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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 04.06.2020, 14:38
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
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Hallo,

wollte /muss mein Office aufrüsten. Kann mir jemand erklären warum das gleiche Produkt hier

https://www.rakuten.de/produkt/micro...xoCeXMQAvD_BwE

11,90 € kostet und woanders 100-200 €????

Wenn etwas zu günstig ist, klingeln bei mir die Alarmglocken. Aber in diesem Fall finde ich keinen Fehler. Oder handelt es sich vielleicht um eine Version die keine Sicherheitsupdates bekommt oder sowas?

Gruß
Chris
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  #2  
Alt 04.06.2020, 14:59
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Kein Haken, außer das es da zu teuer ist.

https://www.ebay.de/itm/Office-2019-...0AAOSwsi5e1rRo (PaidLink)

schon mehrfach gekauft, installiert und aktiviert


Es ist keine CD sondern du bekommst nur eine Mail mit dem Key und einen Downloadlink für die Software.
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #3  
Alt 04.06.2020, 15:16
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Es handelt sich sozusagen um gebrauchte Software, die natürlich nicht die aktuelle Version ist. Microsoft macht einem da gerne Probleme bei der telefonischen Aktivierung aber bisher habe ich das in mehreren Fällen geschafft.
Ich würde allerdings kann nur bei Microsoft downloaden.

Gruß

Rudolf
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  #4  
Alt 04.06.2020, 15:57
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Hallo Chris,
damit kaufst du erst einmal nur einen Aktivierungskey und keine Lizenz. Das sind zwei unterschiedliche Dinge. Ohne weiteren Lizenznachweis verstößt du damit (wahrscheinlich) gegen die Microsoft Lizensierungsbedingungen und benutzt in ihrem Sinne das Office illegal.

Wahrschinlich deshalb, da bei diesen Angeboten auch immer das sogenannte Weiterverkaufsrecht bei gebrauchter Software angeführt wird. Wenn der Händler dir ein Nachweis geben kann, wo die gebrauchte Lizenz her ist und auch nicht mehr benutzt wird, dann könnte es legal sein. Allerdings habe ich noch nie einen Nachweis dieser Händler gesehen, die die Herkunft der Lizenzen belegen und genau das brauchst du im Fall der Fälle.

Wenn es mal zu einem Verfahren kommen sollte, stehst du alleine da mit der Nachweispflicht. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit für ein Verfahren gering.

In der Regel stammen diese günstigen Aktivierungskeys aus nicht legalen Quellen und werden für ein paar Euros verkauft. Viele dieser Angebote auf Amazon, Ebay, Rakuten etc. werden auch ganz schnell von den Plattformen geschlossen. Die Keys werden für Aktivierungen ganzer Lizenzblöcke benutzt. Die Lizenzen werden in der Regel auch schnell aktiviert. Das heißt du kaufst so einen Key und wenn du ihn nicht innerhalb weniger Stunden oder Tage aktiviert hast, ist der Block ungültig und du erhältst eine Fehlmermeldung.
Ich habe das jetzt pauschal geschrieben, es gibt auch Ausnahmen von dieser Regel.

Wenn die Aktivierung geklappt hat, bekommst du ganz normal alle Updates für die Software. Was passieren kann ist, dass im Laufe der Zeit dein Aktivierungskey in einer "illegal" Liste bei Microsoft auftaucht und deine Aktivierung zurückgesetzt wird. Oder du bei einer Neuinstallation den Key nicht mehr benutzen kannst.

Viele Grüße
Max
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  #5  
Alt 04.06.2020, 17:16
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Max hat es passend erklärt. Und das ist halt auch der Haken.

