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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #51  
Alt 22.09.2020, 16:20
freerider13 freerider13 ist offline
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Federlesen hin oder her, bleiben wir beim Wesentlichen:

Grundsätzlich liegt es (wie so oft) im Ermessensspielraum des kontrollierenden Beamten.

Und hier gilt die Faustregel:
Was als Zubehör für das eigentlich transportierte Sportgerät (Boot) benötigt oder denkbar ist darf mit, was nicht dann eben nicht.

Mit einem Fahrrad ist das relativ leicht verargumentiert...

Das Moped - nun ja. In meinem Fall steht es auf einem 750KG Trailer, dahinter ein 4.30m langes Gugel GT mit 50 PS AB, 2 Sitzreihen und geschlossenem Bug.

Ich tu mir da eeeeeeeeeeeetwas schwer zu erklären, wie ich die Vespa im Fahrbetrieb auf DIESEM Boot unterbringen will... Mit ner halben Yacht und nem Klappmoped würd das natürlich anders aussehen...

Deshalb hat mein Trailer schwarzes Kennzeichen.


Jan


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  #52  
Alt 22.09.2020, 16:24
Metalfriese Metalfriese ist offline
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Zitat:
Zitat von sedna Beitrag anzeigen
Moin, ich las mit großem Interesse mit, und da fällt mir ein, wenn das Zugfahrzeug, wie so oft bei gößeren SUV oder Pick ups, eine LKW Zulassung hat,Dann greift das Sonntagsfahrverbot mit einem Anhänger mit schwarzer Nummer.
Auch das ist wieder falsch- aus zwei Gründen. Einmal betrifft das Fahrverbot an Sonntagen nur den gewerblichen Güterverkehr " geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern", und dann sind davon nur LKW mit einem zgG über 7,5t betroffen.

Also mit deinem 3,5t Ram DualCabfleetside Dually darfst gerne dein 4t Boot zum fischen ziehen Das Gewicht des Gespannes ist dann nicht entscheidend, sondern die Art der Fahrt, sprich entgeltlich oder nicht.
__________________
Sabbel nich, dat geit! Dat löpt sich allens torecht!
Viele Grüße
Oliver
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  #53  
Alt 22.09.2020, 20:49
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sporty sporty ist offline
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Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__3.html

Nr. 2e

Ich sehe das so, dass ein Bootsanhänger dafür gebaut ist, Sportgeräte zu befördern und ein Fahrrad/Crossmaschine mehr Sportgerät ist als so manch Motorboot.

Umzüge etc, darf man damit natürlich nicht machen.

Steuerhinterziehung sehe ich auch keine. Ein Fahrradanhänger oder Fahrradträger ist doch auch nicht steuerpflichtig.

Kann aber natürlich eine Behörde auch anders sehen

Gruß
Chris
Hi Chris
Die Behörde wird das anders sehen.
Das Risiko liegt natürlich beim Betreiber.
Warum Streß?
Also ich hätte kein Interesse mit einem im Thema nicht so ganz "sattelfesten" Streifenhörnchen darüber zu diskutieren ob ich nun weiter fahren darf oder nicht.
Evtl. mehrere hundert km von zu Haus entfernt.
DieLösung ist so einfach.
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  #54  
Alt 23.09.2020, 08:26
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onkelrocco onkelrocco ist offline
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Die Sachlage ist doch recht eindeutig definiert.

"Starrdeichselanhänger für Sportgeräte - Bootstransporter".
Da hat kein Fahrrad oder Moped etwas drauf zu suchen, es sei denn letzteres steht im Boot. Vielleicht trägt jemand den Zusatz mit ein, dann ist es wieder genehmigt.

Mein Ex-Motorradanhänger hieß:

"SDAH f. Sportgeräte, zum Transport von 2 Motorrädern geeignet". Auch das halte ich für recht eindeutig.
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Grüße aus Randberlin, Rocco

"Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh
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  #55  
Alt 23.09.2020, 20:23
Der mit dem Boot tanzt Der mit dem Boot tanzt ist offline
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Und wenn man sich eine Klampe ans Moped pappt und sagt das braucht man in der Schleuse zum treideln
Mann kann den dann ja ein Foto der Lokomotiven am Panama Kanal zeigen.
Jetzt ist nur die Frage ob man die Klampe beim TÜV eintragen lassen muss
__________________
Gruß
Jörg
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  #56  
Alt 23.09.2020, 21:43
skibo skibo ist gerade online
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Eure Diskussion finde ich echt lustig.

