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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 19.12.2006, 19:35
Benutzerbild von derbenny99
derbenny99 derbenny99 ist offline
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Standard Flüssiggas in der Küche?

Hallo Forum, da ich sehr gerne koche, spiele ich mit dem Gedanken mir ein Gaskochfeld zuzulegen.

Mein Vermieter gibt wie immer bei meinen Ideen (z.B. Kaminofen) grünes Licht. Leider haben wir keinen Erdgasanschluss.

Vorhaben: Einbauküche (gehört zur Wohnung) mit einem schäbigen Herd/Backofen. Kochplatten raus - 4-Flammengaskochfeld rein. Den Elektrobackofen möchte ich behalten, so bleibt die Blende mit den 5 Knöpfen bestehen. Das neue Gaskochfeld hat die Regler oben drauf.

Frage: In meine Küche befindet sich eine Abstellkammer. In dieser möchte ich die Flüssiggasflasche installieren und ich würde dann eine Gasleitung (Schlauch) zum Herd fachmännisch verlegen lassen.

Weiß jemand, ob es erlaubt ist in einem nicht belüfteten Raum eine Flasche zu lagern? Ich weiß soviel, dass maximal eine 11 kg-Flasche zulässig ist.

Wie es aussieht sind für Propangas auch andere Düsen vorgesehen.

Vielleicht weiß das einer von euch Bescheid und kann mir ein paar Tipps geben.

Danke
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Gruß
Benny
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  #2  
Alt 19.12.2006, 19:52
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
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Standard

Hallo Benny,

ich habe eine 11kg Flasche in der Küche zum kochen. Habe mich mal vor ca. 20 Jahren erkundigt und da hieß es die grauen Flaschen bis 11 Kg. wären erlaubt.
Aber frage lieber noch mal nach ob es immer noch so ist.

Mein Herd hätte umgestellt werden müssen. Er geht auch so aber die Regulierung ist doch nicht so optimal. Ich kann keine wirklich kleine Flamme einstellen. Wenn ich einmal einen neuen brauche kommen Propandüsen ran.
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  #3  
Alt 19.12.2006, 20:00
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Zitat:
Zitat von wolf b.
Hallo Benny,

ich habe eine 11kg Flasche in der Küche zum kochen. Habe mich mal vor ca. 20 Jahren erkundigt und da hieß es die grauen Flaschen bis 11 Kg. wären erlaubt.
Aber frage lieber noch mal nach ob es immer noch so ist.

Mein Herd hätte umgestellt werden müssen. Er geht auch so aber die Regulierung ist doch nicht so optimal. Ich kann keine wirklich kleine Flamme einstellen. Wenn ich einmal einen neuen brauche kommen Propandüsen ran.
Hallo Wolf, und wo genau hast du die Flasche stehen? Im Unterschrank? Wie lang kommst du mit 11 kg denn aus?
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Gruß
Benny
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  #4  
Alt 19.12.2006, 20:09
Benutzerbild von Volker
Volker Volker ist offline
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Ich halte es genauso:
Habe im Unterschrank eine Propangasflasche stehen und oben in der Arbeitsplatte dann eben einen 2-flammigen Gas(einbau)herd und einen 2-plattigen Elektro(einbau)herd.
Den einen nehme ich für's schnell braten, den anderen für's langsam kochen.....

Ich glaube nicht dass es erlaubt ist - weiss es aber nicht genau.
Auf jeden fall habe ich mal gehört, dass nur ganz kurze flexibele Leitungen eingebaut werden dürfen. Wenn überhaupt!

Ich denke, offiziell muss die Flasche (wie beim Boot) so stehen, dass sie nach draussen belüftet (also im Normalfall eben draussen) und muss mit festen Leitungen mit dem Herd verbunden sein!
Wie gesagt - ich weiss es nicht offiziell und habe es auch nicht so gemacht!

Gruss
Volker
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Rotwein hat keinen Alkohol!
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  #5  
Alt 19.12.2006, 20:09
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wolf b. wolf b. ist offline
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Seit 2000 habe ich sie im Unterschrank ohne Abflußmöglichkeit nach unten. Im alten Haus hatte ich sie unter dem Fenster mit Abflußmöglichkeit. Aber das Haus hatte 1,2m dicke Wände und da war das möglich.

