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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 05.06.2018, 05:47
Benutzerbild von aunt t
aunt t aunt t ist offline
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Standard Patientenverfügung die de jure richtig ist.

MOINsen
Ich suche dringend eine wirksame Patientenverfügung. Gibt's zuhauf im Netz ich weiss aber habe gerade nicht die Zeit, mich da ernsthaft einzuarbeiten.von daher suche ich ne ( am besten) geprüfte Verfügung, die im Ernstfall auch juristisch belastbar ist.
Danke
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  #2  
Alt 05.06.2018, 05:54
Benutzerbild von Flomar
Flomar Flomar ist offline
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Standard

Moin,
das Problem ist, dass 90 % der Vordrucke im Fall der Fälle ungültig sein kann. Die sind einfach zu wenig individuell auf Dein persönliches Leben abgestimmt. Eigentlich gibt es nur 2 Möglichkeiten


a) Erstellung durch einen Anwalt oder sonstige in diesem Bereich kompetente Person. Kostet aber nicht schlecht


b) Du schreibst einfach mit Deinen Worten was Du im Falle der Fälle wünschst. Am Besten mit Deiner eigenen Meinung zum Thema Leben und Tod und auf Dich persönlich abgestimmt (also auch über Deine persönlichen besonderen Lebensrisiken).



Bei der Sache sollte man direkt auch an eine Vorsorgevollmacht denken.


Gruß

Markus
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  #3  
Alt 05.06.2018, 06:26
Matze66 Matze66 ist gerade online
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Da ich das letztes Jahr mit der Patientenverfügung ausführlich durch habe: aus meiner Sicht lohnt sich die Patientenverfügung eigentlich nicht, weil es zum ersten wirklich knifflig ist, eine rechtlich wirksame Patientenverfügung zu erstellen. Dann darf hier nicht verallgemeinert werden - die möglichen Szenarien sollten auch nach Möglichkeit aufgeführt werden (was natürlich in der Praxis gar nicht geht). Hat man sich dann auf etwas festgelegt (z.B. keine lebensverlängernden Maßnahmen) tritt dann bestimmt der Fall ein, in dem dann doch eine Ausnahme notwendig ist.


Ist sicher alles gut gemeint mit der Patientenverfügung und vielleicht auch gut für alleinstehende Personen, aber im Fall, dass eine Vertrauensperson greifbar ist, würde ich auch zur Vorsorgevollmacht raten. Ich hatte damit weder beim Krankenhaus noch bei Banken, Behörden oder der Friedhofsverwaltung ernsthafte Probleme.
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Gruß
Matthias

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  #4  
Alt 05.06.2018, 06:38
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floka.floka floka.floka ist offline
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Ich hab die hier genutzt:

https://www.bundesgesundheitsministe...erfuegung.html
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Grüße Richard
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  #5  
Alt 05.06.2018, 07:00
uli07 uli07 ist offline
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Geh zu einem Anwalt und laß dir von dem eine geben. Das sind ebenfalls Vordrucke an die aber Ottonormalverbraucher über das Netz nicht so einfach rankommt. Die sind rechtssicher.
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Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #6  
Alt 05.06.2018, 07:06
Visara Visara ist offline
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Hans, geh´ zum Notar. Alles andere ist maximal 'gut gemeint'. Juristisch belastbar und im Sinne des Vollmachtgebers sind Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in der Regel nur, wenn sie individuell erstellt, notariell beglaubigt und bei Gericht hinterlegt werden.
Der finanzielle Aufwand hält sich, meiner Meinung nach, in Grenzen; jedenfalls hatte ich mit wesentlich höheren Kosten gerechnet.


