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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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kleine juristische Knobelei
Moinsen
Folgender, -selbstverständlich rein hypothetischer Fall: Kind, 13 bekommt durch nen Softwarefehler Push ups, Werbung auf sein Handy, ua auch Sex Datings line, wo durch vier Klicks nen Abo erworben wird. Kind lebt in öffentlicher Erziehung. Nach "Rechnungsstellung" durch Inkasso an das Kind wird von der Einrichtung angeboten das Alter des Kindes durch eine (für die "Erziehungsstelle") kostenfreie Versicherung an Eides statt zu verifizieren. Die Einsendung einer Ausweiskopie o.ä des Kindes zur Altersverifizierungwird von der Eziehungsstelle aus Datenschutzgründen abgelehnt. Eine weitere juristische Würdigung des "Vertrages"durch die Erziehungsstelle erfolgt aufgrund des Alters des "Abonehmers" ausdrücklich nicht. So, muss sich das Inkasso mit der Versicherung zufrieden geben oder haben die nen Recht auf eine Ausweiskopie. ?
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Geschafft ! 2025 werden wir mehr CO2 in der Luft haben wie der bisherige Höchststand vor3,3Mill Jahren. War bisher die heißeste Zeit der Erde |
#2
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Bauchgefühl:
Inkasso hat keinerlei rechtliche Befugnisse. Wenn es die vorgelegte Glaubhaftmachung nicht akzeptiert, muss es rechtliche Schritte einleiten - zur Eintreibung der Schuld, nicht zur Vorlage der Ausweiskopie.
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#3
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Jiip, sehr ich auch so, aber wäre fail fail Sit. für das Inkasso.
Wollen Sie die Versicherung müssen die Kosten getragen werden,Fall " gutes Geld" noch "verbranntem Geld "hinterherwerfen um die Rechtsungültigkeit festzustellen. Oder sie gehen den Rechtsweg, aber um keinerlei Gewinn. Spätestens mit dem Angebot der Versicherung an Eides statt ist denen das Alter des Kunden offenbar. Damit sind meiner Meinung nach sämtliche Inkassokosten- natürlich auch die Hauptforderung- nichtig. Rein hypothetisch natürlich. Out of: Normalerweise bin ich sehr dafür, seine Schulden zu bezahlen.In diesem hypothetischen Fall reden wir allerdings über übelste Abzocke. ( Selbst die ersten "Datingmatchbilder" sind Stockfotos)
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Geschafft ! 2025 werden wir mehr CO2 in der Luft haben wie der bisherige Höchststand vor3,3Mill Jahren. War bisher die heißeste Zeit der Erde |
#4
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Die Klagen nicht. Die Nerven nur. Einfach aussitzen.
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#5
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Die Altersbehauptung ist sicher eine beliebte Schutzbehauptung.
Wenn jemand dann noch nicht einmal bereit ist, das Alter zu belegen, dann macht das misstrauisch. Zudem ist man auch mit 13 nicht frei von Verantwortung - Stichwort: Taschengeld. Ich würde einem Prozessrisiko aus dem Weg gehen und eine Ausweiskopie geben. Deiner Meinung nach schützenswerte Daten kann man ja unkenntlich machen.
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!
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#6
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Zitat:
zulässig. (Das gilt auch für Kinderausweise!) Es gibt mehrere zulässige Verfahren um seine Volljährigkeit zu belegen. Um seine Nichtvolljährigkeit zu belegen, fällt mir da nichts Vergleichbares ein, ergo Forderung einklagen oder "glauben"...
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gregor |
#7
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Wer hat denn den Handyvertrag abgeschlossen ?
Aufsichtspflicht verletzt?
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Gruß Bergi : Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf Erstes BF-Binnen-Sommertreffen 2024 hier anmelden https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=329810 |
#8
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Jo, und dann wird am Ende die Forderung (oder ein Teil) vielleicht als berechtigt angesehen.
Oder es gibt einen Beschluss mit Prozesskostenteilung. War es das dann wert? Ich wäre mir da nicht sicher, weil es gilt ja auch das Prinzip der Schadenminimierung. Und einen - vielleicht nur vermeintlichen - Gläubiger zum Klageweg zu "nötigen" kann ja sicher auch nicht der Weisheit letzter Schluss sein.
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!
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#9
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Frage an die Verbraucherzentrale richten, die lieben solche Abo Dienste!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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#10
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Eigentlich spekulieren solche Seiten auf die Peinlichkeit, des erwischt werden durch Eltern, oder der Ehefrau.
Meine Tochter hatte vor Jahren mal nen Drohbrief, weil sie angeblich auf Schmuddelseiten war. Da wir hier keine Geheimnisse voreinander haben, kam sie direkt bei uns an. Ich bin mit dem Brief zum RA, der hat sich direkt fast totgelacht. Ein Brief von ihm da war der Spuk vorbei
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Gruß 45meilen In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative |
#11
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Steht der Junge unter Vormundschaft - dann an diesen verweisen bzw. an den / die Sorgeberechtigten.
Verläuft 100 Prozent im Sand so eine Sache. Kein (unseriöser) Anbieter von Sexseiten hat wegen Peanuts Bock auf eine grosse Nummer. Wir hatten in diversen Gruppen x-solcher Fälle. Schwarz fahren, Abos, keine Ahnung was alles. Freundliche Mail, dass du nicht die Personensorge hast und fertig. |
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