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  #201  
Alt 04.12.2019, 10:10
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von Bootfan Dieter Beitrag anzeigen
… Bei neueren Booten gibt es das CE-Zertifikat, wenn da drin steht, dass man maximal soundsoviel PS oder sogar Motorgewicht dranhängen sollte, weil sonst erlischt diese CE, hat das nur Bedeutung für den gewerblichen "in-Verkehr-Bringer" dieses Bootes, aber nicht für den Besitzer, der kann sich dran hängen, was er will. Allerdings auf seine Verantwortung. ...
Mit dem Inverkehrbringer und der Verantwortung des Bootseigners bin ich bei Dir, aber nicht mit dem Erlöschen der CE.

Das (umgangssprachlich) CE-Zertifikat genannte Dokument heißt amtlich EU-Konformitätserklärung und wird vom Hersteller nach der (erfolgreichen) Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens ausgestellt.
Auf Grund der EU-Konformitätserklärung erfolgt dann durch den Hersteller die CE-Kennzeichnung des Produktes.

Damit bescheinigt der Hersteller, dass alle relevanten Richtlinien, Vorschriften, Normen und Gesetze der EU eingehalten wurden.

Daran ändert der an das Boot angehängte Motor Null-Komma-Nichts, warum sollte also dadurch die "CE" für das Boot erlöschen

Gruß Lutz
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  #202  
Alt 04.12.2019, 10:13
Bootfan Dieter Bootfan Dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Mit dem Inverkehrbringer und der Verantwortung des Bootseigners bin ich bei Dir, aber nicht mit dem Erlöschen der CE.

Das (umgangssprachlich) CE-Zertifikat genannte Dokument heißt amtlich EU-Konformitätserklärung und wird vom Hersteller nach der (erfolgreichen) Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens ausgestellt.
Auf Grund der EU-Konformitätserklärung erfolgt dann durch den Hersteller die CE-Kennzeichnung des Produktes.

Damit bescheinigt der Hersteller, dass alle relevanten Richtlinien, Vorschriften, Normen und Gesetze der EU eingehalten wurden.

Daran ändert der an das Boot angehängte Motor Null-Komma-Nichts, warum sollte also dadurch die "CE" für das Boot erlöschen

Gruß Lutz
Ja, stimmt auch wieder, die einmal erteilte CE bleibt bestehen, auch wenn der Besitzer jetzt etwas verändert, die Konformitätserklärung soll nur das erstmalige "In-Verkehr-Bringen" regeln.


Danke für die Richtigstellung.


Bootfan Dieter
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  #203  
Alt 04.12.2019, 10:21
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Zitat:
Zitat von Bootfan Dieter Beitrag anzeigen
Ja, stimmt auch wieder, die einmal erteilte CE bleibt bestehen, auch wenn der Besitzer jetzt etwas verändert, die Konformitätserklärung soll nur das erstmalige "In-Verkehr-Bringen" regeln.


Danke für die Richtigstellung.


Bootfan Dieter
Deshalb ist es m.E. auch sinnlos beim Gebrauchtbootkauf immer wieder auch "CE" und Mehrwertsteuernachweis herumzuhacken

Gruß Lutz
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  #204  
Alt 04.12.2019, 10:27
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Entschuldigt mal die Zwischenfrage: Was hat jetzt CE mit Mehrwertsteuernachweis zu tun? Habe ich da eine Wissenslücke?
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Gruß
Ewald
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  #205  
Alt 04.12.2019, 10:35
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Zitat:
Zitat von Libertad Beitrag anzeigen
Entschuldigt mal die Zwischenfrage: Was hat jetzt CE mit Mehrwertsteuernachweis zu tun? Habe ich da eine Wissenslücke?
Nichts

Beiden ist aber gemeinsam, dass ihr Fehlen gerne als Totschlagargument für den Kauf eines Gebrauchtbootes benutzt wird.

