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  #1  
Alt 29.12.2016, 17:18
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Standard Inland-AIS verpflichtend?

Liebe Bootsgemeinde,

soeben hat mich per ELWIS-Newsletter folgende Nachricht erreicht:
****************
Verbindliche Einführung einer Ausrüstungs- und Nutzungsverpflichtung von Inland AIS und Inland ECDIS auf Binnenschifffahrtsstraßen und der Donau

Ab dem 23. Dezember 2016 wird auf den Binnenschifffahrtsstraßen im Geltungsbereich der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung, für die bereits Elektronische Navigationskarten für Binnenschifffahrtsstraßen (IENC) veröffentlicht wurden, und auf der Bundeswasserstraße Donau die Ausrüstung und Nutzung von Inland AIS und Inland ECDIS im Informationsmodus verpflichtend eingeführt. Vergleichbare Kartengeräte sind nicht zugelassen.

Informationen zu den bereits verfügbaren elektronischen Navigationskarten (IENC) für Binnenschifffahrtsstraßen können dem Elektronischen Wasserstraßen-Informationsservice (ELWIS) über nachfolgenden Link entnommen werden:
https://www.elwis.de/Service/Inland-...WSV/index.html.
****************

Ich habe auf die Schnelle noch nicht alle Informationen durchgelesen, aber weiß jemand, ob das auch für Sportboote gilt?

Liebe Grüße
Joachim
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  #2  
Alt 29.12.2016, 17:37
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Zugelassen meint AIS-B im SpoBo-Bereich?
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  #3  
Alt 29.12.2016, 21:50
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Das Ganze hat mit der Sport-Schifffahrt so garnichts zu tun!

Es betrifft die gewerbliche Binnenschifffahrt.

Ich wüßte auch nicht wo ich eine Inland ECDIS unterbringen sollte

Was allerdings für Kleinfahrzeuge gilt ist, wer eine AIS Anlage hat muss auch eine angemeldete Sprechfunkanlage besitzen.
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Gruß von der Küste!
Matthias

Geändert von 3pluse (29.12.2016 um 21:55 Uhr) Grund: .
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  #4  
Alt 29.12.2016, 21:54
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Zitat:
Zitat von Musikbaer Beitrag anzeigen
Liebe Bootsgemeinde,

soeben hat mich per ELWIS-Newsletter folgende Nachricht erreicht:
****************
Verbindliche Einführung einer Ausrüstungs- und Nutzungsverpflichtung von Inland AIS und Inland ECDIS auf Binnenschifffahrtsstraßen und der Donau

Ab dem 23. Dezember 2016 wird auf den Binnenschifffahrtsstraßen im Geltungsbereich der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung, für die bereits Elektronische Navigationskarten für Binnenschifffahrtsstraßen (IENC) veröffentlicht wurden, und auf der Bundeswasserstraße Donau die Ausrüstung und Nutzung von Inland AIS und Inland ECDIS im Informationsmodus verpflichtend eingeführt. Vergleichbare Kartengeräte sind nicht zugelassen.

Informationen zu den bereits verfügbaren elektronischen Navigationskarten (IENC) für Binnenschifffahrtsstraßen können dem Elektronischen Wasserstraßen-Informationsservice (ELWIS) über nachfolgenden Link entnommen werden:
https://www.elwis.de/Service/Inland-...WSV/index.html.
****************

Ich habe auf die Schnelle noch nicht alle Informationen durchgelesen, aber weiß jemand, ob das auch für Sportboote gilt?

Liebe Grüße
Joachim
ist nur die ERweiterung der Verordnung von der Rheinschifffahrtspiolizeiverordnung auf die restlichen Binnesschifffahrtstrassen. Auf dem Rhein war es schon 2016 Pflicht.

aber wie schon geschrieben steht nur für gewerbliche.

seit froh seither sieht man die WSP kommen und weiß genau wo sie rumfahren.
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Gruß Volker
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  #5  
Alt 29.12.2016, 22:03
murphys law murphys law ist gerade online
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Stimmt leider nicht ganz, ich weiß nicht wie die Jungs es machen , aber man sieht sie nicht.
Ich denke sie schalten es irgendwie ab, oder wie auch immer.
So blöd sind sie auf jeden Fall nicht, daß du sie schon auf dem AIS von weitem siehst.
__________________
Thomas

"Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt".
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  #6  
Alt 29.12.2016, 22:53
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Wie sie das machen steht in der Rheinblabla:

