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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 16.01.2021, 18:42
Heretique Heretique ist offline
Lieutenant
 
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Standard Wegen Signalmittel

Hallo zusammen
Vielleicht kann man mir helfen,meine erste Frage lautet: ich habe etwa 1990 meinen Sportboot FS Küste gemacht mit Zusatzprüfung Signalmittel bzw. Sachkundenachweis Signalmittel (bitte entschuldigt ich weiß nicht mehr wie das heißt) Das ganze wurde damals vom deutschen Motoryacht Verband Deutschland abgenommen. Der Stempel für die Sachkundennachweiß Signalmittel ist total verwischt ,ergo-weg!
Was rät man mir wenn ich heute eine Signalpistole kaufen möchte ?

Danke!
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  #2  
Alt 16.01.2021, 19:01
Benutzerbild von Fronmobil
Fronmobil Fronmobil ist offline
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Dich vorher an den DMYV in Duisburg wenden und dort deinen Sachkundenachweis
erneuern lassen. Danach kannst du shoppen gehen.
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  #3  
Alt 16.01.2021, 19:15
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von Jürgen von Jürgen ist offline
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
... Sachkundenachweis
erneuern lassen. Danach kannst du shoppen gehen.
Darf, oder kann man die sonst nicht kaufen, oder darf man die sonst nicht benutzen?
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Gruß Stefan
Mercury/Mercruiser Teilekatalog
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  #4  
Alt 16.01.2021, 19:58
Alpsee Alpsee ist offline
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Verkaufen wird's dir kein Seriöser.

Benutzen darfst im Notfall alles, mit und ohne Schein.
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ALPSEE/RICHARD der der aus den Bergen kommt
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  #5  
Alt 16.01.2021, 21:28
Pepper Pepper ist offline
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Zitat:
Zitat von Heretique Beitrag anzeigen
... Was rät man mir wenn ich heute eine Signalpistole kaufen möchte ? ...
Es sein zu lassen.

Dein Sachkundenachweis wird vermutlich noch aufzutreiben und neu auszustellen sein, dann wirst du dir aber für eine Signalpistole eine Waffenbesitzkarte besorgen müsen. Solltest du keine Eintragungen in irgendwelche bösen Register haben, könntest du sogar als waffenrechtlich zuverlässig eingeordnet werden und eine Signalpistole offiziell erwerben.
Dann geht es aber los mit der sicheren Aufbewahrung dieser Waffe - und den Problemen beim Transport dieser Waffe.

Ich empfehle, da lieber auf Signalraketen auszuweichen ...
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  #6  
Alt 16.01.2021, 21:46
Benutzerbild von Lippi
Lippi Lippi ist offline
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Ich würde auch lieber ein Nico nehmen. Da sind die Vorschriften noch nicht ganz so "schlimm".

Es sind ja nicht nur die Umstände, eine Signalpistole legal zu erwerben, es geht ja mit der Auifbewahrung an Bord weiter. Willst Du einen Tresor einbauen ? Oder, Du musst das Teil immer mitnehmen, wenn Du von Bord gehst. Das Tragen an Land ist aber nicht erlaubt. Genaugenommen darf die Waffe nicht an Bord sein, wenn Du das Boot verlässt und z.B. Deine Frau an Bord ist (falls sie keinen SKN hat) - Oder halt sicher verschlossen.
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  #7  
Alt 17.01.2021, 01:31
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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die Vorgehensweise ist Sachkunde Nachweis besorgen,
damit zur Waffenabteilung und WBK beantragen,
die fragen dann nach dem Bedürfnis, das könnte man durch einen Bootsschein nach weisen die fragen dann noch nach der Sicheren Aufbewahrung, dafür muß man 1-2 Waffenschränke für Kurzwaffen nachweisen, das geht durch Rechnungen und Fotos auf denen man das Typenschild lesen kann und wo man den Ort sehen kann wo die Schränke stehen