Vor mir fuhr heute ein Traktor, Schlepper, Bulldog, oder wie Ihr es nennen mögt.

Geschwindigkeit: 45 Km/h. Der Anhänger hatte kein Kennzeichen, eine nicht funktionierende Beleuchtung,( kein Blinker und kein Bremslicht ging) aber eine Plakette mit 25 Km/h.....

Werdet Bauern, und Ihr könnt machen was ihr wollt....
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Gruß Klaus
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  #57  
Alt 24.09.2020, 07:13
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G-Tron G-Tron ist offline
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Zitat:
Zitat von skibo Beitrag anzeigen
Eure Diskussion finde ich echt lustig.

Vor mir fuhr heute ein Traktor, Schlepper, Bulldog, oder wie Ihr es nennen mögt.

Geschwindigkeit: 45 Km/h. Der Anhänger hatte kein Kennzeichen, eine nicht funktionierende Beleuchtung,( kein Blinker und kein Bremslicht ging) aber eine Plakette mit 25 Km/h.....

Werdet Bauern, und Ihr könnt machen was ihr wollt....
Um Gottes Willen.. ich kann euch sagen, das gibt nen nassen Schlüpper, wenn man so fährt. Ich wusste, dass mein Trailer keine 100% zuverlässige Beleuchtung hatte.. ständig diese Angst, ob mir jemand aufs Boot knallt.. geht der Blinker, geht das Bremslicht, bekommt der Hintermann mit, dass ich bremse?
Bei nem alten selbst zusammengezimmerten Mistanhänger macht man sich da wohl eher weniger Gedanken.. ;)
__________________
................................
Liebe Grüße aus Berlin
Jochen
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  #58  
Alt 24.09.2020, 08:51
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Zitat:
Zitat von skibo Beitrag anzeigen
Eure Diskussion finde ich echt lustig.

Vor mir fuhr heute ein Traktor, Schlepper, Bulldog, oder wie Ihr es nennen mögt.

Geschwindigkeit: 45 Km/h. Der Anhänger hatte kein Kennzeichen, eine nicht funktionierende Beleuchtung,( kein Blinker und kein Bremslicht ging) aber eine Plakette mit 25 Km/h.....

Werdet Bauern, und Ihr könnt machen was ihr wollt....
Been there, done that.
Mittlerweile haben sowohl 70 Jahre alter Traktor, als auch der vorher mit Folge-Kennzeichen gezogene 3-Seiten Kipper aus den 60ern beide eine korrekte TÜV Abnahme und Straßenzulassung.
Folgekennzeichen gilt nur für Landwirte, die das gewerblich machen, ganz ohne Kennzeichen gibt es nirgendwo.

Alles kein Problem, solange der olle Traktor nicht bei Abbiegen einen Rollerfahrer zermatscht oder im Ort einen 5 Jährigen vom Fahrrad holt.
Weil nämlich dann der "Bauer" nix zahlen kann und auch keine Versicherung hat.


Chrischan
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  #59  
Alt 24.09.2020, 08:56
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Zitat:
Zitat von Metalfriese Beitrag anzeigen
Auch das ist wieder falsch- aus zwei Gründen. Einmal betrifft das Fahrverbot an Sonntagen nur den gewerblichen Güterverkehr " geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern", und dann sind davon nur LKW mit einem zgG über 7,5t betroffen.

Also mit deinem 3,5t Ram DualCabfleetside Dually darfst gerne dein 4t Boot zum fischen ziehen Das Gewicht des Gespannes ist dann nicht entscheidend, sondern die Art der Fahrt, sprich entgeltlich oder nicht.

Und auch das ist nicht GANZ richtig:
Sobald ein LKW einen Anhänger zieht, ist das ZulGesGew / zul GesMasse egal.

Aber du hast recht mit der gewerbsmäßigen Beförderung von Ladung.