Absolut legal (und m.E. faires Preis/Leistungsverhältnis) bist Du im Privatbereich mit dem Office365, bzw. heisst jetzt Microsoft 365.
Was das so kostet findest Du hier :https://www.microsoft.com/de-de/micr...ab=1&market=de

Aber letztlich ist es auch kostenlos möglich mit Libreoffice oder Openoffice.
Je nach Anwendungsfall sinnvoll oder nicht.
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Liebe Grüße
Stefan
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  #6  
Alt 04.06.2020, 17:26
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Die Benutzung ist auf jeden Fall legal. Ich selbst benutze schon ein paar Jahre ein Office 2013, das ich für ein paar Euro gekauft habe. Ist sehr praktisch weil ich mit dieser Version beruflich gearbeitet habe.
Ich habe berits für mehrere "Kunden" solche Software installiert und es hat sich noch nie jemand beschwert.
Ich würde allerdings nicht jeden Download-Server benutzen, der da angepriesen wird.
Informationen zu diesem Thema gibts auch hier:
https://www.chip.de/news/Komplettes-...110286210.html

Gruß

Rudolf
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  #7  
Alt 05.06.2020, 15:56
maxo maxo ist offline
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Zitat:
Zitat von runni58 Beitrag anzeigen
Die Benutzung ist auf jeden Fall legal. Ich selbst benutze schon ein paar Jahre ein Office 2013, das ich für ein paar Euro gekauft habe. Ist sehr praktisch weil ich mit dieser Version beruflich gearbeitet habe.
Ich habe berits für mehrere "Kunden" solche Software installiert und es hat sich noch nie jemand beschwert.
Ich würde allerdings nicht jeden Download-Server benutzen, der da angepriesen wird.
Informationen zu diesem Thema gibts auch hier:
https://www.chip.de/news/Komplettes-...110286210.html

Gruß

Rudolf
Hallo Rudolf,
dass du bisher keine Probleme damit hattest ist kein Beleg dafür, ob das rechtlich sauber ist. Normalerweise ist mir das auch egal, woher die Leute sich den Kram zusammenkaufen, aber du behauptest so energisch dies wäre legal, und das stimmt einfach nicht.

Blöder Versuch von mir eine Analogie herzustellen: Wenn du als Raser noch nie erwischt wurdest, ist das kein Beweis dafür, dass das Rasen erlaubt ist. Vielleicht kam ja der Raser irgendwann zu der Meinung, dass die Schilder am Wegesrand nur Empfehlungen sind, weil er nie erwischt wurde?

Es ändert aber nichts an der Tatsache, dass es hier in Deutschland Gesetze gibt, gegen die mit dieser Art von Key Handel verstoßen wird. Das Microsoft (bislang) nicht auf die Nutzer losgeht, sondern hauptsächlich auf die Händler abzielt, sollte nicht für dich bedeuten, dass es legal ist. Und Microsoft ist auch selbst daran schuld, dass es so eine Grauzone gibt bzw. Überprüfungen teilweise schwierig sind.

Falls du bereit bist dein Wissen und deine Meinung auf einen rechtssichern Stand zu bringen, habe ich dir mal eine Webseite verlinkt.
https://www.heidoc.net/joomla/techno...ment?showall=1

Gerne kannst du auch deinen Key zur Überprüfung bei Microsoft einreichen.
https://www.microsoft.com/de-de/rech...ise/pidservice

Ich kopiere mal ein paar Auszüge von der Webseite rein. Das ist die Antwort auf eine Key Überprüfung.

Viele Grüße
Max

.....
Ihrem Schreiben sowie den von Ihnen beigefügten Unterlagen entnehmen wir, dass Sie bei dem Anbieter "xxx" am 19.04.2014 das Produkt"Microsoft Office Professional Plus 2013 VOLLVERSION NEU 2PC Handbuch" bestellt haben. Soweit für uns auf Basis der von Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen ersichtlich, hat Ihnen der Anbieter auf Ihre Bestellung hin Folgendes übersandt:

Die Microsoft Corporation hat uns beauftragt, Ihnen nach Durchsicht der von Ihnen übersandten Unterlagen und Prüfung des von Ihnen übersandten Product Key das Folgende mitzuteilen:

Allein durch die vorerwähnten Unterlagen und den Product Key wird nicht belegt, dass Sie von dem o.g. Anbieter eine wirksame Lizenz zur Nutzung des o.g. Computerprogramms erlangt haben.

