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  #1  
Alt 16.01.2007, 13:57
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Standard Holzauge, sei wachsam.

In einigen Foren (der folgende Text stammt aus einem Beitrag im Forum von jar-contra.de) kommen erste Ansätze von neuen Gesetzen für uns Sportbootfahrer ans Tageslicht. Die Privatpiloten hat es schon erwischt.
Ironie on
Natürlich, ich kann ja mit dem Binnenschiff einfach so über Land fahren, um die Ladung miten in der Stadt freizusetzen, oder etwa nicht??
Da brauche ich keinen Kleinlaster, Auto oder Rucksack nicht mehr
Ironie off
Manchmal frage ich mich, was da einige Leute so rauchen!!
Wie üblich bei Nachfragen "aus Sicherheitsgründen geheim" damit der Müll erst dann sichtbar wird, wenn es für Eingaben dagegen zu spät ist.
Aber lest selbst:


Sicherheitsmaßnahmen gegen Terroranschläge mit Schiffen

Im Namen und Auftrag von Herrn Minister Dr. Schäuble danke ich Ihnen für Ihr Schreiben vom 7. Dezember 2006.

Zu Recht weisen Sie auf die Gefahr hin, die auch im Schiffsverkehr von terroristischen und vergleichbar schweren Anschlägen ausgehen kann. Das Bundesministerium des Innern arbeitet bereits seit einigen Jahren in enger Zusammenarbeit insbesondere mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sowie den Ländern an der Verbesserung der Sicherheit des Schiffsverkehrs vor derartigen Anschlägen. Da der Schiffsverkehr ebenso wie der Luftverkehr regelmäßig grenzüberschreitend arbeitet, wurden vielfach Initiativen auch mit anderen Staaten abgestimmt.

Bereits 2002 hat die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO) Änderungen des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (das so genannte "SOLAS-Übereinkommen") sowie einen Internationalen Code für die Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen (ISPS-Code) verabschiedet. Diese Vorschriften wurden durch die Europäische Union in zwingendes Recht umgesetzt und gelten seit Mitte 2004 auch in Deutschland. Sie enthalten umfangreiche präventive Maßnahmen zum verbesserten
Schutz von Schiffen und Hafenanlagen gegen terroristische Angriffe.

Wichtige damit verbundene Neuregelungen sind u.a.
• die Verpflichtung, ununterbrochen Zugangskontrollen zum Schiff vorzusehen;
• sensible Bereiche wie die Brücke oder den Maschinenraum gegen das Eindringen von Unbefugten zu schützen;
• die Einführung eines Alarmsystems für Schiffe;
• die Bestimmung von Beauftragten zur Gefahrenabwehr in Schifffahrtsunternehmen, Hafenbetrieben und auf den Schiffen, der für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich ist;
• die Einführung von Plänen zur Gefahrenabwehr und entsprechende Risikobewertungen sowie Anordnung von drei Gefahrenstufen entsprechend der Gefahrdungslage für die betreffenden Hafeneinrichtungen und die jeweiligen Schiffe.

Eine zusätzliche Ausführungsverordnung ist Ende September 2005 in Kraft getreten.
Auch in den Häfen - für die nicht der Bund sondern die Länder zuständig sind - wurden auf der Basis des ISPS-Codes zahlreiche Eigensicherungsmaßnahmen eingeführt.
Im Bereich der Binnenschifffahrt wurden vor allem für die als besonders gefährdet erkannten Gefahrguttransporte Bestimmungen geschaffen, die ebenfalls einen verbesserten Schutz vor unerlaubten Zugriffen vergleichbar den obigen Maßnahmen vorsehen.
Diese Eigensicherungsmaßnahmen stellen einen ersten wichtigen Schritt zur Verbesserung des präventiven Schutzes von Schiffen und Hafenanlagen gegen terroristische Angriffe dar.

