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  #1  
Alt 10.02.2022, 20:45
RafaelBreu RafaelBreu ist offline
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Standard Informationen zum Sportbootführerschein im Blog von bootspruefung.de

Hi zusammen,

in den letzten zwei Jahren haben wir im Blog von bootspruefung.de eine ganze Reihe von Artikeln über die Sportbootführerscheine geschrieben, die für den einen oder anderen hier im Forum interessant sein könnten.

Ich habe deshalb diesen neuen Thread eröffnet und werde hier regelmäßig alte und neue Artikel aus unserem Bootsführerschein-Blog posten, die für Mitglieder des Boote-Forums interessant sein könnten.

Viel Spaß bei der Lektüre und nautische Grüße ⚓
Rafael
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  #2  
Alt 10.02.2022, 20:46
RafaelBreu RafaelBreu ist offline
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Standard Sportbootführerschein-Prüfungsfragen



Den Anfang macht ein Blog-Artikel von Anfang 2020, in dem wir detailliert vorstellen, wie sich die Auswahl der Prüfungsfragen für den SBF-See und den SBF-Binnen zusammensetzt, abhängig davon, ob man den anderen Schein schon hat, und ob man Segeln und Motorboot fahren, oder nur Motorboot fahren oder nur segeln möchte.

Hier geht's zum Artikel über die Sportbootführerschein-Prüfungsfragen!

Viel Spaß beim Lesen! ⚓
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  #3  
Alt 22.02.2022, 17:28
RafaelBreu RafaelBreu ist offline
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Standard



In unserem nächsten Blog-Artikel geht es um die Unterschiede zwischen dem SKN und dem FKN.

Wir zeigen auf, warum in den meisten Fällen der Fachkundenachweis (FKN) reicht und nur in seltenen Fällen der Sachkundenachweis (SKN) vonnöten ist.

Nautische Grüße ⚓
Rafael
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  #4  
Alt 03.03.2022, 08:33
RafaelBreu RafaelBreu ist offline
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Boot fahren ohne Führerschein

Seit ich Bootspruefung.de 2013 gegründet habe, erhalte ich immer mal wieder per E-Mail die Frage: "Unter welchen Umständen darf ich ein Boot ohne Führerschein führen?"

Um diese Frage zu beantworten, haben wir den Blog-Artikel Boot fahren ohne Führerschein geschrieben.

Wir zeigen in dem Artikel auf, wo man auf Binnengewässern in Deutschland ein Motor- oder Segelboot ohne Führerschein führen darf und wie die Situation an der Küste und auf hoher See ausschaut. Außerdem besprechen wir die Frage des Versicherungsschutzes, wenn man auf einem führerscheinfreien Boot in einen Unfall verwickelt ist.

Ich wünsche viel Spaß beim Lesen und hoffe, mit dem Artikel die eine oder andere Frage beantworten zu können 💪⚓

Herzliche Grüße
Rafael
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  #5  
Alt 03.03.2022, 11:13
billi billi ist offline
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Standard

meiner Meinung nach fehlt binnen der Abschnitt Bodensee... hier gibt es auch spezielles... mit dem Abschnitt Landesgewässer ist dies nicht erschlagen... dafür ist der der Bodensee zu speziell

außerden fehlt komplett ein Abschnitt über die Kennzeichnungspflicht... nur weil ein Fahrzeug Führerscheinfrei ist, ist es nicht frei von der Kennzeichnungspflicht...

nicht das sich jemand mit 15PS auf Fahrt ohne Kennzeichen begibt...
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  #6  
Alt 03.03.2022, 19:55
RafaelBreu RafaelBreu ist offline
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Standard

Hi billi,

vielen Dank für deine Rückmeldung!! 👍

Der Bodensee ist nicht ein Landesgewässer, sondern unterliegt als von Deutschland, Österreich und der Schweiz gemeinsam verwaltetes Gewässer nochmal anderen Regeln.

Bezüglich Kennzeichnungspflicht hast du Recht - das sollte wirklich noch rein in den Artikel, damit niemand das Gefühl hat, dass man mit jedem führerscheinfreien Boot auch ohne Kennzeichen fahren darf.

Ich nehme deine zwei Anregungen - Bodensee und Kennzeichnungspflicht - gerne auf für die nächste Überarbeitung des Artikels Boot fahren ohne Führerschein.

