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  #1  
Alt 09.04.2018, 10:50
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Standard Lichterführung Motorsegler

Moin Zusammen,

Ich habe einen 23 Fuß Motorsegler. Im Moment ist der Mast demontiert was auch mindestens noch 2 Jahre so bleibt.
Jetzt hat das Boot 2 Seitenlichter und ein Hecklicht. Also nehme ich das an, dass noch das Dampferlicht fehlt. Das muss (wirklich?) einen Meter höher als die Seitenlichter geführt werden. Ist es so, dass es egal ist ob es am Bug am Heck oder in der Mitte des Bootes geführt wird? Kann ich das auch weglassen und bei Dunkelheit eine Feuerhand aufs Dach stellen und das Hecklicht auslassen? Wenn ich gar nicht bei Dunkelheit fahre kann ich theoretisch auch ein Boot ohne Lichter bewegen?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Gruß,

Lucas
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  #2  
Alt 09.04.2018, 11:28
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Standard

Moin Lucas,

1. Ja Dampferlicht fehlt.
2. Feuerhand geht nicht, da nicht zugelassen (Reichweite Lichtkegel etc.)
3. Ja es ist egal ob vorne, Mitte oder hinten
4. Wenn du das Hecklicht abklemmst, kannst du auch eine 360° (z.B. Ankerlaterne) einen Meter über den Seitenlichtern montieren (vorne, mitte oder hinten)
5. In der Mitte am Mastfuss hast du eh den passenden Strom liegen und das Dampferlicht sollte leicht vom Mast zu demontieren sein
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Hendrik
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  #3  
Alt 09.04.2018, 11:54
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  #4  
Alt 09.04.2018, 20:46
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Erst mal vielen Dank!

Jetzt habe ich hier eine Quelle gefunden die mir suggeriert, dass Binnen eine andere Lichterführung gilt. So wie ich das sehe muss Binnen das Toplicht auf der selben Höhe sein wie die Seitenlichter, oder habe ich da einen Denkfehler? Dann kann ich Binnen und See mit getrennten Seitenlichtern gar nicht vereinbaren?
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  #5  
Alt 09.04.2018, 21:11
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Standard Lichterführung Motorsegler

Schau mal hier

http://www.bsh.de/de/Produkte/Infoma...erfuehrung.pdf

Aber im Allgemeinen ist die WSP schon froh, wenn überhaupt ne Beleuchtung dran ist. Die Regel Topplicht 1m über den Seitenlichtern ist bei üblichen Sportbootlängen Standard.. die wenigstens Laternen sind BSH konform, werden aber akzeptiert (gerade die US Importe schlagen da öfter mal aus dem Rahmen).

So sieht das bei ner ausgemusterten Varianta 65 aus:



Grüße!


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  #6  
Alt 09.04.2018, 21:18
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Zitat:
Zitat von Skyline2000 Beitrag anzeigen
(...)Die Regel Topplicht 1m über den Seitenlichtern ist bei üblichen Sportbootlängen Standard.. (...)
Aber das wäre ja Binnen nicht erlaubt, oder sehe ich das falsch? Da muss das Toplicht doch 1 m vor den Seitenlichtern auf der selben Höhe sein?
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  #7  
Alt 09.04.2018, 21:21
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Zitat:
Zitat von herr Beitrag anzeigen
So wie ich das sehe muss Binnen das Toplicht auf der selben Höhe sein wie die Seitenlichter, oder habe ich da einen Denkfehler?
Nee, kein Denkfehler, die Vorschrift ist immer noch so. Ich hatte ursprünglich zwei Dampferlichter am Mast, eins für binnen unten und eins für See einen Meter höher.
Nachdem ich jede Gelegenheit, einen Entenschützer zu fragen, genutzt habe, habe ich das untere Licht abgebaut. Offensichtlich wird binnen das zu hohe See-Dampferlicht toleriert. Die Regel ist ja auch bekloppt.
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  #8  
Alt 09.04.2018, 21:22
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Zitat:
Zitat von herr Beitrag anzeigen
Aber das wäre ja Binnen nicht erlaubt, oder sehe ich das falsch? Da muss das Toplicht doch 1 m vor den Seitenlichtern auf der selben Höhe sein?
Theoretisch ja, aber nach meiner Erfahrung wird bei einem Seegängigen Schiff, die Seelichterführung akzeptiert.
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  #9  
Alt 09.04.2018, 21:29
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Zitat:
Zitat von Emma Beitrag anzeigen
(...)Die Regel ist ja auch bekloppt.
Total bekloppt! Deutschland ...
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  #10  
Alt 10.04.2018, 08:24
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Theoretisch ja, aber nach meiner Erfahrung wird bei einem Seegängigen Schiff, die Seelichterführung akzeptiert.
da hätt ich jetzt aber doch mal eine doofe Frage zu - mir hat mal jemand erzählt, die See-Lichterführung wäre binnen genauso zulässig wie buten (nach BinSchStrO §3.13 Abs. 1 Buchstaben d, e Doppelbuchst. aa, f) und die Version mit Topplicht 1m vor den Seitenlichtern auf gleicher Höhe wäre nur eine zusätzliche Möglichkeit, die aber nur binnen erlaubt sei?

lg, justme

Geändert von justme (10.04.2018 um 08:34 Uhr)
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  #11  
Alt 10.04.2018, 08:58
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,



da hätt ich jetzt aber doch mal eine doofe Frage zu - mir hat mal jemand erzählt, die See-Lichterführung wäre binnen genauso zulässig wie buten (nach BinSchStrO §3.13 Abs. 1 Buchstaben d, e Doppelbuchst. aa, f) und die Version mit Topplicht 1m vor den Seitenlichtern auf gleicher Höhe wäre nur eine zusätzliche Möglichkeit, die aber nur binnen erlaubt sei?

lg, justme

Dann mag das sogar so sein, ich hab die Seebeleuchtung und hatte damit auch Binnen nie Probleme (auch bei einer Kontrolle)
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  #12  
Alt 10.04.2018, 10:31
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Die BinSchStrO bietet zwei Möglichkeiten an. Die "oder" Version kommt doch der Seeregelung sehr nahe, oder?

https://www.gesetze-im-internet.de/b...12/__3_13.html
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Gruß Mirko
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  #13  
Alt 11.04.2018, 08:13
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Habe gestern bei dem BSH angerufen. Denen war dieses Dilemma von der nicht Vereinbarkeit von Binnen und See gar nicht so bewusst. Sagten aber, dass wenn man mit der Seebeleuchtung fährt, es wohl keine Probleme im Binnebereich geben würde.
Anschließend habe ich bei der Waschpo angerufen und die meinte, dass es mit der Seebeleuchtung im Binnebereich keine Probleme geben würde, da das die "höherwertigere" sei.

Also gibt es ein Toplicht nach den Regeln der See.
Besten Dank für eure Tipps.
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