wenn das soweit ok ist bekommt man eine WBK mit Voreintrag, damit geht man zu jemanden der so eine Waffe verkaufen möchte, dann werden die Daten in die WBK eingetragen und schickt die WBK an die Behörde, die tragen dann den Erwerb ein und die Munitions Erwerbsberechtigung, wenn man die Gebühren von rund 80 Euro bezahlt hat ist der Drops dann gelutscht,

viele verkaufen dann nach ein paar Jahren die Waffen wieder weil sie den Aufwand leid sind und kaufen sich lieber Signalmunition die man ohne Waffe abfeuern kann, das ist dann viel Stress freier
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #8  
Alt 17.01.2021, 01:38
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
BF-Trockendocktor
 
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Zitat:
Zitat von von Jürgen Beitrag anzeigen
Darf, oder kann man die sonst nicht kaufen, oder darf man die sonst nicht benutzen?
in D bekommt man ohne WBK mit Voreintrag keine Waffe, ohne Munitions Erwerbsberechtigung bekommt man in D keine Munition,
in anderen Ländern ist das deutlich leichter
__________________
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Bertrand Russell
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  #9  
Alt 17.01.2021, 10:11
Ahap Ahap ist offline
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Der Klaus hats oben schon erwähnt .....wende dich nach Duisburg oder du kannst gleich jetzt den Antrag stellen...

https://www.dmyv.de/downloads/fuehre...%2CNULL%2CNULL

gaanz nach unter scrollen
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Gruß Ahap
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  #10  
Alt 17.01.2021, 11:10
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Hexe-Crew Hexe-Crew ist offline
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Zitat:
Zitat von Heretique Beitrag anzeigen
Was rät man mir wenn ich heute eine Signalpistole kaufen möchte ?

Danke!
Auch wenn ich noch eine Sipi zu verkaufen habe, lass es.

Mir persönlich ist der Aufriss zu groß, was alles bei Transport zum Boot, Lagerung an Bord und ggf. bei Auslandstouren zu beachten ist. Mit einem Sachkundenachweis kannst Du heutzutage vernünftige Signalraketen kaufen, die meines Erachtens preiswerter sind und deutlich höhere Steigraten und Brenndauer haben.

Meine liegt nur noch im Tresor und wartet auf einen Verkauf.
__________________
Grüsse Ulli
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  #11  
Alt 17.01.2021, 11:21
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von Alpsee Beitrag anzeigen
Verkaufen wird's dir kein Seriöser. ...
Da nicht ersichtlich ist WO "Heretique" wohnt, muss das nicht stimmen.

In Ö sind SigPi Kaliber 4 m.E. frei verkäuflich.

Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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  #12  
Alt 18.01.2021, 07:10
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apiroma apiroma ist offline
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Sigpi hat den Vorteil daß Du einhändig schießen kannst.
Und das halbwegs gezielt.

Signalraketen benötigen zwei Hände.

Aufgrund der letzten Waffenrechtsnovellierung (natürlich wieder mal verschärft), gibt es einiges zu beachten.
__________________
Grüße
Karl-Heinz
----------------
"Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände:
Ein-Aus-Kaputt".
(Wau Holland)
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  #13  
Alt 18.01.2021, 07:58
User 46996
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Beiträge: n/a
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Mein Kenntnisstand ist, dass sofern ein Waffenschein vorliegt, die Waffe auch an Land getragen werden darf -
Aber ob der zu betreibende Aufwand wirklich lohnt ?

Grüße
Daniel
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  #14  
Alt 18.01.2021, 08:01
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Elgar_2 Elgar_2 ist offline
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Zitat:
Zitat von Elb Bummler Beitrag anzeigen
Mein Kenntnisstand ist, dass sofern ein Waffenschein vorliegt, die Waffe auch an Land getragen werden darf -
Aber ob der zu betreibende Aufwand wirklich lohnt ?

