boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Dies & Das > Kein Boot



Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 1 bis 25 von 147Nächste Seite - Ergebnis 51 bis 75 von 147
 
Themen-Optionen
  #26  
Alt 20.09.2018, 09:29
Pepper Pepper ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 19.11.2016
Beiträge: 2.319
4.546 Danke in 1.832 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Rauti Beitrag anzeigen
Wenn ich das als Parkverbot zwischen 22 und 9 Uhr interpretiere dürfen Anwohner mit Ausweis in dieser Zeit doch dort auch nicht parken!?
Sie dürften dann aber immerhin gebührenfrei nicht parken
Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #27  
Alt 20.09.2018, 17:56
Benutzerbild von Christo Cologne
Christo Cologne Christo Cologne ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 05.02.2002
Ort: an der Sieg
Beiträge: 5.383
Boot: Prion T-Canyon
11.610 Danke in 4.498 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Dandy Beitrag anzeigen
... Wenn der Bauer in die Stadt kommt
...geht auch andersrum - alles unter 10 Meter Abstand kann der Bauer nicht ran...
__________________

Niemals mit den Händen in den Taschen
auf dem Hof stehen, wenn die Frau vorbeikommt!
Mit Zitat antworten top
  #28  
Alt 21.09.2018, 05:11
Benutzerbild von schnorps40
schnorps40 schnorps40 ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 04.04.2005
Ort: Nürnberg
Beiträge: 822
Boot: Sunseeker
1.462 Danke in 669 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Ich glaube einige hier müssten entweder ihren Führerschein abgeben oder nochmal in die Fahrschule zur Sonderschulung "Ruhender Verkehr" und "Schilderkunde".
In Brüssel wird wohl zu Recht schon darüber nachgedacht, dass Führerscheine in Zukunft auch ein Ablaufdatum haben.

Klaus, der auch in einer Anwohnerparkzone wohnt
Diejenigen von denen Du meinst sie müssten nochmal "in die Fahrschule zur Sonderschulung "Ruhender Verkehr" und "Schilderkunde"" haben aber wenigstens ihre Meinung zum Schild kundgetan. Auch wenn Du meinst, sie wäre falsch.

Du hast offensichtlich nur das Schild des Anwohnerparkplatzes verstanden oder wahrgenommen, da Du Dich zu den weiteren Schildern überhaupt nicht geäußert hast. Deine Aussage, dass Du in einer Anwohnerparkzone wohnst, war hier nicht gefragt!

Wolf hatte gefragt: Was sagen mir diese Schilder ?

Norbert, der es hasst wenn ein User Andere kritisiert, ohne selbst etwas sinnvolles beizutragen

Norbert, der auch in einer Anwohnerparkzone wohnt. Es hier aber nicht schreiben wollte, da es mit dem Thema nix zu tun hat
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #29  
Alt 21.09.2018, 05:16
Benutzerbild von Fronmobil
Fronmobil Fronmobil ist gerade online
Moderator
 
Registriert seit: 11.08.2012
Ort: Potsdam | Brandenburg
Beiträge: 9.740
Boot: MY Stern | Van der Heijden 1350
Rufzeichen oder MMSI: DB5808 | 211251710
57.262 Danke in 9.185 Beiträgen
Standard

Und was genau war jetzt dein sinnvoller Beitrag
zur Sache?

Klaus, verwundert
__________________
Das größte Ankermanöver Deutschlands - STERN-VON-BERLIN.de - jetzt für den 13. Juli 2024 anmelden!
Mit Zitat antworten top
  #30  
Alt 21.09.2018, 06:23
Benutzerbild von schnorps40
schnorps40 schnorps40 ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 04.04.2005
Ort: Nürnberg
Beiträge: 822
Boot: Sunseeker
1.462 Danke in 669 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Und was genau war jetzt dein sinnvoller Beitrag
zur Sache?

Klaus, verwundert
Mit Deinem Beitrag:
Zitat:
Ich glaube einige hier müssten entweder ihren Führerschein abgeben oder nochmal in die Fahrschule zur Sonderschulung "Ruhender Verkehr" und "Schilderkunde".
kritisierst Du pauschal eigentlich Alle, die zum Thema beigetragen haben, ohne selbst zum Thema zu schreiben bzw. ohne darzulegen, was denn richtig wäre (Deiner Meinung nach ?). Demnach kritisierst Du auch meinen Beitrag, ohne selbst was zum Thema beizutragen.



