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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 01.06.2012, 20:50
-CaptainMorgan- -CaptainMorgan- ist offline
Cadet
 
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Standard Frage betreffend Anhängelast

Hi,

habe ja schon vor ein paar Wochen mal ein paar Fragen wegen unserem Boot gestellt (damals noch ohne Führerschein den ich jetzt habe), und jetzt habe ich zwar den Führerschein, und auch die AHK für unser Auto endlich montiert, aber dummerweise erfahren, dass die ungebremste Anhängelast nur "lächerliche" 454 Kg sind.

Aber, die Frage ist nun, wie ist das mit der Stützlast ? Muss ich die dazurechnen ? Oder abziehen ? Der Anhänger hat 220 Kg, Boot inkl. Motor
337 Kilo. Also 557 Kg. Die Stützlast der AHK sind 80 Kg.

Die ungebremste Anhängelast ist in meinen Augen lächerlich. Auto ist sehr
selten, ein Buick, die AHKs in den USA ziehen 1800 Kilo, und 700 Kilo ungebremst. Wie man in Deutschland auf so geringe Werte
wie 454 Kilo kommt, keine Ahnung.
Aber klar, das interessiert die Polizei nicht wenn ich angehalten werde.

Aber ich kann jetzt nix mehr tun, habe Alles getan um den SBF-See zu schaffen, habe ich in 2 Wochen erledigt, AHK ist erst letzte Woche gekommen (Lieferschwierigkeiten), und in ein paar Wochen soll es nach
Kroatien gehen. Ich kann jetzt nicht den ganzen Urlaub streichen.

Aber wenn man die Stützlast dazurechen kann, dann habe ich eine Überladung von 27 Kilo. Damit kann ich leben.
Aber darf man die Stützlast zu dem Wert im Fahrzeugschein dazurechnen ?
Und vor allem, welche Stützlast ? Die vom Anhänger (75Kg) oder die von der AHK (80Kg) ?
Sind zwar bloss 5 Kilo aber wenn dann will ich es genau wissen.

Grüsse
Sebastian
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  #2  
Alt 01.06.2012, 21:03
Stingray 558 Stingray 558 ist offline
Fleet Admiral
 
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Lies mal ang. Link..
. http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=56088&page=5&highlight=St%FCtzlas t
#89
__________________
Grüße von Herbert
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  #3  
Alt 01.06.2012, 21:14
-CaptainMorgan- -CaptainMorgan- ist offline
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Hi,

danke für die Antwort, aber ich werde nicht wirklich schlau daraus.

Einer sagt abziehen, und ein Anderer dazuzählen.

Was stimmt nun ?

Grüsse
Sebastian
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  #4  
Alt 01.06.2012, 21:19
Benutzerbild von Flieger
Flieger Flieger ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von -CaptainMorgan- Beitrag anzeigen
Hi,

Und vor allem, welche Stützlast ? Die vom Anhänger (75Kg) oder die von der AHK (80Kg) ?

Grüsse
Sebastian
Hallo Sebastian,

erstmal Glückwunsch zum bestandenen Führerschein.

Für die Stützlast ist massgebend welche dein Auto hat und nicht die des Anhängers oder der AHK.
__________________
Gruß
Bernhard

http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593

Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte
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  #5  
Alt 01.06.2012, 21:27
Gustl Gustl ist offline
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Mann , mann, immer die niedrigere, wenn die Ahk am Auto 80 hat, der Hänger aber max 75, dann kannst Du von der maximalen Anhängelast nur das abziehen was der kleinste Wert ist. Sonst hast Du ja wieder im anderen Bereich eine Überschreitung.
Mich wundert immer wieder welche Ratschläge von Unkundigen gegeben werden!
Gustl
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  #6  
Alt 01.06.2012, 21:28
Gustl Gustl ist offline
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Ein Auto hat keine Stutzlast, Grundgütiger was für ein Geseier!!!!
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  #7  
Alt 01.06.2012, 21:40
-CaptainMorgan- -CaptainMorgan- ist offline
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Hi

@Berhard
Danke für die Glückwünsche, war nicht so leicht den Schein in 2 Wochen zu
machen

@Gustl
Ok, ich habe 454 Kg eingetragen, und dann muss ich noch 75 kg abziehen ?

Dann kann ich mit dem Auto quasi nur 379 Kg ziehen ?