Herzliche Grüße ⚓
Rafael von bootspruefung.de
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  #7  
Alt 23.03.2022, 08:23
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Sportbootführerschein-Prüfungsfragen

Im Artikel, den ich euch heute vorstelle dreht sich um die Prüfungsfragen für den SBF-See und SBF-Binnen. Wir zeigen auf, wo sich dir Fragenkataloge unterscheiden und wo sie sich überschneiden. Außerdem besprechen wir, in welche Kategorien die Fragen aufgeteilt sind, und wie viele Fragen aus welcher Kategorie in der theoretischen Bootsführerschein-Prüfung beantwortet werden müssen.

Viel Spaß beim Lesen unseres Artikels über die Sportbootführerschein-Prüfungsfragen!

Nautische Grüße ⚓
Rafael
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  #8  
Alt 09.07.2022, 12:20
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Standard Segelschein in Berlin und Brandenburg



Es kursieren im Internet verschiedenste Informationen darüber, ab welcher Segelfläche man in Berlin und Brandenburg den SBF-Binnen unter Segel benötigt. Wir haben recherchiert! Resultat: Man benötigt in Berlin und Brandenburg den Segelschein (SBF-Binnen unter Segel) ab 6 Quadratmeter Segelfläche; alle anderen Informationen sind veraltet. Außerdem gibt es auch in Berlin und Brandenburg Gewässer, auf denen kein Segelschein vorgeschrieben ist. Welche das sind findet ihr heraus in unserem Artikel über den Segelschein in Berlin!

Viel Spaß beim Lesen!
Rafael ⚓
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  #9  
Alt 16.11.2022, 09:30
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Standard Das ärzliche Zeugnis für den Sportbootführerschein

Bei der Anmeldung für die Sportbootführerschein-Prüfung muss ein ärzliches Attest eingereicht werden, in dem ein ausreichender Gesundheitszustand (insb. ausreichende Seh- und Höhrfähigkeit) nachgewiesen wird. In unserem Blog-Artikel über das ärztliche Zeugnis für den Sportbootführerschein erklären wir, wie die Untersuchung fürs ärzliche Zeugnis genau abläuft, welche Teile sie umfasst, und was die Voraussetzungen sind, um die Untersuchung mit einem positiven Resultat zu durchlaufen. Viel Spaß beim Lesen und allen Lernenden viel Erfolg in der Bootsführerschein-Prüfung! 😊

Nautische Grüße ⚓
Rafael
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  #10  
Alt 01.03.2023, 08:26
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Standard Änderungen 2023

Ahoi!

höchste Zeit, mal wieder einen Blog-Artikel von bootspruefung.de hier vorzustellen. Im Jahr 2023 gibt es diverse Änderungen, die die Sportbootführerscheine und das Bodenseeschifferpatent betreffen.

Bereits seit dem 01. Januar 2023 gilt:
• Boote mit Elektromoren sind bereits ab mehr als 7,5 kW (10,2 PS) führerscheinpflichtig
• Die ärztlichen Tauglichkeitskriterien wurden hinsichtlich Sehfähigkeit und Erkrankungen, die das Führen eines Bootes verunmöglichen, genauer definiert als bisher. (Die aktuellen Regelungen findet ihr in unserem Artikel über das ärztliche Attest.)
• Teilprüfungen (Praxis/Theorie) müssen nicht mehr beim gleichen Verband abgelegt werden. Man kann nun z. B. die Theorie beim DMYV und die Praxis beim DSV ablegen.

...weitere Änderungen seit dem 01. Januar 2023 findet ihr in unserem Blog-Artikel über die Änderungen für die Sportbootführerscheine ab dem 1. Januar 2023

Doch halt! Das ist noch nicht alles:

• Ab dem 01.04.2023 dürfen auf dem Rhein Boote bis 15 PS führerscheinfrei geführt werden. Mit dem Sportbootführerschein-Binnen dürfen neu Sportboote bis zu 20 Metern Länge geführt werden. Die alte Spezialregelung, dass man auf dem Rhein bereits ab mehr als 5 PS den Sportbootführerschein-Binnen braucht, und damit nur Boote bis 15 Metern führen darf, ist also ab dem 1. April 2023 Geschichte!