Verlässt man sich auf die im Internet kursierenden Formulare, muss man sich schon intensiv mit der Materie beschäftigen. Als Nichtjurist bin ich ganz schnell an Punkte gekommen, bei denen mir die Tragweite nicht ganz klar war. Und obwohl ich dann ausgiebig recherchiert hatte, war im Nachhinein klar, dass der Weg zum Notar der einzig richtige war.
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  #7  
Alt 05.06.2018, 07:10
timboot timboot ist offline
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Hi,

mein Notar hat mir hierzu geraten:

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publi...erfuegung.html

und natürlich Vorsorgevollmacht sofern die Vertrauensperson verfügbar ist.
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LG Rolf

Was ist Wissen schon, wenn das Wissen nicht zur Erfahrung wurde?
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  #8  
Alt 05.06.2018, 07:11
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Balu2000 Balu2000 ist offline
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Ich habe ebenfalls alles über Notar geregelt.
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MfG Roland

"Geht nicht" gibt´s nicht!
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  #9  
Alt 05.06.2018, 10:29
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Grabbelwasser Grabbelwasser ist offline
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Wir hatten in der Familie leider erst einen entsprechenden Fall, glücklicherweise hat sich alles in die positive Richtung entwickelt. Dazu mussten sich meine Schwester und ich damit befassen und haben uns richterlichen Rat eingeholt, welches Vorgehen hier alle rechtlichen Eventualitäten abdeckt...klare Antwort, womit ich also Matthias zustimme - eine Vorsorgevollmacht ist umfassend...allerdings, WICHTIG, würde ich aktuelle Vorgaben beim zuständigen Amtsgericht hinterfragen, hier muss dieser Antrag gestellt werden !
Im Fall des Nichtvorhandenseins einer solchen Vollmacht für die Angehörigen wird auch von eben diesem Gericht eine Betreuungsperson gestellt...die, und das ist wichtig zu wissen, ÜBER die Wünsche und Angaben von Angehörigen bestimmt, die verpasst haben, eine solche gerichtliche Vollmacht zu beantragen.

Also kontaktiert unbedingt das zuständige Amtsgericht, dort wird das schnell geregelt.

VG
Peter
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  #10  
Alt 05.06.2018, 11:02
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Moinsen

Danke für die Tipps Notar scheidet aus Zeit und Geldgründen erstmal aus.Geht dabei nicht um mich,sondern um den Kumpel, der ziemlich überraschend letzte Woche sein "Verfallsdatum" mitgeteilt bekommen hat. Na ja, da alleinstehend muss er da schnell reagieren, egal ob alle Feinheiten bedacht sind. Langsam und ganz richtig(Notar) wird parallel in Angriff genommen, wobei fraglich ist, ob das noch zumTragen kommt.
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  #11  
Alt 05.06.2018, 11:14
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Notar dauert ca. 1h (in dem Fall am Besten inkl. Testament)

Sobald es vom Notar aufgenommen ist, ist es gültig, der Notar kann es ja bezeugen das es der Wille des Menschen ist.

schriftliche Ausfertigung dauert eventuell ein paar Tage
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Hendrik
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  #12  
Alt 05.06.2018, 11:16
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Zitat:
Zitat von aunt t Beitrag anzeigen
Moinsen
Ich vermute, dass es keine Patientenverfügung gibt, die unanfechtbar ist. Irgendein Dreh kann vermutlich überall gefunden werden. Meine habe ich auf Basis der bereits genannten, des Gesundheitsministeriums gemacht. Dabei habe ich mich von einer Krankenschwester aus der Intensivpflege und von meinem (mit mir befreundeten) Hausarzt beraten lassen.
Wichtig war mir auch, die zu streuen: je eine unterzeichnete und vom Arzt gegengezeichnete Verfügung hat meine Tochter, meine Schwester, mein Arzt, meine Partnerin und ich selbst.
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  #13  
Alt 05.06.2018, 11:26
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Notar dauert ca. 1h (in dem Fall am Besten inkl. Testament)

Sobald es vom Notar aufgenommen ist, ist es gültig, der Notar kann es ja bezeugen das es der Wille des Menschen ist.

schriftliche Ausfertigung dauert eventuell ein paar Tage

Ja, wenn du nen Termin hast. Wir sind ne Kleinstadt da hats nicht (mehr) soviel Notare/RAs und die haben (verständlichereise) kein Interesse an sonnem (gebührensmässigem) Kleinkram, wenn anderweitig die Auslastung stimmt.
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  #14  
Alt 05.06.2018, 12:20
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Standard vorsorgevollmacht

Achtung bei den Vollmachten:


ggfls. unbedingt darauf achten, dass explizit drin steht:
diese Vollmacht soll über den Tod hinaus gültig sein.


