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  #26  
Alt 18.02.2014, 13:06
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Navigator18 Navigator18 ist offline
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Nochmal !!!!
Bitte auch mal danach googeln!!!
In den Niederlanden ist bis zu einer Länge von 15m und einer Höchstgeschwindigkeit unter 20 km/h kein Führerschein erforderlich!!!
Ab 15m Länge, oder über 20 km/h ist auf dem Ijsselmeer der SBF See, alternativ "klein vaarbewijs II", erforderlich.
Millionen von Charterfahrten werden jedes Jahr ohne Führerschein durchgeführt...........
Das erforderliche Alter von 16 bzw. 18 Jahren für schnelle Motorboote werden wir wohl alle überschritten haben............schon länger.......

Sportliche Grüße,

Thomas.
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  #27  
Alt 18.02.2014, 16:02
Vilm Vilm ist offline
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Zitat:
Zitat von Hoagie Beitrag anzeigen
Ich schaue mir gerade alle Tourenvorschläge auf der Karte an.
Darf ich diesen hier mit meinem Binnenschein denn überhaupt fahren ?
Ich meine das Stück von den Randmeren nach Muiden in die Vecht.

Viele Grüße
Hoagie
Ja darf man, meiner Meinung ist überhaupt kein Führerschein bis 15 m bis
20 km in den Niederlanden binnen nötig.

Übers Ijsselmeer muß man nicht, binnen bis zum Ketelmeer und dann ab
über die Randmeere,
ich persönlich würde immer noch die Ijssel vorziehen.
Mfg
Vilm
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  #28  
Alt 18.02.2014, 16:44
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Nabend,
haben Ende September letzten Jahres auch unseren neugebrauchten Verdränger aus Friesland überführt nach Emmerich.Sind binnen durch Ossenzijl-Steenwijk-Zwarte Water und dann Zwolle raus.Ijssel zu Berg ist normalerweise kein Hexenwerk solange kein Hochwasser ist .Also meiner Meinung nach Anfängertauglich.Dann halt bis zum Rhein hoch und dann Stückchen bis zum Maaswaalkanal zu Tal usw.Alles gut machbar in deiner vorgegebenen Zeit.Viel Spass bei der Überführung egal für welchen Weg du dich entscheidest.
Grüsse
C
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  #29  
Alt 18.02.2014, 18:04
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Ich habe mal einen älteren Thread ausgegraben und die Karte im ersten Beitrag sagt was anderes aus.
Genau wie an der Karte unten der genannte Text wo der vaarbewijs II nötig ist kommt von hier. http://www.vaarbewijs.nl/index.php?id=7,0,0,1,0,0

http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=73766



cu
Hoagie
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In der Theorie sind Theorie und Praxis gleich, in der Praxis jedoch nicht.

Geändert von Hoagie (18.02.2014 um 18:42 Uhr)
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  #30  
Alt 18.02.2014, 18:41
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Sicher, das sind die Geltungsbereiche der unterschiedlichen Führerscheine.
Jeder, der größer 15 m oder schneller als 20 km/h fährt, sieht dort, wie weit sein notwendiger Schein reicht. Auf See sind Führerscheine nicht nötig.
Scheine wie SKS, SSS, SHS sind Nachweise über Befähigung.
Gruß Thomas.
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  #31  
Alt 18.02.2014, 20:10
Vilm Vilm ist offline
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Zitat:
Zitat von Hoagie Beitrag anzeigen
Ich habe mal einen älteren Thread ausgegraben und die Karte im ersten Beitrag sagt was anderes aus.
Genau wie an der Karte unten der genannte Text wo der vaarbewijs II nötig ist kommt von hier. http://www.vaarbewijs.nl/index.php?id=7,0,0,1,0,0

http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=73766



cu
Hoagie
Für mich immer noch klar, Boote unter 15 m und nicht schneller als 20 km
brauchen keinen Vaarbewijs.
Mfg
Vilm