• Ab dem 01.05.2023 gibt es neue Prüfungsfragen fürs Bodenseeschifferpatent. Die neuen Prüfungsfragen findet ihr ab April zum Download in unserer App - ab 01.05. werden in der App nur noch die neuen Prüfungsfragen angezeigt.

• Ab Mitte 2023 soll es auf dem Bundesportal (https://verwaltung.bund.de/) möglich sein, sich elektronisch für die Sportbootführerschein-Prüfung anzumelden. (Eigentlich wäre diese Änderung bereits auf 01. Januar 2023 vorgesehen gewesen - wir hoffen, dass es die Verantwortlichen wirklich bis Mitte 2023 hinkriegen, die elektronische Anmeldung zu ermöglichen.)

Nautische Grüße
Rafael von bootspruefung.de
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  #11  
Alt 01.03.2023, 11:24
billi billi ist offline
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Standard

wird die Sportbootführerscheinverordnung nochmal zum 01.04. angepasst ?

https://www.gesetze-im-internet.de/s...101610017.html

da bin ich gespannt..
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  #12  
Alt 01.03.2023, 13:56
RafaelBreu RafaelBreu ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
wird die Sportbootführerscheinverordnung nochmal zum 01.04. angepasst ?

https://www.gesetze-im-internet.de/s...101610017.html

da bin ich gespannt..
Da sind wir auch gespannt 😎

Die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt ist jedenfalls überzeugt, dass am 01.04.2023 die Einschränkungen auf 5 PS/15 Meter für den Rhein aufgehoben werden und durch 15 PS/20 Meter ersetzt werden, aufgrund der Änderungen in der Rheinschiffspersonalverordnung (RheinSchPersV) vom 8. November 2022, siehe Erklärung der ZKR.

In der Sportbootführerscheinverordnung (SpFV) dagegen steht immer noch 15 Meter und 3,68 Kilowatt (=5 PS) für den Rhein. Folglich müsste tatsächlich auch die Sportbootführerscheinverordnung (SpFV) angepasst werden, weil sich sonst die beiden Verordnungen widersprechen...

Beste Grüße, Rafael
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  #13  
Alt 08.03.2023, 09:57
RafaelBreu RafaelBreu ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
wird die Sportbootführerscheinverordnung nochmal zum 01.04. angepasst ?

https://www.gesetze-im-internet.de/s...101610017.html

da bin ich gespannt..
Hi billi,

die Sportbootführerscheinverordnung wird am 01.04.2023 ebenfalls angepasst, so dass neu auf dem Rhein die gleichen Regeln gelten wie auf den anderen Binnenschifffahrtsstraßen:

• Für Verbrennungsmotore mit mehr als 15 PS oder Elektromotore mit mehr als 10,2 PS ist der SBF-Binnen vorgeschrieben.
• Mit dem SBF-Binnen dürfen Boote bis 20 Meter Länge geführt werden.

Herzliche Grüße
Rafael
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Geändert von RafaelBreu (08.03.2023 um 10:43 Uhr)
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  #14  
Alt 27.03.2023, 10:19
RafaelBreu RafaelBreu ist offline
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Standard Gültigkeit SBF-See und SBF-Binnen in den Flussmündungen

Auf den ersten Blick scheint die Sache klar:

an der Küste ist der SBF-See vorgeschrieben ab mehr als 15 PS (resp. ab mehr als 10,2 PS für Elektromotoren).
• auf Binnenschifffahrtsstraßen ist der SBF-Binnen vorgeschrieben ab mehr als 15 PS (resp. ab mehr als 10,2 PS für Elektromotoren).

Aber: Wo endet in den Mündungen in die Nord- und Ostsee eigentlich die "Küste", und ab wann sind die Flüsse eine Binnenschifffahrtsstraße, wenn man vom Meer flussaufwärts fährt? Wo benötigt man welchen Bootsführerschein?

In unserem Artikel über die Gültigkeit von SBF-See und SBF-Binnen in den Mündungen von Elbe, Eider, Trave, Ems, Weser, Warnow, Ryck und Uecker zeigen wir für jeden Fluss genau auf, wie weit man mit dem SBF-See den Fluss hochfahren darf, und ab wann man den SBF-Binnen benötigt.

