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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #26  
Alt 21.09.2020, 19:03
fiske fiske ist offline
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Wenn es um das geht, das Trail Motorrad hat nicht einmal einen Sitz, ein Tankvolumen von ca. 2 Lieter und wiegt 85kg.
Kennzeichen bzw. Versicherung muss sein, damit es bei Nutzung generell Haftpflichtschäden abdeckt.
Wie zu Anfangs schon geschrieben, eindeutiges Sportgerät.
An sonsten exakt, wie Metallfriese das beschreibt.
LG
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  #27  
Alt 21.09.2020, 19:05
ulf_l ulf_l ist offline
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Zitat:
Zitat von Metalfriese Beitrag anzeigen
Als Beispiel - Paris Dakar...wird diese Rally nur mit nicht zugelassenen Sportgeräten bestritten? Eher nicht
Hallo

Da braucht man gar nicht so weit weg , schon Amateur Enduro Veranstaltungen vom ADAC können über öffentliche Straßen gehen.

Gruß Ulf
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  #28  
Alt 21.09.2020, 19:06
uli07 uli07 ist offline
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Das Problem wird sein der Rennleitung zu erklären das du mit dem Moped im Wasser an einem Rennen teilnimmst wo nur zugelassene Mopeds mitfahren dürfen damit die abgesoffenen Kräder hinterher dem jeweiligen Besitzer zugeortnet werden können.
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Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #29  
Alt 21.09.2020, 19:06
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von fiske Beitrag anzeigen
Wenn es um das geht, das Trail Motorrad hat nicht einmal einen Sitz, ein Tankvolumen von ca. 2 Lieter und wiegt 85kg.
Kennzeichen bzw. Versicherung muss sein, damit es bei Nutzung generell Haftpflichtschäden abdeckt.
Wie zu Anfangs schon geschrieben, eindeutiges Sportgerät.
An sonsten exakt, wie Metallfriese das beschreibt.
LG
dann frage ich nochmal... warum nicht auf schwarz wechseln ?
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Gruß Volker
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  #30  
Alt 21.09.2020, 19:16
fiske fiske ist offline
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Auf schwarz wechseln, kein Problem, wenn es legal nicht anders geht.
Es geht auch nicht um die 50 Euro Steuer.

Ich sehe hier nur den bürokratischen Amtsschimmel!

Boot auf Bootstrailer - grünes Kennz.
Sportmotorrad auf Motorradanhänger - grünes Kennz.
Beides - schwarzes Kennzeichen

Appropo Steuer, Versicherung dann doch auch notwendig oder?
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  #31  
Alt 21.09.2020, 19:19
Sunseeker_Portofino Sunseeker_Portofino ist offline
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Zitat:
Zitat von fiske Beitrag anzeigen
Auf schwarz wechseln, kein Problem, wenn es legal nicht anders geht.
Es geht auch nicht um die 50 Euro Steuer.

Ich sehe hier nur den bürokratischen Amtsschimmel!

Boot auf Bootstrailer - grünes Kennz.
Sportmotorrad auf Motorradanhänger - grünes Kennz.
Beides - schwarzes Kennzeichen


Ich bin sprachlos.
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Gruß Albert
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  #32  
Alt 21.09.2020, 19:26
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von fiske Beitrag anzeigen

Appropo Steuer, Versicherung dann doch auch notwendig oder?
nur wegen der Farbe des Kennzeichens ändert sich nichts an der Versicherungslage...
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Gruß Volker
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  #33  
Alt 21.09.2020, 19:36
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onkelrocco onkelrocco ist offline
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Zitat:
Zitat von jugofahrer Beitrag anzeigen
Ein 2-Rad mit Strassenzulassung ist KEIN Sportgerät.
Eine Rennmaschine, z.B. Motocross, Trial o.ä. dagegen schon.
Eigentlich klar und einfach.
Sorry, aber das ist schlicht falsch. Man kann auch mit zugelassenen Motorrädern Rennstrecke fahren. Ob Enduro oder Straßenrenner spielt keine Geige. Bei 'ner Goldwing würde ich diskutieren... selbst Chopperrennen wurden schon veranstaltet. Zugelassene Kisten vereinfachten sogar die Aus- und Einführung. Heute im Schengenraum aber nicht mehr das große Thema.

