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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 13.01.2023, 14:53
Benutzerbild von Totti-Amun
Totti-Amun Totti-Amun ist gerade online
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Standard Gewerbliche Nutzung von Sportbootführerscheinen und Umtausch in Kleinschifferzeugniss

Ich zitiere:

Zum 18. Januar 2022 ist in Deutschland die Binnenschiffspersonalverordnung in Kraft getreten, die unter anderem die Nutzungsmöglichkeiten von Sportbootführerscheinen zu gewerblichen Zwecken umfassend neu regelt und durch das neue sogenannte Kleinschifferzeugnis ergänzt wurde. Daher möchten wir hiermit über die wichtigsten Änderungen in diesem Bereich informieren:

Bis zum 18. Januar 2022 durften mit Sportbootführerscheinen (See und Binnen) sowohl Sportboote im Sinne der Sportbootführerscheinverordnung geführt werden als auch bestimmte Fahrzeuge, die keine Sportboote sind, sofern sie höchstens 20 Meter lang waren. Der Nutzungszweck des Fahrzeuges war bisher nicht entscheidend.

Mehr bei Elwis unter:
https://www.elwis.de/DE/Binnenschiff...gnis-node.html

Grüße

Totti
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  #2  
Alt 13.01.2023, 15:28
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T-Technik T-Technik ist offline
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8.630 Danke in 2.430 Beiträgen
Standard

Hallo Totti,

was ist denn hiermit?

Ich fahre schon länger auch mal gewerblich .


Hier war schon immer vieles eine Grauzone,
besonders auch was die Zulassung der Boote betrifft .
Hier wird auch noch was kommen .

Z..B. Die ganzen Fahrschulboote, u. Power-Rib's zur käuflichen Bespaßung,
sind ja keine privaten Sportboote zu sportl. u. erholenden Zwecken .


Grüße : TOMMI
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  #3  
Alt 13.01.2023, 15:33
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Totti-Amun Totti-Amun ist gerade online
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Zitat:
Zitat von T-Technik Beitrag anzeigen
Hallo Totti,

was ist denn hiermit?

Ich fahre schon länger auch mal gewerblich .


Hier war schon immer vieles eine Grauzone,
besonders auch was die Zulassung der Boote betrifft .
Hier wird auch noch was kommen .

Z..B. Die ganzen Fahrschulboote, u. Power-Rib's zur käuflichen Bespaßung,
sind ja keine privaten Sportboote zu sportl. u. erholenden Zwecken .


Grüße : TOMMI
Hi Tommi,

die Frage ist auch, wenn ich sporadisch am Steuer eines Fahrgastschiffes stand, welches 19,50m lang ist, habe ich dann eine Chance auf Ausstellung?
Es ist kein Sportboot, aber ein "bestimmtes" Boot unter 20m.
Was ist ein bestimmtes Boot?

Edit:
Ist es in meinem Fall leider nicht: Davon ausgenommen sind nur die in § 130 Absatz 2 BinSchPersV (Interner Link) ausdrücklich genannten Fahrzeuge, wie z. B. Fahrgastschiffe, Fahrgastboote, Schub- und Schleppboote oder Fähren.

Grüße

Totti
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  #4  
Alt 13.01.2023, 15:45
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T-Technik T-Technik ist offline
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Nein,
es bedarf einer Bescheinigung eines Betriebes,
die dich gegen Bezahlung eingestellt oder beauftragt haben .

Z.B. eine Bootsfahrschule wofür Du die Übungsfahrten
zum trainieren der Prüflinge durchführtest .


Und richtig, für Fahrgastschiffe, auch unter 20 m ,
Bedarf es weiterhin ein Patent .


Grüße : TOMMI
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  #5  
Alt 13.01.2023, 18:16
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Hi Tommi,

die Frage ist ...... . .. . . . . . .


Was ist ein bestimmtes Boot?

........

Hatte ich vergessen, sorry :

Welche, die einem bestimmten Zweck dienen,

z.B. Feuerlösch- Rettungs-, Tauchboote oder welche für Umweltschutz
u.o. Wissenschaft, Messboote , .............