Entsprechend der Koalitionsvereinbarung sollen in einem nächsten Schritt die Handlungsmöglichkeiten der Polizei gegenüber terroristischen Angriffen auf See verbessert werden. Zu diesem Zweck plant die Bundesregierung ein Seesicherheitsgesetz, das u.a. auch den Einsatz der Streitkräfte zur Unterstützung der Polizeien auf See regelt. Hierbei werden die Erfahrungen mit dem Luftsicherheitsgesetz Beachtung finden. Da jedoch insoweit noch interne Abstimmungen stattfinden, haben Sie sicherlich Verständnis dafür, dass nähere Angaben zum Inhalt des Gesetzes gegenwärtig noch nicht möglich sind.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. Seedorf



P.S. Wahrscheinlich bekommen wir dann bald einen Brief, der ähnlichen Inhalt enthält (Beispielausschnitt) :



zuständige Luftsicherheitsbehörde
Die für Sie zuständige Luftsicherheitsbehörde ist die Bezirksregierung Münster – Dezernat 59/Luft-sicherheit - , Domplatz 6 – 7, in 48143 Münster.
Zweck der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung
Im Rahmen der Zuverlässigkeitsüberprüfung werden Ihre Daten an die Polizeivollzugs- und Verfassungs-schutzbehörden des Bundes und der Länder, das Bundeszentralregister sowie, soweit im Einzelfall erfor-derlich, das Bundeskriminalamt, das Zollkriminalamt, das Bundesamt für Verfassungsschutz, den Bun-desnachrichtendienst, den Militärischen Abschirmdienst und die Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik weitergegeben. Soweit im Einzelfall erforderlich, werden bei ausländischen Antragstellern Anfragen an die zuständigen Ausländer-behörden gerichtet.
Begründen die Auskünfte der vorgenannten Behörden Zweifel an Ihrer Zuverlässigkeit, darf die Luftsi-cherheitsbehörde Auskünfte von Strafverfolgungsbehörden einholen.
Ihre personenbezogenen Daten werden von der Luftsicherheitsbehörde nur im Rahmen der Zuverlässig-keitsüberprüfung elektronisch gespeichert und verwendet. Die Luftsicherheitsbehörden unterrichten sich gegenseitig über die Durchführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen, soweit dies im Einzelfall erforder-lich ist.
Mitwirkungspflicht
Gem. § 7 Abs. 3 LuftSiG sind Sie verpflichtet, an Ihrer Zuverlässigkeitsüberprüfung mitzuwirken. Insbesondere haben Sie bei der Antragstellung und ggf. bei einer Anhörung, soweit diese bei Vorlie-gen von Tatbeständen, die Anlass zu Zweifel an Ihrer Zuverlässigkeit begründen, notwendig ist, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig nicht wahrheitsgemäße Angaben macht. Diese Ordnungswidrigkeit kann nach § 18 Abs. 2 LuftSiG mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.
Änderung persönlicher Daten
Sie werden gebeten, mir als zuständige Luftsicherheitsbehörde alle für die Zuverlässigkeitsüberprü-fung relevanten Änderungen Ihrer persönlichen Daten (z. B. Namens- und Anschriftenänderung, etc.) mitzuteilen.
Widerrufsvorbehalt
Das Ergebnis dieser Überprüfung ergeht unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs, da von den Erkenntnisstellen Erkenntnisse auch aus der Vergangenheit jederzeit der Luftfahrtbehörde mitgeteilt werden können.
Mitteilung des Ergebnisses der Zuverlässigkeitsüberprüfung
Gem. § 7 Abs. 7 LuftSiG ist der Betroffene, d.h. Sie, sowie die beteiligten Polizei- und Verfassungs-schutzbehörden des Bundes und der Länder über das Ergebnis der Überprüfung zu unterrichten.
Anerkennung der Zuverlässigkeitsüberprüfung
Die Zuverlässigkeitsüberprüfung wird bundesweit anerkannt. Bei einem Wohnortwechsel wenden Sie sich mit der Ergebnismitteilung im Original an die dann für Sie zuständige Luftfahrtbehörde.