Wenn Du der Verkehrsguru bist, dann kläre uns auf. Aber lasse es, pauschal zu kritisieren, wenn Du keine Ahnung hast oder diese nicht aufzeigen willst.


Norbert, der sich fragt ob Klaus Politiker ist (viel reden, aber nix sagen)
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #31  
Alt 21.09.2018, 06:49
Benutzerbild von Giligan
Giligan Giligan ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 03.08.2006
Ort: Unna
Beiträge: 7.605
23.323 Danke in 9.102 Beiträgen
Standard

Was machen Leute die kein Amtsdeutsch verstehen?
Oder Nichtdeutsche die gar kein Deutsch verstehen?
Oder dumme Leute die nix verstehen?


https://www.lachschon.de/item/1531-sicheristsicher/
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #32  
Alt 21.09.2018, 06:56
billi billi ist gerade online
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 37.891
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
32.728 Danke in 19.938 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Dandy Beitrag anzeigen
Hallo Wolf,

ich habe Ende Juli in Esslingen auch vor so einem Schilderkonstrukt geparkt.
Mit Parkschein von 9 - 18 Uhr, darunter auch das Schild für Anwohner.

Ich habe um 18:15 Uhr geparkt und war der Meinung ich darf das ...
Meine Auslegung war auch, der Normalbürger muss von 9-18 Uhr bezahlen...die Anwohner halt nicht. Danach ist Frei parken für Alle

Um 20:30 Uhr hing ein Zettel am Auto...
14 Tage später in der Post der Hinweis das ich ohne gültigen Ausweis auf einem Anwohnerparkplatz gestanden bin.

Nach Rückfrage beim Ordnungsamt wurde mir erklärt von 9-18 Uhr dürfte da jeder parken mit Parkschein, in der restlichen Zeit nur die Anwohner mit dem entsprechenden Ausweis.
Ich habe dann gefragt warum Sie es dann nicht auch so hinschreiben... kam nicht so gut an -> gängige Praxis usw

Ich hab die 15 Euro dann bezahlt
naja das halte ich für Einschätzung des Ordnungsamtes....

wenn ich das Schild oben sehe... denke ich auch dass man auf dem Parkplatz außerhalb der Zeiten frei parken darf....

nimm doch mal das unterste Schild mit den Anwohnern weg...

dann heißt ja das Schild eindeutig das dort in der genannten Zeit nur mit Parkschein geparkt werden darf und außerhalb der Zeit kein Parkschein benötigt wird.... so ist es in vielen Städten und gemeinden zu finden...

das jetzt dieses Anwohnerschild (welches ja Berechtigt in der genannten Zeit kostenlos zu stehen) plötzlich auch die Bedeutung der anderen Schilder eine ganz andere Bedeutung setzt halte ich für Unwahrscheinlich.

Da würde ich mal einen Fachmann fragen...
Mit Zitat antworten top
  #33  
Alt 21.09.2018, 07:13
Benutzerbild von Fronmobil
Fronmobil Fronmobil ist gerade online
Moderator
 
Registriert seit: 11.08.2012
Ort: Potsdam | Brandenburg
Beiträge: 9.740
Boot: MY Stern | Van der Heijden 1350
Rufzeichen oder MMSI: DB5808 | 211251710
57.262 Danke in 9.185 Beiträgen
Standard

Norbert,
ja, auch du warst mit "einige" gemeint , da du mit deiner freien Interpretation von ...

Zitat:
Zitat von Norbert
Nö, da steht nur, dass Anwohner mit Parkschein X gebührenfrei parken. Die brauchen also zwischen 9 und 22 Uhr nicht bezahlen, Nichtanwohner brauchen einen Parkschein. Von 22 bis 9 Uhr kann dort jeder kostenos parken.
...falsch liegst!

Lesen wir mal die Schilder von oben nach unten gemeinsam:

1. Verkehrszeichen 314 (blaues P-Schild): Hier darf geparkt werden, Zusatzschilder sind zwingend (!) zu beachten (siehe StVO).
2. Zusatzschild "Mit Parkschein": es ist ein Parkticket zu lösen

2. Zusatzschild "9-22 Uhr": hier darf Jedermann nur (als Ausnahme) von 9-22 Uhr parken

3. Zusatzschild "Anwohnerparkzone" kennzeichnet, dass die Parkfläche grundsätzlich rund um die Uhr nur Anwohnern mit entsprechendem Ausweis* vorbehalten ist.

