor der Schleuse, von hinten kommt ein 13 to Stahlverdränger mit so einem Möchtegern "Käpt`n" ohne Führerschein und rammt mich mit seiner geliehenen Yacht so stark, daß mei 10mm Festfacher reißt, das Heck schlägt rum und der Volltrottel gibt mir noch eins an Steuerbord. (Es war Himmelfahrt!). Angeblich hätte sein Getriebe geklemmt, aber die WaPo hat`s kontrolliert und es funktionierte ohne Beanstandug. Der hatte nur die Entfernung falsch eingeschätzt und geriet in Panik als er merkte, das er den Kahn nicht mehr rechtzeitig zum Stehen bekommt. Meine Tochter, damals 2 Jahre, flog 2m durch die Plicht.
__________________
MfG Roland

"Geht nicht" gibt´s nicht!
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  #22  
Alt 23.08.2017, 18:37
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Tomber42 Tomber42 ist offline
Commander
 
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184 Danke in 99 Beiträgen
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Hat sich seit 2009 da was geändert oder ist das der aktuelle Stand? Und beim Ankern max. 0.5 Promille, beim Anlegen an Land egal?

Grüße vom Tomber
__________________
Gruß vom Tomber

----
Mein aktuelles Boot..Marex 375 mit 2x Volvo Penta D4-300, Welle, V-Shaft
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  #23  
Alt 23.08.2017, 18:48
Norderneyer Norderneyer ist offline
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Boot: Fairline Squadron 50
1.200 Danke in 342 Beiträgen
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Bei uns ist Ankern unter 0,5 ‰ verboten!
__________________
Watt de een sien Uul, is de anner sien Nachtigall!
Es grüßt Euch: Olaf
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  #24  
Alt 23.08.2017, 19:02
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hermann.l hermann.l ist offline
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Ort: Im Emsland am Wasserfall
Beiträge: 2.856
Boot: 9,99 m Holzboot . Bj. 1965 . Plankenbau mit OM602
Rufzeichen oder MMSI: DD****
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Zitat:
Zitat von Norderneyer Beitrag anzeigen
Bei uns ist Ankern unter 0,5 ‰ verboten!
In Bayern unter 2,5 Promille.
Fahren auch.
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Es grüßt GINA ,
die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann
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  #25  
Alt 23.08.2017, 19:04
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hermann.l hermann.l ist offline
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Ort: Im Emsland am Wasserfall
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Boot: 9,99 m Holzboot . Bj. 1965 . Plankenbau mit OM602
Rufzeichen oder MMSI: DD****
2.656 Danke in 1.314 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Tomber42 Beitrag anzeigen
Hat sich seit 2009 da was geändert oder ist das der aktuelle Stand? Und beim Ankern max. 0.5 Promille, beim Anlegen an Land egal?

Grüße vom Tomber
Nicht BEIM Anlegen.
Erst beim Liegen im Hafen.
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Es grüßt GINA ,
die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann
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