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  #501  
Alt 09.10.2013, 10:28
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Zitat:
Zitat von hp2sport Beitrag anzeigen
Stimmt, Danke für den Hinweis.

Was mich als Skeptiker ein wenig stutzig macht, warum hält man sich mit so wichtigen Details so bedeckt?
Bitte, gern geschehen....

Was mich dabei jedoch viel mehr stutzig macht ist die Frage, was Du als Kunde gegen einen marktwirtschaftlich üblichen Wettbewerb hast, als das Du da so sehr in die Bresche eines einzelnen Herstellers springst.

Verbraucherfreundlich zumindest ist Dein Verhalten nicht wirklich und über Kollegialität innerhalb eines Forum für Wassersportbegeisterte manche ich mir da schon so meine Gedanken.
__________________
Gruß - Georg
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  #502  
Alt 09.10.2013, 10:48
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Zitat:
Zitat von gbeck Beitrag anzeigen
Bitte, gern geschehen....

Was mich dabei jedoch viel mehr stutzig macht ist die Frage, was Du als Kunde gegen einen marktwirtschaftlich üblichen Wettbewerb hast, als das Du da so sehr in die Bresche eines einzelnen Herstellers springst.

Verbraucherfreundlich zumindest ist Dein Verhalten nicht wirklich und über Kollegialität innerhalb eines Forum für Wassersportbegeisterte manche ich mir da schon so meine Gedanken.
Ganz einfach, da einige von euch die das "Geheimiss" von Sigma nicht lüften können, permanent darauf rumhacken, das gefällt mir gar nicht.
Einfach zu akzeptieren das Sigma was baut was andere nicht können zählt hier nicht.
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Gruß Hans,
der Bojenfeldhasser
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  #503  
Alt 09.10.2013, 11:02
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Zitat:
Zitat von Weißwurschtcommander Beitrag anzeigen
Hast Du das Gerät mal gewogen? Wenns um die Bayliner 255 geht, hab ich mal was von ca. 2,8 t Leergewicht gelesen. Ob man das glauben kann?

Wir hatten letzte Woche unsere Bav auf der Waage.

Leergewicht laut Werftangabe: 1750 kg.

gewogenes Gewicht: 2040 kg
und zwar ohne: Mast, Reling, Winschen, teilw. Ausbau innen, Zubehör (Anker, Kette, Rolle, Fender, Leinen, Polster, usw..), Flüssigkeiten (Diesel, Wasser, Benzin, Öle etc.)

Wir waren nicht überrascht, trotzdem erschrocken.

VG Stephan
Ich war mit meiner Bayliner 245 (Dieselmotor)
auf der Waage 4230 kg inkl Trailer 650 kg auf Tank hab ich nicht geachtet
aber gehn Maximal 240 Liter rein und wenn man die abzieht pf. überladen
__________________
LG. Hans
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  #504  
Alt 09.10.2013, 11:02
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@Hans,
wie viele Hersteller müssen Dir denn noch bestätigen, dass auch sie solche Anhänger bauen und sich damit auf rechtssicherem Weg befinden...

Es geht auch wohl mehr um die Art und Weise, als um die Tatsache als solches.
Das Motto " ich weiß was, aber ich sag´s keinem weiter" jedenfalls ist inzwischen auch für Sigma eher kontraproduktiv.
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Gruß - Georg
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  #505  
Alt 09.10.2013, 13:00
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Zitat:
Zitat von hp2sport Beitrag anzeigen
Einfach zu akzeptieren das Sigma was baut was andere nicht können zählt hier nicht.
Daran glaube ich nicht mehr.
Vielmehr scheint mir der neue, EU-rechtliche Rahmen den auch Sigma nutzt,
gefunden zu sein.
__________________
Bald wieder vom Oberrhein.
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  #506  
Alt 09.10.2013, 14:19
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Zitat:
Zitat von hp2sport Beitrag anzeigen
(..) Einfach zu akzeptieren das Sigma was baut was andere nicht können zählt hier nicht.
Weil das nur so wäre, wenn in Gesetzen als Bedingung stünde, Trailerherstellername muss mit SIG anfangen und mit MA aufhören.

