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Segel Technik Technikfragen speziell für Segelboote.

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  #51  
Alt 28.01.2012, 17:27
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Hallo Dirk,

Zitat:
Die Thematik ist leider nicht so einfach wie im KFZ Bereich.
Sag das nicht. Ich blick das heute nicht mehr und bin froh, dass ich noch Besitzstandswahrung für meinen "alten" 3er habe.

Grüße

Max
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  #52  
Alt 28.01.2012, 20:18
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Ohne Dich verunsichern zu wollen, aber von den von Dir angeführten Ausnahmen abgesehen, darfst Du auch ohne diese Scheine segeln.

Grundsätzlich braucht man zum reinen segeln keinen Schein. (Bis auf die angeführten Ausnahmen)
Hast du aber hinten dran noch einen Motor größer 5PS, brauchst Du Deine Scheine.

Richtig! bin ich mir zu 99% sicher das es genau so ist: Im Prinzip gibt es keinen "Segelschein", jedermann kann sich ein Segelboot kaufen, ins Wasser schmeissen und lossegeln, solange kein Motor größer 5PS dranhängt.

Wie die Haftungsfrage dann aussieht wenn ein Unfall etc passiert steht dann aber sicherlich auf einem anderen Blatt...
Es gibt genau 2 offizielle "Sportbootführerscheine", SBF See und SBF Binnen. Ersterer wird nur unter Motor gemacht, Segelnpraxis kommt hier nicht vor, SBF Binnen wahlweise nur Motor oder mit Segel. Der Segelteil hat weit mehr Theoriefragen als "50 Fragen" wie ein Vor-poster schrieb, dürfte eher das dreifache sein ca, genaue Anzahl müsste ich nachschlagen jetzt.

Alles was über diese beiden "Führerscheine" hinausgeht sind keine offiziellen "Führerscheine" sondern "amtliche Befähigungszeugnisse", SKS etc...e
Letzterer wird ja nicht nur vom Vercharterer verlangt sondern bringt einem auch zusätzliche Kenntnisse in Navigation, Wetter-und Gezeitenkunde, Seemannschaft. Beim SBF See kommt das ja eher zu kurz.
Ich habe letztes Jahr den SKS gemacht, auch unter Segeln, und bin dadurch nicht blöder geworden, hat mir in der Tat vieles an Wissen vermittelt, ob man es "unbedingt braucht"? sicher nicht muss jeder für sich entscheiden, Schaden tut`s auf keinen Fall.
Gruß, schönes Wochenende,
Christian
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  #53  
Alt 30.01.2012, 09:13
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Hallo Max, wenn Du schreibst, dass es auch in allen Hoheitsgebieten der Mittelmeeranrainer keine Segelscheine gibt, dann möchte ich mal meine Zweifel an der Aussage äußern.

Hier in Spanien zumindest gilt das Orden FOM/3200/2007, in dessen Anhang 12 die Anerkennung auch der deutschen Bootsführerscheine für die spanischen Gewässer geregelt ist. Danach gilt:

Scheine des Seglerverbandes:
A - Auf Binnengewässern
R - Im Sichtbereich der Küste
BR - Innerhalb 12 Meilen von der Küste entfernt
BK - Ohne Einschränkung im Mittelmeer und außerhalb des MM bis 30 Meilen von der Küste entfernt
C - Ohne Einschränkung
Wenn auf dem Schein nichts anderes vermerkt ist gilt er sowohl unter Segel wie unter Motor.

Staatliche Führerscheine:
SBF Binnen - Bis 3 Meilen von der Küste entfernt
SKS - Bis 30 Meilen von der Küste entfernt
SBF See - Im Sichtbereich der Küste

Dass heißt, zumindest mit einem Charterboot unter spanischer Flagge darf man keinesfalls immer und überall unterwegs sein.
Wenn die Vercharterer von ihren Kunden den SKS verlangen, so also nicht nur, weil sie Angst um ihre teuren Boote haben, sondern weil er vom Gesetz verlangt wird.
Nochn Zusatz: Und Segelboote ohne Motor sind hier nur bis 5 Meter Länge führerscheinfrei. Genauso wie Motorboote bis 4 Meter und 15 PS tagsüber.