Wenn das nicht drin steht erlischt mit dem Tod des Vollmachtgebers dieselbe und der Bevollmächtigte hat keinerlei Rechte mehr. (kann sich das Ding nur noch auf's WC zur Ansicht hängen).
Weiß ich aus eigen gemachter Erfahrung
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Gruß Heinz
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der Herrgott gab mir 2 Ohren doch leider nichts dazwischen, was gesprochene Worte aufhalten könnte.
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  #15  
Alt 05.06.2018, 20:37
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45meilen 45meilen ist offline
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Zitat:
Zitat von aunt t Beitrag anzeigen
Moinsen

Danke für die Tipps Notar scheidet aus Zeit und Geldgründen erstmal aus.Geht dabei nicht um mich,sondern um den Kumpel, der ziemlich überraschend letzte Woche sein "Verfallsdatum" mitgeteilt bekommen hat. Na ja, da alleinstehend muss er da schnell reagieren, egal ob alle Feinheiten bedacht sind. Langsam und ganz richtig(Notar) wird parallel in Angriff genommen, wobei fraglich ist, ob das noch zumTragen kommt.
.

Wie oben schon geschrieben, dauert ca 1 h und ist eigentlich das einzige was auch im KH anerkannt wird.
Geld: kostet ca 200 Euro, fertig

Ich habe es vor ca 2 Jahren mit meiner eigenen Mutter selbst erlebt und erlebe es gerade mit meinem Vater,
ordentlich vom Notar aufgesetzt wird das von allen Stellen akzeptiert !
Irgendwelche Internetausdrucke werden da eher nur zur Kenntnis genommen und dann doch ignoriert

Wenn man einem Notar mitteilt das es dringend ist - und der seriös ist, findet der ne Lösung / einen Termin
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Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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  #16  
Alt 06.06.2018, 07:23
Matze66 Matze66 ist gerade online
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Ich habe mir die Vollmacht vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz heruntergeladen, ausgefüllt, unterschreiben lassen, zusätzlich Unterschrift eines Zeugen und gut war. Es war kein Notar nötig und ich habe damit meine Freundin im Krankenhaus von der Station in die Palliativ verlegen lassen, das weitere Vorgehen mit den Ärzten besprechen können und letztendlich auch alles für ihren letzten Weg erledigt, einschließlich der ganzen Behörden- und Bankangelegenheiten. Also wenn das nicht reicht und Du mehr vor hast, musst Du wohl doch zum Notar.


Wenn es aber - wie bei mir - schnell gehen muss, füll' einfach das Formular aus, lass es unterschreiben und geb' das Original nicht mehr aus der Hand. Wenn Du das hast, kannst Du immer noch nach weiteren Möglichkeiten suchen, aber wenigstens hast Du etwas!
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Gruß
Matthias

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  #17  
Alt 06.06.2018, 08:03
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Niederrheiner Niederrheiner ist offline
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Wir waren beim Notar! Alles andere war mir zu unsicher!
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  #18  
Alt 06.06.2018, 17:13
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Standard Patientenverfügung ist ein lebenswichtiges Dokument

Zitat:
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MOINsen
... habe gerade nicht die Zeit ...
Du solltest Dir doch die Zeit nehmen Dich damit auseinanderzusetzen, bevor Du über Dein Lebensende entscheidest.

Es ist vielleicht gar nicht so wichtig, welche Form(ulierung) eine Patientenverfügung hat. Es ist aber unerlässlich dass Deine Umwelt weiß und versteht was Du Dir für Dein Lebensende wünschst. Es gibt ein neues Buch mit dem Titel "Pflegefall? Nein, danke! - mit der Patientenverfügung selbst entscheiden".

Und mach auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht dazu - damit bestimmst Du, wer im Fall des Falles für Dich/über Dich entscheiden darf.