Nachtrag: Schlauchboote mit 5 PS und stärker auch als Beiboot brauchen den jeweiligen Vaarbewijs, Bei uns in Deutschland ja auf vielen
Gewässern eine Freigabe bis 15 PS .
Was ich im Frühjahr in den Niederlanden mal bei Wasserschutzpolizei erfragen will:
Muß man den Vaarbewijs schon für ein Schlauchboot haben, wenn ich es auf einem Verdrängerboot bis 15 m und logischer-Weise unter 20 km
als Beiboot an Bord mitführe.
Die Frage stelle ich nur um meinen Wissenstand zu erweitern. Selbst habe ich ja 2 x 300 PS und kann deutlich schneller als 20 km, obwohl mein
Boot nur 11,95m lg. (12,50mlg) ist.
Der deutsche Sportbootführerschein Binnen/See wird in den Niederlanden anerkannt.

Geändert von Vilm (18.02.2014 um 20:19 Uhr)
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  #32  
Alt 19.02.2014, 22:19
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Venner Venner ist offline
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Ich darf mal ein wenig "Farbe" mit ins Spiel bringen:

Wer im Land der Teutonen geboren ist, keinen Bootsführerschein, weder Binnen, See oder Küste, etc. hat und sich in den Niederlanden auf dem Wasser fortbewegen möchte, darf das tun, WENN das Fortbewegungsmittel kleiner als 15m LüA ist UND 20km/h Fahrt durch´s Wasser konstruktionsbedingt nicht überschreitet UND seinen festen Liegeplatz in den Niederlanden hat - damit ist nicht die Registrierung beim WSV oder ADAC gemeint.

Als Beispiel mag meine CURTEVENNE dienen:
Fester Liegeplatz in NL, aber registriert beim ADAC in D, LüA knapp unter 7m und das Schiff(chen) macht bei VK voraus eine GPS-gemessene Fahrt von 13km/h.
Ich sollte also Binnen keine Probleme bekommen, es sei denn, Strömung, Wellenhöhe, Wind, lassen eine sichere Fahrt nicht mehr zu.
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Jovencia & Joerg von der MY "Floating Home" wünschen eine unfall- und Verlust freie Saison. Möge uns allen das Wetter auch in 2016 wohlgesonnen bleiben und uns viele schöne Stunden bei der gemeinsamen Ausübung unseres Hobbies garantieren.
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  #33  
Alt 20.02.2014, 08:20
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h-d h-d ist offline
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Zitat:
Zitat von Venner Beitrag anzeigen
.. UND seinen festen Liegeplatz in den Niederlanden hat ..
Nein, diese Bedingung gibt es nicht.
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Gruß Heinz-Dieter
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  #34  
Alt 25.02.2014, 21:33
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Zitat:
Zitat von h-d Beitrag anzeigen
Nein, diese Bedingung gibt es nicht.
Heinz-Dieter, das war lediglich MEIN praktiziertes Beispiel, von dem ich hoffe, mich im Rahmen der Legalität (wider besseres Wissen) in den NL bewegen zu dürfen. In D dürfte ich binnen mit meinem Schiff gar nicht fahren, da ich leider nicht im Besitze eines SBF Binnen bin.

