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Segel Technik Technikfragen speziell für Segelboote.

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  #1  
Alt 14.01.2008, 13:40
seneca seneca ist offline
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Standard Rollfock Anlage gekauft oder doch nicht ?

Hallo an Alle,

habe am Samstag bei einem großen deutschen Wassersporthandel in einer Filliale eine Rollfockanlage gekauft. Am Sonntag stellt ich fest, daß die mitgelieferten Aluschienen 2 mm im Durchm zu klein sind, sprich nicht dazugehören, die anderen Teile sind richtig.

Da die mitgenommene Version günstiger ausgezeichnet war , als jetzt die nächsthöhere Version kostet, soll ich alles zurückbringen und dann die komplette, nunmal teurere Version kaufen.

Weis jemand, wie es sich rechtlich verhält oder hat jemand schon mal so n Fall gehabt ?

Vielen Dank im voraus

Happy Sailing (is ja bald wieder so weit ) )

Seneca
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  #2  
Alt 14.01.2008, 14:50
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na ja, das was du gekauft hast, war doch von der Qualität her mangelfrei, du hast dich schlicht und ergreifend vermessen und das falsche Teil mitgenommen.

In dem Fall hast du eigentlich überhaupt keine Rechte.
Wenn der Händlier dir den Umtausch gegen die passende Ware (gegen Zahlung der Differenz) anbietet, ist das schon kulant, der könnte sich auch auf den Standpunkt stellen "gekauft ist gekauft"
Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises hast du nicht
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Gruß Thomas
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  #3  
Alt 14.01.2008, 15:10
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Es gibt ein 14-tägiges Rückgaberecht ohne Nennen von Gründen.

EDIT: okay, hab ich in die Tüdel gebracht... .
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Nils

Geändert von Nils (14.01.2008 um 15:17 Uhr)
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  #4  
Alt 14.01.2008, 15:12
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Zitat:
Zitat von Nils Beitrag anzeigen
Es gibt ein 14-tägiges Rückgaberecht ohne Nennen von Gründen.
Aber nur im Versandhandel,
Siggi
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  #5  
Alt 14.01.2008, 15:58
seneca seneca ist offline
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Standard Rollfock

Hallo,

erstmal DANKE für die Antworten,

ist die Ware, wenn sie aus mehreren Teilen besteht und zusammen verpackt ist, wirklich mangelfrei, bei beschr. Zustand ? Das wäre ja so, als wenn ein 26 Zoll Fahrrad mit 24 Zoll Reifen verkauft würde....an sich auch mangelfrei ....

Danke nochmals


Zitat:
Zitat von ToDi Beitrag anzeigen
na ja, das was du gekauft hast, war doch von der Qualität her mangelfrei, du hast dich schlicht und ergreifend vermessen und das falsche Teil mitgenommen.

In dem Fall hast du eigentlich überhaupt keine Rechte.
Wenn der Händlier dir den Umtausch gegen die passende Ware (gegen Zahlung der Differenz) anbietet, ist das schon kulant, der könnte sich auch auf den Standpunkt stellen "gekauft ist gekauft"
Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises hast du nicht
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  #6  
Alt 14.01.2008, 16:06
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Wenn das Profil nicht zur Trommel passt dann ist das natürlich ein einwandfreier Reklamationgrund, die Anlage muss selbstverständlich funktionfähig sein,
Siggi
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Alt 14.01.2008, 16:22
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Zitat:
Zitat von seneca Beitrag anzeigen
Am Sonntag stellt ich fest, daß die mitgelieferten Aluschienen 2 mm im Durchm zu klein sind, sprich nicht dazugehören, die anderen Teile sind richtig.

Da die mitgenommene Version günstiger ausgezeichnet war , als jetzt die nächsthöhere Version kostet, soll ich alles zurückbringen und dann die komplette, nunmal teurere Version kaufen.

Weis jemand, wie es sich rechtlich verhält oder hat jemand schon mal so n Fall gehabt ?
Zitat:
Zitat von seneca Beitrag anzeigen
ist die Ware, wenn sie aus mehreren Teilen besteht und zusammen verpackt ist, wirklich mangelfrei, bei beschr. Zustand ? Das wäre ja so, als wenn ein 26 Zoll Fahrrad mit 24 Zoll Reifen verkauft würde....an sich auch mangelfrei ....
Sorry, hab dich in dem ersten Beitrag mißverstanden , gut dass du nochmal nachgehakt hast.

Also, wenn eigentlich zu der Anlage ein um 2mm größeres Profil gehört (und es so zB auf der Packung steht) und du nicht darauf hingewiesen wurdest, dass abweichend ein kleineres Profil in der Packung ist, kannst du natürlich umtauschen und ordnungsgemäßen Ersatz fordern oder Geld zurück verlangen
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  #8  
Alt 14.01.2008, 20:40
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Obwohl ich die Hintergründe nicht ganz überblicken kann:

-hast du die Anlage mit einer klaren Vorgabe gekauft? Also für eine XXXYYYY- Yacht bestimmten Baujahrs mit bestimmter Ausstattung (Standard) oder nach schriftlicher Beschreibung? (Toll was: schriftliche Beschreibung, gibt es nur im Deutschen) also eben schriftlich?
- war das Grundlage für den Kauf?
oder
- gab es nur diese Anlage? (Optimist)
-oder wie wurden Abweichungen ausgeschlossen?

Ich befürchte, dass hier wenig zu machen ist, weil man als privater eher wenig rechtlich bewandert ist.

Versuch es auf Kulanz!

Wenn du glaubst, der Händler hat dich übervorteilt:
Versuch es über die Tageszeitung mit genauem Bericht (und Händler nennen, ich meine das darfst du, wenn du einfach nur berichtest)

Gruß

Peter
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  #9  
Alt 14.01.2008, 21:05
Benutzerbild von Petermännchen
Petermännchen Petermännchen ist offline
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Nachtrag,

die nächst teurere Version wird vermutlich billiger sein als alle anderen Maßnahmen.
Daher meine Ansicht, nicht zaudern sondern (ver)handeln.

Gruß

Peter
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  #10  
Alt 14.01.2008, 21:12
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Peter,
eine Rollfockanlage besteht aus drei Teilen, der Trommel, dem Profilvorstag und dem Kopfwirbel, diese Teile müssen genau zusammenpassen, sonst ist die Anlage nicht funktionfähig. Wenn das Profil zu klein ist, ist die Anlage zu reklamieren, genauso, als wenn man dir einen V8 mit Mini-Plastikpropeller verkauft, das funktioniert schliesslich auch nicht,
Siggi
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  #11  
Alt 15.01.2008, 16:10
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Standard Rollfockanlage

Hallo zusammen,

Danke vielmals für die Antworten, das Ding geht jetzt nach Vereinbarung gegen Erstattung komplett zurück.

Happy Sailing und eine tolle Saison 2008 an alle..
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  #12  
Alt 15.01.2008, 16:34
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Hallo seneca,
um welche Anlage handelt es sich denn dabei, vielleich können wir dir noch den einen oder anderen Tip geben,
Siggi
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