Zitat:

Zitat:
Fahrverbot für Lastkraftwagen (Lkw) über 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse sowie für alle Lkw ungeachtet ihrer zulässigen Gesamtmasse, die einen Anhänger mit sich führen. Das Verbot gilt nur für die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern sowie damit verbundene Leerfahrten (Stand 2017)
Und hier aber eine einschränkung, wobei ich nicht weiß, wie diese zu verstehen ist, denn theoretisch befreit es die gewerbsmäßige Beförderung von Wohnwagen und Sportgeräten (privat ist es ja soweiso erlaubt, siehe oben):

Zitat:
Behördliche Ausnahmen

Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen geführt werden

Chrischan
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  #60  
Alt 24.09.2020, 09:24
fiske fiske ist offline
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Hallo,
schon so viele Antworten zum Thema.

Die Beispiele von den Traktoren sind ja Tag täglich zu sehen
und da schert sich gefühlt kaum wer was darum, obwohl man aus der Entfernung manchmal schon reihenweise Mängel aufzählen könnte.

Selbst neue, überbreite Traktoren haben riesige, ungeschützte Reifenmonster montiert und fahren ganz legal, teils rücksichtslos mit Geschwindigkeiten durch die Gegend, wo man im Gegenverkehr es teils schier mit der Angst zu tun bekommen könnte.

Aber wenn man ein Klapprad oder ähnliches mitnehmen will, kommt man sich schon fast vor wie ein krimineller.
Manche Dinge im Leben kann und muss man auch nicht verstehen,
einfach nur befolgen.

Es ist müßig, Äppfel mit Birnen zu vergleichen!

LG
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  #61  
Alt 24.09.2020, 12:52
freerider13 freerider13 ist offline
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Zitat:
Zitat von YunLung Beitrag anzeigen
Und auch das ist nicht GANZ richtig:
Sobald ein LKW einen Anhänger zieht, ist das ZulGesGew / zul GesMasse egal.

Aber du hast recht mit der gewerbsmäßigen Beförderung von Ladung.

Zitat:



Und hier aber eine einschränkung, wobei ich nicht weiß, wie diese zu verstehen ist, denn theoretisch befreit es die gewerbsmäßige Beförderung von Wohnwagen und Sportgeräten (privat ist es ja soweiso erlaubt, siehe oben):




Chrischan

Schnell erklärt:

Das erste Zitat von dir war die ursprüngliche Regelung (die nur auf Länderebene durch Ausnahmen ergänzt wurde => Fleckenteppich), das zweite ist die von mir erwähnte Änderung vor etwa 2 Jahren.



Jan

PS: das mit dem „unabhängig vom Gewicht“ war ja das Ärgernis bei den Pickupfahrern.
Schönstes Zitat:
„Ich ziehe privat mit meinem Mitsubishi Pickup einen Autoanhänger mit meinem Audi A6 drauf=> ich darf sonntags nicht fahren. Ich häng den Anhänger an den Audi und stell den Pickup hinten drauf => ich darf sonntags fahren.“
Und dann noch mit Ergänzung der Bundesländer, wo das so ist und wo nicht...


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  #62  
Alt 24.09.2020, 15:07
fiske fiske ist offline
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Zitat:
Zitat von freerider13 Beitrag anzeigen
Schnell erklärt:

Das erste Zitat von dir war die ursprüngliche Regelung (die nur auf Länderebene durch Ausnahmen ergänzt wurde => Fleckenteppich), das zweite ist die von mir erwähnte Änderung vor etwa 2 Jahren.



Jan

PS: das mit dem „unabhängig vom Gewicht“ war ja das Ärgernis bei den Pickupfahrern.
Schönstes Zitat:
„Ich ziehe privat mit meinem Mitsubishi Pickup einen Autoanhänger mit meinem Audi A6 drauf=> ich darf sonntags nicht fahren. Ich häng den Anhänger an den Audi und stell den Pickup hinten drauf => ich darf sonntags fahren.“
Und dann noch mit Ergänzung der Bundesländer, wo das so ist und wo nicht...


