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  #176  
Alt 14.07.2017, 11:19
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Pianist Pianist ist offline
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Zitat:
Zitat von lachshunter Beitrag anzeigen
Und ich habe ihn gleich wieder verschoben. Ein Batterie-Thread reicht, und er steht auch im richtigen Unterforum Technik. Wenn du da nicht liest, dann ist das dein Problem.
Einen weiteren Thread wird es nicht geben.
Na von mir aus. Aber dann sei doch bitte so gut und repariere dort die Überschrift. Da steht derzeit "Batterie Diskussion", und das tut mir in den Augen weh.

Matthias
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  #177  
Alt 14.07.2017, 15:00
billi billi ist offline
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War abzusehen:


http://m.westfalen-blatt.de/OWL/Loka...hlt-wohl-nicht
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  #178  
Alt 14.07.2017, 15:12
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Sea Ray 18 Sea Ray 18 ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Autsch Da bekommt die Tatsache das Bootfahren kein billiges Hobby ist, eine völlig neue Bedeutung.....

Gruß
Alexander II.
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  #179  
Alt 14.07.2017, 15:17
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Sea Ray 18 Beitrag anzeigen
Autsch Da bekommt die Tatsache das Bootfahren kein billiges Hobby ist, eine völlig neue Bedeutung.....

Gruß
Alexander II.
Deshalb sag ich immer wieder... Kasko ist sehr wichtig.

viele Blasen mehr Sprit am Wochenende durch den Motor als die KAsko im Jahr kostet.
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  #180  
Alt 14.07.2017, 16:08
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Laut Pantenius bei 700 versicherten Elektro-/ Hybridbooten 12 Verluste durch Brand. Das ist aber eine heftige Quote.

Wenn laut der Aussage von Pantenius Feuerschäden von der Regulierung ausgeschlossen sind, ist das für die Eigner aber bitter. Hoffe ich mal für den Eigner der Gina, das er keine Kasko bei Pantenius abgeschlossen hat.
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  #181  
Alt 14.07.2017, 16:10
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Interessanterweise hatte Eckhard zum Thema seiner möglichen Versicherung damals "Eerdmanns" aus Holland in Betracht gezogen. Ob er dort versichert hat, weiß ich allerdings nicht. Vielleicht übernehmen die Niederländer ja die Fremdschäden? ��
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Gruß Thomas
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  #182  
Alt 14.07.2017, 17:10
mibutcher mibutcher ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Ich habe gerade in meiner Haftpflichtpolice nachgesehen.
"Versichert ist die Haftpflicht aus Besitz und Gebrauch des in der Police genannten Fahrzeuges zu privaten Zwecken."

Ich würde einen technischen Defekt als Schaden aus dem Besitz interpretieren.

Wo sind die Versicherungsspezialisten?

Wenn die Haftpflicht nicht einspringt, ist so ein Unfall der finanzielle Ruin.

Gruß Sven
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  #183  
Alt 14.07.2017, 17:19
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von mibutcher Beitrag anzeigen
Ich habe gerade in meiner Haftpflichtpolice nachgesehen.
"Versichert ist die Haftpflicht aus Besitz und Gebrauch des in der Police genannten Fahrzeuges zu privaten Zwecken."

Ich würde einen technischen Defekt als Schaden aus dem Besitz interpretieren.

Wo sind die Versicherungsspezialisten?

Wenn die Haftpflicht nicht einspringt, ist so ein Unfall der finanzielle Ruin.

Gruß Sven
Haftpflicht = es werden schäden an anderen Booten und Steganalgen bezahlt die durch dein Fehlverhalten erzeugt werden.

Kasko = Es werden schäden an deinem Boot gezahlt wenn du nicht fahrlässig gehalndelt hast.

Wenn die Haftpflicht nicht eintritt bleibt der Geschädigte wenn er keine Kasko hat auf den Kosten sitzen. Das hast du wohl nicht verstanden. Weder Ecki noch seine Haftpflicht zahlt für die Schäden der anderne Boote oder des PKW. Diese SChäden werden nur von der Kasko versicherung der geschädigten übernommen.

nehme wir na dein Boot ist durch diesen Schaden beschädigt worden. Dann hilft dir nur deine Kasko... hast du keine hast du Pech und must deinen SChaden selbst zahlen.
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  #184  
Alt 14.07.2017, 17:22
mibutcher mibutcher ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Haftpflicht = es werden schäden an anderen Booten und Steganalgen bezahlt die durch dein Fehlverhalten erzeugt werden.

Kasko = Es werden schäden an deinem Boot gezahlt wenn du nicht fahrlässig gehalndelt hast.

Wenn die Haftpflicht nicht eintritt bleibt der Geschädigte wenn er keine Kasko hat auf den Kosten sitzen.
Der Geschädigte kann aber doch den Schädiger zivilrechtlich belangen. Dies würden doch auch die Kaskoversicherungen tun.

Gruß Sven
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  #185  
Alt 14.07.2017, 17:22
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von mibutcher Beitrag anzeigen
Der Geschädigte kann aber doch den Schädiger zivilrechtlich belangen. Dies würden doch auch die Kaskoversicherungen tun.