* das ist ja auch Sinn und Zweck einer Anwohnerparkzone. Deshalb mein Hinweis, dass ich Anwohnerparker bin und mich auch uffgeregen könnte, wenn Ortsfremde nach 22 Uhr "meinen" Parkplatz vor dem Haus zuparken. Die Parkflächen sind grundsätzlich rund um die Uhr nur den Anwohnern vorbehalten. Das Parken von 9-22 Uhr für Jedermann ist die Ausnahme(!).

Ich gestehe dir Norbert und auch anderen Führerscheininhabern wie Wolf zu, dass man das auch fehlinterpretieren kann, wenn einem die Wirkung des Zusatzschildes "Anwohnerparkzone" nicht mehr ganz geläufig ist, weil man es in der Fahrschule nie gelernt hat oder es zu lange her ist. Deshalb ist ein Up-Date/Nachschulung/Auffrischung/Follow-up-Praxistraining durchaus wohlwollend gemeint. (Und die Überlegungen der EU bzgl. der Befristung von Führerscheinen durchaus ein Gedanke ... guck mal auf deinen neuen kleinen Plastikführerschein. Na, was fällt dir auf? )

Aber dann zahlt man eben seine 15 EUR und lernt daraus. Aber gleich den Fehler bei anderen (Ordnungsamt oder den Schilderaufstellern) zu suchen ist eine typische menschliche Reaktion, die jedoch das Lernen verhindert.

Klaus, der damit mal wieder den Erklärbär gemacht hat
__________________
Das größte Ankermanöver Deutschlands - STERN-VON-BERLIN.de - jetzt für den 13. Juli 2024 anmelden!

Geändert von Fronmobil (21.09.2018 um 07:19 Uhr)
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #34  
Alt 21.09.2018, 07:18
billi billi ist gerade online
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 37.891
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
32.728 Danke in 19.938 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Norbert,
ja, auch du warst mit "einige" gemeint , da du mit deiner freien Interpretation von ...


...falsch liegst!

Lesen wir mal die Schilder von oben nach unten gemeinsam:

1. Verkehrszeichen 314 (blaues P-Schild): Hier darf geparkt werden, Zusatzschilder sind zwingend (!) zu beachten (siehe StVO).
2. Zusatzschild "Mit Parkschein": es ist ein Parkticket zu lösen

2. Zusatzschild "9-22 Uhr": hier darf Jedermann nur von 9-22 Uhr parken

3. Zusatzschild "Anwohnerparkzone" kennzeichnet, dass die Parkfläche grundsätzlich rund um die Uhr nur Anwohnern mit entsprechendem Ausweis* vorbehalten ist.

* das ist ja auch Sinn und Zweck einer Anwohnerparkzone. Deshalb mein Hinweis, dass ich Anwohnerparker bin und mich auch uffgeregen könnte, wenn Ortsfremde nach 22 Uhr "meinen" Parkplatz vor dem Haus zuparken. Die Parkflächen sind grundsätzlich rund um die Uhr nur den Anwohnern vorbehalten. Das Parken von 9-22 Uhr für Jedermann ist die Ausnahme(!).

Ich gestehe dir Norbert und auch anderen Führerscheininhabern wie Wolf zu, dass man das auch fehlinterpretieren kann, wenn einem die Wirkung des Zusatzschildes "Anwohnerparkzone" nicht mehr ganz geläufig ist, weil man es in der Fahrschule nie gelernt hat oder es zu lange her ist. Deshalb ist ein Up-Date/Nachschulung/Auffrischung/Follow-up-Praxistraining durchaus wohlwollend gemeint. (Und die Überlegungen der EU bzgl. der Befristung von Führerscheinen durchaus ein Gedanke ... guck mal auf deinen neuen kleinen Plastikführerschein. Na, was fällt dir auf? )

Aber dann zahlt man eben seine 15 EUR und lernt daraus. Aber gleich den Fehler bei anderen (Ordnungsamt oder den Schilderaufstellern) zu suchen ist eine typische menschliche Reaktion, die jedoch das Lernen verhindert.