Aber alle nicht gewerblich, folglich Freizeit, Ehrenamt, Bildung, Studie , .......
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  #6  
Alt 13.01.2023, 19:51
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Zitat:
Zitat von T-Technik Beitrag anzeigen
Hatte ich vergessen, sorry :

Welche, die einem bestimmten Zweck dienen,



Aber alle nicht gewerblich, folglich Freizeit, Ehrenamt, Bildung, Studie , .......
Ehrenamtliche Führerscheinausbildung im Verein ist gewerblich, wenn Nichtmitglieder teilnehmen.

Bin da auch grad am rödeln...
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Gruß
Ewald
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  #7  
Alt 13.01.2023, 20:02
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Hallo Ewald,


es darf halt kein Geld fließen .


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  #8  
Alt 13.01.2023, 20:35
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Gilt diese Änderung denn auch für Gewässer, in denen es gesonderte Regelungen gibt? Z. B. regelt die Talsperrenverordnung am Edersee (bisher), dass der SBF für Personenfähren ausreicht.

Gruß
Andreas
__________________
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  #9  
Alt 13.01.2023, 21:10
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Hallo Andreas,

ich verstehe es so, dass regionale Verordnungen Geltung haben .

Binnen VO' s allgemein Deutschland, wo es halt keine eigene VO's gibt .

z.B.

- Rhein, Mosel, ...........,

Um möglichst Gleichheit zu erlangen sind ja viele Paragraphen identisch .

Bleibt für Dich abzuwarten was vielleicht übernommen wird oder nicht .



Grüße : TOMMI
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  #10  
Alt 13.01.2023, 21:31
User 99851
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Eine Frage, die ich auf die Schnelle nicht klären konnte: Wenn man ein Kleinschifferzeugnis neu erwerben möchte, meine nicht umschreiben, wer ist da für Prüfung zuständig. Man findet zwar die Prüfungsinhalte, aber bisher auch noch keinen Prüfungskatalog. Prüfungen müssten ja stattfinden für Leute, für die eine Umschreibung nicht in Betracht kommt.

Hat jemand hierzu vielleicht schon nähere Infos, die er hier teilt?

Vorab vielen Dank
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  #11  
Alt 13.01.2023, 21:38
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Wie sieht das mit den ganzen Gummiboot- & Startschifffahrern zu Regatten aus, wenn sie eine Aufwandsentschädigung / Betriebskostenzuschuss bekommen?
__________________
Gruß

Klaus

Küstenklatsch der Kieler Sprotten
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  #12  
Alt 13.01.2023, 21:43
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Achja, dann war da noch was:

"Sofern ich bereits das 60. Lebensjahr vollendet habe, füge ich zudem mein
Tauglichkeitszeugnis nach Anlage 5 BinSchPersV im Original bei. Die ärztliche
Untersuchung darf nicht länger als drei Monate zurückliegen und muss von einem hierfür zugelassenen Arzt durchgeführt worden sein."

Ist der letzte Satz im Antrag Umtausch Kleinschifferzeugnis . Welche Ärzte sind hierfür zugelassen? Beim SBF machte das der Hausarzt...
__________________
Gruß

Klaus

Küstenklatsch der Kieler Sprotten
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  #13  
Alt 14.01.2023, 05:48
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Hi!

Fragen über Fragen. Und was ist mit der Besatzungsmitgliedsnummer (CID) Punkt 4 der Plastikkarte Kleinschifferzeugnis? Bei Bootsfahrschulen wird doch kein Schifferdienstbuch usw. geführt.





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viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #14  
Alt 14.01.2023, 06:24
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blondini blondini ist offline
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Zitat:
Zitat von Starboard Beitrag anzeigen
Eine Frage, die ich auf die Schnelle nicht klären konnte: Wenn man ein Kleinschifferzeugnis neu erwerben möchte, meine nicht umschreiben, wer ist da für Prüfung zuständig. Man findet zwar die Prüfungsinhalte, aber bisher auch noch keinen Prüfungskatalog. Prüfungen müssten ja stattfinden für Leute, für die eine Umschreibung nicht in Betracht kommt.