Die Software dürfen Sie aber nur dann nutzen, wenn Sie zuvor eine entsprechende Lizenz, mithin Nutzungsrechte an dem Computerprogramm erworben haben. So ist in der Rechtsprechung und der juristischen Literatur anerkannt, dass jeder, der behauptet ein Nutzungsrecht erworben zu haben, den angeblichen Erwerb korrekt darlegen und beweisen muss (OLG Frankfurt, Urt. v. 18.05.2010; Az. 11 U 69/09, veröffentlicht in MMR 2010, 621; Dreier/Schulze, UrhG, 4. Auflage, § 31, Rn. 24).

Anhand der übermittelten Unterlagen, insbesondere des Product Keys, gehen wir davon aus, dass Ihnen der Anbieter keine "neue" Software-Lizenz "geliefert" hat.

Möglicherweise wollte der Anbieter Ihnen jedoch eine "gebrauchte" Lizenz eines ehemaligen Lizenznehmers übertragen. Nach der jüngsten Rechtsprechung insbesondere des Bundesgerichtshof (BGH, Urt. v. 17.07.2013, Az. I ZR 129/08 - "UsedSoft II", veröffentlicht in MMR 2014, 232 ff.) ist es nach § 69 d UrhG möglich, auch ohne Zustimmung des Rechteinhabers ein recht zur Nutzung von gebrauchter Software zu erlangen, wenn hinsichtlich der Software "Erschöpfung" im Sinne des § 69 c UrhG eingetreten ist. Allerdings trägt derjenige, der sich auf die "Erschöpfung" beruft, die volle Beweislast dafür, dass die Voraussetzungen für den Eintritt der "Erschöpfung" nach § 69 c UrhG erfüllt sind. Diese Voraussetzungen sind:
  1. Die Software muss ursprünglich mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder eines anderen Vertragsstaates des EWR im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht worden sein (entweder auf einem körperlichen Datenträger oder per Download);
  2. Die Lizenz für die Software muss als Gegenleistung für die Zahlung eines Entgelts erteilt worden sein, das es dem Rechteinhaber ermöglichen soll, eine Vergütung zu erzielen, die dem wirtschaftlichen Wert der Kopie der Software entspricht;
  3. Der Rechteinhaber hat dem Ersterwerber das Recht eingeräumt, die Software dauerhaft (unbefristet) zu nutzen; nicht ausreichend ist eine Vermietung oder eine zeitliche Befristung des Nutzungsrechtes;
  4. Verbesserungen und Aktualisierungen, die das vom Nacherwerber heruntergeladene Computerprogramm gegenüber dem vom Ersterwerber heruntergeladenen Computerprogramm aufweist, müssen von einem zwischen dem Urheberrechtsinhaber und dem Ersterwerber abgeschlossenen Wartungsvertrag gedeckt sein;
  5. Der ursprüngliche Lizenznehmer muss seine Kopien unbrauchbar gemacht haben.
Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, darf der Nacherwerber die Software nutzen, jedoch nur im Rahmen der "bestimmungsgemäßen Benutzung" im Sinne von § 69d Abs. 1 UrhG. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass sich diese "bestimmungsgemäße Benutzung" aus dem ursprünglichen Lizenzvertrag ergibt und dass der Verkäufer der gebrauchten Software auch darlegen und beweisen muss, dass er dem Kunden alle Informationen zur Verfügung gestellt hat, die notwendig sind, um den Umfang der "bestimmungsgemäßen Benutzung" festzustellen (BGH, Urt. v. 17.07.2013, Az. I ZR 129/08 - "UsedSoft II", Rz 68).
.....
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  #8  
Alt 05.06.2020, 17:49
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Macht euch nicht ins Hemd...
...wer Fehlerprotokolle an den Hersteller sendet ist selbst schuld wenn er Ärger bekommt.
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  #9  
Alt 05.06.2020, 17:55
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Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
Hallo,

wollte /muss mein Office aufrüsten. Kann mir jemand erklären warum das gleiche Produkt hier

https://www.rakuten.de/produkt/micro...xoCeXMQAvD_BwE

11,90 € kostet und woanders 100-200 €????