Gruß Udo

Geändert von inselfan54 (30.01.2012 um 10:34 Uhr)
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  #54  
Alt 30.01.2012, 20:18
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Hallo Udo,

und genau da liegt die Verwirrung:
Alle mir bekannten Mittelmeeranrainer erkennen die Deutschen Führerscheine an. Die von Dir genannten Scheine des Seglerverbands sind aber keine Führerscheine, sondern lediglich nicht amtliche Befähigungsnachweise. Der SKS hat seine Zone wie der SBF innerhalb des Hoheitsgebiets eines Landes. Kein "normales" Land darf irgend etwas von mir verlangen, wenn ich mich außerhalb dessen Hoheitsgewässern befinde - und das ist im Allgemeinen die 12 Meilen Zone.
Den BR-Schein gibt es nicht mehr, denn der wurde durch den SKS ersetzt.
Ich weiß wohl, dass esd Vercharterer gibt, die den Befähigungsnachweis (SKS oder BR) verlangen. Das sind aber längst nicht alle und gilt eben nicht grundsätzlich. Nichts anderes hatte ich geschrieben.
Und nochmal: es gibt keine 30 Meilen Zone. Es gibt lediglich konntrollierte Fischereigewässer, die nichts mit diesen Sportbootscheinen zu tun haben.

Das alles hat nichts damit zu tun, dass ich den SKS durchaus für sinnvoll halte - aber nicht für gesetzlich vorgeschrieben.
Und übrigens: Motorboot oder Segelboot sind je nach Gebrauchsart - in unserem Fall sicher ja - Sportboote.
Und der SBF Binnnen ist noch nicht mal 1m von der Küste entfernt der richtige Schein. Da schreibst Du ziemlichen Unsinn.

Grüße
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  #55  
Alt 31.01.2012, 20:02
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Ja Max, das ist der Unterschied zwischen uns.

Ich behaupte gar nichts selbst, sondern zitiere lediglich die entsprechende spanische Verordnung. Und danach darfst Du durchaus auch mit dem SBF Binnen um die spanische Küste fahren. Guckst Du unter http://www.fomento.gob.es/NR/rdonlyr...4504945084.pdf Ziemlich weit hinten unter "Annexo 12 Titulos expedidos por otros estados" findest Du die entsprechende Aussage. Dies BOE ist übrigens das spanische Gesetzblatt. Bisher dachte ich, die müsstens eigentlich wissen.

Es ist natürlich auch möglich, dass du die spanischen Gesetze besser kennst als der Gesetzgeber selbst. Es gibt ja die merkwürdigsten Sachen.
Eins aber darfst Du mir mit Sicherheit glauben: Ich habe schon einige deutsche Turisten erlebt, die den hiesigen Guardia Civil-Beamten die Vorschriften erklären wollten. Erfolgreich war bisher noch keiner.

Gruß Udo

Geändert von inselfan54 (31.01.2012 um 21:02 Uhr)
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  #56  
Alt 01.02.2012, 16:35
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Hallo Udo,

ich kann kein Spanisch. Ich kann aber die Ausführungen des ADAC lesen, und die lauten:
Ausländische Bootsfahrer müssen den Bootsführerschein besitzen, der im Heimatland zum Befahren vergleichbarer Gewässer vorgeschrieben ist. Danach gilt für in der Bundesrepublik Deutschland zugelassene Boote folgendes:
Auf den Küsten- und Binnengewässern ist zum Führen von Booten mit Motoren über 3,68 kW (5PS) ist der Sportbootführerschein-See bzw. Binnen erforderlich.

Und das heißt ganz deutlich:
Auf Deutschen Küstengewässern, auch innerhalb von 3 Meilen, ist der SBF See vorgeschrieben. Dann gilt das auch für Spanien.