Ich komme so ca. ein halbes bis ein Jahr mit einer Flasche aus. Muß aber dazu sagen, daß ich den ganzen Tag in der Arbeit bin (Kantine) und eigentlich überwiegend am Wochenende mit dem Herd koche. Aber mein Mitbewohner kocht jeden Tag mindestens Teewasser.
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  #6  
Alt 19.12.2006, 20:14
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Zitat:
Zitat von Volker
Ich halte es genauso:
Habe im Unterschrank eine Propangasflasche stehen und oben in der Arbeitsplatte dann eben einen 2-flammigen Gas(einbau)herd und einen 2-plattigen Elektro(einbau)herd.
Den einen nehme ich für's schnell braten, den anderen für's langsam kochen.....

Ich glaube nicht dass es erlaubt ist - weiss es aber nicht genau.
Auf jeden fall habe ich mal gehört, dass nur ganz kurze flexibele Leitungen eingebaut werden dürfen. Wenn überhaupt!

Ich denke, offiziell muss die Flasche (wie beim Boot) so stehen, dass sie nach draussen belüftet (also im Normalfall eben draussen) und muss mit festen Leitungen mit dem Herd verbunden sein!
Wie gesagt - ich weiss es nicht offiziell und habe es auch nicht so gemacht!

Gruss
Volker
Hallo Volker, eben das ist das Problem. Wir haben auch gehört, dass die Flasche in einem belüftetem Raun stehen muss. Auf der HP der Energieversorger wiederum habe ich gelesen, dass es ohne weiteres gestattet ist eine 11kg-Pulle zu lagern.

Da möcht ich aber sicher gehen, nachher passiert was und die Hausrat zahlt nicht...

Die Leitung wäre ca. 1,80 Meter lang. Ein Schlauch ist angeblich erlaubt, darf nur nicht an scharfen Kanten entlang verlegt werden.
__________________
Gruß
Benny
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  #7  
Alt 19.12.2006, 20:15
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Zitat:
Zitat von wolf b.
Seit 2000 habe ich sie im Unterschrank ohne Abflußmöglichkeit nach unten. Im alten Haus hatte ich sie unter dem Fenster mit Abflußmöglichkeit. Aber das Haus hatte 1,2m dicke Wände und da war das möglich.

Ich komme so ca. ein halbes bis ein Jahr mit einer Flasche aus. Muß aber dazu sagen, daß ich den ganzen Tag in der Arbeit bin (Kantine) und eigentlich überwiegend am Wochenende mit dem Herd koche. Aber mein Mitbewohner kocht jeden Tag mindestens Teewasser.
Für Teewasser nehme ich natürlich weiterhin den Wasserkocher.
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Gruß
Benny
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  #8  
Alt 19.12.2006, 20:21
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Mir ist bekannt, daß die flex. Leitung nur 50cm lang sein darf. Ein Gasgerätehändler muß die gesetzlichen Bestimmungen dafür haben.
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Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #9  
Alt 19.12.2006, 20:27
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Meine Leitung ist so ca. 1,2m lang und ich habe sie damals von einem Gasgerätehändler und Sanitärinstallateur anfertigen lassen.
50 cm wären doch fast nirgends realisierbar.
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  #10  
Alt 19.12.2006, 20:37
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Zitat:
Zitat von checki
Mir ist bekannt, daß die flex. Leitung nur 50cm lang sein darf. Ein Gasgerätehändler muß die gesetzlichen Bestimmungen dafür haben.
Das heißt über 50 cm = Kupferleitung?

50 cm ist wirklich sehr utopisch, da müsste ich die Flasche in den Backofen legen...
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Gruß
Benny
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  #11  
Alt 19.12.2006, 21:08
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Zitat:

Bei Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften sowie Installation und Abnahme durch einen Fachbetrieb ist das Kochen mit Gasflasche innerhalb der Küche auch in Deutschland erlaubt.

Quelle: Wikipedia
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Gruß
Benny
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  #12  
Alt 19.12.2006, 21:51
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Hallo!

Was du erst einmal möchtest, ist die "Lagerung von Brennstoff außerhalb von Brennstofflagerräumen"

Das regelt deine landesweit gültige Feuerungsverordnung:

http://www.schornsteinfegermeister.d...tze/FeuVo.html

Also max. 14kg Flüssiggas mit den beschriebenen Auflagen (§13)

Darüber hinaus interessant für dich sind §3 und §4.

Dein Bezirksschornsteinfegermeister würde dir bestimmt auch weiterhelfen.