Gruß Lutz
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  #206  
Alt 10.01.2020, 09:06
Bootfan Dieter Bootfan Dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von sporty Beitrag anzeigen
Hi Frank
Ganz so einfach ist es nicht.
Wenn es für das Fahrzeug mit der gesteigerten Leistung, der geänderten Bremsanlage etc. ein Mustergutachten gibt, könntest Du es eingetragen bekommen.
Wenn es so etwas bisher nicht gibt, mußt Du dies beantragen.
Kann schnell mehrere K€ wegen der dann anfallenden Prüfungen kosten.
Beim Boot ist dann vergeichbar eine neue CE fällig.
Nur so zur Info.
Nur so zur Info: Eine neue CE wäre nur fällig, wenn man das Boot gewerblich als neues Boot erstmalig verkaufen wollen würde, also bei schon mal verkauften Booten in der EU nicht.

Die CE ist NUR erforderlich, beim erstmaligen "In-Verkehr-bringen" einer Ware innerhalb der EU, ist sie dann mal verkauft worden, ist die CE sowas von egal, sie hat dann KEINE wie auch immer geartete Bedeutung mehr.

Hintergrund:

Wie vieles ist auch diese CE-Geschichte eine Erfindung der EU, sie soll dem Verbraucher innerhalb der EU die Gewissheit geben, nur ein Produkt zu erwerben, welches alle Anforderungen/Regelungen/Gesetze des europäischen Binnenmarktes entspricht.

Diese CE stellt sich der Hersteller einer Ware bzw. der Importeur oder "Inverkehrbringer" selbst aus, eine übergeordnete Überprüfungsinstanz gibt es NICHT!

Damit, mit diesen CE-Bescheinigungen, kann auch Schindluder getrieben werden, sieht man ja am VW-Dieselskandal, offensichtlich waren die Autos doch nicht so CE-Konform wie die Unterschrift des Herrn Winterkorn unter der CE einen glauben machen wollte. Und? Wurde dieser feine Herr etwa dafür belangt? Nein, das wird er auch nicht.

Daran kann man sehen, welchen Stellenwert eine solche CE-Konformitätserklärung hat: Keinen.

Also: Die CE hat NUR Bedeutung beim Erstverkauf, nachher nicht mehr, der Besitzer kann an seinem Boot Veränderungen vornehmen, wie er will, gegen irgendwelche Gesetze/Verordnungen verstößt er dabei nicht, denn es gibt keine "Zulassung" für Boote, auch keinen TÜV oder einen Fahrzeugschein, es gibt kein amtliches Dokument für Boote, vergleichbar mit einem Fahrzeugschein, in dem die Gewichte und Maße und sonstige Parameter eines Bootes eingetragen wären und das man immer mitzuführen hat.

Es gibt zwar die berühmte "Bodenseezulassung" von Booten, die bezieht sich jedoch nur darauf, dass eben dieses Boot auf dem Bodensee fahren darf, dort die Zulassung hat, das ist aber nicht vergleichbar mit einer allgemeinen Zulassung.

Man kann also an seinem Boot Außenbordmotoren beliebiger Größe dranhängen, da es eine "Zulassung" dafür nicht gibt, eine andere Frage ist die nach der Sinnhaftigkeit, ich persönlich würde mich immer nahe an der Empfehlung des Bootsherstellers halten, also entweder die maximal empfohlene Leistung oder allenfalls einen Tick darüber nehmen, denn irgendwas wird sich der Hersteller ja dabei gedacht haben, als er die maximale Motorenleistung definiert hatte.


Hängt man einen viel zu schweren und viel zu starken Außenborder dran, ist die Frage nicht, OB da was reißt, zerbricht, zerfällt, sondern nur: WANN das passiert.


Es ist erstaunlich, aber in diesem Bereich bleibt es den Besitzern tatsächlich noch selbst überlassen, ob sie vernünftig bleiben oder nicht, der Gesetzgeber kann da nix machen, wenn jemand an sein für maximal 50 PS empfohlenes Boot einen 150 PS-Motor dranhängt, sofern das Boot damit nicht gleich absäuft oder beim ersten Vollgasgeben der Motor samt Spiegel abbricht.


Bootfan Dieter
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  #207  
Alt 10.01.2020, 10:15
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Sternchen Sternchen ist offline
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Mit dem Inverkehrbringer und der Verantwortung des Bootseigners bin ich bei Dir, aber nicht mit dem Erlöschen der CE.

Das (umgangssprachlich) CE-Zertifikat genannte Dokument heißt amtlich EU-Konformitätserklärung und wird vom Hersteller nach der (erfolgreichen) Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens ausgestellt.
Auf Grund der EU-Konformitätserklärung erfolgt dann durch den Hersteller die CE-Kennzeichnung des Produktes.