P.S. Wenn man hierbei nicht mitmacht, wird die Lizenz ungültig.
Jetzt denkt euch dies mal im Bootsbereich, alles klar??
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Grüße
Karl-Heinz
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  #2  
Alt 16.01.2007, 16:08
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Hi,

diese Sicherheitsvorschriften betreffen nur die gewerbliche Schifffahrt.


Wesentliche Forderungen sind gegenwärtig, dass Binnenschiffer, die mit ihrem Schiff in Seehäfen fest machen um Ladung aufzunehmen nun ständig ihren Ausweiss bei sich tragen müssen.

Ausserdem reagiert die EU hier nur, denn die eigentliche Initiative geht von den USA aus, die befürchten, dass irgendwo in der Welt eine Bombe in einen Container gepackt werden könnte, der dann auf die große Reise geht um unter der Golden Gate zu explodieren.
__________________
Gruß
Christian
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  #3  
Alt 16.01.2007, 16:16
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Bärlinskipper Bärlinskipper ist offline
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Standard Re: Holzauge, sei wachsam.

Zitat:
Zitat von apiroma
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Zu Recht weisen Sie auf die Gefahr hin, die auch im Schiffsverkehr von terroristischen und vergleichbar schweren Anschlägen ausgehen kann. Das Bundesministerium des Innern arbeitet bereits seit einigen Jahren in enger Zusammenarbeit insbesondere mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sowie den Ländern an der Verbesserung der Sicherheit des Schiffsverkehrs vor derartigen Anschlägen. Da der Schiffsverkehr ebenso wie der Luftverkehr regelmäßig grenzüberschreitend arbeitet, wurden vielfach Initiativen auch mit anderen Staaten abgestimmt.

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Schutz von Schiffen und Hafenanlagen gegen terroristische Angriffe.

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Eine zusätzliche Ausführungsverordnung ist Ende September 2005 in Kraft getreten.
Auch in den Häfen - für die nicht der Bund sondern die Länder zuständig sind - wurden auf der Basis des ISPS-Codes zahlreiche Eigensicherungsmaßnahmen eingeführt.
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Diese Eigensicherungsmaßnahmen stellen einen ersten wichtigen Schritt zur Verbesserung des präventiven Schutzes von Schiffen und Hafenanlagen gegen terroristische Angriffe dar.

Entsprechend der Koalitionsvereinbarung sollen in einem nächsten Schritt die Handlungsmöglichkeiten der Polizei gegenüber terroristischen Angriffen auf See verbessert werden. Zu diesem Zweck plant die Bundesregierung ein Seesicherheitsgesetz, das u.a. auch den Einsatz der Streitkräfte zur Unterstützung der Polizeien auf See regelt. Hierbei werden die Erfahrungen mit dem Luftsicherheitsgesetz Beachtung finden. Da jedoch insoweit noch interne Abstimmungen stattfinden, haben Sie sicherlich Verständnis dafür, dass nähere Angaben zum Inhalt des Gesetzes gegenwärtig noch nicht möglich sind.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. Seedorf



P.S. Wahrscheinlich bekommen wir dann bald einen Brief, der ähnlichen Inhalt enthält (Beispielausschnitt) :