Grüße

Max
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  #57  
Alt 07.02.2012, 18:03
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Leute
Das ist m.E. ziemlicher BS hier.
Für Deutschland gilt:
* Wer Binnen fährt mit mehr als 5Ps braucht einen SBF-Binnen mit Motor. Hat das gleiche Boot einen Mast und kann auch unter Segel fahren, kommt eine Zusatzberechtigung Segel dazu.
* Wer auf See oder Seefahrtsstrassen fährt mit mehr als 5PS braucht einen SBF-See. Segel oder Motor wird nicht unterschieden.
Wenn jetzt irgend ein anderes Land hingeht und eine dieser beiden Lizenzen anerkennt, dann gibt es m.E. 2 Möglichkeiten:
1. Ich bewege mich mit meinem deutschen Schein nach deutschen Regeln auf nicht-deutschen Gewässern
2. Ich lasse mir auf Basis meines deutschen Scheines eine ausländische Berechtigung ausstellen. Was das andere Land da einträgt ist deren Sache.
Der SKS ist nur ein Befähigungsnachweis, daß ich nicht nur die Spielregeln innerhalb der 3Meilenzone kenne, sondern auch die innerhalb der 12 Meilenzone und dabei nicht verloren gehe. Müssen muß man nicht. Ähnlich sehe ich das für Berlin und Bodensee: Du mußt dich nachweislich mit den Besonderheiten auf diesen Gewässern vertraut gemacht haben und der Nachweis ist eine entsprechende Prüfung/Ausbildung.

Bei meinem Flugschein war es genau so. Ich habe einem Amerikanischen Sportflugzeugschein. Damit darf ich alles fliegen, was einen Motor hat (nicht mehrere), beliebig viele Sitze, egal wie schwer, bei Tag und Nacht, Funkzeugnis ist drin. Aber ich darf kein Spornrad fliegen (also kleines Rad hinten bzw. Verstellpropeller und Einziehfahrwerk mit weniger als 200PS). Möchte ich dies muß ich s.g. Einweisungen machen und diese Berechtigungen werden in den Schein eingetragen.
All das gilt sowohl in den USA selbst als auch auf amerikansich registrierten Flugzeugen.
Lasse ich mir jetzt auf Basis meines amerikanischen Lappens eine deutsche Lizenz ausstellen, muß ich eine Theorieprüfung in Luftrecht ablegen, ein paar Stunden nachweisen und mit einem Lehrer 300km spazieren fliegen.
Danach darf ich:
Flugzeuge mit einem Motor bis 2Tonnen mit weniger als 5 Sitzplätzen bei Tag fliegen, egal welches Fahrwerk, welcher Propeller und wie viel Leistung. Motorsegler darf ich gar nicht mehr. Nachtflug auch nicht. Funkzeugnis muß ich extra machen, weil ich den Nachweis der deutschen Sprache brauche.

Ich denke man muß hier sehr genau hinschauen was gefragt ist. Der Spanier könnte auch sagen, wenn Du keinen spanischen Lappen hast kriegst Du mein in Spanien registriertes Boot nicht. Oder, Du hast eine spanische Versicherung....
Jürgen
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  #58  
Alt 08.02.2012, 10:53
almdudi almdudi ist offline
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Zitat:
Zitat von MaxB Beitrag anzeigen
Hallo Udo,

ich kann kein Spanisch. Ich kann aber die Ausführungen des ADAC lesen,
Und? wer ist der ADAC? Ist das mittlerweile eine Behörde?
Prinzipiell stimmt das zwar, was sie da schreiben, aber wenn ein Staat großzügiger ist, bleibt das durchaus diesem Staat überlassen.
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  #59  
Alt 08.02.2012, 11:20
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Um unseren Threadschreiber noch weiter zu verunsichern sei angemerkt, dass man in Deutschland binnen zwischen Bundeswasserstraßen und Landeswasserstraßen unterscheidet.
Bei Bundeswasserstraßen gilt der jeweilige Binnenschein (außer Bodensee-Patent), auf Landeswasserstrassen aber das jeweilige (Bundes-)Land(es)gesetz und das kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein!

Gruß

Volker
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Rotwein hat keinen Alkohol!