Zitat:
Zitat von fiske Beitrag anzeigen
Hmmm, was mich schon etwas stutzig macht, ist die Beschreibung in meinem Schein.
Wenn er nur für Boote zugelassen wäre,
würde ja Bootsanhänger voll ausreichen.
Für was dann voran gestellt SDAH F. Sportgeräte,
was ja nichts anderes als Sonderanhänger für Sportgeräte heißt oder?
Entscheidend ist, was danach kommt: "Bootstransporter" oder "zugelassen für den Transport von zwei Motorrädern" zum Beispiel. Ersteres habe ich, letzteres hatte ich.

Eventuell trägt jemand beides in die Papiere, dann ist das Problem gelöst.
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Grüße aus Randberlin, Rocco

"Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh
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  #34  
Alt 21.09.2020, 20:05
fiske fiske ist offline
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Hallo Albert, falls ich mich falsch ausgedrückt habe,
dann entschuldige ich mich natürlich.
Man sieht, manche Dinge sind schon sehr verwirrend und es braucht einiges an aufklärende Antworten für den Laien als auch für fortgeschritte.
LG
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  #35  
Alt 21.09.2020, 20:08
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Hi
Wie Jan schon schrieb:
Der Hänger bekommt ein schwarzes Kennzeichen.
Kostet nicht die Welt an Gebühren oder Steuern. Versichern mußt Du eh`.
Aber: Ab dann darfst Du auf dem Anhänger transportieren was immer Du willst.
Die Ladung muß natürlich ordentlich gesichert sein und der Hänger darf nicht überladen sein oder das Gesamtzuggewicht darf nicht überschritten werden.

Wenn bei einem Anhänger ein Verwendungszweck eingetragen ist, gilt der Anhänger auch nur dafür.
Nicht für Zusatzgepäck, Fahrräder, Mopeds, o.ä.
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  #36  
Alt 21.09.2020, 20:12
freerider13 freerider13 ist offline
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Zitat:
Zitat von Metalfriese Beitrag anzeigen
Was veranlasst dich zu dieser Aussage?
Es gibt genügend Motorsportveranstaltungen, die eine Straßenzulassung - und somit ein amtliches Kennzeichen - erfordern weil zB Überführungsstrecken über öffentliche, nicht abgesperrte Straßen führen.
Wären das dann alles per se keine Sportgeräte?

Als Beispiel - Paris Dakar...wird diese Rally nur mit nicht zugelassenen Sportgeräten bestritten? Eher nicht

Auch leicht:
Wenn auf einem Bootstrailer mit grünem Kennzeichen ein Strassenzugelassenes Fahrzeug steht, dass da offensichtlich nicht hingehört ist das ein Anlass zur Kontrolle. Auf jeden Fall, wenn der Zweck genau angegeben ist. Bei „Bootsanhänger“ und Ähnlichen Formulierungen gibts da wohl kaum was zu diskutieren...

Dass darfst du dann gerne mit dem Beamten gemäß seines Ermessensspielraums ausmachen, wenn das so in den Papieren steht - ich hab da keinen Bock drauf... Boot ist Boot - speziell für Moped ist halt Moped...

Mit schwarzem Kennzeichen gibt es keinen Anlass zur Diskussion - fertig - aus - basta.

Ist mir persönlich deutlich lieber - und klappt auch seit 10 Jahren ohne Probleme...
;/)

Jan


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  #37  
Alt 21.09.2020, 20:41
fiske fiske ist offline
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Ok, das habe ich verstanden.
Beim Ummelden auf ein schwarzes Kennzeichen mit zusätzlicher Nutzung müsste,
wie zuvor schon mal erwähnt der Verwendungszweck Bootsanhänger dann ausgetragen werden?
Was für ein Verwendungszweck kommt dann dafür rein, Mehrzweckanhänger?
Grüße

Geändert von fiske (21.09.2020 um 20:52 Uhr)
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  #38  
Alt 21.09.2020, 20:51
coffeemuc coffeemuc ist offline
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Zitat:
Zitat von freerider13 Beitrag anzeigen

Ich fahre das auf meinem 750er Anhänger. Quer auf der Deichsel die Vespa drauf. Mit Spezialträger, tüv abgesegnet.