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Audi A6,
was für ein gruseliges Zitat!
Sowas kommt mir nicht auf den Hänger
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  #63  
Alt 24.09.2020, 18:41
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Zitat:
Zitat von fiske Beitrag anzeigen
Hallo Albert, falls ich mich falsch ausgedrückt habe,
dann entschuldige ich mich natürlich.
Man sieht, manche Dinge sind schon sehr verwirrend und es braucht einiges an aufklärende Antworten für den Laien als auch für fortgeschritte.
LG
Niemand muss sich entschuldigen.
Hier sind alle Beiträge nur Meinungsäußerungen.

Mein Tip zum Problem:


Gründe einen Verein, kein e.V. ist nicht nötig:
Sportgemeinschaft für "Wasser und Landsport".

Beispiel Biathlon oder Triathlon.

Du bist erster Vorsitzender.

Wenn Du kontrolliert wirst sind das deine Sportgeräte für wechselseitigen Land und Wasserwettkampf.

Disziplin in den Vereinssatzungen festschreiben:

1. Eine Stunde Bootfahren auf Zeit und Ziel,
2. 20 Minuten Bike fahren, nach flexiblen Routen
3. Wettkampfutensilien reinigen.

Was will dann der Sheriff,

Du hast aufjedenfall in Gutgläubigkeit gehandelt.
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Gruß Albert
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  #64  
Alt 24.09.2020, 19:29
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Hi Albert
Was hat Dein Beitrag mit einem von der Kfz-Steuer befreiten, mit grünem Kennzeichen ausgestattem und mit einem speziellen Verwendungszweck eingetragenem Anhänger, zu tun?
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  #65  
Alt 24.09.2020, 19:41
Sunseeker_Portofino Sunseeker_Portofino ist offline
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Zitat:
Zitat von sporty Beitrag anzeigen
Hi Albert
Was hat Dein Beitrag mit einem von der Kfz-Steuer befreiten, mit grünem Kennzeichen ausgestattem und mit einem speziellen Verwendungszweck eingetragenem Anhänger, zu tun?

Dann denk mal nach, so schwer kann es nicht sein.
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Gruß Albert
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  #66  
Alt 24.09.2020, 19:51
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Erklär mal.
Bin vielleicht nicht so informiert .
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  #67  
Alt 24.09.2020, 21:07
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Erklärung steht in #63
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Gruß Albert
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  #68  
Alt 24.09.2020, 21:17
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Hi Albert
Bist Du ein verkappter/s Witzbold/Scherzkeks?
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  #69  
Alt 24.09.2020, 23:24
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Man könnte natürlich auch eine Bestätigung der NATO besorgen, dass der Transport beider Utensilien gleichzeitig zwingend erforderlich für die nationale Sicherheit zur Abwehr einer Feindlichen Invasion ist. Armee hat ja auch grüne Kennzeichen...

Oder man meldet halt einfach bloß auf schwarz um.


Jan


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  #70  
Alt 25.09.2020, 09:54
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Zitat:
Zitat von Sunseeker_Portofino Beitrag anzeigen
Wenn Du kontrolliert wirst sind das deine Sportgeräte für wechselseitigen Land und Wasserwettkampf.
Das ist soweit denk- und vielleicht eintragbar, es ist aber nicht möglich wenn dort standardmäßig steht: "SDAH für Sportgeräte - Bootstrailer".
__________________
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  #71  
Alt 26.09.2020, 00:09
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Zitat:
Zitat von YunLung Beitrag anzeigen
Und auch das ist nicht GANZ richtig:
Sobald ein LKW einen Anhänger zieht, ist das ZulGesGew / zul GesMasse egal.
Was ist daran nicht richtig? Ich hab geschrieben, das die Nutzung eines LKW (Pick Up) mit Anhänger sofern nicht gewerblich, unabhängig von der Masse erlaubt ist.

Eigenzitat:
"Also mit deinem 3,5t Ram DualCabfleetside Dually darfst gerne dein 4t Boot zum fischen ziehen Das Gewicht des Gespannes ist dann nicht entscheidend, sondern die Art der Fahrt, sprich entgeltlich oder nicht"

Somit ergibt sich (eigentlich) logisch , das es gegen Entgeld am Wochenende nicht zulässig ist....unabhängig vom Gewicht, bzw für Kleinkarierte, der zulgesMasse.
Das dies dann auch für LKW UNTER 7,5t gilt hab ich extra mit den 3,5t angedeutet -scheinbar zu waage....
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Viele Grüße
Oliver
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