#1
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Neues BSG in der Schweiz
Die Schweiz hat ein neues Binnen Schifffahrts Gesetz, samt Verordnung.
Die wichtigsten Änderungen in kürze.
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#2
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Wo fährt man denn in der Schweiz Boot?
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Grüüüüße Jirka Im Gegensatz zu Frauen würden Männer ihre Fehler sofort zugeben. Wenn sie denn welche hätten! |
#3
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Gruß Sascha |
#4
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Züricher See? Genfer See? Vierwaldstätter See? Zuger See? Rhein? Luganer See? Thuner See? Murter See? Bieler See? Neuchateler See?
Alles super Reviere! Andreas
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#5
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Ok, ok ihr habt gewonnen
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Grüüüüße Jirka Im Gegensatz zu Frauen würden Männer ihre Fehler sofort zugeben. Wenn sie denn welche hätten! |
#6
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Nur gilt dieses neue Gesetz samt Verordnung nicht vollumfänglich für den Bodensee.
Bekanntlich ist der Bodensee ein Internationales Gewässer und hat dadurch seine eigene Verordnung. Z.B. hat sich auf dem Bodensee nichts geändert bezüglich der Promile-Grenze.
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Richard En Gruess vom Bodensee
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#7
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Dürft ihr da noch saufen?
Ich denke, das ist so ein schwieriges Revier, daß man sogar einen eigenen Schein dafür braucht?
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Gruß Ewald |
#8
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Die Schweiz hat so viele Seen wie Berge und die Schweiz ist bekannt als Seglernation. Jaha ...
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Liebe Grüsse Mari lena
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#9
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Wenn ich mich nicht irre ist die drittgrösste Rederei fest in Schweizer händen. Familienstammsitz ist irgendwo im Engadin.
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#10
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Richtig, das gleiche gilt auch für den Rhein. Hat ebenfalls eigene Verordnung. Nicht alle Genzgewässer haben eine eigene Verordnung. Die Lago's haben soweit ich weiss lediglich einen Staatsvertrag über die gegenseitige Anerkennung des jeweiligen Rechtes auf dem gesamten See. So muss ein Schweizer WSPolizist ein Boot mit P oder C Kennzeichen nach I Recht beurteilen auch in CH Hoheitsgebiet. Die Italienischen Kollegen müssten das umgekehrt genauso machen...
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#11
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Zitat:
In der aktuellen BSO (Stand 01. Januar 2014) steht das: Nun hat man auf allen Schweizer Binnenseen die Grenze auf 0.5 gesetzt, aber nicht am Bodensee. Die drei Anrainerstaaten sind der Meinung, am Bodensee hat man keine Alkohol-Probleme mit Schiffsführern, also muss man auch nichts ändern. .
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Richard En Gruess vom Bodensee |
#12
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Zitat:
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