Könnte es sein, dass Du Dich ärgerst, einen Aufpreis für ein Geschäftsgeheimnis gezahlt zu haben, dass in Wirklichkeit keines ist?
__________________
Beste Grüße

John
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  #507  
Alt 09.10.2013, 14:30
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Zitat:
Zitat von hp2sport Beitrag anzeigen
Einfach zu akzeptieren das Sigma was baut was andere nicht können zählt hier nicht.
Dass die anderen ebenso Hänger mit 3,65t bauen können, das haben wir hier doch jetzt schon erfahren, Ruschi hat's doch bestätigt. Der baut sogar einen Trailer mit 3,85t, wenn ich das passende Zugfahrzeug mit 350kg Stützlast habe (z.B. Jeep Cherokee). Und das aus Stahl und somit günstiger.

Mit Tricks zu arbeiten, die einer Rechtsberatung bedürfen, hat doch nichts mit "bauen können" zu tun.

Gruß Axel
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  #508  
Alt 09.10.2013, 14:44
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Was ich einfach nicht verstehe ist, wieso es jetzt erst "ans Licht kommt", wenn es doch so ein alter Hut ist. Hier haben so viele das Problem mit dem Trailergewicht und es ist noch keiner hier, der so einen Trailer eines anderen Herstellers hat ?
__________________
Gruß Kerstin


Nich dran fummeln wenn't löppt!
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  #509  
Alt 09.10.2013, 14:46
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Der in dem Beispiel mit der 350 kg Kupplung erwähnte CHEROKEE TypKK eines Freundes hat aber ab Werk nur 2675 kg eingetragen
Ich zweifle da schon mal an den 3500kg die angegeben werden.

Also bringen da auch die 350 kg Stützlast nix
__________________

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  #510  
Alt 09.10.2013, 14:59
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Hallo Norbert,

ist ja nur ein Beispiel. Und wenn es nach Anbringen der entsprechenden AHK und der Eintragung die 3,5t hat, dann ist es doch gut.
Zumindest sind die Angaben so:
Zitat:
Jeep Cherokee 5-Türer (SUV)
Anhängerkupplung Typ: starr geschraubt
Anhängelast: 3500 kg || Stützlast: 350 kg
350kg Stützlast werden auch die wenigsten brauchen. Obwohl, wenn ich den User "immermutig" so höre....4,23t .... der braucht mind. 500kg Stützlast, wenn er den Sprit draußen lässt
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  #511  
Alt 09.10.2013, 15:14
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Zitat:
Zitat von Trikeflieger2 Beitrag anzeigen
Hallo Norbert,

ist ja nur ein Beispiel. Und wenn es nach Anbringen der entsprechenden AHK und der Eintragung die 3,5t hat, dann ist es doch gut.
Zumindest sind die Angaben so:


350kg Stützlast werden auch die wenigsten brauchen. Obwohl, wenn ich den User "immermutig" so höre....4,23t .... der braucht mind. 500kg Stützlast, wenn er den Sprit draußen lässt
Hallo Axel

Dann frage ich mich aber wieso der Baby Cherokee die 350kg hat und alle großen Jeeps "nur" 140 bis 175kg.
Vermutlich nutzen die auch so eine Lücke um den kleinen mit Hilfe der hohen Stützlast im Bezug auf die Anhängelast zu pushen.

Irgendwie trickst doch jeder irgendwo rum
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  #512  
Alt 09.10.2013, 15:22
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Hi Norbert,

ich denke, dass die älteren Fahrzeuge einfach stabilere Rahmen haben. Die heutigen Autos müssen immer leichter werden, damit sie nicht soviel Sprit brauchen.

Mir reichen 150kg, vielleicht auch schon 100kg, mein Wunschboot sollte sogar ganz ohne Tricks legal mit 3,5t (inkl. Stützlast) trailerbar sein. Reserve darf aber sein.

Gruß Axel
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  #513  
Alt 09.10.2013, 15:24
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Zitat:
Zitat von Dandy Beitrag anzeigen
Der in dem Beispiel mit der 350 kg Kupplung erwähnte CHEROKEE TypKK eines Freundes hat aber ab Werk nur 2675 kg eingetragen
Ich zweifle da schon mal an den 3500kg die angegeben werden.