Hat jemand hierzu vielleicht schon nähere Infos, die er hier teilt?

Vorab vielen Dank

Hi!
Da es "nur" eine theoretische Prüfung analog dem E-Patent sein dürfte, vermute ich, dass die Prüfung bei den WSV Direktionen durchgeführt wird.
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Geändert von blondini (14.01.2023 um 10:32 Uhr)
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  #15  
Alt 14.01.2023, 10:42
ErrorSieben ErrorSieben ist offline
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Die gesamte Thematik müsste doch eigentlich seit mindestens letzten Januar bekannt sein, als der Stichtag für Neueinstellungen, 18. Januar 2022, abgelaufen ist. Ich habe aber den Eindruck als hätten alle inkl. ELWIS das erst diese Woche, also viel zu spät bemerkt, oder täusche ich mich da? Edit: Ich schließe mich da mit ein!
Lg, René

Geändert von ErrorSieben (14.01.2023 um 11:05 Uhr)
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  #16  
Alt 14.01.2023, 13:33
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blondini blondini ist offline
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Hi!
Ja, so wie es sich darstellt, ist das entsprechende deutsche Gesetz von Dezember 2022 und da stellte man fest, dass eine Frist bereits fast ein Jahr abgelaufen war. Wir waren also nicht zu blöd. Danke übrigens noch mal an den TO.
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  #17  
Alt 14.01.2023, 13:45
Big Blue Big Blue ist gerade online
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Moin,

so wie ich das verstehe, betrifft das den Binnenbereich.

Im Seebereich gilt schon lange, daß man für gewerbliche Fahrt ( SpoBo-Ausbildung oder Angelfahrten ) den SKS oder höher benötigt.
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Nicht alles, was technisch möglich ist, ist auch sinnvoll.
Ich habe keine Vorurteile. Ich hasse jeden
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  #18  
Alt 14.01.2023, 14:55
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Zitat:
Zitat von Big Blue Beitrag anzeigen
Moin,

so wie ich das verstehe, betrifft das den Binnenbereich.

Im Seebereich gilt schon lange, daß man für gewerbliche Fahrt ( SpoBo-Ausbildung oder Angelfahrten ) den SKS oder höher benötigt.
Hi! Das verstehst Du absolut richtig, ist hier aber ot. Hier geht es nur um den Binnenbereich, der gerade eine kleine Revolution erlebt.
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(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #19  
Alt 14.01.2023, 15:22
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Das ist geradezu unfassbar, ich habe wenige Tage nach der Frist, die einen Umtausch erlaubt hätte, eine Tätigkeit als Fahrlehrer aufgenommen. Damit war diese Tätigkeit jetzt quasi nachträglich illegal und ich kann diese bis zum Erwerb dieses Kleinschifferzeugnisses einstampfen, und eine Prüfungsmöglichkeit scheint es noch nicht zu geben.
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  #20  
Alt 14.01.2023, 16:07
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Zitat:
Zitat von ErrorSieben Beitrag anzeigen
Das ist geradezu unfassbar, ich habe wenige Tage nach der Frist, die einen Umtausch erlaubt hätte, eine Tätigkeit als Fahrlehrer aufgenommen. Damit war diese Tätigkeit jetzt quasi nachträglich illegal und ich kann diese bis zum Erwerb dieses Kleinschifferzeugnisses einstampfen, und eine Prüfungsmöglichkeit scheint es noch nicht zu geben.
Hi!
Hast Du vorher vielleicht noch woanders als Fahrlehrer gearbeitet?
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  #21  
Alt 15.01.2023, 08:34
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Moin moin,