Viel Erfolg

grüße

ralf
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  #13  
Alt 20.12.2006, 07:07
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apiroma apiroma ist offline
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Bei Anlagen mit 33 kg mußt Du regelmäßige Prüfungen machen lassen.
Ein Nachbar hat den Gaskasten am Haus außen, ein Kupferrohr führt in einem Stück durch den Keller zum Herd (eine Verschraubung im Haus am Herd, die Andere am Druckminderer außerhalb).
__________________
Grüße
Karl-Heinz
----------------
"Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände:
Ein-Aus-Kaputt".
(Wau Holland)
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  #14  
Alt 20.12.2006, 07:44
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Web-Runner Web-Runner ist offline
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Zitat:
Zitat von derbenny99
. . . Da möcht ich aber sicher gehen, nachher passiert was und die Hausrat zahlt nicht....
Hallo Benny,

nimm doch die Versicherung mit ins Boot, wir haben das in einem anderen Zusammenhang auch (High-End Beamer und umfangreiche DVD Sammlung) getan, war kein Problem. Dann bist Du auf der sicheren Seite.
__________________
Gruss, Peter
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  #15  
Alt 20.12.2006, 09:13
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Zitat:
Zitat von Web-Runner
...nimm doch die Versicherung mit ins Boot, wir haben das in einem anderen Zusammenhang auch (High-End Beamer und umfangreiche DVD Sammlung) getan, war kein Problem. Dann bist Du auf der sicheren Seite.
das mache ich, rufe gleich mal meinen Versicherungsmenschen an.


Zitat:
Zitat von apiroma
Bei Anlagen mit 33 kg mußt Du regelmäßige Prüfungen machen lassen.
Ein Nachbar hat den Gaskasten am Haus außen, ein Kupferrohr führt in einem Stück durch den Keller zum Herd (eine Verschraubung im Haus am Herd, die Andere am Druckminderer außerhalb).
Die 11 kg werden reichen denke ich. Möchte natürlich so wenig Aufwand wie möglich und nötig betreiben.
__________________
Gruß
Benny
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  #16  
Alt 20.12.2006, 10:48
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so, meine Versicherung sagt, dass es keine Veranlassung gibt die Gasnutzung anzugeben.
__________________
Gruß
Benny
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  #17  
Alt 20.12.2006, 18:00
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Uns hat der freundliche Mensch von der Versicherung damals ebenfalls mitgeteilt unsere Hausrat sei hoch genug und extra angeben mussten wir das auch nicht. Hab mir aber trotzdem wenigsten eine Notiz vom Termin gemacht.
Ob´s im Schadensfall geholfen hätte, wer weiß . . .
Vielleicht kann unser Versicherungsspezi Norman noch etwas zum Thema beitragen.
__________________
Gruss, Peter
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  #18  
Alt 21.12.2006, 12:49
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blaue-elise blaue-elise ist offline
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Zitat:
Zitat von derbenny99
so, meine Versicherung sagt, dass es keine Veranlassung gibt die Gasnutzung anzugeben.
Eine Angabe ist nicht nötig, das ist so auch richtig, sagt aber noch nichts über eine Ablehnung der Entschädigung bei einem Schadensfall aus.

Solange z.B. der Schaden aufgrund "laienhafter Bastelei" entstanden ist, bei dem die Sicherheitsvorschriften bei Gasinstallationen ausser Acht gelassen wurden, kann die gesamte Entschädigung wegen grober Fahrlässigkeit abgelehnt werden.
Der Herd selbst ist in der Regel nur durch den zusätzlichen Einschluß von "Nutzwärmeschäden" sowohl in der Hausratversicherung als auch in der Gebäudeversicherung versichert.
Ohne diese Erweiterungen, die aber bei vernünftigen Deckungskonzepte enthalten sind, fällt er auch bei fachmännischer Installation aus der Entschädigungssumme raus. Das gilt z.B auch für Kamine bei Schornsteinbrand durch Rußablagerungen.

Gruß
Norman
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  #19  
Alt 21.12.2006, 13:10
Benutzerbild von Picton16ft
Picton16ft Picton16ft ist offline
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Wie das rechtlich, versicherungstechnisch ist, hab ich keine Ahnung von.
Mich würde nur mal interessieren warum man sich sowas in die Wohnung stellen will? Aufm Boot-OK, in der Laube-OK, beim Camping-OK, aber warum in der Wohnung/Haus.
Ist das billiger als mit Elektro? Oder einfach nur einfacher weil schneller?
Wie verhalten sich die Kosten bei Flüssiggas vs Elektroherd? Ich weiß daß bei uns 1kg Gas etwa 1 kostet.