Wenn etwas zu günstig ist, klingeln bei mir die Alarmglocken. Aber in diesem Fall finde ich keinen Fehler. Oder handelt es sich vielleicht um eine Version die keine Sicherheitsupdates bekommt oder sowas?

Gruß
Chris
Willst du solch einen Kram geschäftlich nutzen?
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  #10  
Alt 05.06.2020, 18:29
diri diri ist offline
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Zitat:
Zitat von maxo Beitrag anzeigen


Der ursprüngliche Lizenznehmer muss seine Kopien unbrauchbar gemacht haben.
Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, darf der Nacherwerber die Software nutzen.

.....


Die genannten Sachen im riesen Beitrag sind Asbach Uralt aber genau um diesen Satz geht es,
Die billig Key's bzw Lizenzen stammen zum grössten Teil aus Firmen die zu hunderten und tausenden meist auf Leasing Hard und Software gekauft und genutzt haben. Da werden nun nach einer bestimmten Zeit die Comps inkl. Software ausgewechselt, die Comps werden als gebraucht vergeigt und für das Entfernen der Software sind die Systemadministratoren verantwortlich mit Meldung an Microsoft. So war es zumindest in der 20000 Mann Firma meines Arbeitgebers.
Damit ist die Software als gebraucht verfügbar und kann wieder ganz offiziell verkauft werden.
Microsoft sieht das natürlich nicht so gerne und möchte lieber für richtig Kohle neu verkaufen,aber das ist schon etliche Jahre bei Gericht entschieden worden,

gruss dieter
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Geändert von diri (05.06.2020 um 18:55 Uhr)
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  #11  
Alt 05.06.2020, 18:55
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Ich kenne einige große Unternehmen, die haben zwar Rechner inkl. Software mit Lizenzaufklebern gekauft/gemietet, spielen aber grundsätzlich ein für Ihr Unternehmen angefertigtes Image auf die Festplatte inkl. aller notwendigen Keys bzw. schon fertig eingerichtete Lizenzen. Die beim Rechnerkauf beiliegenden Lizenzen werden gar nicht benutzt und auch nicht aktiviert. Ich kann mir vorstellen, dass solche unbenutzte Lizenzen dann bei der späteren Zweitverwertung der Rechner wieder separat vom Verwerter an Softwarehändler verkauft werden.

Gruß

Dirk
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  #12  
Alt 05.06.2020, 19:29
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Üblicherweise werden bei einer Aktivierung die Daten des Rechners/Hardwarekomponenten abgefragt und bei Microsoft gespeichert, damit ist eine Zweitaktivierung einer Einzelplatzlizenz auf einen anderen Comp unter dem gleichen Key unmöglich da die gespeicherten Daten des Comps wieder abgefragt werden.
Ausser bei Wechsel der Festplatte geht bei Tausch anderer Teile wie Prozessor, Grafik usw. nichts mehr, muss dann Neu aktiviert werden.
Das ist das schöne an Win10, mann kann nach Lust und Laune alles löschen, Festplatte wechseln, Win neu drauf spielen, nach ein paar Minuten am Netz ist die Aktivierung wieder da.
Bei Win 7 ging das nur mit Hilfe eines nicht ganz offiziellen Programms,

gruss dieter
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  #13  
Alt 05.06.2020, 20:30
maxo maxo ist offline
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Zitat:
Zitat von diri Beitrag anzeigen


Die genannten Sachen im riesen Beitrag sind Asbach Uralt aber genau um diesen Satz geht es,
Nö, das ist nur ein Teil von dem was du brauchst. Du brauchst einen Herkunftsnachweis UND diese Vernichtungsbescheinigung. Dann bist du legal. Aber sorry für den die Menge von copy & paste. Meinte es ja nur gut mit euch Dachte das macht es einfacher, als mühsam im großen Text rumzusuchen. Und auch wenn es Asbach ist... hat sich nix dran geändert und ist immer noch so gültig.