Damit bescheinigt der Hersteller, dass alle relevanten Richtlinien, Vorschriften, Normen und Gesetze der EU eingehalten wurden.

Daran ändert der an das Boot angehängte Motor Null-Komma-Nichts, warum sollte also dadurch die "CE" für das Boot erlöschen

Gruß Lutz
…. ganz einfach, weil die in der CE aufgeführten Daten nicht mehr überein stimmen!
Es hat schon seinen Grund, warum in einer CE die Motorisierung des im Moment verbauten Motors bzw. der max. zu verbauenden Leistung aufgeführt ist.
Wenn du die max. angegebene Leistung übersteigst ist die CE mal so nicht mehr gültig (vielleicht sich einfach mal informieren).
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Gruß Kerstin


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  #208  
Alt 10.01.2020, 10:29
Axel_G Axel_G ist offline
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Zitat:
Zitat von Sternchen Beitrag anzeigen
…. ganz einfach, weil die in der CE aufgeführten Daten nicht mehr überein stimmen!
Es hat schon seinen Grund, warum in einer CE die Motorisierung des im Moment verbauten Motors bzw. der max. zu verbauenden Leistung aufgeführt ist.
Wenn du die max. angegebene Leistung übersteigst ist die CE mal so nicht mehr gültig (vielleicht sich einfach mal informieren).
Braucht sie auch nicht. Da das Boot nicht mehr neu in den Verkehr gebracht wird, braucht man die genau genommen gar nicht mehr. Es muss lediglich nachgewiesen werden, dass das Boot zum Zeitpunkt der Einfuhr in die EU der CE entsprach.

Deswegen auch die max. Leistung. Mein Boot wurde mit CE ohne Motor in die EU importiert. Der erste Händler hat dann einen Motor dran gemacht, das ist der Inverkehrbringer. Der muss ich an die CE halten. Danach ist das Thema CE abgefrühstückt,

Gruß
Axel
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  #209  
Alt 10.01.2020, 11:17
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Hallo

Man kann sich ja mal die Richtlinie 2013/53/EU https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:354:0090:0131E:PDF zu Gemüte führen, ob man da einen Hinweis findet, der auf die Leistung für ein Boot eingeht, daß man getrennt vom Motor kauft (praktisch jedes AB-Boot). Das scheinen die echt vergessen zu haben . Man hat da wirklich den Eindruck, daß diese Leistungsangabe in der Konformitätserklärung eher einen freiwilligen (empfehlenden) Charakter hat, weil die als "Sollangabe" in der Richtlinie gar nicht auftaucht. Auch für das Typenschild des Bootes ist das anscheinend keine Pflichtangabe, oder ich hab's jetzt doch übersehen.

Gruß Ulf
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  #210  
Alt 10.01.2020, 13:19
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Sternchen Sternchen ist offline
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Zitat:
Zitat von Axel_G Beitrag anzeigen
Braucht sie auch nicht. Da das Boot nicht mehr neu in den Verkehr gebracht wird, braucht man die genau genommen gar nicht mehr. Es muss lediglich nachgewiesen werden, dass das Boot zum Zeitpunkt der Einfuhr in die EU der CE entsprach.

Deswegen auch die max. Leistung. Mein Boot wurde mit CE ohne Motor in die EU importiert. Der erste Händler hat dann einen Motor dran gemacht, das ist der Inverkehrbringer. Der muss ich an die CE halten. Danach ist das Thema CE abgefrühstückt,

Gruß
Axel
Ich gehe mal davon aus, dass dein Händler einen Motor eingebaut hat, der zulassungsfähig ist bzw. die erforderlichen Richtlinien erfüllt.

…. danach ist das Thema aber trotzdem nicht "abgefrühstückt".