Völlig klare Aussage von Zulassungsstelle und Finanzamt:
Grünes Kennzeichen nicht mehr möglich wegen Steuerhinterziehung - ummelden auf schwarz ist Pflicht.
Wenn die Vespa kein Sportgerät ist, ist das ja auch völlig richtig.
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Gruß Richard
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Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen
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  #39  
Alt 21.09.2020, 20:57
coffeemuc coffeemuc ist offline
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Zitat:
Zitat von jugofahrer Beitrag anzeigen
Ein 2-Rad mit Strassenzulassung ist KEIN Sportgerät.
Eine Rennmaschine, z.B. Motocross, Trial o.ä. dagegen schon.
Eigentlich klar und einfach.
Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ist in der Praxis größer als in der Theorie

Schau mal da:
https://www.kennzeichen.de/sportkennzeichen.html

Es gibt durchaus Sportmotorräder mit Straßenzulassung.
Die Sportkennzeichen haben etwa "Mofaschild" Größe.
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Gruß Richard
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  #40  
Alt 21.09.2020, 21:09
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jugofahrer jugofahrer ist gerade online
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Zitat:
Zitat von coffeemuc Beitrag anzeigen
Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ist in der Praxis größer als in der Theorie

Schau mal da:
https://www.kennzeichen.de/sportkennzeichen.html

Es gibt durchaus Sportmotorräder mit Straßenzulassung.
Die Sportkennzeichen haben etwa "Mofaschild" Größe.
Ihr habt Alle Recht.
Mir ging es auch eher darum, was die Rennleitung optisch registriert, um sich u.U. veranlasst zu fühlen, das Gespann zu überprüfen.
Es ist sicherlich ein Unterschied, wenn eine verdreckte Cross KTW auf der Deichsel steht oder eine polierte Vespa mit Kennzeichen.....
__________________

Gruß Heinz,


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  #41  
Alt 21.09.2020, 21:10
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Zitat:
Zitat von fiske Beitrag anzeigen
Ok, das habe ich verstanden.
Beim Ummelden auf ein schwarzes Kennzeichen mit zusätzlicher Nutzung müsste,
wie zuvor schon mal erwähnt der Verwendungszweck Bootsanhänger dann ausgetragen werden?
Was für ein Verwendungszweck kommt dann dafür rein, Mehrzweckanhänger?
Grüße
Hi?
Keiner.
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  #42  
Alt 21.09.2020, 21:25
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Am Rande,
die Steuer des Anhängers mit schwarzem Kennzeichen richtet sich an der zul. Gesamtmasse. Bei einem 3,5 Tonner wären das knapp 130 Euro/Jahr.

Ob man davon arm wird muss jeder für sich selbst entscheiden - auf Dauer kommt da aber ein nettes Sümmchen zusammen, insbesondere wenn man sich das auch hätte sparen können
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  #43  
Alt 21.09.2020, 21:29
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Hi?
Ging es hier nicht um die Mehrfachverwendung, Beladung des Trailers mit unterschiedlichen Gütern ?
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  #44  
Alt 22.09.2020, 09:48
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Zitat:
Zitat von fiske Beitrag anzeigen
Ok, das habe ich verstanden.
Beim Ummelden auf ein schwarzes Kennzeichen mit zusätzlicher Nutzung müsste,
wie zuvor schon mal erwähnt der Verwendungszweck Bootsanhänger dann ausgetragen werden?
Was für ein Verwendungszweck kommt dann dafür rein, Mehrzweckanhänger?
Grüße

Nein, der Verwendungszweck hat sich nicht geändert bei mir.
Um genau zu sein hat sich im Fahrzeugschein rein gar nix geändert.


Jan


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  #45  
Alt 22.09.2020, 10:11
freerider13 freerider13 ist offline
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Zitat:
Zitat von jugofahrer Beitrag anzeigen
Ihr habt Alle Recht.
Mir ging es auch eher darum, was die Rennleitung optisch registriert, um sich u.U. veranlasst zu fühlen, das Gespann zu überprüfen.
Es ist sicherlich ein Unterschied, wenn eine verdreckte Cross KTW auf der Deichsel steht oder eine polierte Vespa mit Kennzeichen.....

Und das mit der polierten Vespa nimmst du zurück! Aber so was von sofort!!!




PS.:
Bin ich jetzt ein Grenzfall???