Die "Entenpol" war in der abgelaufenen Saison ein paar Mal zu Gast an Bord, wollte aber lediglich den IBS einsehen - Beanstandungen gab es bisher nicht.
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Geändert von Venner (25.02.2014 um 21:41 Uhr)
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  #35  
Alt 03.03.2014, 10:04
RIA_Ingo RIA_Ingo ist offline
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....und aus diesem Grunde haben meine Frau und ich alle vier scheine gemacht.. SBF's und die dazu gehörenden Funkscheine....
Ich weiß nämlich nicht, wie es ausschaut wenn es rummst... Dann sind waschpo und Versicherung vielleicht ganz anderer Meinung....
Macht die Scheine und habt Spaß in der schule unter gleichgesinnten... Empfehle ich als tolle Winterbeschäftigung
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  #36  
Alt 11.03.2014, 16:57
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Zitat:
Zitat von RIA_Ingo Beitrag anzeigen
....und aus diesem Grunde haben meine Frau und ich alle vier scheine gemacht.. SBF's und die dazu gehörenden Funkscheine....
Ich weiß nämlich nicht, wie es ausschaut wenn es rummst... Dann sind waschpo und Versicherung vielleicht ganz anderer Meinung....
Macht die Scheine und habt Spaß in der schule unter gleichgesinnten... Empfehle ich als tolle Winterbeschäftigung
Ingo, da gebe ich Dir uneingeschränkt Recht; wir hatten vor 2 Jahren schon einmal damit angefangen, mussten aber aus Gründen veränderter Arbeitszeiten pausieren, bzw. das Vorhaben gänzlich aufgeben.

Aus unseren Augen ist das mit den SBF´s und den Funkscheinen aber gewiss nicht, soviel ist sicher.
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  #37  
Alt 11.03.2014, 18:53
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Michael.holland Michael.holland ist offline
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Zitat:
Zitat von Venner Beitrag anzeigen
Ich darf mal ein wenig "Farbe" mit ins Spiel bringen:

Wer im Land der Teutonen geboren ist, keinen Bootsführerschein, weder Binnen, See oder Küste, etc. hat und sich in den Niederlanden auf dem Wasser fortbewegen möchte, darf das tun, WENN das Fortbewegungsmittel kleiner als 15m LüA ist UND 20km/h Fahrt durch´s Wasser konstruktionsbedingt nicht überschreitet UND seinen festen Liegeplatz in den Niederlanden hat - damit ist nicht die Registrierung beim WSV oder ADAC gemeint.

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Ich sollte also Binnen keine Probleme bekommen, es sei denn, Strömung, Wellenhöhe, Wind, lassen eine sichere Fahrt nicht mehr zu.
Das ist nicht ganz richtig Solange nichts passiert ist ok ,wenn aber was passiert wirste nach deutschem Recht verurteilt ,dan heist es Fahren ohne erlaubnis
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wenn du denkst es geht nicht mehr,kommt irgendwo doch scheisse her gruss michael
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  #38  
Alt 11.03.2014, 19:09
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Schein hin, Schein her... mich würde mal interessieren aus welchem Grund ihr euer Boot aus dem schönen Heeg nach Roermond bringen wollt ?
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  #39  
Alt 11.03.2014, 19:22
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Zitat:
Zitat von Michael.holland Beitrag anzeigen
Das ist nicht ganz richtig Solange nichts passiert ist ok ,wenn aber was passiert wirste nach deutschem Recht verurteilt ,dan heist es Fahren ohne erlaubnis

Das stimmt so nicht, denn wenn er in den NL verurteilt wird, dann nach niederländischem Recht. In diesem Fall also Freispruch bezüglich der Fahrerlaubnis.
Einen Prozess nach Deutschland zu ziehen (bei Unfall in NL) ist nicht einfach und selbst in diesem Fall kann man niemandem vorwerfen, dass er die Gesetzeslage des Gastlandes befolgt hat.
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  #40  
Alt 11.03.2014, 19:45
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Hoagie Hoagie ist offline
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Zitat:
Zitat von Der Frosch Beitrag anzeigen
Schein hin, Schein her... mich würde mal interessieren aus welchem Grund ihr euer Boot aus dem schönen Heeg nach Roermond bringen wollt ?