Grüsse
Sebastian
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  #8  
Alt 01.06.2012, 21:43
Benutzerbild von ralfschmidt
ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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Hallo -CaptainMorgan-,
du darfst 454 KG ziehen
streng genommen darfst du also deinen Anhänger mit dem Auto nicht ziehen,
da nützt dir die Stützlast rein gar nichts
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #9  
Alt 01.06.2012, 21:46
Gustl Gustl ist offline
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Nein, die Stutzlast hängt ja nicht an, sie liegt auf. Du darfst also die max Anhängelast + die tatsächliche Stutzlast ( bei Dir max 75 Kilo) hinter der Karre haben!
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  #10  
Alt 01.06.2012, 21:50
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Cedrik270405 Cedrik270405 ist offline
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557-75= 482kg

482-454= 28kg Überladen
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Gruß Harald
Ernsthafter Sport hat mit fair play nichts zu tun.
Er ist fest verbunden mit Hass, Eifersucht, Prahlerei, dem ignorieren aller Regel und dem sadistischen Vergnügen, Zeuge von Gewalt zu sein. George Orwell
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  #11  
Alt 01.06.2012, 21:52
Gustl Gustl ist offline
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Stell Dir einfach vor Du kommst in eine Kontrolle. Dann gibt es 1. eine Verwiegung des Anhänges, abgehängt. Der Wert darf nicht über das max des Anhänges sein. Sonst ist der Anhänger überladen. Hast Du da Reserven, dann darfst Du max das zgG des Anhänges + die Stutzlast die eingetragen ist(und auf dem kleinen Aufkleber neben der AH-Kupplung steht) angehängt haben.
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  #12  
Alt 01.06.2012, 21:59
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Glastron15 Glastron15 ist offline
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Zitat:
Zitat von -CaptainMorgan- Beitrag anzeigen

Aber, die Frage ist nun, wie ist das mit der Stützlast ? Muss ich die dazurechnen ? Oder abziehen ? Der Anhänger hat 220 Kg, Boot inkl. Motor
337 Kilo. Also 557 Kg. Die Stützlast der AHK sind 80 Kg.

Grüsse
Sebastian
Kann sein das ich daneben liege aber ist es nicht Wurscht wie hoch die stützlast ist denn ob ich 400 kg mit 75kg bewege und ich dann + oder - rechne ändert doch nichts am Gewicht das ich hinterher ziehe also 400 kg. Und bei den Angaben in den Papieren geht es ja drum wieviel das KFZ gebremst oder ungebremst in der Lage ist zu ziehen und sicher an zu halten die Stützlast ist doch das Gewicht das ich aufs Fahrzeug bringen sollte um ein ruhiges Fahrverhalten zu haben aber nicht über die zulässige Stützlast. Und so wie ich das sehe ist dein Gespann rund 100 kg zu schwer weil 557 kg bleiben 557 kg das ändert auch nicht die Stützlast anderst ausgedrückt veränderst du die Stützlast wird das Haupt Gewicht zur Achse verschoben. Aber das gesamt gewicht bleibt. Und das ist das was laut Papieren max gezogen werden darf.
__________________
Moin Moin
Toby
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  #13  
Alt 01.06.2012, 22:01
Gustl Gustl ist offline
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Zitat:
Zitat von Cedrik270405 Beitrag anzeigen
557-75= 482kg

482-454= 28kg Überladen
Aber -75 Kilo nur wenn sie auch anliegen, dh die tatsächliche Stuzlast, das muß nicht überall kontolliert werden, aber....
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  #14  
Alt 01.06.2012, 22:05
Gustl Gustl ist offline
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Ich kann nicht mehr, bonne nuit!
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  #15  
Alt 01.06.2012, 22:07
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Cedrik270405 Cedrik270405 ist offline
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Zitat:
Zitat von Gustl Beitrag anzeigen
Aber -75 Kilo nur wenn sie auch anliegen, dh die tatsächliche Stuzlast, das muß nicht überall kontolliert werden, aber....
Davon bin ich jetzt mal ausgegangen
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  #16  
Alt 01.06.2012, 22:09
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Cedrik270405 Cedrik270405 ist offline
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Kauf dir doch einen gebremsten Anhänger, und alles ist gut
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  #17  
Alt 01.06.2012, 22:27
-CaptainMorgan- -CaptainMorgan- ist offline
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@Cedrik
Würde ich tun, aber den liefert niemand schnell genug. Und vor allem, es ist
das erste Boot, man muss erstmal gucken was man in Zukunft haben will.

Also fahre ich so, mit 28 Kg Überladung. Rein von der Sicherheit her halte ich das für harmlos.

Es ist ja eigentlich eh lächerlich, ich habe die AHK selbst montiert, das Auto hat einen massiven Stahlrahmen, die AHK ist an 12 Stellen massiv verschraubt. Was soll da schon passieren ?
In den USA montiert man AHKs an dem Auto mit 1750 Kg Nutzlast die nur an 3 Stellen montiert werden. Und die Autos verkraften es. Und ungebremst 700 Kg.

Aber ist eben ein amerikanisches Auto, und da werden keine teuren Gutachten wie bei europäischen Autos gefahren.

Mir gehts ja darum, dass ich mal sicher weiss ob ich die Stützlast dazurechnen kann oder abziehen muss. Denn diese 80 Kg machen einen
Grossteil aus.
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  #18  
Alt 01.06.2012, 22:34
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Cedrik270405 Cedrik270405 ist offline
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Ich kenne Buick, und mich wundert auch dann die geringe ungebremste Anhängelast bissi . Ich denke wenn das Gespann nicht all zu wuchtig ist das sie dich nicht raus ziehen ,
Ps kannst nicht einfach den Motor in den Kofferraum legen
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Gruß Harald
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  #19  
Alt 01.06.2012, 22:49
billi billi ist offline
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die Stützlast und die Anhängelast sind zwei paar stiefel und nicht zu unterscheiden. Auch nicht voeneinande abzuziehen oder zu addieren.

es ist im Prinzip ganz einfahch:

die anhängelast ist die last des Anhängers ohne Fahrzeug also das gesammtgewicht des anhängers.

