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  #1  
Alt 11.07.2020, 18:00
Shetländer Shetländer ist offline
Ensign
 
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Standard Vorfahrt-Frage: 2 Kleinfahrzeuge/ Rechts vor links?

Ich wurde gefragt wer Vorfahrt hat:

Boot A (Kleinfahrzeug) folgt dem Kanal weiter gerade aus.
Von rechts aus einem anderen Kanal der hier endet, kommt Boot B (Kleinfahrzeug) und will auch in den Wasserweg einbiegen und in die gleiche Richtung wie Boot A fahren. ?????

Was ist wenn Boot B aus einem Hafen kommt?
Hat der "geradeausverkehr" der der Wasserstraße folgt Vorrang?

In meinem Buch steht unter Verkehrskunde: Motorboote rechts-vor-links.
Demnach muss Boot A erst Boot B an der Kreuzung Vorfahren lassen.

Und wenn Boot B aus dem Hafen kommt mitten auf dem Kanal anhalten und ausfahren lassen?
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  #2  
Alt 11.07.2020, 18:58
ChrisCraft ChrisCraft ist offline
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Boot: Saapemeercruiser
686 Danke in 296 Beiträgen
Standard

Hauptfahrwasser hat Vorfahrt.
Ist auch teilweise an Kreuzungen/Einmündungen durch Beschilderung gekennzeichnet.
"Dicker" Strich hat Vorfahrt, "dünner" Strich muss warten.
__________________
Gruß
Christoph
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  #3  
Alt 11.07.2020, 19:58
Shetländer Shetländer ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 20.07.2019
Beiträge: 86
15 Danke in 12 Beiträgen
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Stimmt, na klar, ich hab das Schild schon gesehen aber einfach vergessen....
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  #4  
Alt 11.07.2020, 20:57
Helge71 Helge71 ist offline
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Für Binnen:
Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO)
§ 6.16 Überqueren der Wasserstraße;
Einfahrt in und Ausfahrt aus Häfen und Nebenwasserstraßen

1.
Ein Fahrzeug darf
a)
aus einem Hafen oder einer Nebenwasserstraße nur ausfahren und in die Hauptwasserstraße einbiegen,
b)
die Hauptwasserstraße überqueren oder
c)
in einen Hafen oder eine Nebenwasserstraße nur einfahren,
nachdem es sich vergewissert hat, dass das Manöver ausgeführt werden kann, ohne dass eine Gefahr entsteht und ohne dass ein anderes Fahrzeug unvermittelt seinen Kurs oder seine Geschwindigkeit ändern muss. Ein Talfahrer, der zur Einfahrt in einen Hafen oder in eine Nebenwasserstraße aufdrehen muss, hat einem Bergfahrer, der ebenfalls einfahren will, die Vorfahrt zu lassen.

Für See:

§ 25 Vorfahrt der Schiffahrt im Fahrwasser

(1) Die in den nachfolgenden Absätzen enthaltenen Regelungen gelten für Fahrzeuge im Fahrwasser abweichend von der Regel 9 Buchstabe b bis d und den Regeln 15 und 18 Buchstabe a bis c der Kollisionsverhütungsregeln.
(2) Im Fahrwasser haben dem Fahrwasserverlauf folgende Fahrzeuge unabhängig davon, ob sie nur innerhalb des Fahrwassers sicher fahren können, Vorfahrt gegenüber Fahrzeugen, die
1.
in das Fahrwasser einlaufen,
2.
das Fahrwasser queren,
3.
im Fahrwasser drehen,
4.
ihre Anker- oder Liegeplätze verlassen.

Gruß Helge


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  #5  
Alt 11.07.2020, 21:16
Shetländer Shetländer ist offline
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Registriert seit: 20.07.2019
Beiträge: 86
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Alles geklärt, super, Dankeschön
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  #6  
Alt 12.07.2020, 12:03
Tuuut Tuuut ist offline
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Ort: Hamburg
Beiträge: 2.659
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8.436 Danke in 1.825 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Helge71 Beitrag anzeigen
[...]Ein Talfahrer, der zur Einfahrt in einen Hafen oder in eine Nebenwasserstraße aufdrehen muss, hat einem Bergfahrer, der ebenfalls einfahren will, die Vorfahrt zu lassen.
Das wundert mich jetzt gerade ein bisschen. Ist es an Stellen mit Begegnungsverbot nicht so, dass dass der Bergfahrer warten muss, weil er gegen den Strom besser aufstoppen/manövrieren kann als der Talfahrer?

Warum hat bei einem Hafen auf einmal der Bergfahrer Vorfahrt und was ist in diesem Zusammenhang mit "aufdrehen" gemeint?
__________________
Beste Grüße
Volker
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  #7  
Alt 12.07.2020, 13:21
Helge71 Helge71 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 21.02.2016
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Boot: Nidelv 610 Sport
1.039 Danke in 395 Beiträgen
Standard Vorfahrt-Frage: 2 Kleinfahrzeuge/ Rechts vor links?

Zitat:
Zitat von Tuuut Beitrag anzeigen
...und was ist in diesem Zusammenhang mit "aufdrehen" gemeint?

Unter aufdrehen verstehe ich das Wenden zu Berg um dann als Bergfahrer anzulegen/in den Hafen einfahren.



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Geändert von Helge71 (12.07.2020 um 14:22 Uhr)
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  #8  
Alt 12.07.2020, 23:23
sebastian86 sebastian86 ist offline
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Ort: Nürnberg
Beiträge: 48
Boot: Searay 215EC
47 Danke in 21 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Helge71 Beitrag anzeigen
Für Binnen:
Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO)
§ 6.16 Überqueren der Wasserstraße;
Einfahrt in und Ausfahrt aus Häfen und Nebenwasserstraßen

1.
Ein Fahrzeug darf
a)
aus einem Hafen oder einer Nebenwasserstraße nur ausfahren und in die Hauptwasserstraße einbiegen,
b)
die Hauptwasserstraße überqueren oder
c)
in einen Hafen oder eine Nebenwasserstraße nur einfahren,
nachdem es sich vergewissert hat, dass das Manöver ausgeführt werden kann, ohne dass eine Gefahr entsteht und ohne dass ein anderes Fahrzeug unvermittelt seinen Kurs oder seine Geschwindigkeit ändern muss. Ein Talfahrer, der zur Einfahrt in einen Hafen oder in eine Nebenwasserstraße aufdrehen muss, hat einem Bergfahrer, der ebenfalls einfahren will, die Vorfahrt zu lassen.

Für See:

§ 25 Vorfahrt der Schiffahrt im Fahrwasser

(1) Die in den nachfolgenden Absätzen enthaltenen Regelungen gelten für Fahrzeuge im Fahrwasser abweichend von der Regel 9 Buchstabe b bis d und den Regeln 15 und 18 Buchstabe a bis c der Kollisionsverhütungsregeln.
(2) Im Fahrwasser haben dem Fahrwasserverlauf folgende Fahrzeuge unabhängig davon, ob sie nur innerhalb des Fahrwassers sicher fahren können, Vorfahrt gegenüber Fahrzeugen, die
1.
in das Fahrwasser einlaufen,
2.
das Fahrwasser queren,
3.
im Fahrwasser drehen,
4.
ihre Anker- oder Liegeplätze verlassen.

Gruß Helge


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...und in der Praxis... aufeinander schauen, Platz lassen, im Zweifel Fahrt rausnehmen, freundlich winken und später ein Bier tauschen und sicherstellen dass alle gute Laune haben ;)
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