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  #1  
Alt 10.08.2007, 14:29
Christian_Ddorf Christian_Ddorf ist offline
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Standard Bootsführerschein Polen

Hallo zusammen,

in "unserem" Jetbootforum ist da eine Frage aufgekommen, die wahrscheinlich hier viel besser beantwortet werden kann. Ich poste einfach mal die relevanten Sachen. Vielleicht hat jemand eine Idee
------------
Hallo an alle!

Hab da so eine komplizierte Frage bezüglich des Sportbootführerscheins.


Darf ein ponlischer Staatsbürger mit einem polnischen Sportbootführerschein in Deutschland einen Jetski fahren, der in Deutschland angemeldet ist?

Und nun möchte ich die Sache noch ein bischen komplizierter gestalten....

Sagen wir er hat zwei Staatsbürgerschaften. Sein Bootsführerschein ist der polnische und einen polnischen Personalausweis hat er auch... Nun ist aber der JetSki auf ebenfalls ihn angemeldet mitsamt seiner deutschen Adresse.
1. Wohnsitz und 2. Wonsitz gibt es sogesehen nicht, da er an beiden Orten gleichzeitig dauerhaft angemeldet ist....

Mich würde interessieren wie die Herrn vom Wasserschutz auf sowas reagieren...?! Und worallem welche Dokumente sollte man dem Officer bei einer Kontrolle zeigen?

Danke für alle Antworten...!

Wäre dankbar für eure Meinungen hierzu!
----------------

Viele Grüße und danke schon einmal

Christian
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  #2  
Alt 10.08.2007, 15:32
Benutzerbild von team_shetland
team_shetland team_shetland ist offline
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Wo ist das Problem? Mit einem deutschen Bootsführerschein darf ich auf der ganzen Welt Boote mieten und fahren. Diese sind dann auch immer im Ausland registriert. Das sollte doch wohl für alle gelten.
Und die 2. Staatsbürgerschaft sollte die Angelegenheit eigentlich noch erleichtern.
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  #3  
Alt 10.08.2007, 15:41
Christian_Ddorf Christian_Ddorf ist offline
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Zitat:
Zitat von team_shetland Beitrag anzeigen
Wo ist das Problem? Mit einem deutschen Bootsführerschein darf ich auf der ganzen Welt Boote mieten und fahren. Diese sind dann auch immer im Ausland registriert. Das sollte doch wohl für alle gelten.
Und die 2. Staatsbürgerschaft sollte die Angelegenheit eigentlich noch erleichtern.
Na gerade nicht - die 2. Staatsbürgerschaft ist genau genommen gar nicht zulässig. Aber wäre doch cool - der Kollege darf jetzt mit dem polnischen Papieren fahren aber ist die dt. Staatsbürgerschaft los
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  #4  
Alt 10.08.2007, 16:37
herbert herbert ist gerade online
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Zitat:
Zitat von team_shetland Beitrag anzeigen
Wo ist das Problem? Mit einem deutschen Bootsführerschein darf ich auf der ganzen Welt Boote mieten und fahren. Diese sind dann auch immer im Ausland registriert. Das sollte doch wohl für alle gelten.
Und die 2. Staatsbürgerschaft sollte die Angelegenheit eigentlich noch erleichtern.
Da geht es doch um den Polnischen Bootsführerschein von einem Polen der mit einem Deutschen Jetboot fährt, von einem SBF war da nix
__________________
Gruß
herbert

Gott gab den Deutschen die Uhr und den Österreichern die Zeit
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  #5  
Alt 10.08.2007, 17:55
Benutzerbild von team_shetland
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Zitat:
Da geht es doch um den Polnischen Bootsführerschein von einem Polen der mit einem Deutschen Jetboot fährt, von einem SBF war da nix
Wenn ich mit meinem SBF in Polen fahren darf (und das darf ich) dann sollte das für einen Polen mit seinem Bootsführerschein in Deutschland doch wohl auch gelten oder nicht?
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  #6  
Alt 10.08.2007, 18:11
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elba elba ist offline
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Zitat:
Zitat von Christian_Ddorf Beitrag anzeigen

Mich würde interessieren wie die Herrn vom Wasserschutz auf sowas reagieren...?! Und worallem welche Dokumente sollte man dem Officer bei einer Kontrolle zeigen?

Danke für alle Antworten...!

Wäre dankbar für eure Meinungen hierzu!
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Viele Grüße und danke schon einmal

Christian
Hallo Christian

Vor allem ein korrekter Eigentumsnachweis wird bei einer solchen Konstellation von Interesse sein.

Daneben natürlich die Zulassung und sein vorhandener Führerschein.

Grüße
Joachim
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  #7  
Alt 10.08.2007, 20:52
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kaceka kaceka ist offline
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Hoffen wir, dass sie auch prüfen, wem der Jetski gehört.

Auf Seite 13 des Dokumentes findet ihr einen Artikel zum Thema .

Besonders interessant finde ich den Hinweis, dass ein Ausländer bei uns keinen Führerschein benötigt, wenn in seinem Heimatland für das entsprechende Fahrtgebiet ebenfalls kein Führerschein erforderlich ist.

kaceka

Geändert von kaceka (11.08.2007 um 05:58 Uhr)
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