Die stützlast ist die LAst die auf die anhängerkupplung wirkt.

jeder kann überladen und trotzdem die Stützlast unterschreiten.
mann kann auch mit geringem gewicht auf eine Anhänger die Stützlast überscheiten.
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  #20  
Alt 02.06.2012, 06:36
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die sachlage ist doch eigentlich recht klar!
der anhänger wiegt beladen über 100 kg mehr wie das auto ziehen darf!
abgezogen wird da mal rein garnichts von! bei einer kontrolle wird der anhänger gewogen und fertig!
könnte mir vorstellen das dies sogar recht schnell passiert wenn bei einer kontrolle festgestellt wird das dein auto nur so eine geringe anhängelast hat.
die stützlast ist nur eine angabe mit wieviel kg die kupplung am auto maximal belastet werden darf! sonst nichts!
technisch wird das wohl nichts ausmachen,aber erkläre das mal einem behördenvertreter. wenn dann noch irgendwas unfallmäßiges passiert kommst du schnell in teufels küche.
mfg michael
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  #21  
Alt 02.06.2012, 06:46
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454 kg sind genau 1000 lbs. Wahrscheinlich ist das irgendeine Beschränkung in der Verwaltung oder Besteuerung in den USA, die einfach ungeprüft beim Import übernommen wurde.

Gruß
Kurt
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  #22  
Alt 02.06.2012, 06:50
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michael.b michael.b ist offline
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ich würd zusehen das ich die anhängelast erhöht bekomme!
muß doch möglich sein. hast du dich schon nach dieser möglichkeit erkundigt?
mfg michael
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  #23  
Alt 02.06.2012, 07:39
BertG BertG ist offline
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Moin,moin,

hier ist alles leicht verständlich beschrieben: http://www.anhaengerhandel.de/lasten.html


Gruß
Bert
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  #24  
Alt 02.06.2012, 09:03
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alaska alaska ist offline
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Zitat:
Zitat von BertG Beitrag anzeigen
Moin,moin,

hier ist alles leicht verständlich beschrieben: http://www.anhaengerhandel.de/lasten.html


Gruß
Bert
Den Link wollte ich auch gerade posten.
Da wird nähmlich auch der §42 STVZVO zitiert-
Zitat:
1. Anhängelast (§ 42 StVZO)
Die gezogene Anhängelast bei Krafträdern, Pkw und Lkw darf weder das zulässige Gesamtgewicht (zGG) des ziehenden Fahrzeugs noch den vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert überschreiten.
Hinter Krafträdern und Pkw's dürfen Anhänger ohne ausreichende eigene Bremse nur mitgeführt werden, wenn das ziehende Fahrzeug Allradbremse und der Anhänger nur eine Achse hat. Die Anhängelast darf dann höchstens die Hälfte des um 75 kg erhöhten Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, aber nicht mehr als 750 kg betragen.

(Leergewicht Zugwagen + 75 kg)
Also Anhängelast = ——————————————— = max.750 kg
2

Die Anhängelast ist nicht eindeutig definiert. Aus den Erläuterungen des
Bundesverkehrsministeriums ist aber zu entnehmen, dass die am Anhänger zu messende Achslast im angekuppelten Zustand die Anhängelast ist.
Dies bedeutet, dass die Stützlast (siehe Beispiel 3) zum tatsächlichen Gewicht des Anhängers addiert werden darf.
Bedeutsam ist dies, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers größer als die zulässige Anhängelast des Zugwagens ist.
In diesem Fall darf das tatsächliche Gewicht des Anhängers um den Betrag der
Stützlast größer als die Anhängelast sein. Das resultiert aus der obigen Definition und ist so auch vom Bundesverkehrsministerium bestätigt worden.
Also in diesem Beispiel 454 kg AHL zzgl. 75 kg Stützlast= 529 kg AHL
Zu beachten dabei ist, dass sich das zul. Ges.gew. des Zugfahrzeuges dann um 75kg reduziert.
Desweiteren gilt es zu prüfen ob das Zugfz. mit der geringen AHL wirklich über 75kg Stützlast verfügt oder nur über 50 kg.
__________________
Bald wieder vom Oberrhein.
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  #25  
Alt 02.06.2012, 11:00
Benutzerbild von michael.b
michael.b michael.b ist offline
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Boot: Keins mehr
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ich zweifel das mal an! denke bei einer kontrolle wird das arge probleme geben!dann erkläre das mal den ordnungshütern wenn die dir die weiterfahrt untersagen!
garnicht dran zu denken wie das im ausland gehandhabt wird oder was passiert wenn in den papieren was von 450 steht und der hänger fast an die 600 kommt!
mfg michael
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