Bitte um Aufklärung
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  #20  
Alt 21.12.2006, 13:24
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Zitat:
Zitat von Picton16ft
Mich würde nur mal interessieren warum man sich sowas in die Wohnung stellen will?
Ich koche gerne mit Gas. Die Hitze ist sofort da und sofort wieder weg.
Ich (und die Kinder) sehe, wenn es heiß ist.
Erdgas gibt es auf dem Land nicht, obwohl die Pipeline fast am Haus vorbei geht und ganz in der Nähe einer der größten Speicher ist.
Billiger? Keine Ahnung, der Herd kostet etwa das selbe.
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  #21  
Alt 21.12.2006, 14:45
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Zitat:
Zitat von blaue-elise
Eine Angabe ist nicht nötig, das ist so auch richtig, sagt aber noch nichts über eine Ablehnung der Entschädigung bei einem Schadensfall aus.

Solange z.B. der Schaden aufgrund "laienhafter Bastelei" entstanden ist, bei dem die Sicherheitsvorschriften bei Gasinstallationen ausser Acht gelassen wurden, kann die gesamte Entschädigung wegen grober Fahrlässigkeit abgelehnt werden.
Der Herd selbst ist in der Regel nur durch den zusätzlichen Einschluß von "Nutzwärmeschäden" sowohl in der Hausratversicherung als auch in der Gebäudeversicherung versichert.
Ohne diese Erweiterungen, die aber bei vernünftigen Deckungskonzepte enthalten sind, fällt er auch bei fachmännischer Installation aus der Entschädigungssumme raus. Das gilt z.B auch für Kamine bei Schornsteinbrand durch Rußablagerungen.

Gruß
Norman
Hallo Norman, ja da habe ich mich etwas ungenau ausgdrückt, er sagte natürlich, dass ich mich an die geltenen Sicherheitsvorschriften zu halten habe. Wenn ich einfach einen Gardenaschlauch zum Herd führe ohne Druckminderer etc werde ich wohl nix von der Versicherung zu erwarten haben.

Zitat:
Zitat von Picton16ft
Wie das rechtlich, versicherungstechnisch ist, hab ich keine Ahnung von.
Mich würde nur mal interessieren warum man sich sowas in die Wohnung stellen will? Aufm Boot-OK, in der Laube-OK, beim Camping-OK, aber warum in der Wohnung/Haus.
Ist das billiger als mit Elektro? Oder einfach nur einfacher weil schneller?
Wie verhalten sich die Kosten bei Flüssiggas vs Elektroherd? Ich weiß daß bei uns 1kg Gas etwa 1 kostet.

Bitte um Aufklärung
Ja Picton, es macht einfach hölle Spaß auf Gas zu kochen. In der Gastronomie ist das ganz normal. Ich koche für mein Leben gerne und eifere den "richtigen" Köchen nach.

Wie Wolf schon sagt, man hat die Hitze quasi on demand, bei den blöden Herdplatten dauert es eben ewig bis sich die Hitze mal reguliert wie man sie haben will.

Und dazu sieht so ein Gaskochfeld noch toll aus. Kosten sind in etwa wie beim Strom, wenn nicht etwas günstiger. Darum gehts mir aber nicht.
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Gruß
Benny
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  #22  
Alt 21.12.2006, 15:14
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alles klar!

aber bei diesen Cerankocjfeldern (die ich auch nicht hab, aber kenne) geht das doch auch recht fix (in 10sec glüht das ding).

ansonsten glaub ich daß daß ne feine sache ist, nur bei mir und meiner 2qm Küche nicht im ansatz realisierbar
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  #23  
Alt 21.12.2006, 15:17
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Zitat:
Zitat von Picton16ft
alles klar!

aber bei diesen Cerankocjfeldern (die ich auch nicht hab, aber kenne) geht das doch auch recht fix (in 10sec glüht das ding).

ansonsten glaub ich daß daß ne feine sache ist, nur bei mir und meiner 2qm Küche nicht im ansatz realisierbar
die mag ich persönlich nicht so die Ceranfelder. Ein neuer Herd musste eh her.

Es gibt ja jetzt Induktionskochfelder, auch genial, kosten aber ab 800 Euro und man braucht spezifische Töpfe die sicher auch teuer sind. Damit erwärmt sich ein Liter Wasser noch etwas schneller als mit Gas.

Ist ne Wissenschaft für sich.
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Gruß
Benny
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  #24  
Alt 21.12.2006, 15:20
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davon hab ich auch schon gehört, wollte sich ein bekannter kaufen, weil er das prizip total toll fand, er hatte sich dann nach den topfpreisen erkundigt und die idee ganz schnell wieder fallen lassen
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  #25  
Alt 21.12.2006, 16:28
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ab 40€ mit Topf bei ibay

angeblich mit allen Töpfen zu benutzen, an dessen Boden ein Magnet haftet...
gruß osakr
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