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Befahren von nicht schiffbaren Gewässern Brandenburg mit E-Motoren.
Hallo!
Seit dem 14. Januar 2019 dürfen in Brandenburg auch alle Gewässer, die nicht als schiffbare Wasserstraße ausgewiesen sind, mit Elektro-Motorbooten befahren werden, deren Maschinenleistung maximal 1 kW leistet und die Wasserverdrängung maximal 1500 kg beträgt. Hier steht’s : https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/bbgemv Anders ausgedrückt heißt es, dass jetzt nahezu alle Gewässer zumindest mit E-Antrieb befahren werden dürfen, auf denen bisher nur gerudert werden durfte. Wer dies jetzt ausreizen möchte, möge aber auch beachten, dass es auch hier lokale Verbote gibt, wie wohl aus Paragraph 1, Satz 2 sowie Paragraph 4 hervorgeht. Welche Gewässer das jetzt im einzelnen sind und wo man das nachlesen kann, weiß ich jetzt nicht. Gruß! Christian
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