Zitat:
Zitat von ulf_l Beitrag anzeigen
Hallo

Man kann sich ja mal die Richtlinie 2013/53/EU https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:354:0090:0131E:PDF zu Gemüte führen, ob man da einen Hinweis findet, der auf die Leistung für ein Boot eingeht, daß man getrennt vom Motor kauft (praktisch jedes AB-Boot). Das scheinen die echt vergessen zu haben . Man hat da wirklich den Eindruck, daß diese Leistungsangabe in der Konformitätserklärung eher einen freiwilligen (empfehlenden) Charakter hat, weil die als "Sollangabe" in der Richtlinie gar nicht auftaucht. Auch für das Typenschild des Bootes ist das anscheinend keine Pflichtangabe, oder ich hab's jetzt doch übersehen.

Gruß Ulf
…. steht doch alles drin.

In diesem Fall unter Artikel 19. Bei großen Änderungen muss eine neue Zertifizierung bzw. Begutachtung erfolgen und die alte CE ist hinfällig/erloschen für das Boot.
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Gruß Kerstin


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  #211  
Alt 10.01.2020, 13:32
Bootfan Dieter Bootfan Dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von Sternchen Beitrag anzeigen
In diesem Fall unter Artikel 19. Bei großen Änderungen muss eine neue Zertifizierung bzw. Begutachtung erfolgen und die alte CE ist hinfällig/erloschen für das Boot.
Ja, bei Änderungen muss die CE angepasst werden. Und? Das gilt aber nur für den "Inverkehrbringer" einer Sache, also dem Importeur oder Erstverkaufenden/bzw. Hersteller einer Sache, nimmt er Änderungen vor, muss die CE diese Änderungen berücksichtigen.

Ist diese Sache bereits verkauft/in die EU importiert worden, so hat die CE keinerlei Bedeutung mehr.


Bootfan Dieter
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  #212  
Alt 10.01.2020, 13:38
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Zitat:
Zitat von Bootfan Dieter Beitrag anzeigen
Ja, bei Änderungen muss die CE angepasst werden. Und? Das gilt aber nur für den "Inverkehrbringer" einer Sache, also dem Importeur oder Erstverkaufenden/bzw. Hersteller einer Sache, nimmt er Änderungen vor, muss die CE diese Änderungen berücksichtigen.

Ist diese Sache bereits verkauft/in die EU importiert worden, so hat die CE keinerlei Bedeutung mehr.


Bootfan Dieter
…. wer hat dir das erzählt? Einfach mal schlau machen.....
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  #213  
Alt 11.01.2020, 12:38
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Zitat:
Zitat von Sternchen Beitrag anzeigen
…. wer hat dir das erzählt? Einfach mal schlau machen.....
Nun, stellen wir uns mal vor ich hab nen Segelboot.

Und entferne das Vorstag und bau da ne Rollfock dran.

Ein voll übler Eingriff in einen der zentralsten Bestandteile des Riggs.

Jetzt kauf ich mir ne Riesengenua, was weiss ich 150%.

Ein Teakdeck wird drauf verlegt.

Der original Volvo Alu-Faltpropeller ist auch kaputt. Ich kauf nen ganz feinen Drehflügelprop aus Messing.

Die original Wallas-Heizung ersetze ich durch ne irgendwas.

Kühlschrank und Ladegerät muss ich auch erneuern.

Grossfall ändere ich von Stahlseil auf Dyneema. Winschen tausche ich auf Selbstholende.

Luken sind vom UV zerschossen, ich bau andere ein, viel schickere.

Die gesamten Instrumente tausche ich von VDO auf B&G. Dazu muss ich sogar den Durchbruch im Rumpf für den Geber vergrössern

Ach so, den hochwertigen nach Klasse ? zertifizierten Kompass muss ich auch wegen Inkontinenz erneuern. Ich kaufe das billigste was reinpasst und gut aussieht.

Gasinstallation, Elektrik ändern sich......Lichter........
Etc.

Und jetzt? Fahre ich mir diesem Seelenverkäufer der so gar nix mehr mit dem zu tun hat, dass mal die Werft verlassen hat -und für das irgendeiner verantwortlich nen Blatt A4 namens CE unterschrieben hat--, alle 3 Jahre zum TÜV am Bodensee (das müßen ja 99,9% der Bootsbesitzer noch netmal).
Und?

Keine Sau interessiert´s. Ist ja mein Schiff.
Und wenn ich´s verkaufen würde? Genauso.
__________________
Viele Grüße Fränkie

Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!

Geändert von Fraenkie (11.01.2020 um 12:43 Uhr)
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  #214  
Alt 11.01.2020, 14:55
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Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
Nun, stellen wir uns mal vor ich hab nen Segelboot.