Klaus, der damit mal wieder den Erklärbär gemacht hat
Also das dritte Zusatzschild ändert in diesem Fall also die Komplette Rechtslage ?
Wenn dieses Schild nicht da wäre dürfte ich ja von 22-9 Uhr als Nichtanwohner auch dort gebührenfrei parken...

für mich drückt das dritte Schild nur aus, dass die Anwohner dort auch von 9-22 Uhr gebührenfrei parken dürfen...
Mit Zitat antworten top
  #35  
Alt 21.09.2018, 07:38
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 11.03.2005
Ort: Oberpfalz
Beiträge: 13.046
Boot: Volksyacht Fishermen
44.644 Danke in 16.440 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Ich gestehe dir Norbert und auch anderen Führerscheininhabern wie Wolf zu, dass man das auch fehlinterpretieren kann, wenn einem die Wirkung des Zusatzschildes "Anwohnerparkzone" nicht mehr ganz geläufig ist, weil man es in der Fahrschule nie gelernt hat oder es zu lange her ist.
... oder wenn da nirgends "Anwohnerparkzone" steht.

Ich lese das so:
Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
1. Verkehrszeichen 314 (blaues P-Schild): Hier darf geparkt werden, Dito
Zusatzschilder sind zwingend (!) zu beachten (siehe StVO).
2. Zusatzschild "Mit Parkschein": es ist ein Parkticket zu lösen Dito

2. Zusatzschild "9-22 Uhr": hier darf Jedermann nur von 9-22 Uhr parken Von 9 bis 22 Uhr ist ein Parkschein zu lösen

3. Zusatzschild "Anwohnerparkzone" kennzeichnet, dass die Parkfläche grundsätzlich rund um die Uhr nur Anwohnern mit entsprechendem Ausweis* vorbehalten ist.Mit Anwohnerparkausweis kann ohne Parkschein geparkt werden
Mit Sicherheit sind mir nicht mehr die genaue Bedeutung von allem was ich mal gelernt habe geläufig oder vielleicht gab es manches auch gar noch nicht, aber die gebotene Eindeutigkeit eins Verkehrsschildes erkenne ich hier nicht.

Mach doch mal bitte ein Bild von eurem Anwohnerparkzone Schild.
Wenn dort "Anwohnerparkzone" steht, sieht die Sache schon anders aus.

Nach meinem Verständnis geht es bei dem Schild darum, daß Anwohner die Parkzeiteinschränkung durch den Parkschein nicht haben, sondern dauerhaft stehen bleiben dürfen.
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #36  
Alt 21.09.2018, 07:42
Benutzerbild von Fronmobil
Fronmobil Fronmobil ist gerade online
Moderator
 
Registriert seit: 11.08.2012
Ort: Potsdam | Brandenburg
Beiträge: 9.740
Boot: MY Stern | Van der Heijden 1350
Rufzeichen oder MMSI: DB5808 | 211251710
57.262 Danke in 9.185 Beiträgen
Standard

Hier kann man das auch googeln (wundert mich, das Billi das nicht schon lange gemacht hat ):
https://www.dvr.de/verkehrsrecht/stvo/anlage3.html#a3in

Klaus, derzeit an Bord und nicht in einer Anwohnerparkzone liegend
__________________
Das größte Ankermanöver Deutschlands - STERN-VON-BERLIN.de - jetzt für den 13. Juli 2024 anmelden!
Mit Zitat antworten top
  #37  
Alt 21.09.2018, 07:47
billi billi ist gerade online
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 37.891
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
32.728 Danke in 19.938 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Hier kann man das auch googeln (wundert mich, das Billi das nicht schon lange gemacht hat ):
https://www.dvr.de/verkehrsrecht/stvo/anlage3.html#a3in

Klaus, derzeit an Bord und nicht in einer Anwohnerparkzone liegend
Finde in deinem link nichts was meine these verändert...

9-22 Uhr ist ein Parkschein zu ziehen ... Anwohner mit Parkausweis sind davon ausgenommen.

