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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Zitat:
Ich kann zwar keine juristische ANALYSE DIESER Seite erstellen, aber mir ist die Seite bereits seit mindestens 2 1/2 Jahren bekannt und ich kenne 3 Eigner, die damit fahren!? |
#27
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aber das deutsche gesetz sagt klar auf Binnenwasserstrassen in DEutschland benötigt ein deutscher Staatsbürger ein deutsches Kennzeichen... das ist nunmahl deutsches Gesetz... |
#28
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Ich sehe in der Resolution 13 der UNECE nichts, was ein solches "Zertifikat" fuer Deutschland legal macht.
Fuer mich handelt es sich um eine dubiose/illegale Registrierung.
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#29
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Ich nehme meine Aeusserung zurueck.
Das ICP (International Certificate for Pleasure Craft) ist ein nicht offizieller (unofficial) Eigentumsnachweis, aber KEIN Nachweis einer Nationalitaet oder Registrierung. Damit kann es keine dubiose/illegale Registrierung sein, denn es ist gar keine Registrierung (siehe https://www.yacht-registration-in-th...hat-is-an-icp/). Um eine Registrierung kommt der ICP Inhaber also nicht herum (zumindest, wenn er in Deutschland fahren will). Wenn er trotzdem nur damit (ohne eine Registrierung) herumfaehrt, verletzt er (zumindest) deutsches Recht.
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#30
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Sorry, aber das sagt etwas anderes ( selber Link):
WHERE IS AN ICP ACCEPTED? Throughout Europe the International Certificate for Pleasure Crafts is accepted as proof of ownership, that is because most countries in Europe have signed the resolution of the Economic and Social Council of the United Nations ECE/TRANS. In some countries, like Turkey who did not sign the resolution, ICP’s are accepted without too much difficulty. Although the International Certificate for Pleasure Crafts is only intended as an unofficial proof of ownership within the boundaries of Europe, we know of vessel owners whom have sailed off to the Caribbean, Central- and South-Americas were the document was also accepted. Vessel owners who plan to sail outside the boundaries of Europe, are however strongly advised to register for a Certificate of Registry, which gives you the right to sail under the flag of the Netherlands and therefore gives the vessel the Dutch nationality. Auch eine Registrierung in das deutsche Schifffahrtsregister ist nichts anderes als ein Eigentumsnachweis und vergleichbar mit dem Grundbucheintrag einer Immobilie! Gruß WS |
#31
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Ich bevorzuge die Registrierung in D, da mE kein anderes Land so lasche Bestimmungen hat über Minimalausrüstung an Bord wie Deutschland.
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#32
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Ich finde, dass das Thema nicht wirklich klar wird.
Ich habe einen Maklertext gelesen, der ebenfalls klar sagt, ein Eintrag ins Register B (das ist eines in NL) sei völlig unproblematisch für jeden zugänglich. Ich interessiere mich für ein Boot aus NL, das wahrscheinlich in diesem Register eingetragen ist (weil es auch einem Niederländer gehört) und ich würde diesen Eintrag umschreiben wollen und damit faktisch belassen. Das fragliche Boot ist für Binnen, 15m lang und mehr als 10 Tonnen schwer. Da erwarte ich Probleme, wenn es tatsächlich stimmt, dass ich damit nach D nur mit einem deutschen Kennzeichen einreisen dürfte. EU-konform kommt mir das nicht vor. |
#33
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Der Vergleich hinkt zwar etwas, aber wenn dir hier ein Führerschein abgenommen wird und du machst ihn in PL oder HR neu, gilt der auch nicht in Deutschland.
Ich finde das auch völlig ok. Ob es in diesem Fall ein Schlupfloch gibt, weiss ich aber nicht. Auch nicht, warum man das Boot denn nicht in Deutschland anmelden möchte.
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#34
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Zitat:
Das Beispiel mit dem Führerschein hinkt meiner Meinung, da fehlt es vielleicht einfach mal an jemanden mit sehr viel Knete der das durch alle Instanzen jagt. Bei den Positionslampen wurde ja harmonisiert, seit dem dürfen wir auch die preisgünstigen Lichter aus Norwegen und Italien einbauen. Leider brauchen seit dem deutsche Sportboote nicht mehr so weit sichtbar sein wie früher. Bis denne, Rainer |
#35
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#36
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wo steht es? nicht um Dich zu ärgern sondern weil es mich wirklich interessiert.
Gruß, Rainer |
#37
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vorschriften zur Lichterführung....
ganz einfach zu finden weil hier shcon 10000x diskutiert.. lernt man aber auch beim Führerschein... https://www.bsh.de/DE/PUBLIKATIONEN/...cationFile&v=5 |
#38
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Moin moin,
und ganz direkt steht in der BinSchStrO in §3.02 (2): Zitat:
Die Anforderung aus Artikel 7.05 ES-TRIN lautet Zitat:
Zitat:
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#39
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Danke fürs raussuchen. In der von der verlinkten Broschüre geht es um See und nur die angehängte Tabelle erwähnt auch binnen.
Hab zwar gerade kein SBF-Binnen-Buch da, bin mir aber ziemlich sicher dass das dort nicht so ausfühlrich drin steht, auch nicht in den Prüfungsfragen. Die EU-Steuerradzulassung müsste es aber auch in anderen EU-Staaten geben, denn auch diese entspringt ja einer EU-Harmonisierung (mein ich zumindest). Ist hier aber auch nicht so wichtig, werde erstmal in den anderen 10000 Beiträgen lesen...... bis denne, Rainer |
#40
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...und auch Dir justme danke fürs raussuchen.