Anfahrt nach Heeg 300 KM nach Roermond 70 KM, Schein wäre nicht das Problem, den habe ich.

cu
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  #41  
Alt 11.03.2014, 19:46
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Zitat:
Zitat von Quax Beitrag anzeigen
Das stimmt so nicht, denn wenn er in den NL verurteilt wird, dann nach niederländischem Recht. In diesem Fall also Freispruch bezüglich der Fahrerlaubnis.
Einen Prozess nach Deutschland zu ziehen (bei Unfall in NL) ist nicht einfach und selbst in diesem Fall kann man niemandem vorwerfen, dass er die Gesetzeslage des Gastlandes befolgt hat.
Ok mir hat die Wasserschutz in Holland das damals anders erklärt, das man sich an die Gesetze des Herkunftsland halten muss wenn man nicht im Gastland lebt
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  #42  
Alt 11.03.2014, 19:51
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Dafür bist Du in Heeg aber IN EINER ANDEREN WELT ... (nur meine Meinung)
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  #43  
Alt 11.03.2014, 20:19
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Zitat:
Zitat von Der Frosch Beitrag anzeigen
Dafür bist Du in Heeg aber IN EINER ANDEREN WELT ... (nur meine Meinung)

Vielleicht denke ich ja auch später mal so, dann kann man das Boot ja wieder zurück fahren. Im Moment hab ich lieber eine kurze Anfahrt.

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  #44  
Alt 12.03.2014, 08:12
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Zitat:
Zitat von Quax Beitrag anzeigen
Das stimmt so nicht, denn wenn er in den NL verurteilt wird, dann nach niederländischem Recht. In diesem Fall also Freispruch bezüglich der Fahrerlaubnis.
Einen Prozess nach Deutschland zu ziehen (bei Unfall in NL) ist nicht einfach und selbst in diesem Fall kann man niemandem vorwerfen, dass er die Gesetzeslage des Gastlandes befolgt hat.
Mario: dann mach Dich bitte mal bei Deiner Versicherung schlau; lass Dir das aber schriftlich geben
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der Herrgott gab mir 2 Ohren doch leider nichts dazwischen, was gesprochene Worte aufhalten könnte.
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  #45  
Alt 12.03.2014, 14:46
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Wieso das? Die Versicherung hat damit doch gar nichts zu tun. Hier wäre nur wichtig zu prüfen, dass das richtige Fahrgebiet versichert ist oder ob es eigene Klauseln mit Auflagen gibt.

Rein juristisch gilt immer das Recht des Landes in dem man sich aufhält.
(Beispiel: Ein 18jähriger Amerikaner darf in Deutschland beliebig Alkohol kaufen, ein 18jähriger Deutscher darf das in den USA nicht, denn dort gilt das Mindestalter von 21 Jahren)

Zur eigentlichen Frage bezüglich der Führerscheinpflicht in den NL finden sich die entsprechenden Infos auf Seite 5 des Wassersportführers 2014: http://www.kreuzer-abteilung.org/Pub...ehrer-2014.PDF

Geändert von Quax (12.03.2014 um 14:57 Uhr) Grund: Link hinzugefügt
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  #46  
Alt 12.03.2014, 18:29
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Warum darf ein in deutschland lebenden deutscher keine drogen gebrauchen in NL und wenn er in deutschland gestoppt wird bekommt er doch eine straffe
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  #47  
Alt 12.03.2014, 19:37
Quax Quax ist offline
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Ganz einfach: Der legale Verkauf ist nur an Personen mit Wohnsitz in den NL erlaubt.
In diesem Fall steht es seit einiger Zeit explizit im Gesetz und vorher war es nicht so.

Die Führerscheinregelung unterscheidet nicht nach Staatsbürgerschaft oder Wohnsitz. Dort steht nur wann welcher vaarbewijs nötig ist (situationsgebunden), nicht wer (personengebunden) einen vaarbewijs braucht, den wer meint jeden auf den die Umstände wie schnelles Boot etc. zutreffen (->Situation).

Geändert von Quax (12.03.2014 um 19:44 Uhr)
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  #48  
Alt 21.04.2014, 16:52
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Überführung ist erfolgreich vollbracht

Eine kleine Beschreibung dazu gint es hier:

http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=203762


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  #49  
Alt 21.04.2014, 21:25
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Glückwunsch!

Es war ein nett Abend mit Euch in Linden.
Werde morgen noch ein paar Fotos einstellen.

Viele Grüße von der Crew der 'Balu'

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