22-9 Uhr ... alle frei
Mit Zitat antworten top
  #38  
Alt 21.09.2018, 07:52
Benutzerbild von aunt t
aunt t aunt t ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 30.01.2012
Ort: Kleve Niederrhein links am Deich
Beiträge: 2.874
Boot: Segelboot " Tante T"
7.993 Danke in 2.799 Beiträgen
Standard

Wolf, wenn du Lust und Zeit drauf verwenden möchtest, nimm das von die eingestellte Foto und zeig das verschiedenen Polizisten, Ordnungsamtmitarbeitern.....Lass dir deren Interpretation bestätigen und setze das in den Widerspruch fürs Knöllchen ein. Wäre mir aber zuviel Streß, ich würds höchstens mal per Mail an den ADac schicken mit der Bitte um Aufklärung.
__________________
Geschafft ! 2025 werden wir mehr CO2 in der Luft haben wie der bisherige Höchststand vor3,3Mill Jahren. War bisher die heißeste Zeit der Erde
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #39  
Alt 21.09.2018, 08:02
Benutzerbild von Emotion
Emotion Emotion ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 25.05.2005
Ort: Boote-Forum
Beiträge: 12.059
Boot: Southerly 32, ZAR 53 Yamaha 115PS
28.437 Danke in 11.443 Beiträgen
Standard

Ich würde mich an den Hotelchef wenden und ihn das klären lassen. Schließlich kam die Aussage von seinem Mitarbeiter!
__________________
mit sportlichem Gruß
Hendrik
__________________
(Stan 4 / Abt. FW)
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #40  
Alt 21.09.2018, 08:58
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 11.03.2005
Ort: Oberpfalz
Beiträge: 13.046
Boot: Volksyacht Fishermen
44.644 Danke in 16.440 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von aunt t Beitrag anzeigen
Wolf, wenn du Lust und Zeit drauf verwenden möchtest, nimm das von die eingestellte Foto und zeig das verschiedenen Polizisten, Ordnungsamtmitarbeitern.....Lass dir deren Interpretation bestätigen und setze das in den Widerspruch fürs Knöllchen ein. Wäre mir aber zuviel Streß, ich würds höchstens mal per Mail an den ADac schicken mit der Bitte um Aufklärung.
Wäre mich auch zu viel Streß Hans.

Ich will nur verstehen, was ich falsch gemacht habe, bzw. bin noch gar nicht so sicher daß das so ist und evtl. der Knöllchenverteiler nur 10 Minuten vorher zu arbeiten begann.
Mit Zitat antworten top
  #41  
Alt 21.09.2018, 08:58
mcgrymelon mcgrymelon ist offline
Commander
 
Registriert seit: 24.09.2012
Ort: Schwalbach/Saar
Beiträge: 395
Boot: Jofa Winth 435 mit Evinrude 35PS
519 Danke in 289 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen

IMHO:
1. Schild: Hier darf grundsätzlich geparkt werden.
2. Schild: Einschränkung "Nur mit (gültigem) Parkschein"
3. Schild: Nur notwendig zw. 09:00 und 22:00 Uhr.
4. Schild: Gebührenfrei (=> kein Parkschein nötig) für Anwohner XYZ.


Da steht nirgends, dass von 22:00 bis 09:00 NUR Anwohner da parken
dürften (insbesondere auch durch das "gebührenfrei" zu erkennen).


Widerspruch einlegen, ggfs. eskalieren.
__________________
Grüße, Thorsten

Boot fahren muss man sich leisten können, entweder mit Geld für Mechaniker oder mit Hirnschmalz fürs Selbermachen.

Geändert von mcgrymelon (21.09.2018 um 08:59 Uhr) Grund: Typo
Mit Zitat antworten top
Folgende 6 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #42  
Alt 21.09.2018, 09:17
Benutzerbild von B4-Skipper
B4-Skipper B4-Skipper ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 09.12.2004
Ort: Berlin
Beiträge: 6.875
Boot: Marco 860 Salon
Rufzeichen oder MMSI: DJ6172 - 211610820
9.919 Danke in 4.821 Beiträgen
Standard

Interessant ist hier der § 39 der StVO, insbesondere Absatz 3:

Auch Zusatzzeichen sind Verkehrszeichen. Zusatzzeichen zeigen auf weißem Grund mit schwarzem Rand schwarze Sinnbilder, Zeichnungen oder Aufschriften, soweit nichts anderes bestimmt ist. Sie sind unmittelbar, in der Regel unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht.

Da auch Zusatzzeichen Verkehrszeichen sind, bezieht sich ein zweites (oder drittes) Zusatzzeichen dann auch nur auf das unmittelbar darüber befindliche Zusatzzeichen.



