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Nochmal !!!!
Bitte auch mal danach googeln!!! In den Niederlanden ist bis zu einer Länge von 15m und einer Höchstgeschwindigkeit unter 20 km/h kein Führerschein erforderlich!!! Ab 15m Länge, oder über 20 km/h ist auf dem Ijsselmeer der SBF See, alternativ "klein vaarbewijs II", erforderlich. Millionen von Charterfahrten werden jedes Jahr ohne Führerschein durchgeführt........... Das erforderliche Alter von 16 bzw. 18 Jahren für schnelle Motorboote werden wir wohl alle überschritten haben............schon länger....... Sportliche Grüße, Thomas.
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Ein Leben ohne Boot ist möglich, aber völlig sinnlos..... |
#27
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Zitat:
20 km in den Niederlanden binnen nötig. Übers Ijsselmeer muß man nicht, binnen bis zum Ketelmeer und dann ab über die Randmeere, ich persönlich würde immer noch die Ijssel vorziehen. Mfg Vilm
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#28
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Nabend,
haben Ende September letzten Jahres auch unseren neugebrauchten Verdränger aus Friesland überführt nach Emmerich.Sind binnen durch Ossenzijl-Steenwijk-Zwarte Water und dann Zwolle raus.Ijssel zu Berg ist normalerweise kein Hexenwerk solange kein Hochwasser ist .Also meiner Meinung nach Anfängertauglich.Dann halt bis zum Rhein hoch und dann Stückchen bis zum Maaswaalkanal zu Tal usw.Alles gut machbar in deiner vorgegebenen Zeit.Viel Spass bei der Überführung egal für welchen Weg du dich entscheidest. Grüsse C
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#29
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Ich habe mal einen älteren Thread ausgegraben und die Karte im ersten Beitrag sagt was anderes aus.
Genau wie an der Karte unten der genannte Text wo der vaarbewijs II nötig ist kommt von hier. http://www.vaarbewijs.nl/index.php?id=7,0,0,1,0,0 http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=73766 cu Hoagie
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In der Theorie sind Theorie und Praxis gleich, in der Praxis jedoch nicht. Geändert von Hoagie (18.02.2014 um 18:42 Uhr) |
#30
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Sicher, das sind die Geltungsbereiche der unterschiedlichen Führerscheine.
Jeder, der größer 15 m oder schneller als 20 km/h fährt, sieht dort, wie weit sein notwendiger Schein reicht. Auf See sind Führerscheine nicht nötig. Scheine wie SKS, SSS, SHS sind Nachweise über Befähigung. Gruß Thomas.
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Ein Leben ohne Boot ist möglich, aber völlig sinnlos..... |
#31
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Zitat:
brauchen keinen Vaarbewijs. Mfg Vilm Nachtrag: Schlauchboote mit 5 PS und stärker auch als Beiboot brauchen den jeweiligen Vaarbewijs, Bei uns in Deutschland ja auf vielen Gewässern eine Freigabe bis 15 PS . Was ich im Frühjahr in den Niederlanden mal bei Wasserschutzpolizei erfragen will: Muß man den Vaarbewijs schon für ein Schlauchboot haben, wenn ich es auf einem Verdrängerboot bis 15 m und logischer-Weise unter 20 km als Beiboot an Bord mitführe. Die Frage stelle ich nur um meinen Wissenstand zu erweitern. Selbst habe ich ja 2 x 300 PS und kann deutlich schneller als 20 km, obwohl mein Boot nur 11,95m lg. (12,50mlg) ist. Der deutsche Sportbootführerschein Binnen/See wird in den Niederlanden anerkannt. Geändert von Vilm (18.02.2014 um 20:19 Uhr)
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#32
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Ich darf mal ein wenig "Farbe" mit ins Spiel bringen:
Wer im Land der Teutonen geboren ist, keinen Bootsführerschein, weder Binnen, See oder Küste, etc. hat und sich in den Niederlanden auf dem Wasser fortbewegen möchte, darf das tun, WENN das Fortbewegungsmittel kleiner als 15m LüA ist UND 20km/h Fahrt durch´s Wasser konstruktionsbedingt nicht überschreitet UND seinen festen Liegeplatz in den Niederlanden hat - damit ist nicht die Registrierung beim WSV oder ADAC gemeint. Als Beispiel mag meine CURTEVENNE dienen: Fester Liegeplatz in NL, aber registriert beim ADAC in D, LüA knapp unter 7m und das Schiff(chen) macht bei VK voraus eine GPS-gemessene Fahrt von 13km/h. Ich sollte also Binnen keine Probleme bekommen, es sei denn, Strömung, Wellenhöhe, Wind, lassen eine sichere Fahrt nicht mehr zu.
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Jovencia & Joerg von der MY "Floating Home" wünschen eine unfall- und Verlust freie Saison. Möge uns allen das Wetter auch in 2016 wohlgesonnen bleiben und uns viele schöne Stunden bei der gemeinsamen Ausübung unseres Hobbies garantieren. |
#33
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Nein, diese Bedingung gibt es nicht.
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Gruß Heinz-Dieter
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Heinz-Dieter, das war lediglich MEIN praktiziertes Beispiel, von dem ich hoffe, mich im Rahmen der Legalität (wider besseres Wissen) in den NL bewegen zu dürfen. In D dürfte ich binnen mit meinem Schiff gar nicht fahren, da ich leider nicht im Besitze eines SBF Binnen bin.