Geändert von lachshunter (06.06.2018 um 19:21 Uhr) Grund: Werbelink entfernt
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  #19  
Alt 07.06.2018, 20:00
Bergischer Löwe Bergischer Löwe ist offline
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Hallo Hans,


Meine Frau und ich haben diese Angelegenheit auch vor kurzem geregelt.


Der zur Zeit aktuellste Vordruck sowie auch eine ausführliche Beratung haben wir bei uns in Solingen bei der Einrichtung "Palliatives Hospiz Solingen e.V." bekommen.


Ist hier in Solingen in den Städtischen Krankenanstalten untergebracht.


Eventuell gibt es diese Einrichtung oder eine ähnliche auch in deiner Heimatgemeinde - die Leute dort sind sehr nett und können auch alle Fragen rund um die rechtliche Seite beantworten.



Ich schick hier mal als Anregung zwei Scans als Pdf mit...


Gruss
Andreas
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf Scan abr5.pdf (368,7 KB, 67x aufgerufen)
Dateityp: pdf Scan abr512.pdf (488,7 KB, 64x aufgerufen)

Geändert von Bergischer Löwe (07.06.2018 um 20:04 Uhr) Grund: Ergänzung
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  #20  
Alt 08.06.2018, 06:47
Tamino Tamino ist offline
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Eine Patientenverfügung braucht eine klar ersichtliche Anweisung für den akuten Notfall, die der Notarzt z. B. während einer Reanimation lesen und begreifen kann. Da nützen nämlich juristische Feinheiten nichts , man weiß ja zunächst nichts über die Anamnese. Also reanimiert man, nicht wisssend, dass der Patient es eigentlich endlich geschafft hatte nach langer Krankheit.
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Handbreit Jens
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  #21  
Alt 08.06.2018, 12:11
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Zitat:
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Moinsen

sein "Verfallsdatum" mitgeteilt bekommen hat.
.
Für eine Vorsorgevollmacht (wenn es nicht um Grundbuchs- oder Firmenbuchangelegenheiten geht)/Betreuungsverfügung braucht es keinen Notar.
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  #22  
Alt 08.06.2018, 12:15
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Zitat:
Zitat von echterdoc Beitrag anzeigen
Für eine Vorsorgevollmacht (wenn es nicht um Grundbuchs- oder Firmenbuchangelegenheiten geht)/Betreuungsverfügung braucht es keinen Notar.

Aber schon wenn das Haus/ die Eigentumswohnung verkauft werden soll um vernünftige Pflege zu ermöglichen. Ansonsten hat da dann das Amt Mitspracherecht und was die sich einfallen lassen geht auf keine Kuhaut!!
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  #23  
Alt 18.06.2018, 07:38
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Moinsen
Wir haben die Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht letztendlich wie folgt "geregelt": Als erstes eine aus den Textbausteinen vom BMI (Link Richard/ Rolf) für akut erstellt. Drei Zeugen dabei, die uach namentlich im Dokument erwähnt sind, für den Fall, das ein Absatz interpretiert werden muss.
Dabei stellte sich dann aber schnell heraus, das ne Patientenverfügung noch nicht mal die "halbe Miete" ist. Selbstverständlich wirst du im Fall eines Unfalls oder zb Herzinfarkt in der Öffentlichkeit vom Rettungsasistenen /Notrzt reanimiert und stabilisiert ohne rücksicht auf "pflegerische Konsequenzen".
Daher ist eine Vorsorgevollmacht ebenso notwendig.
Über eine PN bin ich auf diesen Verein aufmerksam gemacht worden:
https://www.stiftung-patientenschutz.de/
Super Angebote, die persönliche Beratung war kompetent und hat (höchstwahrscheinlich) alle relevanten Eventualitäten abgedeckt. Kostet zwar 3,5€ im Monat, aber dafür werden die entsprechenden Vollmachten dort rechtssicher verwahrt , ein regelmässiges "Update" wird angefragt und wichtig bei alleinstehenden, die kümmern sich bei zb Pflegebedürftigkeit darum, das der Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung entsprechend., das die Wünsche des Patienten respektiert werden.

.
Danke für die hilfreichen bBeiträge.
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