Das bedeutet m.E.
1. Wer ein Fahrzeug führt, darf hier parken.
2. Wer hier Parken möchte, darf dies nur mit Parkschein machen.
3. Bewohner mit Parkausweis Ortsviertel sind von der Parkscheinpflicht befreit.

Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos.
Mit Zitat antworten top
Folgende 5 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #43  
Alt 21.09.2018, 09:32
billi billi ist gerade online
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 37.891
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
32.728 Danke in 19.938 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Interessant ist hier der § 39 der StVO, insbesondere Absatz 3:

Auch Zusatzzeichen sind Verkehrszeichen. Zusatzzeichen zeigen auf weißem Grund mit schwarzem Rand schwarze Sinnbilder, Zeichnungen oder Aufschriften, soweit nichts anderes bestimmt ist. Sie sind unmittelbar, in der Regel unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht.

Da auch Zusatzzeichen Verkehrszeichen sind, bezieht sich ein zweites (oder drittes) Zusatzzeichen dann auch nur auf das unmittelbar darüber befindliche Zusatzzeichen.



Das bedeutet m.E.
1. Wer ein Fahrzeug führt, darf hier parken.
2. Wer hier Parken möchte, darf dies nur mit Parkschein machen.
3. Bewohner mit Parkausweis Ortsviertel sind von der Parkscheinpflicht befreit.

Gruß Lutz
Das Verkehrszeichen ist hier das "P" Parkplatzschild den auch das "Mit Parkschein" ist kein Verkehrszeichen sondern nur ein Zusatzschild.

aber dein Interpretation stimmt so weit...

bei Wolf war ja die Parkscheindauer begrenzt... was ja bedetuet das man außerhalb dieser Zeit keinen Parkschein benötigt... drt steht ja nicht das 24h nur mit Anwohnerparkschein geparkt werden darf, sondern auf dm Schild steht "gebührenfrei" was für mich bedeutet, das in der Zeit in der Jeder einen Parkschein benötigt der Anwohner Gebührenfrei parken darf... außerhalb dieser Zeit gibt es keine Beschränkung der Parkplatznutzung...

bei dem Schild
Name:  fittosize__200_0_32fb8ba1eef16acbb1066ea315539386_schild-anwohnerparken.jpg
Hits: 996
Größe:  40,5 KB

dürfen nur Anwohner parken...
Mit Zitat antworten top
  #44  
Alt 21.09.2018, 09:54
Benutzerbild von Rauti
Rauti Rauti ist gerade online
Vice Admiral
 
Registriert seit: 15.02.2002
Ort: mit Dom
Beiträge: 1.956
Boot: Hoffentlich das Letzte
2.994 Danke in 1.079 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Norbert,
ja, auch du warst mit "einige" gemeint , da du mit deiner freien Interpretation von ...


...falsch liegst!

Lesen wir mal die Schilder von oben nach unten gemeinsam:

1. Verkehrszeichen 314 (blaues P-Schild): Hier darf geparkt werden, Zusatzschilder sind zwingend (!) zu beachten (siehe StVO).
2. Zusatzschild "Mit Parkschein": es ist ein Parkticket zu lösen

2. Zusatzschild "9-22 Uhr": hier darf Jedermann nur (als Ausnahme) von 9-22 Uhr parken

3. Zusatzschild "Anwohnerparkzone" kennzeichnet, dass die Parkfläche grundsätzlich rund um die Uhr nur Anwohnern mit entsprechendem Ausweis* vorbehalten ist.

* das ist ja auch Sinn und Zweck einer Anwohnerparkzone. Deshalb mein Hinweis, dass ich Anwohnerparker bin und mich auch uffgeregen könnte, wenn Ortsfremde nach 22 Uhr "meinen" Parkplatz vor dem Haus zuparken. Die Parkflächen sind grundsätzlich rund um die Uhr nur den Anwohnern vorbehalten. Das Parken von 9-22 Uhr für Jedermann ist die Ausnahme(!).

Ich gestehe dir Norbert und auch anderen Führerscheininhabern wie Wolf zu, dass man das auch fehlinterpretieren kann, wenn einem die Wirkung des Zusatzschildes "Anwohnerparkzone" nicht mehr ganz geläufig ist, weil man es in der Fahrschule nie gelernt hat oder es zu lange her ist. Deshalb ist ein Up-Date/Nachschulung/Auffrischung/Follow-up-Praxistraining durchaus wohlwollend gemeint. (Und die Überlegungen der EU bzgl. der Befristung von Führerscheinen durchaus ein Gedanke ... guck mal auf deinen neuen kleinen Plastikführerschein. Na, was fällt dir auf? )

Aber dann zahlt man eben seine 15 EUR und lernt daraus. Aber gleich den Fehler bei anderen (Ordnungsamt oder den Schilderaufstellern) zu suchen ist eine typische menschliche Reaktion, die jedoch das Lernen verhindert.

