#1
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"Schleppverband"
Moin, ich bin neu hier und hab eine Frage bezüglich "Schleppverbände".
Der Sommer rückt immer näher und ich hab lust mit Freunden aufs Boot zu gehen. Nun sind es mehr als 6 Freunde und das Boot ist für 6 Personen zugelassen. 1. Frage: gilt die Personen zahl, oder die Gewicht zahl? durch das Problem kamen wir also auf die hinten an das Boot ein Y-Seil zu machen, an das wir dann ein zwei Standart Schwimmringe dran machen. 2. Frage: ist es erlaubt an ein Boot hinten dran zwei, drei Schwimmringe zu ziehen? es soll auf dem Kanal, also Rhein-Herne, Datteln-Hamm,.. gefahren werden. vielen dank schonmal |
#2
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Und wie wollt Ihr die Schwimmringe auseinanderhalten? Bei Fahrt durch das Wasser werden die sich immer, wenn an einem Y-Seil angebunden, mittig wieder treffen.
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Never wait for a perfect moment; just take a moment and make it perfect |
#3
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Ja ist denn schon wieder 1.April?
Ernst kannst Du die Fragen sicher nicht meinen..... |
#4
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Zitat:
ich denke (Halbwissen!) ein Schwimmring/Tube ist genauso einzuordnen wie Wakeboard/Wasserski, das wäre dann nur auf bestimmten Strecken und unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Warum nicht ein billiges Schlauchboot? Das darf man auf jeden Fall schleppen. Nur als Praxishinweis noch: man darf beim Schleppen nie die Rumpfgeschwindigkeit des geschleppten Bootes übersteigen, sonst wird es hinten ziemlich heikel. In der Praxis heißt das- nur langsame Tuckerfahrt, und immer im Auge behalten, ob es denen hinten noch gut geht. Weiß ja nicht, was für ein Boot du hast. Glückwunsch übrigens zu dem geilen Nickname; kaum zu glauben, dass der nach ~20Jahren Forum noch nicht vergeben war
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Make it idiot-proof, and they'll make a better idiot.
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#5
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Zur Frage eins von "Bootskapitän" - ist die CE-Certifizierung bindend - und gibt es für Sportboote sowas wie Überladung und Begrenzung der Personenzahl (solang man unter 12P bleibt)?
fragt und grüßt der Rainer Geändert von schwinge (26.01.2022 um 15:22 Uhr) Grund: Tippfehler |
#6
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Faaaaake!
Ansonsten: Bei den meisten Booten (kleineren Booten) steht sowas wie max. 6 Personen ODER 450 kg. etc. Chrischan |
#7
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Zu Frage 1
In der Zulassung des Bootes wird stehen: 6 Personen oder XX kg - je nachdem was zuerst erreicht ist, zählt. zu 2 Wenn örtliche Vorschriften dem nicht wiedersprechen - warum nicht?
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Sabbel nich, dat geit! Dat löpt sich allens torecht! Viele Grüße Oliver
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#8
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Ich stehe mal wieder auf´m Schlauch...
Er hat mehr als 6 Freunde, für 6 Personen ist das Boot zugelassen - also 6 Personen ins Boot und die anderen werden auf Schwimmringen hinterhergezogen
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Gruß Martin |
#9
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Zitat:
Muss einer aufm Schlauch stehen, oder darf er ins Boot? |
#10
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Kreativer Kopf
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Gruß Martin |
#11
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Als ich die Überschrift gelesen habe,
dachte ich nur Oh man jetzt machen die echt ein Trööt auf um mich nach Minde zu kriegen. Aber nein das wird hier locker Übertroffen Denke bitte dran das Du dann die Maße eines Verbandes einhälst mit der nötigen Beleuchtung
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Mit besten Grüßen Andreas
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#12
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Korrekt! Ringe, Bretter, Dinos, Einhörner fallen unter die Wasserskiverordnung und dürfen daher nicht einfach so.. zwar gezogen, aber nur ohne Personen.. werden.
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................................ Liebe Grüße aus Berlin Jochen
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#13
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Zitat:
Grüße Daniel |
#14
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Ihr drückt euch wohl um die konkrete Beantwortung rum ...