Zitat:
Zitat von diri Beitrag anzeigen
Üblicherweise werden bei einer Aktivierung die Daten des Rechners/Hardwarekomponenten abgefragt und bei Microsoft gespeichert, damit ist eine Zweitaktivierung einer Einzelplatzlizenz unter dem gleichen Key unmöglich da die gespeicherten Daten des Comps wieder abgefragt werden.
Auch nö, du musst unterscheiden zwischen Office und Betriebssystem. Bei Office wird die Anzahl der Aktivierungen gezählt. Da wird nix hinterlegt (außer bei firmeninternen Lizenzierungsservern, da läuft das u.U. etwas anders). Beim Betriebssystem Windows wird allerdings ein Hashwert gespeichert, der aus mehreren Seriennummern von verschiedenen Komponenten gebildet wird (CPU, Mainboard, Festplatte etc.). Wenn eine HW Änderung erfolgt, entscheidet ein Algorithmus ob die Änderung zu tiefgreifend ist und das BS neu aktiviert werden muß. Das war die große Umstellung von Windows 7 zu heute. Die Lizenz wurde an genau diesen einen PC gebunden und nicht mehr an eine Version des Betriebssystems (die man auf einen anderen PC umziehen konnte).

Zitat:
Zitat von diri Beitrag anzeigen

Damit ist die Software als gebraucht verfügbar und kann wieder ganz offiziell verkauft werden.
Microsoft sieht das natürlich nicht so gerne und möchte lieber für richtig Kohle neu verkaufen,aber das ist schon etliche Jahre bei Gericht entschieden worden,
Puh, echt schwierig... Genau deshalb habe ich den "riesigen" Text mit reinkopiert. Wenn du das durchliest, dann siehst unter welchen Auflagen der Verkauf von gebrauchter Software zulässig ist.


Zitat:
Zitat von flachzange Beitrag anzeigen
Ich kenne einige große Unternehmen, die haben zwar Rechner inkl. Software mit Lizenzaufklebern gekauft/gemietet, spielen aber grundsätzlich ein für Ihr Unternehmen angefertigtes Image auf die Festplatte inkl. aller notwendigen Keys bzw. schon fertig eingerichtete Lizenzen. Die beim Rechnerkauf beiliegenden Lizenzen werden gar nicht benutzt und auch nicht aktiviert. Ich kann mir vorstellen, dass solche unbenutzte Lizenzen dann bei der späteren Zweitverwertung der Rechner wieder separat vom Verwerter an Softwarehändler verkauft werden.

Gruß

Dirk
Ja, das ist durchaus so richtig, aber auch da: für den Zweitkäufer der diese Nachweise nicht besitzt, ist es nicht legal. Microsoft überprüft durchaus größe Firmen mit einem Audit auf Lizenzeinhaltung. Und da geht es genau um solche Sachen. Und wenn der Einkäufer mal richtig sparen wollte kann das nach hinten losgehen. Aber ist heute durch die meistens vorhanden Compliance Regeln bei vielen Firmen unterbunden worden.

Und ja, ein Teil der Lizenzen kommt aus Leasingrückläufern und Volumenlizenzen. Und ein anderer (größerer Teil) kommt aus grauen Beständen (Ausland) und illegal kopierten Keys.