zuständige Luftsicherheitsbehörde
Die für Sie zuständige Luftsicherheitsbehörde ist die Bezirksregierung Münster – Dezernat 59/Luft-sicherheit - , Domplatz 6 – 7, in 48143 Münster.
Zweck der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung
Im Rahmen der Zuverlässigkeitsüberprüfung werden Ihre Daten an die Polizeivollzugs- und Verfassungs-schutzbehörden des Bundes und der Länder, das Bundeszentralregister sowie, soweit im Einzelfall erfor-derlich, das Bundeskriminalamt, das Zollkriminalamt, das Bundesamt für Verfassungsschutz, den Bun-desnachrichtendienst, den Militärischen Abschirmdienst und die Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik weitergegeben. Soweit im Einzelfall erforderlich, werden bei ausländischen Antragstellern Anfragen an die zuständigen Ausländer-behörden gerichtet.
Begründen die Auskünfte der vorgenannten Behörden Zweifel an Ihrer Zuverlässigkeit, darf die Luftsi-cherheitsbehörde Auskünfte von Strafverfolgungsbehörden einholen.
Ihre personenbezogenen Daten werden von der Luftsicherheitsbehörde nur im Rahmen der Zuverlässig-keitsüberprüfung elektronisch gespeichert und verwendet. Die Luftsicherheitsbehörden unterrichten sich gegenseitig über die Durchführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen, soweit dies im Einzelfall erforder-lich ist.
Mitwirkungspflicht
Gem. § 7 Abs. 3 LuftSiG sind Sie verpflichtet, an Ihrer Zuverlässigkeitsüberprüfung mitzuwirken. Insbesondere haben Sie bei der Antragstellung und ggf. bei einer Anhörung, soweit diese bei Vorlie-gen von Tatbeständen, die Anlass zu Zweifel an Ihrer Zuverlässigkeit begründen, notwendig ist, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig nicht wahrheitsgemäße Angaben macht. Diese Ordnungswidrigkeit kann nach § 18 Abs. 2 LuftSiG mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.
Änderung persönlicher Daten
Sie werden gebeten, mir als zuständige Luftsicherheitsbehörde alle für die Zuverlässigkeitsüberprü-fung relevanten Änderungen Ihrer persönlichen Daten (z. B. Namens- und Anschriftenänderung, etc.) mitzuteilen.
Widerrufsvorbehalt
Das Ergebnis dieser Überprüfung ergeht unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs, da von den Erkenntnisstellen Erkenntnisse auch aus der Vergangenheit jederzeit der Luftfahrtbehörde mitgeteilt werden können.
Mitteilung des Ergebnisses der Zuverlässigkeitsüberprüfung
Gem. § 7 Abs. 7 LuftSiG ist der Betroffene, d.h. Sie, sowie die beteiligten Polizei- und Verfassungs-schutzbehörden des Bundes und der Länder über das Ergebnis der Überprüfung zu unterrichten.
Anerkennung der Zuverlässigkeitsüberprüfung
Die Zuverlässigkeitsüberprüfung wird bundesweit anerkannt. Bei einem Wohnortwechsel wenden Sie sich mit der Ergebnismitteilung im Original an die dann für Sie zuständige Luftfahrtbehörde.



P.S. Wenn man hierbei nicht mitmacht, wird die Lizenz ungültig.
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KOPFSCHÜTTEL

Geht das jetzt schon wieder los?
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Thomas
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  #4  
Alt 16.01.2007, 20:38
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Standard Re: Holzauge, sei wachsam.

Zitat:
Zitat von Bärlinskipper

KOPFSCHÜTTEL

Geht das jetzt schon wieder los?
Meinst Du weil sich unsere Politiker bei der Produktion von Sicherheit mal wieder selbst übertreffen wollen?

Oder weil das Thema nervt?

Sobald man selbst davon betroffen ist nervt es noch besser.
Und das kann auch bei Mobos schneller passieren als man denkt.
Gewerblich oder privat spielt da keine Rolle.

Ed, überprüft und für harmlos befunden.
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  #5  
Alt 18.01.2007, 10:26
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Standard

Gerade nochmal das Beispiel Berlin.
Warum soll Tempelhof geschlossen werden, obwohl Investoren einige Hundert Millionen Euros investieren wollen??
Ein Platz für die AL (kleine Maschinen) ist nötig, den Fehler hat man schon einmal in München begangen, als Riem geschlossen wurde.
Fakt ist, daß die kleine Maschine aufgrund der Wirbelschleppen einen größeren Abstand halten muß. Somit kann das in Spitzenzeiten
zu Behinderungen führen.
Deswegen die Linien nach BBI, die Geschäftsluftfahrt, sowie Cessna und Co. nach Tempelhof.