Nur Jochen hat in #12 die Frage beantwortet. Nochmal im Klartext: Lieber BootsKapitän, an deinem Boot hängende Rettunsgringe/Schwimmringe bilden keinen Schleppverband, sondern fallen - wenn sie mit Personen besetzt sind - in die Vorschriften der Wasserskiverordnung. Ohne die regionalen Vorschriften geprüft zu haben, behaupte ich mal das Wasserskifahren (das wäre es dann ) bei euch auf dem Kanal nicht gestattet ist. Für die Beladung/Besetzung des Bootes gilt: max. Personenzahl oder max. Gewicht dürfen nicht überschritten werden (siehe Posting #7). Klaus, der dem BootsKapitän einen schönen Ausflug mit seinen Freunden wünscht
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Das größte Ankermanöver Deutschlands - STERN-VON-BERLIN.de - jetzt für den 13. Juli 2024 anmelden! Geändert von Fronmobil (27.01.2022 um 10:50 Uhr)
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#15
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....wobei dann noch zu klären wäre ob der "Anhang" in dem Falle nicht zur Bootsbesatzung mit zählt.
bis denne Rainer |
#16
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die CE gibt ja nur eine Max. Personenzahl an für das das Boot zugelassen ist.. .das ist nur ein Richtwert und hat keinerlei Rechtliche Bedeutung..
in der Sportbootverordnung steht das man max. 12 Personen an Bord haben darf. das ist mal unabhängig von der CE... wenn also 8 oder 9 Personen drauf sind kann die Polizei eigentlich nichts machen... wenn das Boot dadurch Probleme bekommt ist der Versicherungsschutz natürlich nicht mehr vorhanden... so kenn ich es zumindest... |
#17
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Zitat:
Ob das, was ein Hersteller für sein Produkt vorgibt, so einfach vom Tisch gewischt werden kann - glaub ich ehrlich gesagt nicht. Man stelle sich ein Schlauchboot vor, für Vier zugelassen, aber mit 8 Personen besetzt- "legal".....wer zieht wo die Grenze im Schadensfall?
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Sabbel nich, dat geit! Dat löpt sich allens torecht! Viele Grüße Oliver |
#18
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Die Grenze ist die zulässige Personenzahl lt. Sportbootverordnung...
Dann natürlich der Platz... Die Angabe in der CE ist ein Richtwert... Im Schafensfall sieht es anders aus da ist die CE wieder wichtig .. Also so lange nix passiert darfst du mit mehr Personen als in der CE steht Boot fahren... Wenn was passiert bist am Arsch. In der Regel sagt man so viel Sitzplätze verfügbar sind ist ok... |
#19
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Wieviel Sitzplätze hat eine Bank
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#20
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Die im VW-Käfer hatte früher eine ganze Menge...
Vergleiche mit Pkw sind schwierig, da wegen der Gurtpflicht und der Verkehrssicherheit andere Regeln gelten. Verkehrssicherheit ist aber das Stichwort, denn die gilt auch auf dem Wasser. Ist das Boot so beladen, dass ein Schadenfall droht oder der Bootsführer in Sicht oder Tätigkeit eingeschränkt ist, kann die Polizei sehr wohl etwas machen. Gruß Kapitaenwalli |
#21
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Die im VW-Käfer hatte früher eine ganze Menge...
Vergleiche mit Pkw sind schwierig, da wegen der Gurtpflicht und der Verkehrssicherheit andere Regeln gelten. Verkehrssicherheit ist aber das Stichwort, denn die gilt auch auf dem Wasser. Ist das Boot so beladen, dass ein Schadenfall droht oder der Bootsführer in Sicht oder Tätigkeit eingeschränkt ist, kann die Polizei sehr wohl etwas machen. Gruß Kapitaenwalli |
#22
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Zitat:
Aber zum Thema. Hier ist die Formel der Kanaltrigonmetrie anzuwenden: F = B (6+X) + Y X R F = Fahrt B = Boot X = unbekannte Anzahl von Personen > 6 Y = Zugseil R = Anzahl der Ringe, die hinterher gezogen werden Wenn F = 1 ist, funktioniert es.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#23
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"Sitz-" Plätze sind ja was relatives. Zählen auch die auf dem Deck rumlümmeln, auf der Liegefläche rumhängen, unter Deck......
Ich habe das am Bodensee aktiv (Beim TÜV-Ing. LRA) hinterfragt, bei uns steht ja die max. Personenzahl sogar in den Zulassungspapieren. Die Antwort hat mich erschüttert. Du hast Recht. Ich hätte das nie geglaubt in D. Ist echt wurscht für die WaschPo. Einzige Besonderheit am BS (keine Ahnung für den Rest der Republik): Passende Art und Anzahl an Schwimmwesten an Bord. Komisch
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! |
#24
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In Rest Deutschland braucht man gar keine Schwimmweste an Bord haben ... Nur dort wo es, wie am Bodensee, Pflicht ist.
Es gibt keine vorgeschriebe Ausrüstung... Nur eine empfehlung |
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