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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 23.09.2002, 13:34
Benutzerbild von stef0599
stef0599 stef0599 ist offline
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Standard Haftungsausschluss bei Gebrauchtbootverkauf privat - privat

Hallo !

nach der Reform des Haftungsrechtes frage ich mich, wie ich bei einem Privatverkauf die Haftung für Sachmängel wirksam ausschließe.

Einen Musterpassus zwecks Check im vorliegenden Pantaenius-Mustervertrag wäre wirklich hilfreich. Vielen Dank schon jetzt .
__________________
beste Grüße
Stefan
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  #2  
Alt 23.09.2002, 13:36
Miky Miky ist offline
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Das wäre wirklich eine gute Massnahme. Was sagen unsere Juristen dazu?

Miky
__________________
Grüße

Miky

Wer? Ich?
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  #3  
Alt 23.09.2002, 13:42
Benutzerbild von charlyvoss
charlyvoss charlyvoss ist offline
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Hallo,

der übliche Satz "gekauft wie besichtigt und probegefahern, unter Ausschluß jeder Gewährleistung" müsste eigentlich ausreichend sein.
__________________
Charly
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  #4  
Alt 23.09.2002, 14:13
Benutzerbild von ramsey
ramsey ramsey ist offline
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Moin - unter Privatleuten mit individuell ausgehandelten Verträgen hat Charly Recht (wobei natürlich nicht arglistig getäuscht werden darf). In Formularverträgen von Händlern, die ide Klauseln bei mehreren Geschäften verwenden wollen, wird das schon schwieriger. Auch unter Privatleuten ist es aber hilfreich, den Zustand des Bootes und etwaige bekannte Mängel möglichst genau zu beschreiben, um so spätere Diskussionen zu vermeiden.
Beste Grüße
Ramsey
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  #5  
Alt 23.09.2002, 16:21
Benutzerbild von stef0599
stef0599 stef0599 ist offline
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also der Mustervertrag meiner versicherung schreibt:

entwdr Der Verkäufer versichert, keine kenntnis von Mängeln, insbesondere Vorschäden, zu haben.

oder Der Verkäufer zeigt an, das ihm die in der Anlage aufgeführten Mängel/Vorschäden bekannt sind

Der Verkauf erfolgt - wie besehen - unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.

zwischen den ersten beiden muss man ankreuzen.

Nach dem, was ich im Netz ( Autokauf ) gelesen habe, sei insbesondere der Passus - wie besehen ( oder wie besichtigt und probegefahren ) - schwierig, weil dann nur vorausgesetzt werden dürfe, das die Mängel, die im Rahmen des Sachverstandes des Besichtigenden auf jeden Fall hätten auffallen müssen, ausgeschlossen sind....

Zum ersten Passus habe ich dann die Frage, ob da auch während der Garantiezeit instand gesetzte Mängel - kleinere und größere - reingehören würden.....

Am liebsten würde ich das ganz streichen und irgendwas wie

Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

reinsetzen. geht das ? Immerhin reden wir von einer Bavaria....

Weil blöderweise liegt die Beweislast innerhalb der ersten 6 Monate ja beim Verkäufer, falls so ein Passus wirksam angefochten werden könnte.
__________________
beste Grüße
Stefan
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