Die "Entenpol" war in der abgelaufenen Saison ein paar Mal zu Gast an Bord, wollte aber lediglich den IBS einsehen - Beanstandungen gab es bisher nicht.
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Jovencia & Joerg von der MY "Floating Home" wünschen eine unfall- und Verlust freie Saison. Möge uns allen das Wetter auch in 2016 wohlgesonnen bleiben und uns viele schöne Stunden bei der gemeinsamen Ausübung unseres Hobbies garantieren. Geändert von Venner (25.02.2014 um 21:41 Uhr) |
#35
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....und aus diesem Grunde haben meine Frau und ich alle vier scheine gemacht.. SBF's und die dazu gehörenden Funkscheine....
Ich weiß nämlich nicht, wie es ausschaut wenn es rummst... Dann sind waschpo und Versicherung vielleicht ganz anderer Meinung.... Macht die Scheine und habt Spaß in der schule unter gleichgesinnten... Empfehle ich als tolle Winterbeschäftigung
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Lg Ingo ----------------- "Die eierlegende Wollmilchsau" Bordcomputer preiswert https://github.com/pi-yacht-monitor/pi-yacht-monitor
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#36
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Zitat:
Aus unseren Augen ist das mit den SBF´s und den Funkscheinen aber gewiss nicht, soviel ist sicher.
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Jovencia & Joerg von der MY "Floating Home" wünschen eine unfall- und Verlust freie Saison. Möge uns allen das Wetter auch in 2016 wohlgesonnen bleiben und uns viele schöne Stunden bei der gemeinsamen Ausübung unseres Hobbies garantieren. |
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wenn du denkst es geht nicht mehr,kommt irgendwo doch scheisse her gruss michael |
#38
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Schein hin, Schein her... mich würde mal interessieren aus welchem Grund ihr euer Boot aus dem schönen Heeg nach Roermond bringen wollt ?
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Das stimmt so nicht, denn wenn er in den NL verurteilt wird, dann nach niederländischem Recht. In diesem Fall also Freispruch bezüglich der Fahrerlaubnis. Einen Prozess nach Deutschland zu ziehen (bei Unfall in NL) ist nicht einfach und selbst in diesem Fall kann man niemandem vorwerfen, dass er die Gesetzeslage des Gastlandes befolgt hat. |
#40
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Anfahrt nach Heeg 300 KM nach Roermond 70 KM, Schein wäre nicht das Problem, den habe ich. cu Hoagie
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In der Theorie sind Theorie und Praxis gleich, in der Praxis jedoch nicht. |
#41
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wenn du denkst es geht nicht mehr,kommt irgendwo doch scheisse her gruss michael |
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Vielleicht denke ich ja auch später mal so, dann kann man das Boot ja wieder zurück fahren. Im Moment hab ich lieber eine kurze Anfahrt. cu Hoagie
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In der Theorie sind Theorie und Praxis gleich, in der Praxis jedoch nicht. |
#44
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Gruß Heinz --------------------------------------------------------------- der Herrgott gab mir 2 Ohren doch leider nichts dazwischen, was gesprochene Worte aufhalten könnte. |
#45
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Wieso das? Die Versicherung hat damit doch gar nichts zu tun. Hier wäre nur wichtig zu prüfen, dass das richtige Fahrgebiet versichert ist oder ob es eigene Klauseln mit Auflagen gibt.
Rein juristisch gilt immer das Recht des Landes in dem man sich aufhält. (Beispiel: Ein 18jähriger Amerikaner darf in Deutschland beliebig Alkohol kaufen, ein 18jähriger Deutscher darf das in den USA nicht, denn dort gilt das Mindestalter von 21 Jahren) Zur eigentlichen Frage bezüglich der Führerscheinpflicht in den NL finden sich die entsprechenden Infos auf Seite 5 des Wassersportführers 2014: http://www.kreuzer-abteilung.org/Pub...ehrer-2014.PDF Geändert von Quax (12.03.2014 um 14:57 Uhr) Grund: Link hinzugefügt |
#46
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Warum darf ein in deutschland lebenden deutscher keine drogen gebrauchen in NL und wenn er in deutschland gestoppt wird bekommt er doch eine straffe
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wenn du denkst es geht nicht mehr,kommt irgendwo doch scheisse her gruss michael |
#47
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Ganz einfach: Der legale Verkauf ist nur an Personen mit Wohnsitz in den NL erlaubt.
In diesem Fall steht es seit einiger Zeit explizit im Gesetz und vorher war es nicht so. Die Führerscheinregelung unterscheidet nicht nach Staatsbürgerschaft oder Wohnsitz. Dort steht nur wann welcher vaarbewijs nötig ist (situationsgebunden), nicht wer (personengebunden) einen vaarbewijs braucht, den wer meint jeden auf den die Umstände wie schnelles Boot etc. zutreffen (->Situation). Geändert von Quax (12.03.2014 um 19:44 Uhr) |
#48
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Überführung ist erfolgreich vollbracht
Eine kleine Beschreibung dazu gint es hier: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=203762 cu Hoagie
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In der Theorie sind Theorie und Praxis gleich, in der Praxis jedoch nicht. |
#49
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Glückwunsch!
Es war ein nett Abend mit Euch in Linden. Werde morgen noch ein paar Fotos einstellen. Viele Grüße von der Crew der 'Balu'
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"Rot im Sinne dieser Verordnung ist nicht grün, sondern gelb oder blau" www.zalu.de
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