Also bringen da auch die 350 kg Stützlast nix
Zumal die Kiste nur ca 600 Kg Zuladung hat
__________________
Und die √ allen Übels sind die 62


Gruß Henning
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  #514  
Alt 09.10.2013, 16:46
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Zitat:
Zitat von Trikeflieger2 Beitrag anzeigen
Der baut sogar einen Trailer mit 3,85t, wenn ich das passende Zugfahrzeug mit 350kg Stützlast habe (z.B. Jeep Cherokee). Und das aus Stahl und somit günstiger.

Gruß Axel
Nach meinem Wissenstand ist eben die einzige derzeit verfügbare Auflaufeinrichtung, die von Knott mit 3850 KG, aber nur mit 3500 KG TÜV-geprüft. Sollte jemand einen anderen Wissenstand haben, ich lasse mich gerne eines besseren belehren.

Bitte zeigt doch mal einen Trailer-KFZ-Schein (nicht Sigma, den habe ich selber) in dem 3650 KG oder 3850 KG als zulässiges Gesamtgewicht stehen, den würde ich gerne sehen.
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Gruß Hans,
der Bojenfeldhasser
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  #515  
Alt 09.10.2013, 16:58
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Wie jetzt, du hast doch einen Sigma mit 3650 Kg, tust jedenfalls so, und dann nur eine Auflaufeinrichtung von 3500 Kg? Wozu jetzt die 514 Beiträge wenn es doch nicht mit 3650 Kg geht, oder habe ich wieder etwas verpasst?
Wieso sollte dir jemand den Schein zeigen wo du doch so ein Geheimnis von deinem machst?

Gruß Uli07
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  #516  
Alt 09.10.2013, 17:10
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Zitat:
Zitat von uli07 Beitrag anzeigen
Wieso sollte dir jemand den Schein zeigen wo du doch so ein Geheimnis von deinem machst?

Gruß Uli07
macht er doch gar nicht:

http://www.boote-forum.de/showpost.p...&postcount=177
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  #517  
Alt 09.10.2013, 17:10
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Zitat:
Zitat von uli07 Beitrag anzeigen
oder habe ich wieder etwas verpasst?
Ja, Quereinsteigen bringt hier nix, am Ball bleiben oder ....

Zitat:
Zitat von uli07 Beitrag anzeigen
Wieso sollte dir jemand den Schein zeigen wo du doch so ein Geheimnis von deinem machst?
Meiner ist eingescannt ein paar Seiten vorher zu sehen.
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Gruß Hans,
der Bojenfeldhasser
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  #518  
Alt 09.10.2013, 17:18
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Ich dachte ich wäre am Ball. War wohl daneben, werde versuchen mich zu bessern.

Gruß Uli07
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  #519  
Alt 09.10.2013, 20:58
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Hab gerade mal die Unterlagen zu meinem neuen 3,5 T von SIGMA durchgesehen.
Bei mir ist eine ALKO AK 351 verbaut und in der Betriebsanleitung vom Hersteller stehen 350kg Stützlast.

Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	ImageUploadedByTapatalk1381348715.943670.jpg
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Größe:	14,3 KB
ID:	487122
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  #520  
Alt 10.10.2013, 06:23
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....heißt meiner Meinung nach: bei einem zGG von 3,5t ist Schluß. Wenn das Auto dann nur 3,15t Anhängelast hat, aber 350kg Stützlast, dann könnte dieses den Hänger noch legal ziehen.

Ruschi hat ja hierzu schon was geschrieben, allerdings bin ich noch nicht so ganz überzeugt, weil mich einfach die einzelnen Begriffe in den Daten stören. "Gewichtsbereich" ist ja auch nirgends definiert.

Vielleicht ist das dann wieder der Punkt, wo Sigma seine Rechtsberatung benötigt.

Gruß Axel
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  #521  
Alt 10.10.2013, 06:39
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Zitat:
Zitat von Trikeflieger2 Beitrag anzeigen
....heißt meiner Meinung nach: bei einem zGG von 3,5t ist Schluß. Wenn das Auto dann nur 3,15t Anhängelast hat, aber 350kg Stützlast, dann könnte dieses den Hänger noch legal ziehen.