Und entferne das Vorstag und bau da ne Rollfock dran.

Ein voll übler Eingriff in einen der zentralsten Bestandteile des Riggs.

Jetzt kauf ich mir ne Riesengenua, was weiss ich 150%.

Ein Teakdeck wird drauf verlegt.

Der original Volvo Alu-Faltpropeller ist auch kaputt. Ich kauf nen ganz feinen Drehflügelprop aus Messing.

Die original Wallas-Heizung ersetze ich durch ne irgendwas.

Kühlschrank und Ladegerät muss ich auch erneuern.

Grossfall ändere ich von Stahlseil auf Dyneema. Winschen tausche ich auf Selbstholende.

Luken sind vom UV zerschossen, ich bau andere ein, viel schickere.

Die gesamten Instrumente tausche ich von VDO auf B&G. Dazu muss ich sogar den Durchbruch im Rumpf für den Geber vergrössern

Ach so, den hochwertigen nach Klasse ? zertifizierten Kompass muss ich auch wegen Inkontinenz erneuern. Ich kaufe das billigste was reinpasst und gut aussieht.

Gasinstallation, Elektrik ändern sich......Lichter........
Etc.

Und jetzt? Fahre ich mir diesem Seelenverkäufer der so gar nix mehr mit dem zu tun hat, dass mal die Werft verlassen hat -und für das irgendeiner verantwortlich nen Blatt A4 namens CE unterschrieben hat--, alle 3 Jahre zum TÜV am Bodensee (das müßen ja 99,9% der Bootsbesitzer noch netmal).
Und?

Keine Sau interessiert´s. Ist ja mein Schiff.
Und wenn ich´s verkaufen würde? Genauso.
Boah, haste dir aber viel Mühe gemacht den unnützen Kram aufzuschreiben.
__________________
Gruß Kerstin


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  #215  
Alt 11.01.2020, 15:12
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Mercurius Mercurius ist offline
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Zitat:
Zitat von Sternchen Beitrag anzeigen
Boah, haste dir aber viel Mühe gemacht den unnützen Kram aufzuschreiben.
Sternchen, Du bist auf dem Holzweg!!! Das wird auch nicht besser, indem Du impertinent wirst
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  #216  
Alt 11.01.2020, 15:25
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Zitat:
Zitat von Mercurius Beitrag anzeigen
Sternchen, Du bist auf dem Holzweg!!! Das wird auch nicht besser, indem Du impertinent wirst
Womit bitte?

Er kann mit seinem Boot machen was er will, das ist richtig.
Es ging hier aber um ein ganz anderes Thema. Dass eine CE erlischt bzw. geändert werden müsste, wenn man einen 200 PS Motor an/in ein Boot baut, welches nur für max. 140PS zertifiziert ist.

... aber macht mal, wie ihr meint.
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  #217  
Alt 11.01.2020, 15:36
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Mercurius Mercurius ist offline
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Zitat:
Zitat von Bootfan Dieter Beitrag anzeigen
Daran kann man sehen, welchen Stellenwert eine solche CE-Konformitätserklärung hat: Keinen.

Also: Die CE hat NUR Bedeutung beim Erstverkauf, nachher nicht mehr, der Besitzer kann an seinem Boot Veränderungen vornehmen, wie er will...

Man kann also an seinem Boot Außenbordmotoren beliebiger Größe dranhängen ...
Es ist erstaunlich, aber in diesem Bereich bleibt es den Besitzern tatsächlich noch selbst überlassen, ob sie vernünftig bleiben oder nicht, der Gesetzgeber kann da nix machen, wenn jemand an sein für maximal 50 PS empfohlenes Boot einen 150 PS-Motor dranhängt, sofern das Boot damit nicht gleich absäuft oder beim ersten Vollgasgeben der Motor samt Spiegel abbricht.

Bootfan Dieter
Wie recht Du hast. Der inländischen Bootsbau ist in unser überregulierten Welt die letzte Bastion des Individualismus. Das Gefährt muss nur schwimmen. Jeder Autoschrauber würde wahrscheinlich Gott weiß was dafür geben, wenn einzige Bedingung für sein Vehilkel wäre, dass es nur fahren muss.

