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  #26  
Alt 05.11.2023, 15:08
zooom zooom ist offline
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Zitat:
Zitat von ElbKieker Beitrag anzeigen
Hast Du meinen Post #13 gelesen?
Ich bin von einer ÜF zu Wasser ausgegangen, ob das Entrichten der Einfuhrumsatzsteuer so möglich ist, wie von Dir beschrieben, da fragste beim Zoll oder FA nach.
Allerdings kann ich mir nicht wirklich vorstellen, was daran günstiger sein soll:
Boot besichtigen, handelseinig werden, heimfahren, mit dem Trailer wieder rauf, Boot holen...?
Wenn das Schiff nicht am Nordkap liegt, wird der Aufwand für ca. 350sm z.B. von Oslo nach Kiel kaum lohnen?
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  #27  
Alt 06.11.2023, 06:57
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Totti-Amun Totti-Amun ist gerade online
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Zitat:
Zitat von zooom Beitrag anzeigen
Nein, das stimmt nicht, die Einfuhrumsatzsteuer wird auf den im Kaufvertrag ausgewiesenen Kaufpreis erhoben, wenn der verdächtig niedrig ist, wird schon mal geschätzt.
Genau darüber gibt es gegenteilige Meinungen beim ersten Grenzübertritt, wenn das Boot nachweislich noch nie in der EU war und hier noch nie versteuert wurde.
Genau darauf hat ja auch immer die inzwischen veraltete und überholte Besenrichtlinie abgezielt.

Gruß

Totti
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  #28  
Alt 06.11.2023, 08:45
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Bei meinem Import der Nidelv aus CH ( ist ebenso ein Drittland ) musste ein Beschau vorgenommen werden, d.h. der Zoll wollte das Boot sehen. Ich habe das grenznah in Breisach erledigt.

Es wurde eine "Gestellung ausserhalb des Amtsplatzes" ( natürlich entgeltlich ) in einem Rheinhafen vorgenommen, dann durfte ich zum Hauptzollamt fahren und BAR die EUSt und den Zoll ( ja, gibt es aus der CH ) beim Zoll bezahlen.

Den Vorgang musste ich über ATLAS anmelden, was ein Zolldeklarant für mich erledigt hat.

Eine Gestellung ist immer erforderlich! Es geht wie ein Vorschreiber schon angemerkt hat um die Einschätzung ob der angegebene Kaufpreis plausibel ist.

Der Zoll ist auf der Ostsee durchaus mit offenen Augen unterwegs, ich würde, falls das Boot auf dem Wasserwege überführt wird, ein T Papier aufmachen, sonst zahlst Du u.U. die EUSt schon in DK oder SE und hast noch reichlich Ärger am Hals. ( Macht der Zolldeklarant ).

Von einer CE wollte mein Zollbeamter nichts wissen. Ich habe auch noch nie davon gehört dass bei einem Gebrauchtboot aus Europa jemand danach gefragt hat.


Wenn ein Boot länger als 3 Jahre nicht in der EU war, hat es automatisch den Status der Gemeinschaftsware verloren.
__________________
Physik gilt auch für Menschen die sie nicht verstehen.

Geändert von ChrisHH (06.11.2023 um 08:47 Uhr) Grund: Vergessen
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  #29  
Alt 06.11.2023, 09:36
zooom zooom ist offline
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Nein Totti, da gibt es keine gegensätzlichen Meinungen, das Boot wird immer nach dem (plausiblen) Gebrauchtbootpreis versteuert, genau wie Autos oder Flugzeuge.
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  #30  
Alt 07.11.2023, 12:29
heiger heiger ist offline
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Noch als Ergänzung zu Norwegen betreffend Steuern da ich ein ähnliches Vorhaben hatte. Der norwegische Staat erhebt beim Import eine einmalige Zulassungsteuer (one-off registration tax). Wenn ein Fahrzeug zum ersten Mal in Norwegen zugelassen wird, muss eine einmalige Zulassungssteuer gezahlt werden. Wenn dieses Fahrzeug ins Ausland exportiert wird, kann man eine teilweise Rückerstattung der einmaligen Zulassungssteuer beantragen, welche nach Nutzungsdauer berechnet wird. Für Fahrzeuge, die vor dem 26. Juni 2014 in Norwegen zugelassen wurden, erhält man keine Rückerstattung der Zölle bzw. Steuern.
https://www.skatteetaten.no/en/perso...ther-vehicles/
Ich habe nichts gefunden, wo die Rückgabe der Mwst. (VAT) gegenüber ausländischen Privatpersonen regelt. Das war auch meine Erfahrung mit gewerblichen Bootshändlern aus Norwegen.
Weitere Infos:
https://www.skatteetaten.no/en/busin...nd-duties/vat/
oder hier
https://www.toll.no/en/goods/motor-v...ther-vehicles/

Ich denke, zum Verkaufspreis kommt für DE nochmals circa 20% für Mwst. und Taxen hinzu....
__________________
Gruss Heinz

"Denn sie wissen, was sie tun."

Geändert von heiger (07.11.2023 um 12:36 Uhr)
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