Viel Spaß beim Lesen!

Nautische Grüße ⚓
Rafael von bootspruefung.de
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  #15  
Alt 27.03.2023, 10:24
billi billi ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von RafaelBreu Beitrag anzeigen
Auf den ersten Blick scheint die Sache klar:

an der Küste ist der SBF-See vorgeschrieben ab mehr als 15 PS (resp. ab mehr als 10,2 PS für Elektromotoren).
• auf Binnenschifffahrtsstraßen ist der SBF-Binnen vorgeschrieben ab mehr als 15 PS (resp. ab mehr als 10,2 PS für Elektromotoren).

Aber: Wo endet in den Mündungen in die Nord- und Ostsee eigentlich die "Küste", und ab wann sind die Flüsse eine Binnenschifffahrtsstraße, wenn man vom Meer flussaufwärts fährt? Wo benötigt man welchen Bootsführerschein?

In unserem Artikel über die Gültigkeit von SBF-See und SBF-Binnen in den Mündungen von Elbe, Eider, Trave, Ems, Weser, Warnow, Ryck und Uecker zeigen wir für jeden Fluss genau auf, wie weit man mit dem SBF-See den Fluss hochfahren darf, und ab wann man den SBF-Binnen benötigt.

Viel Spaß beim Lesen!

Nautische Grüße ⚓
Rafael von bootspruefung.de
link geht nicht.... schade...
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  #16  
Alt 27.03.2023, 10:37
Benutzerbild von Dalbolini
Dalbolini Dalbolini ist offline
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Link funktioniert einwandfrei.
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Gruß
Kalle
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  #17  
Alt 27.03.2023, 10:47
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Zitat:
Zitat von Dalbolini Beitrag anzeigen
Link funktioniert einwandfrei.
vom rechner aus lande ich bei Google.com

am handy funktioniert er... komisch

EDIT: habe gerade festgestellt, das am Rechner hier sogar meine eigenen links nicht gehen... scheint also ein Problem bei mir zu sein...

Geändert von billi (28.03.2023 um 07:43 Uhr)
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  #18  
Alt 03.04.2023, 10:24
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von RafaelBreu Beitrag anzeigen
Hi billi,

die Sportbootführerscheinverordnung wird am 01.04.2023 ebenfalls angepasst, so dass neu auf dem Rhein die gleichen Regeln gelten wie auf den anderen Binnenschifffahrtsstraßen:

• Für Verbrennungsmotore mit mehr als 15 PS oder Elektromotore mit mehr als 10,2 PS ist der SBF-Binnen vorgeschrieben.
• Mit dem SBF-Binnen dürfen Boote bis 20 Meter Länge geführt werden.

Herzliche Grüße
Rafael
die Sportbootführerscheinverordnung wurde noch nicht geändert....

was gilt jetzt auf dem Rhein ?

15 PS oder 5 PS ?

https://www.elwis.de/DE/Sportschifff...5/05-node.html

Zitat: Keiner Fahrerlaubnis nach dieser Verordnung bedürfen

Personen beim Führen eines Sportbootes auf dem Rhein, sofern das zu führende Sportboot mit einer Antriebsmaschine ausgerüstet ist, deren größte nicht überschreitbare Nutzleistung höchstens 3,68 Kilowatt beträgt,
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  #19  
Alt 03.04.2023, 13:59
RafaelBreu RafaelBreu ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
die Sportbootführerscheinverordnung wurde noch nicht geändert....

was gilt jetzt auf dem Rhein ?

15 PS oder 5 PS ?

https://www.elwis.de/DE/Sportschifff...5/05-node.html

Zitat: Keiner Fahrerlaubnis nach dieser Verordnung bedürfen

Personen beim Führen eines Sportbootes auf dem Rhein, sofern das zu führende Sportboot mit einer Antriebsmaschine ausgerüstet ist, deren größte nicht überschreitbare Nutzleistung höchstens 3,68 Kilowatt beträgt,
Unter Artikel 7 werden die Änderungen aufgeführt, die an der Sportbootführerscheinverordnung vorgenommen werden müssen, damit sie wieder im Einklang ist mit den neuen Regelungen auf dem Rhein. Wann genau diese Anpassung erfolgt, ist mir nicht bekannt. Es sind sich auf jedem Fall auf dem Rhein alle einig, dass man seit vorgestern bis 15 PS ohne Bootsführerschein rumfahren darf

Nautische Grüße ⚓
Rafael
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  #20  
Alt 04.04.2023, 05:00
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blondini blondini ist gerade online
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Hi!