Zitat:
Das Inland AIS Gerät muss ständig eingeschaltet sein und die eingegebenen Daten müssen zu jedem Zeitpunkt den tatsächlichen Daten des Fahrzeugs oder Verbands entsprechen. Satz 1 gilt nicht,
c. für Fahrzeuge der Polizei, wenn die Übermittlung von AIS Daten die Erfüllung polizeilicher Aufgaben gefährden würde.
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  #7  
Alt 30.12.2016, 09:19
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Zitat:
Zitat von murphys law Beitrag anzeigen
Stimmt leider nicht ganz, ich weiß nicht wie die Jungs es machen , aber man sieht sie nicht.
Ich denke sie schalten es irgendwie ab, oder wie auch immer.
So blöd sind sie auf jeden Fall nicht, daß du sie schon auf dem AIS von weitem siehst.
in jeder mir bekannten AIS-Konfiguration kann man den Sendeteil getrennt vom Empfangsteil ausschalten
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Gruß Heinz
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der Herrgott gab mir 2 Ohren doch leider nichts dazwischen, was gesprochene Worte aufhalten könnte.
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  #8  
Alt 30.12.2016, 09:42
murphys law murphys law ist gerade online
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Zitat:
Zitat von bootpik7 Beitrag anzeigen
in jeder mir bekannten AIS-Konfiguration kann man den Sendeteil getrennt vom Empfangsteil ausschalten
Du hast vollkommen Recht Hans.
Ich hatte dies vergessen ,aber eben noch mal nachgelesen in meiner Betriebsanleitung von meinem Weatherdock TRX.
Für mich war es damals aber total uninteressant, da ich gedacht habe :
Gesehen werden ist für mich wichtiger , als zu sehen. Wer klein ist, muß wenigstens schlau sein.
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Thomas

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  #9  
Alt 30.12.2016, 12:51
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
seit froh seither sieht man die WSP kommen und weiß genau wo sie rumfahren.
Dann aber auch nur bei Euch. Denke aber dass die meisten Polizeiboote eher unter 20 m lang sind und gar keine Pflicht haben.
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  #10  
Alt 30.12.2016, 13:14
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Zitat:
Zitat von onkelrocco Beitrag anzeigen
Dann aber auch nur bei Euch. Denke aber dass die meisten Polizeiboote eher unter 20 m lang sind und gar keine Pflicht haben.
Die exekutiven Vollzugsorgane dürften größenunabhängig von diversen Pflichten befreit bzw. mit Sonderrechten beaufschlagt sein.

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  #11  
Alt 30.12.2016, 13:15
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Zitat:
Zitat von onkelrocco Beitrag anzeigen
Dann aber auch nur bei Euch. Denke aber dass die meisten Polizeiboote eher unter 20 m lang sind und gar keine Pflicht haben.
Für Polizeiboote ist es verpflichtend , auch unter 20m!
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  #12  
Alt 30.12.2016, 13:21
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Zitat:
Zitat von onkelrocco Beitrag anzeigen
Dann aber auch nur bei Euch. Denke aber dass die meisten Polizeiboote eher unter 20 m lang sind und gar keine Pflicht haben.
Dann solltest du dich nochmal informieren.

Polizeiboote sind nur ausgenommen wenn sie in einem Einsatz sind (also nicht bei einer "Routinefahrt")
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  #13  
Alt 30.12.2016, 13:53
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Soweit es die WaPo -bislang- anbelangt: Nicht mögen hätten sie schon wollen nur dürfen haben sie sich nicht getraut.
http://www.gdp.de/gdp/gdpnrw.nsf/id/...257DA3005153F7
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Gruß
Kai
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  #14  
Alt 30.12.2016, 14:23
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Ganz ehrlich, so oft wie ich mal danach aus Neugierde geschaut habe, ich habe auf der ganzen Havel zu keiner Zeit ein Polizeiboot mit sendendem AIS ausmachen können. Also Dauereinsatz.
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  #15  
Alt 30.12.2016, 15:12
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Zitat:
Zitat von onkelrocco Beitrag anzeigen
Ganz ehrlich, so oft wie ich mal danach aus Neugierde geschaut habe, ich habe auf der ganzen Havel zu keiner Zeit ein Polizeiboot mit sendendem AIS ausmachen können. Also Dauereinsatz.
naja auf der Havel war es bisher auch keine Pflicht.
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  #16  
Alt 30.12.2016, 16:50
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Hallo,
Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Polizeiboote sind nur ausgenommen wenn sie in einem Einsatz sind (also nicht bei einer "Routinefahrt")
der Begriff "polizeiliche Aufgaben" kann ja sehr weit gefasst werden. Auch die Überwachung des Verkehrs ist ja eine schifffahrtspolizeiliche Tätigkeit.
Die Verordnung hat wieder jmd. geschrieben, der den Polizeibegriff selbst nicht versteht. Einfacher wäre es gewesen, die Vollzugsbehörden nach Außen über die Verordnung generell von der Pflicht zu befreien und intern die Verwendung von AIS zu regeln.
Bei der Absicherung von Havaristen und anderen Wahrschaudiensten z.B. bei Baustellen, Veranstaltungen etc. macht das Einschalten des Transponders ja Sinn.

Bis dann

Dominic
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  #17  
Alt 30.12.2016, 17:51
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Ich fahre seit vier Jahren mit AIS an Bord die Rheinstrecke von Baden-Baden bis Koblenz.

Regelmäßig begegne oder passiere ich Boote der WSP. Das AIS haben die nur sehr selten angeschaltet, unabhängig von der gesetzlichen Regelung. Ich schätze mal von 100 Begegnungen ist das AIS der WSP 5 mal zu erkennen.

Soviel zur Praxis.

Gruß Gerd
und allen ein gutes Neues Jahr
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