Geändert von Volker (08.02.2012 um 14:38 Uhr)
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  #60  
Alt 08.02.2012, 20:51
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Hallo jes,

es ist absolut daneben, wie Du das hier geschriebene bezeichnest, vor allem in Hinblick darauf, dass Deine Aussagen zum Teil unrichtig und zum Teil unvollständig sind.
Beispielsweise ist der SKS ein amtlicher Führerschein, der zwar nicht vorgeschrieben, aber empfohlen wird - trotzdem, er ist amtlich und nicht vom DSV ausgestellt.
Deine Annahme für den Bodensee ist falsch, und in Kroatien brauchst Du auch für einen 0,5 PS Motor den SBF See oder ein kroatisches Patent.
Entweder man berichtet abgesichert korrekt oder man bezeichnet das, was andere schreiben nicht als Bullshit.

Keine Grüße
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  #61  
Alt 09.02.2012, 09:05
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@Max

Wo habe ich geschrieben, daß der SKS kein amtlicher Schein sei?
Kroatien habe ich gar nicht erwähnt und paßt hier als Gegenbeispiel nun gar nicht, weil, wer KEINEN Schein hat...Landesrecht. Wenn Du einen Schein hast, dann hast Du ja kein Problem, oder?
Also, klär uns auf! Du scheinst es ja zu wissen ;)
Jürgen
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  #62  
Alt 09.02.2012, 21:44
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Hallo Jes,

Dein Zitat:
1. Ich bewege mich mit meinem deutschen Schein nach deutschen Regeln auf nicht-deutschen Gewässern

Falsch:
Ich bewege mich nämlich auf den nicht-deutschen Gewässern nach den jeweiligen Landesregeln. Das gilt jedenfalls für die Länder, die ich betreffend Nautik kenne: Frankreich, Italien und Kroatien.

Dein Zitat:
2. Ich lasse mir auf Basis meines deutschen Scheines eine ausländische Berechtigung ausstellen. Was das andere Land da einträgt ist deren Sache.

Diese Vorgehensweise kenne ich nicht, mag es aber geben.

Das war Deine Aussage:
Der SKS ist nur ein Befähigungsnachweis,...

Das ist nicht richtig. Es ist ein amtlicher Führerschein wie das Bodenseeschifferpatent auch. Dass dieses Bodenseeschifferpatent aus meiner Sicht ein Schwachsinn ist (weil man ein sog. Ferienpatent ohne Schukung und Prüfung bekommt), ändert nichts an seiner Amtlichkeit.

Das alles hat mir aber überhaupt nichts ausgemacht. Ein Forum ist dafür da, dass man sich auch mal kontrovers austauscht. Da kann man auch mal was Falsches schreiben, aber "Bullshit"....hat hier keiner geschrieben, auch Du nicht.

Grüße

Max
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  #63  
Alt 10.02.2012, 08:28
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Zitat:
Zitat von GunKraus Beitrag anzeigen
Mit diesen beiden Scheinen darf ich Segeln.
(bis auf die ausgenommenen Reviere wie Berliner Gewässer und Bodensee und wenn der Vercharterer die Schüssel rausrückt)
Ja, mit beiden Scheinen darf man Boot fahren wenn auf dem Boot ein Motor mehr als 5 PS steht und Boot ist nicht länger als 15 meter ist. Mit Motor weniger als 5 PS braucht man kein Schein. Ob das Boot Segel hat spielt keine Role.
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  #64  
Alt 10.02.2012, 09:05
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@Max
Du wolltest uns aufklären!
Frage: Warum sind Schiffe einschließlich Yachten in den einzelnen Ländern registriert?
Frage: Wenn sie registriert sind, gehören sie dann zum rechtlichen Territorium des Landes, in dem sie registriert sind (bei Flugzeugen ist das so, also hätte ein Beamter aus Deutschland ein Problem mir in einem amerikanisch registrierten Flugzeug eine anzubacken).
Frage: wenn das Boot dann Territorium desjenigen Landes ist in dem es registriert ist, dann gelten doch wohl auch deren Landesrechte, oder?
Frage: wenn dem all nicht so ist, wie geht das dann in der Berufsschiffahrt? Brauche ich dann für jedes Hoheitsgebiet, welches ich durchfahre, einen eigenen, nationalen Schein?
Und jetzt die Ausgangsfrage: wenn ich vom SBF-Binnen unter Motor aber mit Segel+Motor fahren möchte, was brauche ich für einen Schein
(m.E. einen SBF Binnen unter Motor und Segel)?
Welche Ausnahmen gibt es (m.W. Berlin und Bodensee, für die man zusätzliche Berechtigungen braucht)?
Was muß ich tun um eine entsprechende Berechtigung zu bekommen (m.W. eine Theorieprüfung mit den Segel-fragen)?
Dann war die Frage, was man haben muß um überall fahren zu dürfen, egal ob Motor oder Segel.
Bisher sehe ich hier keine klare Antwort, nur Vermutungen. Gibt es hier keinen Ausbilder, der das eindeutig beantworten kann?
Jürgen
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  #65  
Alt 10.02.2012, 16:35
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Hallo Jes,