Mal schauen wie lange noch. Und jetzt mache ich ein Faß auf.: Die Umweltjunkies haben die Seefahrt für ihr Hobby bereits entdeckt. Die ersten Kreuzfahrer mit Gasturbinen sind bereits unterwegs und Umweltorganisationen wollen ganz aktuell Häfen zwingen, Landstrom zur Verfügung zu stellen, damit keine Generatoren mehr laufen müssen.
Die Steckdose möchte ich mal sehen ... und in Hamburg gehen die Lichter aus, wenn auf den Kreuzfahrern im Hafen die Partys losgehen

Nach den Großen sind wir dran ... totsicher. Dann wird wieder aus Holz gebaut, gesegelt und einmal im Jahr ein Pickerl für eine erfolgreiche Bremssonderuntersuchung gekauft

Geändert von Mercurius (11.01.2020 um 16:07 Uhr)
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  #218  
Alt 11.01.2020, 18:11
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Zitat:
Zitat von Bootfan Dieter Beitrag anzeigen

Ist diese Sache bereits verkauft/in die EU importiert worden, so hat die CE keinerlei Bedeutung mehr.

Bootfan Dieter
Spätestens dann, wenn mit dem selbst umgebauten Kahn ein Unglück passiert wo es dann ans Bezahlen und Verantwortung geht, wird man sich an die CE erinnern und etwas nachprüfen,

gruss dieter
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Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht,
hier gibts Musik von meinen Friends
http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE
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  #219  
Alt 11.01.2020, 21:52
Bootfan Dieter Bootfan Dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von diri Beitrag anzeigen
Spätestens dann, wenn mit dem selbst umgebauten Kahn ein Unglück passiert wo es dann ans Bezahlen und Verantwortung geht, wird man sich an die CE erinnern und etwas nachprüfen,

gruss dieter
Die Gefahr besteht durchaus. Daher plädiere ich ja auch dafür, sich möglichst an die Empfehlung des Bootsherstellers zu halten, was die maximal empfohlene Leistung des Außenborders betrifft, allenfalls könnte man geringfügig aufrunden, aber anstatt 70 PS nun 140 PS dran zum machen halte ich für gefährlich.

Bricht der Kahn auseinander, wenn er so stark über der Empfehlung des Herstellers laut CE motorisiert ist und kommt es dabei eventuell zu Todesfällen, möchte ich nicht der überlebende Bootsbesitzer sein.


Bootfan Dieter
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  #220  
Alt 12.01.2020, 11:04
Axel_G Axel_G ist offline
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Zitat:
Zitat von Bootfan Dieter Beitrag anzeigen
Die Gefahr besteht durchaus. Daher plädiere ich ja auch dafür, sich möglichst an die Empfehlung des Bootsherstellers zu halten, was die maximal empfohlene Leistung des Außenborders betrifft, allenfalls könnte man geringfügig aufrunden, aber anstatt 70 PS nun 140 PS dran zum machen halte ich für gefährlich.

Bricht der Kahn auseinander, wenn er so stark über der Empfehlung des Herstellers laut CE motorisiert ist und kommt es dabei eventuell zu Todesfällen, möchte ich nicht der überlebende Bootsbesitzer sein.


Bootfan Dieter
Es gab diesen Unfall in der Flensburger Förde 2013, wo eine Sunseeker einen Surfer überfahren hatte. Die Untersuchung ergab, dass die CE so nicht hätte ausgestellt werden dürfen, weil die Sicht für den Bootsführer viel zu schlecht war, also sogar ein massgeblicher Grund für den Unfall.

Ich habe danach gegoogelt, aber ich habe keinerlei Hinweis darauf gefunden, dass die Werft oder die Zertifizierungsstelle in irgendeiner Form haftbar gemacht wurde.

Der Bootsführer wurde verurteilt, aber da hat die nicht erfüllte CE keine Rolle gespielt. Letztlich wurde der verurteilt, weil er zu schnell war.

