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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 01.04.2011, 20:16
hozov hozov ist offline
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Standard Trailer und Zugfahrzeug unterschiedliche Länderzulassung DE-CH

Hi zusammen,

kann mir jemand weiterhelfen bzgl. der Zulassung von Gespannen.

Soweit ich weiss, darf ich mit einem in der Schweiz zugelassenen Zugfahrzeug keinen deutschen Bootstrailer mit grünen Kennzeichen auf deutschem Boden ziehen? wie wäre das auf schweizer Boden mit diesem Gespann?

oder umgekehrt? ein in der Schweiz immatrikuliertes Zugfahrzeug mit dt. Hänger? Darf dieser auf schweizer resp. dt. Boden gezogen werden.

Entscheidend ist sicherlich die versicherungsrechtliche und steuerrechtliche Situation...

Danke und Grüsse
hozov
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  #2  
Alt 01.04.2011, 22:43
Benutzerbild von ralfschmidt
ralfschmidt ralfschmidt ist offline
BF-Trockendocktor
 
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Standard

Hallo hozov,
keine Ahnung wie das in der Schweiz ist,
in D sind Hänger mit Grüner Nummer Steuerfrei und brauchen keine eigene Haftpflichversicherung sondern sind über das Zugfahrzeug versichert
wenn du mit einem Schweizer Auto in D einen Bootstrailer ankuppelst um das Gespann in die Schweiz zubringen, wird dich in D sicher keiner daran hindern
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #3  
Alt 01.04.2011, 23:47
Benutzerbild von TOM Milos 585
TOM Milos 585 TOM Milos 585 ist offline
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Ich denke, diese Regelung stammt noch aus der Zeit, wo die Anhänger ein grünes Folgekennzeichen hatten.

Ich weiß ja nicht, wie das in der Schweiz mit den Versicherungsverträgen ist, aber in Deutschland muß grundsätzlich die Haftpfliuchtversicherung des Zugfahrzeuges haften, sobald der Anhänger mit den Zugfahrzeug verbunden ist, unabhängig, davon, ob der Anhänger eine eigene VErsicherung hat oder nicht.

Eine Anhängerhaftpflicht haftet nur, wenn der Anhänger alleine irgenwo gegen rollt.

Stueerlich ist das kein Problem. Der Anhänger ist ja in Deutschland zugelassen, also gelten dafür deutsche Bestimmungen, egal wo Du damit fährst. Der Anhänger ist von seiner Fahrzeugart als Anh. für Sportgeräte generell von der Steuer befreit, also nicht aufgrund einer Steuerbefreiung des Halters, so wie bei Landwirten o.ä.

Also kann es wenn nur ein Problem mit Deiner schweizerischen Versicherung geben.

Gruß Tom
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... in dies inevitabiliter augetur numerus illorum qui culum meum lingent... (alte lat. Lebensweisheit)
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  #4  
Alt 02.04.2011, 00:43
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Snackman Snackman ist gerade online
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Na ja, wenn er Schweizer ist brauch er halt blos nen deutschen Strohmann um den Trailer in D steuerfrei zuzulassen.
Grüße
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Marco,



Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich...
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  #5  
Alt 06.04.2011, 13:53
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boetli boetli ist offline
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in der Schweiz ist der Anhänger über das Fahrzeug versichert und wenn er nicht mehr angehängt ist immer noch über das letzte Fahrzeug das da dran gehangen ist.

Ob ma nsoein Fahrezug auch in der Schweiz bewegen darf, rechtlich weiss ich das nicht aus dem Bauchgefühl heraus würde ich sagen ja.

Aber frag doch mal hier nach

http://www.stva.zh.ch/internet/siche...a/de/home.html

ist die zuständige Behörde in Zürich, gibts natürlich auch für St.Gallen oder den Thurgau
http://www.stva.tg.ch/xml_18/internet/de/intro.cfm
http://www.stva.sg.ch/
__________________
Gruss Roger
Manchmal komme ich mir vor, wie in einem Asterix-Comic. Umzingelt von den Kollegen Denktnix, Machtnix, Weissnix und Kannix... und das Schlimmste ist, ich gehöre auch bald dazu, also Erklärnix, weil das Bringtnix!!!
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  #6  
Alt 06.06.2011, 22:19
mirco mirco ist offline
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Beiträge: 203
141 Danke in 76 Beiträgen
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Hallo,

gibts hierzu nun aktuelle Informationen oder Erfahrungen?

Wäre interessant.
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  #7  
Alt 07.06.2011, 14:15
Captain Nemo Captain Nemo ist offline
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Hallo Freunde!
Das Thema interessiert mich auch sehr, denn ich bin gerade auf der Suche nach einem passenden Bootstrailer. Die Suche gestaltet sich nicht gerade einfach, aber ich gebe nicht die Hoffnung auf. Ich wollte nämlich in diesem Sommer eine Reise nach Osten machen, ich dachte so an Bulgarien und Griechenland. Ich habe mein eigenes Boot, aber ich bin nie im Ausland damit gewesen. Ich kenne mich mit den Gesetzen nicht so gut aus, muss mich aufklären lassen. Hat jemand von euch bereits Erfahrungen mit so einem Unternehmen? Würde mich auf eure Beiträge freuen. Und vielleicht kann ich euch nach einer ganz ehrlichen Meinung fragen, ich bin auf zwei sehr günstige Angebote im Internet gestossen. Es geht um Bootstrailer mit einem Nutzgewicht bis 360 kg. Hier könnt ihr euch das schöne Stück anschauen. Übrigens ist es meiner Meinung nach wert, dass man sich alle Angebote ankuckt. Hat jemand bereits Erfahrung mit diesem Online Shop?Ich bin auf eure Hilfe angewiesen! Alles Gute, und hoffe bis bald!
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  #8  
Alt 07.06.2011, 14:17
Captain Nemo Captain Nemo ist offline
Deckschrubber
 
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Was die zulassung des Boottrailers angeht, das fand ich im Internet.
In Deutschland konnten Bootstrailer und andere Sportanhänger bis 1992 ohne eigenes amtliches Kennzeichen am Straßenverkehr teilnehmen. Es reichte eine Zweitfertigung des Kennzeichens des Zugfahrzeugs am Trailer anzubringen. Seit 1992 wird eine eigene Zulassung mit einem grünen Kennzeichen verlangt. Bei der Zulassung ist sowohl eine ABE als auch ein Prüfbericht nach §29 STVO vorzulegen.
Auch der Bootstrailer darf beladen nicht breiter als 2,55 m und höher als 4 m sein.
Das sagt Internet eben...
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  #9  
Alt 07.12.2012, 13:03
uherbert uherbert ist offline
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Standard Versicherung

Hallo zusammen,

hab ein in der CH versichertes und zugelassenen Fahrzeug.

In den Versicherungsbedingungen steht drin, dass die Versicherung europaweit gilt und dass Anhänger über das Zugfahrzeug versichert sind.

Die Frau von der Versicherung hat mir das auch nochmal gesagt und mir bestätigt, dass ich mit meinem CH Auto, auch grenzüberschreitend einen Anhänger ziehen darf, welcher in D zugelassen ist (z.B.: für einen Umzug oder halt ein Sportboot).

Gruss
Uwe
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  #10  
Alt 07.12.2012, 13:26
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T.R. T.R. ist offline
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949 Danke in 544 Beiträgen
Standard

Hallo Uwe,

hast Du gelesen, dass dieser thread bereits seit 06-2011 abgeschlossen war,
oder warum hast Du den wiederbelebt?
__________________
Grüße Thomas
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