na gut, dann Aufklärung so gut ich es kann. Ich bin kein Berufsskipper. Und dieses Forum ist auch nicht für solche da, aber bitte:
1. Ein Sportboot wird da registriert, wo es seinen ständigen Standort hat. Eigentlich ist es zunächst mal wurst, wo das ist. Es gibt je nach Land der Registrierung unterschiedliche Ausstattungsrichtlinien. So muss ein in HR registriertes Boot mit Übernachtungseinrichtung beispielsweise eine Seefunkeinrichtung haben. Mit einem in Deutschland registrierten Boot, welches baugleich ist, benötigst Du das nicht, auch wenn Du in HR unterwegs bist.
2. Diese Frage ist denke ich mit obiger Antwort schon beantwortet.
3. Weiß ich nicht, denn in der Berufsschifffahrt kenne ich mich nicht aus.
4. Ja, das sehe ich auch so und ist auch hier: http://www.gesetze-im-internet.de/bu...inv/gesamt.pdf nachzulesen.
Ebenso findet man dort noch die entsprechenden Ausnahmeregelungen und die Prüfungsumfänge.

Nun haben wir die Frage "überall" noch offen.
Ausgehend vom eigenen Boot und einem Deutschen Staatsbürger mit festem Wohnsitz in Deutschland:
Binnengewässer wie z. B. Gardasee, Lago Maggiore oder die Französischen Kanäle: SBF Binnen, denn die interstaatlichen Verträge sichern dem jeweiligem Gast die Anerkennung seiner Fahrerlaubnisse zu. Ob das weltweit gilt, kann ich nicht sagen, in Europa gilt es. Und rein rechtlich ist es dann auch so, dass der Italiener zum Segeln auf dem Gardasee keinen Schein benötigt, der Deutsche aber aufgrund der Verträge schon. Der Italiener braucht beispielsweise bis 40 PS keinen Schein, der Franzose brauchte lange keinen bis 9,9 PS (ich glaube, dass das geändert wurde). der Deutsche durfte aber ohne Schein immer nur bis 5 PS fahren.
Der Österreicher kann im eigenen Land keinen SFB See machen, weil die keine Küste (mehr) haben. Da wird auch deren Binnenschein anerkannt.

Der SBF See berechtigt zum Führen von Sportbooten, egal welcher Antriebsart (Segel oder Motor) auf dem Meer. Er ist auch nicht beschränkt auf 3sm oder 12 sm. Außerhalb der Hoheitsgewässer kannst Du dann umsteigen auf einen 300m Öltanker, wenn diem Reeder die Versicherungsleistung egal ist.
Der Österreicher kann im eigenen Land keinen amtlichen SFB See machen, weil die keine Küste (mehr) haben. Da wird auch meines Wissens nach deren Binnenschein anerkannt.