Ruschi hat ja hierzu schon was geschrieben, allerdings bin ich noch nicht so ganz überzeugt, weil mich einfach die einzelnen Begriffe in den Daten stören. "Gewichtsbereich" ist ja auch nirgends definiert.

Vielleicht ist das dann wieder der Punkt, wo Sigma seine Rechtsberatung benötigt.

Gruß Axel
die Gewichte und Bergriffe sind doch in der Eu-Vorschrift klar geregelt

Technisch zulässige Anhängelast (O.1 in den Papieren) ist die Last die über die Achse(n) auf den Boden gebracht werden.Stützlast (13 in den Papieren) ist die Last die auf der Anhängerkupplung lasstet.

Technisch zulässigges Gesammtgewicht (F.1) ist die summe aus beiden und die steht ja in den Papieren

Da ist es egal was die STVZO oder die STVO sagt da EU-Recht darüber steht.
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  #522  
Alt 10.10.2013, 10:21
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Zitat:
Zitat von Trikeflieger2 Beitrag anzeigen
Ruschi hat ja hierzu schon was geschrieben, allerdings bin ich noch nicht so ganz überzeugt, weil mich einfach die einzelnen Begriffe in den Daten stören. "Gewichtsbereich" ist ja auch nirgends definiert.
Das ist genau das Problem, denn nach meinem Wissenstand hat Ruschmeier keinen Trailer mit tatsächlichen eingetragenen 3650 KG, gerne dürft ihr mich aber belehren.

Zitat:
Zitat von Trikeflieger2 Beitrag anzeigen
Vielleicht ist das dann wieder der Punkt, wo Sigma seine Rechtsberatung benötigt.
Sigma hat eingetragene 3650 KG im Fzg.-Schein.

Dieses EU-Recht das von UHX ausgiebig ausgearbeitet wurde, entspricht nicht der Handhabung und ist in der Praxis nicht durchsetzbar. Auch hier betone ich immer wieder, das ist mein Wissenstand, gerne lass ich mich auch hier belehren, aber nur durch Fakten, und das ist ein Fzg.-Schein, alles andere sind Theorien.
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Gruß Hans,
der Bojenfeldhasser
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  #523  
Alt 10.10.2013, 10:32
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Da ist es egal was die STVZO oder die STVO sagt da EU-Recht darüber steht.
Dem ist leider nicht so, denn ggf. wird durch entgegengesetztes Mitgliedstaatenrecht das EU-Recht ausgehebelt, wenns sein muss auch gerichtlich.
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Gruß Hans,
der Bojenfeldhasser
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  #524  
Alt 10.10.2013, 10:37
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hier für dich auch nochmal der link:


http://europa.eu/legislation_summari.../l14548_de.htm

ZITAT: Der EuGH hat den Grundsatz des Vorrangs in seinem Urteil vom 15. Juli 1964 in der Rechtssache Costa gegen Enel anerkannt. In diesem Urteil verkündet der Gerichtshof, dass das von den europäischen Organen verabschiedete Recht in die Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten übergeht und diese zu seiner Beachtung verpflichtet sind. Das EU-Recht hat also Vorrang vor dem nationalen Recht. Steht eine nationale Rechtsvorschrift im Widerspruch zu einer EU-Rechtsvorschrift, so müssen die Behörden der Mitgliedstaaten die EU-Rechtsvorschrift anwenden. Das nationale Recht wird weder für ungültig erklärt noch außer Kraft gesetzt, es wird lediglich seine verbindliche Wirkung ausgesetzt.
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  #525  
Alt 10.10.2013, 10:43
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Das ist wieder der Unterschied zwischen Theorie und Praxis, ich kenne eben genau einen Fall in dem entgegengesetztes Mitgliedstaatenrecht das EU-Recht ausgehebelt hat, und das betrifft genau dieses Thema.

Das könnte dann mit einem Gang zum Europäischen Gerichtshof auf dem Klageweg noch mal aufgerollt werden, aber .....
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Gruß Hans,
der Bojenfeldhasser
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