Grüße
Daniel
Ja aber nur vom sage ich mal Parkplatz zum Boot, diese darf dann auch nicht Geladen sein
__________________
Mit besten Grüßen
Andreas
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  #15  
Alt 18.01.2021, 08:13
Der mit dem Boot tanzt Der mit dem Boot tanzt ist offline
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Kaum jemand hat privat einen Waffenschein. Das wird ständig verwechselt.
Was Waffenbesitzer besitzen ist eine WBK, Waffenbesitzkarte. Die gibt es in verschiedenen Farben, Grün, Gelb oder Rot. Für eine Kal4 Pistole währe eine Grüne die richtige. Da benötigt man wie beschrieben einen Voreintrag zum Kauf und eine extra Berechnung für die Munition dafür. Fürs Ausland gibt es den Europäischen Feuerwaffenpass.
Inzwischen gibt es ja noch den kleinen Waffenschein, der ist zum zugriffsbereiten Transport, man kann die Pistole geladen in der Jackentasche haben, von Feuerwaffen mit PTB im Kreis gedacht. Das sind die umgangssprachlichen Gas oder Schreckschusspistolen. Das Nicosignal gehört auch dazu. Kaufen kann man die frei ab 18. Nur halt nicht einfach durch die Gegend schleppen.
Die Rauchfackeln oder die Leuchtfackeln kann man auch einfach so ohne Scheine kaufen. Nur für die größeren Rauchtöpfe oder die Raketen braucht man eine Fach oder Sachkunde.
__________________
Gruß
Jörg
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  #16  
Alt 18.01.2021, 08:20
User 46996
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Das ist der Unterschied - beim Waffenschein, darfst du sie auch führen - natürlich nicht zu öffentlichen Veranstaltungen, aber durchaus unverschlossen ohne einen geeigneten Tresor.

Grüße
Daniel
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  #17  
Alt 18.01.2021, 08:31
Pepper Pepper ist offline
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Ein Bootfahrer wird aus Gründen seines Hobbys aber niemals einen Waffenschein erhalten.

Das scheitert spätestens am notwendigen "Bedürfnis", welches im §8 Waffengesetz aufgeführt ist.

"Der Nachweis eines Bedürfnisses ist erbracht, wenn gegenüber den Belangen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung
1.
besonders anzuerkennende persönliche oder wirtschaftliche Interessen, vor allem als Jäger, Sportschütze, Brauchtumsschütze, Waffen- oder Munitionssammler, Waffen- oder Munitionssachverständiger, gefährdete Person, als Waffenhersteller oder -händler oder als Bewachungsunternehmer .... glaubhaft gemacht sind."

Der bloße Tragewunsch einer Signalpistole im öffentlichen Raum ohne verschlossenes Behältnis ist kein "besonders anzuerkennendes Interesse" ...

Geändert von Pepper (18.01.2021 um 08:49 Uhr)
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  #18  
Alt 18.01.2021, 08:45
Quicksilver420 Quicksilver420 ist offline
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Also für eine Schreckschuss womit man auch die Notsignale abschiessen kann benötigt man zum Kauf keinen kleinen Waffenschein....zum Kauf der Munition auch nicht. Es muss nur verschlossen transportiert werden. (Koffer) wenn ich sie tragen möchte braucht man einen kleinen Waffenschein der kostet 50€ und bekommt eigentlich fast jeder...
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  #19  
Alt 18.01.2021, 08:50
Quicksilver420 Quicksilver420 ist offline
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Auch für eine Schreckschusswaffe ist das Führen in der Öffentlichkeit, also außerhalb der eigenen Wohnung oder Geschäftsräume, nur mit einem Waffenschein erlaubt. Allerdings ist hier der Erwerb eines kleinen Waffenscheins ausreichend. In Deutschland gibt es per Gesetz keine Schreckschusswaffen, die ohne Waffenschein frei geführt werden dürfen.

Wird die Schreckschusswaffe nur transportiert, muss dies in einem verschlossenen Behältnis stattfinden. Der Transport sowie der reine Erwerb und Besitz ist ab 18 erlaubt.