So, das ist jetzt alles, was ich weiß oder zu wissen glaube. Ein "Überall" gibt es also nicht. Ein "auf den meisten bekannten Gewässern" bringen die beiden Scheine SBF Binnen (Motor und Segel) und SBF See.
Ein Segelboot ohne Motorantrieb bis unter 12 qm Segelfläche darf auf den meisten Gewässern ohne Schein gefahren werden, aber auch nicht mit dem Anspruch auf "überall".

Um die Eingangsfrage zu beantworten: Mach den Segelteil des Bodenseeschifferpatents nach, denn das gilt dann für fast alle Binnengebiete (sie obigen Link).

Grüße

Max

P.S.: Sowohl Flugzeuge, als auch Schiffe können unabhängig von deren Registrierung beschlagnahmt werden. Letzter aufsehend erregender Fall: Das Flugzeug des Thailändischen Kronprinzen. Dir kann die Starterlaubnis verweigert werden, analog hierzu das Auslaufen. Du kannst aber auch festgenommen werden - auch im Flugzeug oder auf Deinem Schiff. Die Gerichtsbarkeit ist dann oft strittig. Wenn Du in einer USamerikanischen Maschine einen umbringst, könnte es sein, dass das Todesurteil auf Dich wartet....nein, kann es nicht, weil unser Auslieferungsabkommen mit den USA eine Auslieferung verneint, wenn die Todesstrafe droht.

Geändert von MaxB (10.02.2012 um 16:48 Uhr)
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  #66  
Alt 12.02.2012, 11:41
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Letzte Frage:
Wozu dann noch den SKS, wenn doch der SBF-See auch bis 12SM und noch weiter raus gilt?
Ist der dann nur noch wg. Charter bzw. kommerzeiller Nutzung?
Bzw. die anderen Scheine, die dann noch kommen?
Sitze gerade an meinem SBF-See und würde gerne die nächsten Urlaube auf meinem Boot (Segel mit Motor>5PS) dann ev. in F, NL, B, ES, GR, GB, DK, S oder N verbringen. Bisher dachte ich, daß dazu dann der SKS gebraucht würde mit einem Funksprechzeugnis (wie auch das wieder heißt).
Jürgen
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  #67  
Alt 12.02.2012, 13:26
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Moin,
der SKS als "Sportküstenschifferschein unter Motor und Segel" beinhaltet u.a.
auch das Führen einer Yacht unter Segel (SBF-See nur unter Motor).
Im Vergleich zum SBF-See werden bei der SKS-Ausbildung umfangreichere
Kenntnisse in Navigation, Seemannschaft, Recht und Wetterkunde vermittelt.

Mehr Info's und den Fragenkatalog zum Download beim
Prüfungsauschuss Bemen.

Gruß Ralph
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  #68  
Alt 12.02.2012, 14:25
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Zitat:
Zitat von jes Beitrag anzeigen
Letzte Frage:
Wozu dann noch den SKS, wenn doch der SBF-See auch bis 12SM und noch weiter raus gilt?
Ist der dann nur noch wg. Charter bzw. kommerzeiller Nutzung? ...
Moin,

so ist es.

SKS, SSS und SHS benötigst Du nur bei kommerzieller Nutzung bzw. Charter.

Solange Du privat mit Deinem eigenen Boot unterwegs bist reicht der SBF-See vollkommen aus.

Die SKS-Kenntnisse sollte man sich aber schon aneignen wenn man weiter raus will.
__________________
Gruss Vestus
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  #69  
Alt 12.02.2012, 15:58
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Vielen Dank
Ja, Navigation ist beim SBF z.Zt ein Witz im Vergleich zu dem, was man bei einem Flugschein wissen muß.
Außerdem, auf einem Boot hat man Zeit und Platz, im Flugzeug bei 180 km/h hat man beides nicht mehr und muß trotzdem navigieren. Ist Teil der praktischen Prüfung (wo sind wir jetzt, welchen Versatz haben wir durch Wind, welchen Kurs müssen Sie jetzt fliegen um den bisherigen Versatz zu kompensieren bis zum Ziel, welche Geschwindigkeit über Grund machen wir und wann sind wir am nächsten Wegpunkt?....). Da muß ich bei den Nav-Aufgaben für den SBF schon schmunzeln...Mal sehen, wie die Aufgaben ab Mai aussehen
Jürgen
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  #70  
Alt 12.02.2012, 17:40
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Nicht viel anders.