Das obige Zitat ist nur ein Entwurf. Auch in juris z.B. ist die Änderung für den Rhein nicht dokumentiert. Das ist alles kein Aprilscherz. Vielleicht ist es tatsächlich doch nicht beschlossen worden und alle glauben nur dran.
__________________
viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #21  
Alt 04.04.2023, 07:59
RafaelBreu RafaelBreu ist offline
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Hi blondini,

die Rheinschiffspersonalverordnung wurde gemäß DMYV auf dem 01.04.2023 dahingehend angepasst, dass auf dem Rhein neu Sportboote bis 15 PS führerscheinfrei, und Sportboote bis 20 m mit dem SBF-Binnen geführt werden dürfen.

Wir haben für unseren Artikel über die neuen Regeln auf dem Rhein ab 01.04.2023 beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und beim DMYV nachgefragt, wann die Änderungen in die SpFV übernommen werden. Uns wurde die Auskunft gegeben, dass die Anpassung für den 1. April 2023 geplant ist, sich aber "um ein paar wenige Wochen verzögern" kann

Herzliche Grüße
Rafael
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  #22  
Alt 05.04.2023, 06:22
Benutzerbild von blondini
blondini blondini ist gerade online
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Boot: Bolger Micro und andere
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Hi!
Rechtlich gesehen besteht danach noch der alte Zustand!!!!???? Und wenn ich Wochen schon höre, dann werden wahrscheinlich Jahre oder Jahrzehnte daraus.
__________________
viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #23  
Alt 05.04.2023, 06:30
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Zitat:
Zitat von blondini Beitrag anzeigen
Hi!
Rechtlich gesehen besteht danach noch der alte Zustand!!!!???? Und wenn ich Wochen schon höre, dann werden wahrscheinlich Jahre oder Jahrzehnte daraus.
für mich ist dies jetzt absolut unbefriedigend...

es gibt eine Vorgabe ein Gesetz zu ändern... es wurde nicht geändert...

theoretisch kommt es jetzt auf den Beamten an ... Handelt er nach dem Gesetzestext dann kann er für ein Boot >15m oder mehr als 5 PS ohne Führerschein erst mal einen Strafzettel ausfüllen... auch wenn dieser dann vermutlich kassiert wird ist der Ärger für die Besatzung erst mal da...
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  #24  
Alt 05.04.2023, 09:11
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von RafaelBreu Beitrag anzeigen
... Seit ich Bootspruefung.de 2013 gegründet habe, erhalte ich immer mal wieder per E-Mail die Frage: "Unter welchen Umständen darf ich ein Boot ohne Führerschein führen?"...
Chartervoraussetzung
Das Gerücht, es gebe zum Chartern einen rechtlich vorgeschriebenen Charterschein hält
sich hartnäckig. Es existiert aber kein eigentlicher Charter-Schein. Es gibt Vercharterer, die
ihre Boote nur herausgeben, wenn der Charterer über den SBF-Binnen, den SBF-See oder
den SKS verfügt, selbst wenn das Boot von Gesetzes wegen führerscheinfrei geführt wer-
den dürfte. Diese Vercharterer handeln auf freiwilliger Basis, weil sie sicherstellen wollen,
dass die Charterer über eine nautische Grundausbildung verfügen, damit ihre Boote sicher
zurückkommen. Wenn ein Boot ohne Führerschein geführt werden darf, ist der Vercharterer aus rechtlicher
Sicht jedoch nicht verpflichtet, vom Charterer einen Führerschein zu verlangen.


Das sind bezüglich der Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung - BinSchSportbootVermV m.E. unvollständige oder sogar falsche Informationen

Richtig ist, dass der Vercharterer nicht mehr als im §8 (4) vorgeschrieben verlangen muss. Privatrechtlich kann er natürlich vor der Vercharterung seiner Boote verlangen was er möchte.