Klaus, der damit mal wieder den Erklärbär gemacht hat
Wenn schon Erklärbär, dann aber richtig.
Die Entwässerungskanäle in der Straße müssen neu.
Da die Stadt kein Geld hat, wird den Anwohnern erklärt, die Straße ist marode und muss neu. Anlieger müssen die Straße finanzieren, der Kanal sitzt da finanziell mit drin.
Zufällig plant man die "Parkraumbewirtschaftung" gleich mit, kommen ein paar Bäume und Parkbuchten.
Danach vermietet man den Anwohnern, die das alles mit bezahlt haben, die Parkplätze im Rahmen von Parkberechtigungsscheinen.
Da die aber tagsüber arbeiten sollen, brauchen die den Platz ja nur Abends, also kann man die Flächen tagsüber an Andere vermieten.
Fertig!
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
__________________
Gruss Thomas,

Glück und Zufriedenheit sind keine greifbaren Dinge; sie sind der Nebeneffekt von Leistung. Ray Kroc

Geändert von Rauti (21.09.2018 um 10:03 Uhr)
Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #45  
Alt 21.09.2018, 09:56
Benutzerbild von B4-Skipper
B4-Skipper B4-Skipper ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 09.12.2004
Ort: Berlin
Beiträge: 6.875
Boot: Marco 860 Salon
Rufzeichen oder MMSI: DJ6172 - 211610820
9.919 Danke in 4.821 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Das Verkehrszeichen ist hier das "P" Parkplatzschild den auch das "Mit Parkschein" ist kein Verkehrszeichen sondern nur ein Zusatzschild. ...
Sorry, aber was an Satz 1 des §39 (3) der StVO hast Du nicht verstanden
Auch Zusatzzeichen sind Verkehrszeichen.

Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos.
Mit Zitat antworten top
  #46  
Alt 21.09.2018, 10:43
Dagobertreiten Dagobertreiten ist offline
Captain
 
Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 615
Boot: Sea Ray
1.017 Danke in 490 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Rauti Beitrag anzeigen
Wenn schon Erklärbär, dann aber richtig.
Die Entwässerungskanäle in der Straße müssen neu.
Da die Stadt kein Geld hat, wird den Anwohnern erklärt, die Straße ist marode und muss neu. Anlieger müssen die Straße finanzieren, der Kanal sitzt da finanziell mit drin.
Zufällig plant man die "Parkraumbewirtschaftung" gleich mit, kommen ein paar Bäume und Parkbuchten.
Danach vermietet man den Anwohnern, die das alles mit bezahlt haben, die Parkplätze im Rahmen von Parkberechtigungsscheinen.
Da die aber tagsüber arbeiten sollen, brauchen die den Platz ja nur Abends, also kann man die Flächen tagsüber an Andere vermieten.
Fertig!
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Und die Bevölkerung jubelt dann auch noch wie schön alles ist, weiter so!!!
In manchen Kommunen brodelt es schon, da werden die Straßenbeitragssatzungen wieder aufgehoben, ist vielleicht ein kleiner Anfang.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #47  
Alt 21.09.2018, 12:07
Benutzerbild von Elgar_2
Elgar_2 Elgar_2 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 09.01.2016
Ort: Maasholm
Beiträge: 3.296
Boot: Gillissen 1200
Rufzeichen oder MMSI: DD4744 / 211838560
10.691 Danke in 2.958 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Dagobertreiten Beitrag anzeigen
In manchen Kommunen brodelt es schon, da werden die Straßenbeitragssatzungen wieder aufgehoben, ist vielleicht ein kleiner Anfang.
Ja wie hier ein toller Anfang ,
jetzt zahlen wir halt durch höhere Steuern, ganz toll
__________________
Mit besten Grüßen
Andreas
Mit Zitat antworten top
  #48  
Alt 21.09.2018, 14:31
Paparemo1 Paparemo1 ist offline
Commander
 
Registriert seit: 06.11.2009
Ort: Lübeck
Beiträge: 375
Boot: Scanmar 35
365 Danke in 192 Beiträgen
Standard

Ich sehe es auch so.
Nachts darf dort jeder frei Parken.