Das Schießen in der Öffentlichkeit bedarf jedoch auch immer einer Genehmigung durch die zuständige Behörde. Ausnahmen von dieser Pflicht sind im § 12 des Waffengesetzes geregelt. So zählen zum Beispiel Notwehr und Notstand zu diesen Ausnahmen. Das Vertreiben von Vögeln sowie die Verwendung von Signalwaffen bei Rettungsübungen sind demnach ebenfalls gestattet.
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  #20  
Alt 18.01.2021, 09:04
User 46996
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Wenn bereits ein Waffenschein vorhanden ist, darf die SigPi Kal.4 auch in der Öffentlichkeit geführt werden - ein Bedarf für eine SigPi hast du übrigens auch nur, wenn du ein seegängiges Schiff hast, oder Bergsteiger bist.

Aber es gibt halt durchaus doch auch die Kombi Jäger UND Schiffsführer

Oder auch Jäger und Bergsteiger und das wären so Personen, die die SigPi dann auch führen dürften.

Grüße
Daniel
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  #21  
Alt 18.01.2021, 09:07
Pepper Pepper ist offline
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Zitat:
Zitat von Quicksilver420 Beitrag anzeigen
Also für eine Schreckschuss womit man auch die Notsignale abschiessen kann benötigt man zum Kauf keinen kleinen Waffenschein......
Es geht um die Signalpistole Kaliber 4, nicht um die "Waffen" mit PTB-Kennzeichnung ...

Geändert von Pepper (18.01.2021 um 09:12 Uhr)
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  #22  
Alt 18.01.2021, 09:12
Pepper Pepper ist offline
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Zitat:
Zitat von Elb Bummler Beitrag anzeigen
Wenn bereits ein Waffenschein vorhanden ist, darf die SigPi Kal.4 auch in der Öffentlichkeit geführt werden ...
Sollte der TO im Besitz eines Waffenscheins sein, dürfte er hier kaum die Frage nach der Vorgehensweise gestellt haben. Da könnte man gleich seine Eignung in Frage stellen ...
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  #23  
Alt 18.01.2021, 09:14
Benutzerbild von schwinge
schwinge schwinge ist offline
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Dem TE geht es doch um eine Ersatzbeschaffung des Sachkundenachweises (SKN). Das mit der Signalpistole ist doch der Fachkundenachweis (FKN) - Oder hießen die Lappen früher mal anders?

Bis denne, Rainer
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  #24  
Alt 18.01.2021, 09:20
User 46996
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Zitat:
Zitat von Skipper1964 Beitrag anzeigen
Sollte der TO im Besitz eines Waffenscheins sein, dürfte er hier kaum die Frage nach der Vorgehensweise gestellt haben. Da könnte man gleich seine Eignung in Frage stellen ...
Naja, da wurde anfangs aber bissl was verwechselt - es ist eben NICHT generell verboten, eine SigPi Kal. 4 zu führen

Wie gesagt der Waffenschein an sich langt ja auch nicht, du musst auch den Bedarf für die Waffe nachweisen.


Grüße
Daniel
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  #25  
Alt 18.01.2021, 09:20
Pepper Pepper ist offline
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Zitat:
Zitat von Elb Bummler Beitrag anzeigen
... Oder auch Jäger ... die die SigPi dann auch führen dürften...
Nein.
Der Jäger dürfte Probleme haben glaubhaft nachzuweisen, dass er die Signalpistole und die Munition zur Jagdausübung oder zum Training im jagdlichen Schießen einschließlich jagdlicher Schießwettkämpfe benötigt.
(§§ 8 Nr. 2 i.V.m § 13 Abs.1 Nr.1 Waffengesetz (Erforderlichkeit und Bedürfnis des Besitzes bzw. des Führens einer Waffe))

Geändert von Pepper (18.01.2021 um 09:44 Uhr)
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