Zitat:
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Hi!
Ja, so wie es sich darstellt, ist das entsprechende deutsche Gesetz von Dezember 2022 und da stellte man fest, dass eine Frist bereits fast ein Jahr abgelaufen war. Wir waren also nicht zu blöd. Danke übrigens noch mal an den TO.
das stimmt so nicht - die Rechtsgrundlage für das Vorhandensein eines Kleinschifferzeugnisses anstelle eines Sportbootführerscheins ist die BinSchPersV, die zwar letztmalig am 1. Dezember 2022 mit Wirkung zum 1.1.2023 geändert worden ist, alerdings am 7.12.2021 in der in den relevanten Punkten bis heute gültigen Fassung in Kraft getreten ist. Seitdem hätte das sowohl der WSV als auch den beiden Verbänden eigentlich bewußt sein müssen, daß für Fahrlehrer auf Sportbooten nur noch eine Übergangsfrist gilt, in der dieser ihrer Tätigkeit ohne das Kleinschifferzeugnis nachgehen konnten. Da frag ich m ich allerdings auch schon ein wenig, wo und warum das so derartig untergegangen ist...

Wer es nachverfolgen will, es gibt einen frei verfügbaren Dienst im Internet dafür: Änderungshistorie der BinSchPersV seit Inkrafttreten

lg, justme
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  #22  
Alt 15.01.2023, 09:00
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Zitat:
Zitat von blondini Beitrag anzeigen
Hi!
Hast Du vorher vielleicht noch woanders als Fahrlehrer gearbeitet?
Leider nein.
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  #23  
Alt 15.01.2023, 09:28
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Zitat:
Zitat von ErrorSieben Beitrag anzeigen
Leider nein.
Hi!

Wenn es nur wenige Tage sind, wird sich da bestimmt die eine oder andere Möglichkeit bei näherer Betrachtung finden lassen...
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Blondini

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  #24  
Alt 15.01.2023, 09:30
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,



das stimmt so nicht - die Rechtsgrundlage für das Vorhandensein eines Kleinschifferzeugnisses anstelle eines Sportbootführerscheins ist die BinSchPersV, die zwar letztmalig am 1. Dezember 2022 mit Wirkung zum 1.1.2023 geändert worden ist, alerdings am 7.12.2021 in der in den relevanten Punkten bis heute gültigen Fassung in Kraft getreten ist. Seitdem hätte das sowohl der WSV als auch den beiden Verbänden eigentlich bewußt sein müssen, daß für Fahrlehrer auf Sportbooten nur noch eine Übergangsfrist gilt, in der dieser ihrer Tätigkeit ohne das Kleinschifferzeugnis nachgehen konnten. Da frag ich m ich allerdings auch schon ein wenig, wo und warum das so derartig untergegangen ist...

Wer es nachverfolgen will, es gibt einen frei verfügbaren Dienst im Internet dafür: Änderungshistorie der BinSchPersV seit Inkrafttreten

lg, justme
Hi!

Ja, das kann sein. Ich habe die Änderungshistorie nur schräg überflogen. Ich bin schon extrem abgenervt, was für eine dä...... Überregulierung der deutsche Gesetzgeber wieder an den Tag gelegt hat. Dermaßen kompliziert, dass scheinbar selbst die eigene Verwaltung den Schuss nicht hört.
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viele Grüße
Blondini

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Alt 15.01.2023, 10:07
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von blondini Beitrag anzeigen
Hi!

Ja, das kann sein. Ich habe die Änderungshistorie nur schräg überflogen. Ich bin schon extrem abgenervt, was für eine dä...... Überregulierung der deutsche Gesetzgeber wieder an den Tag gelegt hat. Dermaßen kompliziert, dass scheinbar selbst die eigene Verwaltung den Schuss nicht hört.
der deutsche Gesetzgeber ist da relativ unschuldig dran - das ist die Umsetzung der EU-Richtlinie 2017/2397 in nationales Recht, und in der heißt es halt

Zitat:
Diese Richtlinie gilt nicht für Personen, die

a) Binnenwasserstraßen zu Sport- oder Erholungszwecken befahren;
(Zweckbindung). Wo das nicht vorliegt ist ein dieser Richtlinie entsprechender Befähigungsnachweis vorgeschrieben, und zwar überall in der EU.

lg, justme
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