Gerade Binnen wird von den Vercharterern aber oft und gerne mit "führerscheinfrei" geworben.
Die "Fahrkünste" vieler dieser Charterer lassen dann aber auch den Schluss zu, dass die Vercharterer keinerlei "nautische Kenntnisse" verlangen

Abweichend von §8 (4) regelt aber der § 9, dass Boote <15m mit Schlafmöglichkeit auch mit >15 PS auf den in Anlage 5 genannten Wasserstraßen ohne SBF verchartert werden dürfen.

Dafür ist dann die Charterbescheinigung (Anlage 4), wie der Charterschein richtig heißt, amtlich vorgeschrieben.

Die Dauer der Einweisung für die Charterbescheinigung hat der Gesetzgeber auf mindestens 3 Stunden festgelegt

Gruß Lutz
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  #25  
Alt 05.04.2023, 20:43
RafaelBreu RafaelBreu ist offline
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Chartervoraussetzung
Das Gerücht, es gebe zum Chartern einen rechtlich vorgeschriebenen Charterschein hält
sich hartnäckig. Es existiert aber kein eigentlicher Charter-Schein. Es gibt Vercharterer, die
ihre Boote nur herausgeben, wenn der Charterer über den SBF-Binnen, den SBF-See oder
den SKS verfügt, selbst wenn das Boot von Gesetzes wegen führerscheinfrei geführt wer-
den dürfte. Diese Vercharterer handeln auf freiwilliger Basis, weil sie sicherstellen wollen,
dass die Charterer über eine nautische Grundausbildung verfügen, damit ihre Boote sicher
zurückkommen. Wenn ein Boot ohne Führerschein geführt werden darf, ist der Vercharterer aus rechtlicher
Sicht jedoch nicht verpflichtet, vom Charterer einen Führerschein zu verlangen.


Das sind bezüglich der Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung - BinSchSportbootVermV m.E. unvollständige oder sogar falsche Informationen

Richtig ist, dass der Vercharterer nicht mehr als im §8 (4) vorgeschrieben verlangen muss. Privatrechtlich kann er natürlich vor der Vercharterung seiner Boote verlangen was er möchte.

Gerade Binnen wird von den Vercharterern aber oft und gerne mit "führerscheinfrei" geworben.
Die "Fahrkünste" vieler dieser Charterer lassen dann aber auch den Schluss zu, dass die Vercharterer keinerlei "nautische Kenntnisse" verlangen

Abweichend von §8 (4) regelt aber der § 9, dass Boote <15m mit Schlafmöglichkeit auch mit >15 PS auf den in Anlage 5 genannten Wasserstraßen ohne SBF verchartert werden dürfen.

Dafür ist dann die Charterbescheinigung (Anlage 4), wie der Charterschein richtig heißt, amtlich vorgeschrieben.

Die Dauer der Einweisung für die Charterbescheinigung hat der Gesetzgeber auf mindestens 3 Stunden festgelegt

Gruß Lutz
Hi Lutz,

danke für deinen Einwand - unser Artikel über Boot fahren ohne Bootsführerschein ist bezüglich des "Charterscheins" tatsächlich unpräzise geschrieben: Worauf wir eigentlich hinauswollten, ist, dass man auf den deutschen Schifffahrtsstraßen keinen Sportbootführerschein oder gar den SKS haben muss, um ein Boot zu chartern, das bis zu 15 PS Antriebsleistung hat (für Elektromotoren 10,2 PS), weil es nicht führerscheinpflichtig ist. Auf Booten mit Verbrennungsmotoren mit mehr als 15 PS oder Elektromotoren mit mehr als 10,2 PS, und auf Segelbooten mit mehr als 6 Quadratmeter Segelfläche auf Berliner Gewässern ist in der Regel zum Chartern der Sportbootführerschein vorgeschrieben. Du hast aber natürlich Recht, dass man auf einigen nicht viel befahrenen Binnenschifffahrtsstraßen auch gewisse Schiffe mit mehr als 15 PS (10,2 PS für Elektromotoren) ohne Sportbootführerschein chartern kann, nachdem man vom Vermieter drei Stunden eingewiesen wurde, und die Charterbescheinigung erhalten hat!

Ich werde die Infos über den Charterschein in unserem Artikel über das Boot fahren ohne Führerschein noch ergänzen! 👍

Herzliche Grüße
Rafael
__________________


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