|
Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
|
Themen-Optionen |
#1
|
||||
|
||||
Rote Kennzeichen im Ausland?
Stimmt es, daß ich mit einem deutschem rotem Kennzeichen legal in Österreich unterwegs bin?
Ich wurde heute von einem befreundetem Autohändler gefragt, ob ich ihm die Tage ein Auto von Graz hier her überführen würde. Er meinte, das wäre legal, ich habe Zweifel .... Geändert von wolf b. (16.07.2019 um 17:05 Uhr) |
#2
|
|||
|
|||
Du bist legal unterwegs wenn du bei dem Händler ganz offiziell angestellt bist. Sonst nicht.
__________________
Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#4
|
||||
|
||||
Hallo Wolf,
das rote Kennzeichen wird in Ö im Rahmen eines bilateralen Abkommens anerkannt. Aus Sicht der Deutschen Verwendungsbestimmungen würde ich mich allerdings Uli anschliessen.
__________________
Cheers, Ingo |
#5
|
|||
|
|||
Legal kann ich eigentlich nicht glauben... außer mit dem Angestelltenverhältniss ..da ist es ja keine privatfahrt...
das praktische Problem ist ja auch immer, dass die Schilder wieder zurück zum Händler müssen... da würde ich eher auf ein Ausfuhrkennzeichen zurückgreifen (kann ja der Händler besorgen) ... dies wird einfach nach dem Ablaufdatum ungültig und kann ich den Metallschrott... |
#6
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Das mit dem Angestelltenverhältnis läßt sich lösen, Danke an alle schon mal. Bin ich halt einen Tag offziell angestellt. Das ist so ne typische "eine Hand wäscht die andere" Sache. Ich will nichts dafür und wenn an meinem Auto oder Trailer wieder mal was zu machen ist, weiß ich wo ich hin geh ....
|
#7
|
||||
|
||||
Die Sache ist noch kurioser.
Da dürftest das Auto von hier nach Graz fahren, aber nicht umgekehrt. Fernzulassung ist das Zauberwort.
__________________
Volker, der irgenwann auf´s Meer will.... Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch new boat coming soon
|
#8
|
||||
|
||||
Die deutsche Straßenverkehrszulassungsordnung regelt nicht Fahrten ins Ausland. Es spielt also keine Rolle wohin die Überführung stattfindet. Es gibt eine amtliche Genehmigung mit europäischem Versicherungsschutz. Problematisch kann es allerdings werden weil evtl. zufällige Zöllner oder Polizisten noch nie ein deutsches rotes Kennzeichen gesehen haben und Fragen stellen könnten. Die Überführung ist klar, aber es gibt immer noch Mehrwertsteuerfragen und evtl. Anmeldevorschriften für das Fahrzeug im Ausland.
__________________
Andreas |
#9
|
|||||
|
|||||
Zitat:
2) Für das (zuletzt) in Ö. zugelassene KFZ sollte es eine (noch) gültige Begutachtungsplakette geben (f.d.i.D. - eine (noch) gültige HU-Bescheinigung). 3) Grüne Vers. Karte vom AH geben lassen. 4) einen schriftlichen (unterschriebenen und abgestempelten) Auftrag zu dieser Überführung geben lassen.
__________________
8 (Acht) Milliarden Konsumenten ... - jetzt gerade, nicht erst in 10 Tausend Jahren
|
|
|
Ähnliche Themen | ||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Patrouillenboot Rote Armee und NVA | mike-stgt | Allgemeines zum Boot | 6 | 28.08.2014 20:47 |
"Rote Mühle" in Essen | Horgenizer | Allgemeines zum Boot | 2 | 13.02.2006 08:45 |
Rote Fahne | Dr.Excel | Mittelmeer und seine Reviere | 89 | 23.11.2005 13:26 |
Weiße/Grüne/Rote Signalraketen | MichaelH | Allgemeines zum Boot | 21 | 07.10.2004 07:38 |