Um im Thema zu bleiben, ich behaupte mal, daß in einiger Zukunft eine Fahrt auf dem Kanal in Berlin an den Regierungsgebäuden vorbei, be- oder verhindert wird.
Gerade unsere Regierung ist Spitze, wenn es um das falsche Übersetzen der Gesetzestexte oder ums Draufsatteln auf einfachere EU-Vorschriften geht.
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Karl-Heinz
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  #6  
Alt 18.01.2007, 10:32
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Standard Re: Holzauge, sei wachsam.

Zitat:
Zitat von Bärlinskipper
KOPFSCHÜTTEL

Geht das jetzt schon wieder los?
Das Du die ganze Litanei zitierst?
Scheint so...
Jürgen
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  #7  
Alt 18.01.2007, 10:51
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Standard Re: Holzauge, sei wachsam.

Zitat:
Zitat von JürgenX1
Zitat:
Zitat von Bärlinskipper
KOPFSCHÜTTEL

Geht das jetzt schon wieder los?
Das Du die ganze Litanei zitierst?
Scheint so...
Jürgen

Super Jürgen.
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Thomas
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  #8  
Alt 18.01.2007, 11:04
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Zitat:
Zitat von apiroma
Gerade nochmal das Beispiel Berlin.
Warum soll Tempelhof geschlossen werden, obwohl Investoren einige Hundert Millionen Euros investieren wollen??
Ein Platz für die AL (kleine Maschinen) ist nötig, den Fehler hat man schon einmal in München begangen, als Riem geschlossen wurde.
Fakt ist, daß die kleine Maschine aufgrund der Wirbelschleppen einen größeren Abstand halten muß. Somit kann das in Spitzenzeiten
zu Behinderungen führen.
Deswegen die Linien nach BBI, die Geschäftsluftfahrt, sowie Cessna und Co. nach Tempelhof.

Um im Thema zu bleiben, ich behaupte mal, daß in einiger Zukunft eine Fahrt auf dem Kanal in Berlin an den Regierungsgebäuden vorbei, be- oder verhindert wird.
Gerade unsere Regierung ist Spitze, wenn es um das falsche Übersetzen der Gesetzestexte oder ums Draufsatteln auf einfachere EU-Vorschriften geht.

Zum Thema "Tempelhof"...

Über die Risiken, die Flughäfen mit sich bringen, die direkt in der Stadt in einem Wohngebiet liegen brauchen wir uns nicht unterhalten denk ich. --> deshalb Tempelhof schließen!

Falls es dir entgangen sein sollte verfügt Berlin über einen weiteren innerstädtischen Flughafen, nämlich Tegel.. dort kann dann auch der von dir angeführte Bedarf der Geschäftsluftfahrt abgewickelt werden. Dieser wird nämlich (noch) nicht geschlossen.

Meine Meinung ist, dass ein innerstädtischer Flughafen ausreicht, spätestens dann wenn BBI fertiggestellt ist.



Zum Thema "Kanalfahrt vorbei an Regierungsgebäuden"...


Das dort aus Sicherheitsgründen der Schiffahrtsverkehr, egal ob gewerblich oder privat, bei Staatsbesuchen z.B. kurzfristig unterbunden oder zumindest stark eingeschränkt wird ist jetzt schon der Fall.
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Thomas
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  #9  
Alt 19.01.2007, 09:45
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Wieviele Unfälle gab es in T-Hof bisher ???

Piloten sind keine Selbsmörder, im Gegenteil, jeder ist sich bewußt, daß er den Gegenwert eines Einfamilienhauses durch die Luft bewegt.