@Klaus, nach deiner Interpretation dürtfen dort die Anwohner nachts auch nicht parken.
Die brächten lediglich von 9-22 Uhr keinen Parkschein ziehen.
Schau Dir die Schilder bitte noch einmal an.
Da steht lediglich "Anwohner Gebürenfrei"
__________________
Grüße von Remo
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #49  
Alt 21.09.2018, 14:51
Benutzerbild von Pokolyt
Pokolyt Pokolyt ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 07.10.2017
Ort: Calbe (Saale)
Beiträge: 1.164
Boot: Plaue 601H, Angelplaue
916 Danke in 482 Beiträgen
Standard

Siehe:
https://dieschweriner.de/diepolitik/...aellt-weg-5926


Man beachte was unter dem Foto steht.
__________________
Viele sprechen die gleiche Sprache und verstehen sich doch nicht!.

Gruß Lothar an der Saale
Mit Zitat antworten top
  #50  
Alt 21.09.2018, 14:59
Benutzerbild von Pokolyt
Pokolyt Pokolyt ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 07.10.2017
Ort: Calbe (Saale)
Beiträge: 1.164
Boot: Plaue 601H, Angelplaue
916 Danke in 482 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Norbert,
ja, auch du warst mit "einige" gemeint , da du mit deiner freien Interpretation von ...


...falsch liegst!

Lesen wir mal die Schilder von oben nach unten gemeinsam:

1. Verkehrszeichen 314 (blaues P-Schild): Hier darf geparkt werden, Zusatzschilder sind zwingend (!) zu beachten (siehe StVO).
2. Zusatzschild "Mit Parkschein": es ist ein Parkticket zu lösen

2. Zusatzschild "9-22 Uhr": hier darf Jedermann nur (als Ausnahme) von 9-22 Uhr parken

3. Zusatzschild "Anwohnerparkzone" kennzeichnet, dass die Parkfläche grundsätzlich rund um die Uhr nur Anwohnern mit entsprechendem Ausweis* vorbehalten ist.

* das ist ja auch Sinn und Zweck einer Anwohnerparkzone. Deshalb mein Hinweis, dass ich Anwohnerparker bin und mich auch uffgeregen könnte, wenn Ortsfremde nach 22 Uhr "meinen" Parkplatz vor dem Haus zuparken. Die Parkflächen sind grundsätzlich rund um die Uhr nur den Anwohnern vorbehalten. Das Parken von 9-22 Uhr für Jedermann ist die Ausnahme(!).

Ich gestehe dir Norbert und auch anderen Führerscheininhabern wie Wolf zu, dass man das auch fehlinterpretieren kann, wenn einem die Wirkung des Zusatzschildes "Anwohnerparkzone" nicht mehr ganz geläufig ist, weil man es in der Fahrschule nie gelernt hat oder es zu lange her ist. Deshalb ist ein Up-Date/Nachschulung/Auffrischung/Follow-up-Praxistraining durchaus wohlwollend gemeint. (Und die Überlegungen der EU bzgl. der Befristung von Führerscheinen durchaus ein Gedanke ... guck mal auf deinen neuen kleinen Plastikführerschein. Na, was fällt dir auf? )

Aber dann zahlt man eben seine 15 EUR und lernt daraus. Aber gleich den Fehler bei anderen (Ordnungsamt oder den Schilderaufstellern) zu suchen ist eine typische menschliche Reaktion, die jedoch das Lernen verhindert.

Klaus, der damit mal wieder den Erklärbär gemacht hat

Da liegst du wohl falsch. Ein wenig weit aus dem Fenster gelegt.
__________________
Viele sprechen die gleiche Sprache und verstehen sich doch nicht!.

Gruß Lothar an der Saale
Mit Zitat antworten top
Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 1 bis 25 von 147Nächste Seite - Ergebnis 51 bis 75 von 147


Themen-Optionen

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Kann mir jemand sagen wo ich diese Halter bekomme ? Nemesis Technik-Talk 5 24.08.2008 12:19
Was sollen mir diese Schilder sagen? Balu Allgemeines zum Boot 12 27.06.2006 00:24


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 17:54 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.