Will euch ja nicht damit nerven oder den Rechthaber raushängen lassen, aber man sollte schon wissen was man da kauft und einsetzt. Insbesondere bei gewerblichem Einsatz...

Viele Grüße
Max
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  #14  
Alt 05.06.2020, 21:46
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Wenn man die Software auf Dropbox downloaden soll, ist was faul. Die Volumenlizenzen kosten im Original natürlich keine 200€ etc.
Wenn ein Händler diese sauber zurücknimmt und die Lizenzkeys storniert, sind diese frei wieder veräusserbar. Die Rechtsprechung bei Privatkunden ist auch dementsprechend, dass man KEIN Lizenzaufkleber benötigt da er auf dem Original PC verbleibt. Er kann nicht Zerstörungsfrei mit dem passenden Key weiterverkauft werden. Deshalb spricht Microsoft ja auch von "neuer" Lizenz.
In Deutschland ist es legal diese Software zu benutzen.
Da der Key frei ist, der wiederverkauft wurde, bekommt man beim erneuten Aktivieren nach Kauf auch keine Fehlermeldung weil diese Lizenz "sauber" ist. Ich achte allerdings darauf das mein Softwarelink NUR auf die Microsoft Downloadseite führt. Mein Office 2019, eine für den Endbenutzer geänderte Version von der 365er wurde gemacht, weil fast kein Privatanwender mehr nach Office 2016 eine 365er Version gekauft hatte. Nun ist die 2019 für Privatanwender oder kleine Firmen wieder attraktiv zu kaufen weil sie nicht nach 365 Tagen ihre Runtime Lizenz verliert und das ist ganz im Sinne von Microsoft. Auch weil mit diesem Produkt die Anwender noch etwas näher an die Microsoft Cloud geführt werden können, was mit den alten Versionen nicht ging.
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Gruß Bully
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  #15  
Alt 05.06.2020, 23:39
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Hallo Max,
nochmal schöner Beitrag, Du scheinst vom Fach zu sein, ich mache es kurz, war und bin schon immer etwas risikofreudig, deswegen bleibe ich bei den preiwerteren Angeboten, die laufen schon seit Win 7 Zeiten auf rund 70 Comps von allerlei Leuten problemlos, also abwarten und Tee trinken,

gruss Dieter
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  #16  
Alt 06.06.2020, 20:00
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nurnpaddler nurnpaddler ist offline
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Moin,
ich bin ebenfalls nicht vom Fach, aber eine Office-Anwendung für runde EUR 15 schien mir kein Risiko zu sein, das ist ja noch im Spielgeld-Bereich.
Beim Ausloggen hier bin ich auf einen der Werbetreibenden im Boote-Forum gestoßen, den Daten-Elefanten.
Kurzentschlossen habe ich gekauft, downgeloaded und getestet. Scheint Alles zu funktionieren.
Technisch war Alles okay so weit.
Das Programm war blitzschnell im Mail-Eingang, schnell und umstandslos zu installierern und läuft.

Gruss aus Coesfeld,
Dieter
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  #17  
Alt 06.06.2020, 20:19
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Also ob jetzt Grauzone oder nicht. Wichtig wäre vor allem der Download über Microsoft selber und natürlich dass alles regelmäßig mit Updates versorgt wird. Auf irgendwelche Dropbox Links will ich nicht zurück greifen.

Gibt es zwischen Grauzone Office und dem Kauf bei Microsoft direkt nicht irgend ein Mittelding? Wo man eine ganz normale Lizenz bekommt und beim Download kein Risiko eingeht?

Gruß
Chris
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  #18  
Alt 08.06.2020, 20:41
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Es ist nicht ganz nachvollziehbar warum es sich um eine "Grauzone" handeln sollte wenn ich diese Programme telefonisch bei Microsoft registriert habe. Die hätten doch widersprechen können; haben sie aber nicht.
Somit benutze ich mit Sicherheit eine legale Lizenz.

Gruß

Rudolf
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