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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #26  
Alt 18.01.2021, 09:56
User 46996
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Zitat:
Zitat von Skipper1964 Beitrag anzeigen
Nein.
Der Jäger dürfte Probleme haben glaubhaft nachzuweisen, dass er die Signalpistole und die Munition zur Jagdausübung oder zum Training im jagdlichen Schießen einschließlich jagdlicher Schießwettkämpfe benötigt.
(§§ 8 Nr. 2 i.V.m § 13 Abs.1 Nr.1 Waffengesetz (Erforderlichkeit und Bedürfnis des Besitzes bzw. des Führens einer Waffe))
genau das habe ich doch geschrieben

Mir ging es nur um die Konstellation
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  #27  
Alt 18.01.2021, 13:09
Benutzerbild von ralfschmidt
ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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Zitat:
Zitat von Elb Bummler Beitrag anzeigen
Naja, da wurde anfangs aber bissl was verwechselt - es ist eben NICHT generell verboten, eine SigPi Kal. 4 zu führen
Wie gesagt der Waffenschein an sich langt ja auch nicht, du musst auch den Bedarf für die Waffe nachweisen.
Grüße
Daniel
wobei man führen und besitzen nicht verwechseln darf, das Waffenrecht macht da schon gewaltige Unterschiede
mit der WBK darf man die Waffe ungeladen und nicht zugriffsbereit transportieren, führen darf man die Waffe nur auf dem Boot,
will man die Waffe an Land führen also zugriffsbereit und geladen mit sich führen, braucht man einen großen Waffenschein und den bekommt man als Privatperson so gut wie gar nicht
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #28  
Alt 18.01.2021, 13:51
User 46996
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
wobei man führen und besitzen nicht verwechseln darf, das Waffenrecht macht da schon gewaltige Unterschiede
mit der WBK darf man die Waffe ungeladen und nicht zugriffsbereit transportieren, führen darf man die Waffe nur auf dem Boot,
will man die Waffe an Land führen also zugriffsbereit und geladen mit sich führen, braucht man einen großen Waffenschein und den bekommt man als Privatperson so gut wie gar nicht
Für den großen Waffenschein stimmt das natürlich, den haben die wenigsten Privatpersonen


Grüße
Daniel
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  #29  
Alt 18.01.2021, 15:02
Visara Visara ist offline
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
...
will man die Waffe an Land führen also zugriffsbereit und geladen mit sich führen, braucht man einen großen Waffenschein und den bekommt man als Privatperson so gut wie gar nicht
Fast richtig. Bergsteiger dürfen Signalwaffen führen (§12 Abs. 3 WaffG).
Der Bedürfnisgrund "Maritime Sicherheit" reicht nicht zur Ausstellung eines Waffenscheins, egal ob privat oder gewerblich.
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  #30  
Alt 18.01.2021, 16:37
Heretique Heretique ist offline
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Registriert seit: 08.01.2021
Beiträge: 147
153 Danke in 87 Beiträgen
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Hallo zusammen

Dank Ahaps Link habe ich wie Fronmobil vorgeschlagen DMYV Duisburg angeschrieben. Die Antwort dauerte nur 6 h.
Die Antwort lautet wie folgt:
Zitat:
Wir können zwar anhand Ihrer Sportbootführerscheinnummer bestätigen, dass Sie im Besitz eines Sachkundenachweises sind, aber leider muss diese Bestätigung nicht von den Behörden anerkannt werden. Eine Ersatzausstellung ist durch das geänderte Waffengesetz auch nicht möglich.

Besitzen Sie vielleicht eine Kopie auf der dieser Stempel noch leserlich ist? Dann empfehle ich Ihnen, diese mitzuführen.
da aber nichts mehr zu sehen ist hat sich das Thema erledigt.
Fast!Mein Actionradius vergrößert sich stetig. Was wäre den wirkungsvoll angesagt eine Seenot anzuzeigen?

PS: Die Heimat ist Süddeutschland

Danke zuvor für die Diskussionsbereitschaft!
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Alt 19.01.2021, 05:46
Benutzerbild von Hexe-Crew
Hexe-Crew Hexe-Crew ist offline
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Boot: irgendetwas was man chartern kann
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Wie ich schon weiter oben geschrieben habe, würde ich Signalnotmittel der Klasse T2 benutzen, die haben eine Steighöhe von 300m. Die der Klasse T1 haben eine Steighöhe von ca. 80m und sind im prinzip frei verkäuflich.

Für T2 reicht die FKN Pyrotechnische Fachkunde vom DMYV oder DSV.

Hier noch ein Link zum Thema.
__________________
Grüsse Ulli
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