Gruß
Axel
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  #221  
Alt 12.01.2020, 11:17
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Der Bootsführer wurde verurteilt, aber da hat die nicht erfüllte CE keine Rolle gespielt. Letztlich wurde der verurteilt, weil er zu schnell war.
Ist auch einfacher, als gegen Sunseeker zu klagen. So hat man schnell einen Schuldigen und Schäden können reguliert werden
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  #222  
Alt 12.01.2020, 12:19
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Juristisch gesehen ist der Bootsführer auch schuld. Man kann sich in diesem Fall nicht auf bauartbedingte Mängel berufen, schon gar nicht wenn man sie kennt. Die Geschwindigkeit ist immer an die Sichtverhältnisse anzupassen.

Sunseeker wäre mit Sicherheit in der Kausalkette auch der letzte der haftbar gemacht werden könnte. Wenn dann stände hier noch die zertifizierende Stelle bei der Schuldzuweisung zur Disposition.
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  #223  
Alt 12.01.2020, 14:13
Bootfan Dieter Bootfan Dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von Mercurius Beitrag anzeigen
Wenn dann stände hier noch die zertifizierende Stelle bei der Schuldzuweisung zur Disposition.
Welche Stelle sollte das denn sein?


Bootfan Dieter
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  #224  
Alt 12.01.2020, 16:07
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Ich weiß zwar nicht wozu Du das jetzt brauchst - hier geht es ja eigentlich nur um den nachträglichen Anbau eines AB - aber wenn Du Lust hast, kannst Du das im EU-Beschluss 768/2008 und in der RILI EU 2013/53 nachlesen. Wer dann die jeweiligen nationalen Konformitätsbewertungsstellen und die Notifizierungsstellen sind, musst Du dann noch selbst herausfinden. Ich bin kein Hersteller für Sportboote und googeln kannst Du sicherlich selbst.
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  #225  
Alt 05.02.2023, 13:22
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Hallo zusammen,
ich habe eine ähnliche Frage:
Ich habe ein kleines 4,4m Konsolenboot (Höga Rödd HR440sc) in Schweden am See.
Es ist mit dem Suzuki DF40A motorisiert. (Max. Motor 50PS).
Alles 2011 orginal neu vom Fachhändler.
Nachfolgeboot: https://hrboat.com/batmodeller/hr-442-sc/

Nun sind die Kinder größer geworden und das Crewgewicht hat zugenommen. Die 40PS haben uns vor 10 Jahren noch begeistert, mittlerweile etwas mühsam/enttäuschend zu fünft.
Der Motor hat unter 100 Beriebsstunden, weil wir auch noch segeln- mit nem anderen Boot.

Seit einem Jahr suche ich nach einer Verbesserung. Es ist, schwer, etwas zu finden, das überzeugt.
Der Motor ist baugleich mit DF50 und DF60.
1. Luftzufuhrdrosselung öffnen soll ca. 5-6PS bringen
2. Motorsteuerung austauschen, soll ca. 1300€ kosten, damit 60PS möglich. + neuer Propeller
3. Motor verkaufen und Größeren kaufen, größter Aufwand, da Boot in Schweden, selbst wenn man dort kauft.

Ich habe ein Video gesehen, wo an nem fast gleichen Boot (Höga Rödd HR465 ein 80PS dran hängt.... ))
https://hrboat.com/batmodeller/hr-460-fishing/
Gewicht: auch 310kg, auch Max. Motor 50PS.

Ab Min. 4:40: https://www.youtube.com/watch?v=khheUspMHjs
Der Motor wiegt statt 102 stolze 160kg.
Leider konnte ich von dem Videohochlader noch keine Antwort bekommen.

Ein Nachbar hat das ingesamt größere HR480 mit 60PS (Max.Motor 80PS). Da fahre ich gelegentlich mit: Es ist total lahm! Wiegt 110kg mehr, da 40cm länger und auch 10-20cm breiter, höher.

Zur Versicherung und Zulassung braucht ihr nichts zu sagen: Es hat keine und es braucht auch keine.

Ich gehe davon aus, dass Schäden nur auftreten, wenn ich in Richtung Maximalbelastung gehe:
Wellen, Vollgas, Maximalgewicht, Kurven.
Bei glattem Wasser und Geradeausfahrt und wenig Gewicht kann ich mir kaum vorstellen, dass hier in absehbarer Zeit Schäden entstehen würden.
...Besonders, da wir eh nur 10 Std. im Jahr fahren!

Too old to die young.
Was spricht dagegen?
Gruß
Kaaa
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