Übrigens, gerade wurde das Telekommunikationsgeheimnis ausgehebelt (ein neues Gesetz erlaubt nun fast Jedem bei "begründetem Verdacht" einen Zugriff auf deine Providerverbindungsdaten )!!!
Keiner merkt es, aber die Zeiten der DDR bzw. einige Vorgänge aus der Zeit eines gewissen Schicklgrubers sind gerade im Kommen.
siehe auch http://www.tagesschau.de/aktuell/mel...6_REF1,00.html

Langsam reicht es, irgendjemand plant in diesem Land Größeres.
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Karl-Heinz
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  #10  
Alt 19.01.2007, 14:48
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Zitat:
Zitat von apiroma
Wieviele Unfälle gab es in T-Hof bisher ???

Was ist das denn für eine Argumentation!?


Nur weil bis zum heutigen Tage glücklicherweise kein Unfall im Bereich des Flughafen Tempelhof war, schließt du also daraus, dass es vollkommen ungefährlich ist, einen innerstädtischen Flughafen zu betreiben!?

Das ist natürlich vollkommen logisch.


Sorry, aber das bei ständigen Starts und Landungen über sehr dicht bewohntes Gebiet (wie es bei innerstädtischen Flughäfen nun mal zwangsläufig der Fall ist) das Risiko ungleich größer ist, dass noch mehr Menschen zu Schaden kommen (als die, die ohnehin schon im Flugzeug sitzen und so gut wie keine Chance haben), als wenn diese Flugbewegungen über freiem Feld stattfinden ist wohl unbestritten!

Und was dann passieren kann, wenn so ein Flugzeug in ein Wohnhaus stürzt, hat man 1992 in Amsterdam gesehen!

Das muss nicht erst noch in Berlin passieren, um zu erkennen, dass es ein unnötiges Risiko darstellt!

Aus heutiger Sicht würde man solche Flughäfen wie Tempelhof oder Tegel (in Bezug auf die Standortfrage) gar nicht mehr in Erwägung ziehen aber der eine (Tempelhof) wurde zu Zeiten eröffnet (1923) als die Intensität des Flugverkehrs nur ein Bruchteil des heutigen war und die Flugzeuge auch bei weitem nicht so groß waren, wie sie es Heute sind.
Der andere (Tegel) wurde zu einer Zeit gebaut/ausgebaut, wo man auf Grund der Insellage des Westteils der Stadt gar keine andere Wahl hatte, dem steigenden Flugverkehrsaufkommen nachzukommen.

Neben diesem, aus meiner Sicht unbestritten erhöhten Risikos eines Flugzeugabsturzes in ein Wohngebiet, solltest du vielleicht auch mal an die Lärmbelästigung der dortigen Anwohner denken!

Vielleicht gefällt es dir ja, wenn in wenigen Minutenabständen die Flugzeuge in geringer Höhe über dein Haus donnern.



Zur Logik deiner anfangs von mir zitierten Aussage fällt mir noch folgendes ein!

Wieviele Unfälle (nicht Zwischenfälle!)gab es in deutschen Akw's bisher?

Super, alles "todsicher" in Deutschland... gut, es gab Tschernobyl, Harrisburg.. aber das war ja nicht bei uns.
Schon klar.



Zitat:
Zitat von apiroma
Piloten sind keine Selbsmörder, im Gegenteil, jeder ist sich bewußt, daß er den Gegenwert eines Einfamilienhauses durch die Luft bewegt.



Was soll das denn bitte aussagen???

Darum geht es ja wohl in keinster Weise, sondern vielmehr um technisches oder/und menschliches Versagen!

Wenn Piloten Selbstmörder sind, ist es völlig egal, ob der Flughafen in der Stadt oder außerhalb liegt. Das zeigt leider der 11.09.2001!!!



Zitat:
Zitat von apiroma
Keiner merkt es, aber die Zeiten der DDR bzw. einige Vorgänge aus der Zeit eines gewissen Schicklgrubers sind gerade im Kommen.
siehe auch http://www.tagesschau.de/aktuell/mel...6_REF1,00.html

Langsam reicht es, irgendjemand plant in diesem Land Größeres.



Wenn du die Vorgänge der heutigen Zeit mit denen von 1933-1945 vergleichst oder zum Teil sogar gleichstellst, fällt mir dazu nur eines ein!