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#41
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Zitat:
Auf unserer Überführungsfahrt aus NL mit NL-Flagge und NL-Papieren (inkl. Frequenzzuteilungsurkunde aus NL...) kam an einer Liegestelle im MLK die WaSchPo mit den Worten "Wir sind hier, weil sie hier sind!" an Bord und war erstaunt, einen deutschen Eigner vor sich zu haben. Ich hatte ihnen erklärt, dass wir überführen, habe ihnen den Kaufvertrag, meine Korrespondenz mit dem deutschen Registergericht / Antrag Messbrief und den Austragungsantrag der NL-Eigners gezeigt. Sie sagten dann, dass das so nicht gehe, sie aber meinen guten Willen anerkennen und ob ich mit einem Verwarngeld wegen "Falschparken einverstanden wäre. Oder ob sie mal die restlichen Papiere genauer kontrollieren sollen? Ich habe 35€ bezahlt (bargeldlos per Kartenterminal) und die Beamten haben mit eine gute Fahrt gewünscht... |
#42
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Zitat:
Ausflaggen ist der Wechsel der Nationalflagge. Mit dem ICP in den Niederlanden hast Du nicht das Recht, die niederlaendische Flagge zu fuehren. Du hast aber auch nicht das Recht, die deutsche Flagge zu fuehren (dazu uss es ins deutsche Seeschiffsregister eingetragen werden). Warum ist der Wechsel vom hollaendischen ICP in ein aulsaendisches Register einfacher als vom deutschen Seeschiffsregister? Zitat:
„Ein ICP ist ausdrücklich kein Staatsangehörigkeits- und Registrierungsnachweis, wie z. B. die Seelizenz, und berechtigt nicht zur Führung der niederländischen Flagge.“ Das deutsche Equivalent zum ICP ist der IBS. In Oesterreich ist es wohl der Binnenschein fuer Boote unter 5 m und fuer Schlauchboote. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Die Eintragung ins Seeschiffsregister, und auch der IBS, sind auch Registrierungen. Nur mit einer Registrierung duerfen die Boote in Deutschland binnen unterwegs sein. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Das ICP mag eine legale Moeglichkeit sein, ist es aber sicherlich nicht unter den diskutierten, beschriebenen Umstaenden. Es ist keine niederlaendische Registrierung, keine deutsche Registrierung, sie verleiht nich das Recht, eine gewisse Flagge zu fuehren, ... Wem es das Geld und das Risiko fuer wenig handfeste Vorteile (bzw. keinen Vorteil) wert ist, mag es aber durchaus versuchen.
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#43
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Ok, ich habe das Gefühl, dass mein Problem am besten mit einer Registrierung in D zu lösen ist, da ich so den Hauptstandort NL und möglicherweise fakultative Einreisen nach D ohne Probleme kombinieren kann. Ein Austrag aus dem Register NL wäre dann zwingend, da es einen grundbuchähnlichen Eigentumsnachweis des Vorbesitzers darstellt.
Wo bekommt man für ein älteres Schiff einen Messbrief her? Der von mir angepeilte Kahn ist 90 Jahre alt. |
#44
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Hi
Für den IBS wird kein Messbrief benötigt. |
#45
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Ich finde das gut, was du angemerkt hast!
Kannst du denn konkreter werden? 1. kann ich als BRD Bürger ein Schiff - sagen wir unter 15 m - in Holland registrieren lassen, die NL FLagge oder die BRD Flagge hinten dran machen und in der BRD bedenkenlos See und binnen fahren? 2. könnte ich selbiges mit einem Schiff größer 15 m tun. wenn du es nicht eindeutig beantworten kannst, wo liegen eventuell aufkommende Probleme, wie könnten diese aussehen? Gruß WS |
#46
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#47
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Kann das vielleicht sein, dass ich das, was du da schreibst, nicht glaube? Ich hatte dich doch garnicht um eine weitere Meinung gebeten!? |
#48
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Aslo wenn dir jemand ein Gesetzestext verlinkt den du direkt nachlesen kannst.. , dann kannst du es schon glauben... ist in Europa weit verbreitet, das nationales Recht anders ausieht... geh nur mal nah kroatien und vversuch Führerscheinfrei ein Boot zu fahren... da kannst du noch so groß eine deutsche Flagge dran haben ab 1PÄS benötigst ud den Führerschein..... dort gilt kroatisches Recht auch wenn diese das deutsche Führerscheinrecht akzepptieren,dann nur im bezug darauf das sie den deutschen Führershcien akzeptieren... und auf deutschlands Binnestrassen gilt das deutsche Recht... das ist fakt und Punnkt und aus... und das deutsche recht sieht vor das ein deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in deutschland auf deutschen Binnenwasserstrassen ein deutsches Kennzeichen benötigt... entweder ein amtliches oder ein amtlich annerkanntes.... es steht in der Verordnung.... und ist gesetz... PUNKT du kannst es in der verlinkte Verordnung gern selbst nachlesen... der lin kin #10 geht ja nicht auf eine Internetseite die irgenwelche Meinung vertritt... du kannst auch gern selber suchen: Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschiffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen (Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung - KlFzKV-BinSch) |
#49
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#50
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genau es ist ja auch für jeden leicht diese Verordnung mal durchzulesen... es ist ja nicht so, dass ich diese geschrieben habe oder ....
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