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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #26  
Alt 04.05.2006, 18:34
spitzi spitzi ist offline
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hallo "glumpo"
schon klar >ABER ich glaube! das es probleme geben wird beim hänger
der zGG 2000 kg hat
warum typisieren sich dann leute diesen runter ?????? auf 1200KG oder 1300KG oder eben auf eigenes KFZ zugeschnitten da liegt nämlich das problem
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liebe grüsse aus wien
franz
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  #27  
Alt 04.05.2006, 20:12
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glumpo glumpo ist offline
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Zitat:
Zitat von spitzi
hallo "glumpo"
schon klar >ABER ich glaube! das es probleme geben wird beim hänger
der zGG 2000 kg hat
warum typisieren sich dann leute diesen runter ?????? auf 1200KG oder 1300KG oder eben auf eigenes KFZ zugeschnitten da liegt nämlich das problem
Villeicht wegen der 100 km/h Zulassung
keine Ahnung warum das Leute machen, aber dafür währe mir ohne wichtigen Grund jeder cent zu schade, und ich würde da streiten bis an mein Lebensende wenn ich wegen dem eine Strafe zahlen sollte
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  #28  
Alt 04.05.2006, 20:29
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Zitat:
Zitat von spitzi
..warum typisieren sich dann leute diesen runter ?????? auf 1200KG oder 1300KG ....
Vielleicht wegen des (neuen) Pkw-Führerscheins? Ist da nicht bei 3500 kg Schluss? (und 750 kg Anhänger?)
Gruss
Michael
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  #29  
Alt 04.05.2006, 21:51
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Zitat:
Zitat von glumpo
Nö haben wir nicht, es zählt immer noch das tatsächliche Gewicht
Dann habt ihr DOCH andere Gesetzte Bei den leichten (ungebremsten) Anhängern iste es auch in Ö so, dass das tatsächliche Gewicht zählt. Beim schweren (gebremsten) Anhänger jedoch zählt bei uns das höchstzulässige!
Lest mal:


Schwerer (gebremster) Anhänger:
Führerscheinklasse B
Das höchst zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf das Eigengewicht des Zugfahrzeuges NICHT überschreiten.

Die Summe der höchst zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge darf 3,5 t NICHT überschreiten.
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  #30  
Alt 04.05.2006, 21:55
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Zitat:
Zitat von Merlin Magic
Zitat:
Zitat von glumpo
Nö haben wir nicht, es zählt immer noch das tatsächliche Gewicht
Dann habt ihr DOCH andere Gesetzte Bei den leichten (ungebremsten) Anhängern iste es auch in Ö so, dass das tatsächliche Gewicht zählt. Beim schweren (gebremsten) Anhänger jedoch zählt bei uns das höchstzulässige!
Lest mal:


Schwerer (gebremster) Anhänger:
Führerscheinklasse B
Das höchst zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf das Eigengewicht des Zugfahrzeuges NICHT überschreiten.

Die Summe der höchst zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge darf 3,5 t NICHT überschreiten.
Sehr iNteressant

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  #31  
Alt 04.05.2006, 21:59
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Zitat:
Zitat von Merlin Magic
Zitat:
Zitat von glumpo
Nö haben wir nicht, es zählt immer noch das tatsächliche Gewicht
Dann habt ihr DOCH andere Gesetzte Bei den leichten (ungebremsten) Anhängern iste es auch in Ö so, dass das tatsächliche Gewicht zählt. Beim schweren (gebremsten) Anhänger jedoch zählt bei uns das höchstzulässige!
Lest mal:


Schwerer (gebremster) Anhänger:
Führerscheinklasse B
Das höchst zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf das Eigengewicht des Zugfahrzeuges NICHT überschreiten.

Die Summe der höchst zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge darf 3,5 t NICHT überschreiten.
Trotzdem kann ich mir das nicht vorstellen, die etwas grösseren Hänger haben alle 2 Tonnen zGG, und jeder fährt die herum, sogar die Golf klassen,
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  #32  
Alt 04.05.2006, 22:19
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Merlin Magic Merlin Magic ist offline
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Zitat:
Zitat von glumpo
Steht ja nur das das des Anhängers das des Zugfahrzeuges nicht überschrieten solll, aber nicht mehr
schon richtig was du sagst, doch ich gehe davon aus das ein auto mit "nur" 1200kg Zuglast keinesfalls 2000kg Eigengewicht hat. Und wenn es die 2000 hätte wären dann die gesamt 3,5to überschritten ;-/

Wirklich interessant wird es dann, wenn man weiß das die von mir im vorigen post geschriebene regelung für besitzer der FS Klasse B mehr zählt als die zulässige zuglast im zulassungsschein. Hmm versteht den satz jemand? *gg* .. Ich versuch ein Beispiel:

Auto: 1000kg Leergewicht
Autozuglast: 1200kg max
Anhänger HzG: 1100kg

Diese Kombination darf in Ö ein FS B Besitzer nicht fahren, da Anhänger HzG > FzG Leer.
Mit FS B+E hingegen darf man das weil ja laut Zulassungsschein ok. Und der E zusatz hebt zusätzlich auch das 3500kg limit für das gespann auf, das aber in dem beispiel hier ned zutrift.


p.s. Ich hab mich im letzten Jahr sehr intensiv mit diesen Fragen beschäftigt und hoffe ich habs nu endlich kapiert und richtig wiedergegeben. Evtl kann mich ja mal ein grüner Mann korregieren/bestätigen
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  #33  
Alt 05.05.2006, 12:22
spitzi spitzi ist offline
Captain
 
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na da kommen wir schon bald auf des "rätsels lösung"
bin schon gespannt was da noch folgt

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liebe grüsse aus wien
franz
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  #34  
Alt 05.05.2006, 22:33
Driving-teacher Driving-teacher ist offline
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oh Gott, Chaos! Ich würde unbedingt vorschlagen, wir vermischen hier nicht deutsches mit österreichischem Recht! Das sind wirklich 2 Paar Stiefel, trotz EU

Wenn jetzt noch einer die kroatische Regelung darbieten könnte ?

Dann hätten wir auch noch eine nicht-EU-Regelung?

...hier werden Sie geholfen!!!
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Schönen Gruß

Matthias


Devise:

...immer cool bleiben...
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