Sorry, aber strick dir weiter deine Verschwörungstheorien, wenn es dir dabei besser geht. Du gehörst offensichtlich zu der Sorte Mensch, die hinter jeder Ecke einen Heckenschützen erwartet.
Da werden wir dann wohl sowieso nicht auf einen Nenner kommen (das müssen wir aber auch gar nicht) aber man sollte wenigstens sachlich bleiben.
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Thomas
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  #11  
Alt 22.01.2007, 11:18
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@Bärlinskipper
Bis zum heutigen Tag gab es in Berlin T-Hof nur einen Absturz. Eine Privatmaschine (Anmerkung, die Maschine hat das Gewicht eines kleinen Autos) fiel in einen Hinterhof, nachdem das Triebwerk ausfiel und der Pilot die Maschine nicht mehr bis zur Bahn fliegen konnte.

Was passiert, wenn eine kleine Maschine vom Wind in ein Gebäude gedrückt wird, hat man vor Kurzem in NY gesehen (außer ein paar kaputten Fenstern und ausgebrannten Zimmern passiert nichts, nur der Pilot, der bekannte Sportler und sein Lehrer, kam ums Leben). Der Absturz über Amsterdam war eine Linienmaschine, zwischen nichtmal 2 Tonnen und 200 Tonnen gibt es sehr wohl einen Unterschied!! Außerdem waren militärische Artikel an Bord, welche freigesetzt wurden.

Tempelhof sollte ja nur wegen der Geschäftsluftfahrt offen bleiben, d.h. kleine Flugzeuge behindern nicht die Großen in BBI (so wäre auch das Konzept, aber Wowie und Friends wollen das nicht wahrhaben). Regelmäßig würde da keiner mehr T-Hof anfliegen, die Linienflieger sind aus der Stadt, Firmen Vereine und VIP´s nutzen den Platz gelegntlich als Sprungbrett. Auch Piloten fliegen nicht unnötig über der Stadt, Stichpunkt Sicherheit. Das Argument mit der Bahnanbindung hat sich ja aufgrund der Vorfälle erledigt und zeigt auf, daß eine zuverlässige, kurze Verkehrsanbindung doch wichtig ist.
Die momentanen Verluste entstehen, da keine Firmen groß investieren wollen, wenn keine langfristige Zusagen gemacht werden (würdest Du Deine Mietwohnung selbst renovieren, wenn nicht sichergestellt ist, daß Du lange darin wohnst??).


Nein, ich vermute nicht hinter jedem Gebüsch einen Heckenschützen, aber die Häufung der Einschränkungen unser aller Freiheiten macht mich nachdenklich. Wenn Du in die Geschichtsbücher blickst, erkennst Du immer wieder diese Salamitaktik (übrigens, Deine kleinen Kinder kann man auch beruhigen, indem man ihnen erstmal alles wegnimmt und dann "dem guten Willen wegens" einen Happen wieder zuwirft).

Oder die Politiker sind unfähig, die Tragweite der eigenen Handlungen zu erkennen. Dann kann man genausogut Kinder regieren lassen.
Siehe auch das momentane Schachern um die Pöstchen in Bayern.
Ist das eine Demokratie, wenn hier die Parteiangehörigen nur ja oder nein sagen dürfen. Ich glaube gehört zu haben, die Wahlen in der DDR verliefen nach ähnlichem Muster.

Jeder Mensch hat seine eigenen Ansichten, ich meine, man sollte das grundlose Einschränken von persönlichen Freiheiten nicht unter den Tisch fallen lassen. Ebenso wirtschaftlich unsinnige Handlungen einiger Politiker sollten kritisch betrachtet werden.
Leider merken dies nur wenige Deutsche, der überwiegende Teil nimmt das einfach hin (aus Bequemlichkeit???).
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Grüße
Karl-Heinz
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  #12  
Alt 22.01.2007, 11:19
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Das war es von meiner Seite dazu, wir sind hier ja eigentlich des Wassersports wegen.
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