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#1
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Befahrbarkeit spreeaufwärts ab Erkner
Hallo,
weiß jemand, wie weit man von der Mündung der Spree in den Dämeritzsee die Spree aufwärts fahren darf? Bin neulich ein Stück hineingefahren und da war noch kein Schild zu sehen, dass Fahrzeuge mit Maschinenantrieb verboten sind. 8km/h Geschwindigkeitsbegrenzung habe ich gesehen und die Wassertiefe war für meine Sloep ausreichend. Aber wie weit darf man? |
#2
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so ca 2 km, dann wohl nur noch mit Sondergenehmigung.
Zumindest laut Jübermann Karte. Torsten
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manche Boote fahren elektrisch.....
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#3
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Auszug aus der Karte des Tourismus-Verbands. Laut Kartenwerft darf man da gar nicht rein fahren.
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#4
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Man darf halt nur das erste Stück bis km 14 befahren.
Laut deiner Karte. Dann sind wir ja in Brandenburg, hier gibt es eine Sonderregelung das (kleine) Boote mit Elektromotor mit max 1000Watt Leistung auch Paddelgewässer befahren dürfen, ist wohl für die Angler gedacht. Finde leider den Link hier im Forum gerade nicht... Sollte auch nur auf wenige hier zutreffen. Torsten
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manche Boote fahren elektrisch.....
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#5
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https://www.lavb.de/wp-content/uploads/Verordnung_Wassergesetz.pdf
Regelung für Brandenburg bzgl Kleinbooten mit E-Antrieb bis 1500kg und 1kW. Ausnahmen lt §43/4 des BbgWG: (4) Ausgenommen vom Gemeingebrauch sind Gewässer, soweit sie Teil von Hofräumen, Gärten, Park- und Betriebsanlagen sind.
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#6
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Super, vielen Dank! So ca. 500m sind wir da reingefahren, da haben wir noch kein Verbotsschild gesehen.
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#7
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Zitat:
Gar nicht mit Maschinenkraft befahrbar ist der Gosener Graben. Da steht das Schild auch direkt an der Mündung. Trotzdem vielen Dank für die schnelle Hilfe. Geändert von NLSchaluppe (04.08.2022 um 12:52 Uhr) |
#8
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Zitat:
Zumindest steht vor Ort das Schild für Maschinenantrieb gesperrt mit dem Zusatzschild Sondergenehmigung frei. |
#9
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Moin,
ich als Laie verstehe das so, das die kleinen E Boote dort fahren dürfen wo auch gepadelt werden darf. Also rechtlich ist der Emotor dann kein "Maschinenantrieb" mehr. Vergleichbar mit den "E_Bikes" im Strassenverkehr, die ja auch Rad und Waldwege nutzten dürfen. Ansonsten wäre die Verordnung ja sinnfrei. Torsten (der sich noch einen kleinen E Motor besorgen wird)
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manche Boote fahren elektrisch..... |
#10
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Die Verordnung mit den 1 kW E-Motoren und 1,5 Tonnen Wasserverdrängung betrifft ja nur die NICHT schiffbaren Wasserstraßen Brandenburgs. Auf den schiffbaren Bundeswasserstrassen, die durch Brandenburg führen und den Landeswasserstrassen Brandenburgs ist die Verordnung obsolet weil dort ja so oder so mit Maschinenantrieb gefahren werden darf.
Ist die Müggelspree zwischen der Landesgrenze zu Berlin (das ist etwa 1,5 vom Dämeritzsee entfernt, wo auch die in meinem obigen Beitrag erwähnten Schilder stehen) und dem Wehr Große Tränke bei Fürstenwalde nun eine nicht schiffbare Landeswasserstrasse oder nicht? Und auch auf den nicht schiffbaren Landeswasserstrassen Brandenburgs darf trotzdem nicht überall mit einem 1 kW E-Motor gefahren werden, wenn es ein lokales Verbot gibt. |
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