Freu Dich schon mal auf die praktische Prüfung. Das Niveau ist in Höhe Fahrradprüfung - Grundschule angesiedelt, ebenso beim SKS (Segelklugscheixxerschein).

Viel Spass.
__________________
Gruss Vestus
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  #71  
Alt 12.02.2012, 18:05
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@vestus
Warten wir mal ab, was ab Mai gilt. Leider muß ich bis zu den Ferien für die Prüfung warten und "darf" dann nach den neuen Regeln zeigen, was ich hoffentlich kann.
Jürgen
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  #72  
Alt 12.02.2012, 18:33
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Moin,

der Fragenkatalog steht fest, statt sechs müssen nun sieben Knoten gemacht werden und statt An- oder Ablegen ist dann An- und Ablegen angesagt.

Sehe da kein Überaschungspotential, ausser bei der Gebührenanpassung.
__________________
Gruss Vestus
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  #73  
Alt 12.02.2012, 21:50
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Moin Jürgen,

Zitat:
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Außerdem, auf einem Boot hat man Zeit und Platz, im Flugzeug bei 180 km/h hat man beides nicht mehr und muß trotzdem navigieren. Ist Teil der praktischen Prüfung (wo sind wir jetzt, welchen Versatz haben wir durch Wind, welchen Kurs müssen Sie jetzt fliegen um den bisherigen Versatz zu kompensieren bis zum Ziel, welche Geschwindigkeit über Grund machen wir und wann sind wir am nächsten Wegpunkt?....)
wir die Prüfung da mit nem E6B gemacht?

imho, der beste einhändig zu benutzende Navigationcomputer.

ciao,Michael
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  #74  
Alt 12.02.2012, 23:00
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Zitat:
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Vielen Dank
Ja, Navigation ist beim SBF z.Zt ein Witz im Vergleich zu dem, was man bei einem Flugschein wissen muß.
Außerdem, auf einem Boot hat man Zeit und Platz, im Flugzeug bei 180 km/h hat man beides nicht mehr und muß trotzdem navigieren. Ist Teil der praktischen Prüfung (wo sind wir jetzt, welchen Versatz haben wir durch Wind, welchen Kurs müssen Sie jetzt fliegen um den bisherigen Versatz zu kompensieren bis zum Ziel, welche Geschwindigkeit über Grund machen wir und wann sind wir am nächsten Wegpunkt?....). Da muß ich bei den Nav-Aufgaben für den SBF schon schmunzeln...Mal sehen, wie die Aufgaben ab Mai aussehen
Jürgen
Moin Jürgen,
wenn es Dir beim SBF zu langweilig wird, kannst Du gleich mit Stoff für
SKS/SSS etc. weitermachen. Neu wird für Dich als Flieger eine zusätzliche
Variable vor KüG, Beschickung für Strom. Bezugsorte finden, Interpolieren,
usw. In der Praxis je nach Revier unterschiedlich relevant. Anwendung bei
der Törnplanung oder beim Koppeln, wobei das allheilige GPS Zweiteres
natürlich vereinfacht. Trotzdem gut zu wissen wie es geht.

Viel Spaß und noch 'n Link Nautisches Lexikon: Kursumwandlung

Gruß Ralph
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  #75  
Alt 12.02.2012, 23:53
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
........ich habe z.B. auch nur den "normalen" SBF ohne Segel und der genügt auch fast überall.
Es gibt Sonderregelungen, ..... und in den Berliner Gewässern, wo er verlangt wird. Dort dürfte ich wohl nicht segeln.
Kann wirklich niemand diese Frage beantworten?

Haben echt alle Berliner Jollensegler nach Einführung dieser Regelung diese Scheinerweitetung machen müssen oder gibt es eine Möglichkeit bei entsprechender Erfahrung dies im Schein nachtragen zu lassen?
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