Jan


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  #46  
Alt 22.09.2020, 11:04
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sedna sedna ist offline
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Moin, ich las mit großem Interesse mit, und da fällt mir ein, wenn das Zugfahrzeug, wie so oft bei gößeren SUV oder Pick ups, eine LKW Zulassung hat,Dann greift das Sonntagsfahrverbot mit einem Anhänger mit schwarzer Nummer. Sportgeräte Anhänger sind davon nämlich ausgeschlossen.
Gruß aus Ostfriesland,
Detlef,
der nur zwei mal im Jahr mit dem Trecker das Segelboot bewegt
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„Wir verlangen, das Leben müsse einen Sinn haben - aber es hat nur ganz genau so viel Sinn, als wir selber ihm zu geben imstande sind.“ ( Hermann Hesse )
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  #47  
Alt 22.09.2020, 12:27
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Standard Moped auf Trailer mit grünem Kennz. mitnehmen?

Zitat:
Zitat von sedna Beitrag anzeigen
Moin, ich las mit großem Interesse mit, und da fällt mir ein, wenn das Zugfahrzeug, wie so oft bei gößeren SUV oder Pick ups, eine LKW Zulassung hat,Dann greift das Sonntagsfahrverbot mit einem Anhänger mit schwarzer Nummer. Sportgeräte Anhänger sind davon nämlich ausgeschlossen.
Gruß aus Ostfriesland,
Detlef,
der nur zwei mal im Jahr mit dem Trecker das Segelboot bewegt

Auch hier kann ich Aufklärung bieten, da ich meinen Trailer genau mit so einem LKW zugelassenen Pickup ziehe:

Das Sonntagsfahrverbot greift ausdrücklich NICHT! (Mehr...)

Vor ca. 2 Jahren gab es eine Gesetzesänderung, seitdem gilt das nur noch für gewerbliche Fahrten. Privat ist das ausdrücklich erlaubt.

Beispiel:
Du betreibst ein winterlager für Boote und hast einen Pickup als LKW auf dieses Gewerbe zugelassen. Mit diesem Pickup bringst du das Boot eines Kunden auf dem Trailer zum Wasser.
Da gilt dann das sonntagsfahrverbot.

Die private Urlaubsfahrt - noch dazu mit einem „auf privat“ zugelassenen Pickup ist dagegen nicht betroffen.



Jan

PS: entscheidend dafür ist nicht die Zulassungsart des Anhängers, sondern die des Zugfahrzeugs...

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  #48  
Alt 22.09.2020, 13:27
DerIngo DerIngo ist offline
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Ok ich oute mich auch mal als Grenzfall mit nem gerade gewaschenen Sportgerät

rängdengdeng
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Gruss Ingo

Ich hab auch keine Lösung. Aber ich bewundere das Problem
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  #49  
Alt 22.09.2020, 14:43
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Erposs Erposs ist offline
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Interessant ist ja auch, das die zutreffende Verordnung (hier §9 FZV i.V.m. §3FZV) keine Bootstransporter kennt, sondern nur Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten.
Damit ist der Vorwurf der Steuerhinterziehung vom Tisch.
Ich hab jahrelang Fahrräder in der Jolle auf dem Hänger mit grünem Kennzeichen transportiert. Selten kam es zu Diskussionen mit der Rennleitung, aber höflich auftretend mit den passenden Verordnungen in Papierform dabei konnte das Missverständnis jedesmal ausgeräumt werden.
Anders wäre es wohl gewesen, wenn ich eine Fahrradhalterung am Trailer gehabt hätte (Spezialanhänger).

Also im vorliegenden Fall brauchst Du einen Sachverständigen, der aus Deinem Bootstrailer einen Spezialanhänger zum Transport von Booten und Krafträdern macht. Einfach mal bei einem Sachverständigen vorsprechen, die freien Ings. (die auch Unfallschäden begutachten) sind da meist aufgeschlossener.
__________________
Gruß, Jörg!
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  #50  
Alt 22.09.2020, 16:04
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https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__3.html

Nr. 2e

Ich sehe das so, dass ein Bootsanhänger dafür gebaut ist, Sportgeräte zu befördern und ein Fahrrad/Crossmaschine mehr Sportgerät ist als so manch Motorboot.

Umzüge etc, darf man damit natürlich nicht machen.

Steuerhinterziehung sehe ich auch keine. Ein Fahrradanhänger oder Fahrradträger ist doch auch nicht steuerpflichtig.

Kann aber natürlich eine Behörde auch anders sehen

Gruß
Chris
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