Gruß Sven
nein da Ecki nichts für den technischen defekt kann.
Wäre er verantwortlich, dann wäre seine Haftpflichtversicherung ausgleichpflichtig.
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  #186  
Alt 14.07.2017, 17:24
billi billi ist offline
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Wer keine Kasko hat hat Pech ist ganz einfach.
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  #187  
Alt 14.07.2017, 17:42
GrunAIR GrunAIR ist offline
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Das ist hart. Aber ich zweifel das etwas an, müsste man aber im Detail in der Versicherungsbedingungen nachlesen. Mein Makler hat mir jedenfalls versichert, dass - wenn mein Boot z.B. im Winterlager abbrennt - auch Schäden an anderen Booten, Wohnwagen, was auch immer in der Nähe in Mitleidenschaft gezogen werden sollte - durch meine Haftpflicht abgedeckt sind.
Und genau dafür hab ich sie ja auch, abgesehen von Schäden, die ich im Betrieb anrichten könnte...
Was sich da ne unbeteiligte Versicherung zu Wort melden muss verstehe ich sowieso nicht, nur mal ins Gespräch kommen, um Werbung zu machen, oder was??

Gruß Torben
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  #188  
Alt 14.07.2017, 17:48
Peppone Peppone ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
nein da Ecki nichts für den technischen defekt kann.
Wäre er verantwortlich, dann wäre seine Haftpflichtversicherung ausgleichpflichtig.
Die allwissenden "Versicherungsprofis" lassen es mal wieder krachen.

Mann ... was hier für ein Unsinn geschrieben wird, es ist zum Haareraufen!

Yacht-Haftpflichtversicherung:
Versichert sind im allgemeinen:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden
  • Mietsachschäden


Hier nochmal im Detail:
https://esa.allianz.de/static-resour...ignerboote.pdf
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  #189  
Alt 14.07.2017, 17:49
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von GrunAIR Beitrag anzeigen
Das ist hart. Aber ich zweifel das etwas an, müsste man aber im Detail in der Versicherungsbedingungen nachlesen. Mein Makler hat mir jedenfalls versichert, dass - wenn mein Boot z.B. im Winterlager abbrennt - auch Schäden an anderen Booten, Wohnwagen, was auch immer in der Nähe in Mitleidenschaft gezogen werden sollte - durch meine Haftpflicht abgedeckt sind.
Und genau dafür hab ich sie ja auch, abgesehen von Schäden, die ich im Betrieb anrichten könnte...
Was sich da ne unbeteiligte Versicherung zu Wort melden muss verstehe ich sowieso nicht, nur mal ins Gespräch kommen, um Werbung zu machen, oder was??

Gruß Torben
Kommt immer drauf an wer Verursacher ist. Wenn du verursacher bist (etwas umgeabut oder bei SChleifarbeiten den Brand verursacht) dann werden die Schäden an den Anderen Booten bezahlt. Das ist kein Thema.
Du bist schuld = du haftest = Haftpflicht zahlt....

Ein Idiot schmeist einen Brennsatz im Winterlager in dein Boot. Dein Boot brennt ab und 2 andere auch.

Du bist nicht schuld = du haftest nicht = deine Haftpflicht zahlt keine schäden an den anderen Booten. Du must aber auch nicht für die Schäden an den anderen Booten grade stehen da du nichts dafür kannst das die anderen Boot einen Schaden haben. Die Eigner dieser Boote wenden sich an ihre Kasko oder habe Pech.

ist ganz einfach und eigentlich auch leicht zu verstehen.

da die Polzei und der Gutachter einen Technischen defekt bei Ecki ausgemacht haben, für den Ecki ja nichts kann. Zahlt seine Kasko seinen Schaden und die schäden der anderen Boote werden durch die Kasko der anderen Boote bezahlt. Wer keine hat muss seinen Schaden selbst zahlen

Daher versteh ich nicht wie man heute nocht ohne Kasko rumfahren kann (außer das boot ist so billig, das die ein Totlaverlust finanziell sich nicht auswirkt)
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  #190  
Alt 14.07.2017, 17:57
TomBow TomBow ist offline
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Und wie sieht es denn mit der Produkthaftpflicht des Herstekkers aus
__________________
Viele Grüße aus dem tiefen Westen

TomBow
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  #191  
Alt 14.07.2017, 18:01
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von TomBow Beitrag anzeigen
Und wie sieht es denn mit der Produkthaftpflicht des Herstekkers aus
Das wird eventuell noch interesannt ist für die Geschädigten ein langer Weg.
Würde mein Boot durch die Kasko reparieren lassen und diese auf die eventuelle Produkthaftung hinweisen. Diese kann ja dann schritte gegen den Hersteller überlegen und ihr Geld wieder einklagen.
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  #192  
Alt 14.07.2017, 18:04
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Kein Versicherer hier, der mitliest? Sind alle am Bootfahren?
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Gruß Thomas
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  #193  
Alt 14.07.2017, 18:16
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Hallo geschätzte BF-ler .

Für mich ein klarer Anstoß, unsere Versicherungsprofis zusammen zu rufen,
um eindeutig aufgeklärt zu sein, was sicher Fakt ist .
Incl. Prüfung aller Verträge, Gebäude ( Privat u. Unternehmen ) ,
Fahrzeuge, Familie, Boot, .............. .

Das wird ja anscheinend total verschieden behandelt .

Hätte jetzt auch erwartet, dass Ecki Dritten gegenüber haften muß,
da es ja sein Boot ist, unabhängig von der Ursache .

Kann mir nicht wirklich vorstellen, dass wenn z.B. ein Ziegel vom Gebäude einen Passanten trifft,
wir für diesen nicht haften müssen .
Techn. defekt ja o. nein, gültige Versicherung ja o. nein, egal ?


Dieser Fall gibt mir aber nun den Druck, dies mal alles exakt aufgeklärt zu haben
und gegebenenfalls Vers. nachbessern o. ändern lassen .


Grüße : TOMMI
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Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen !
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  #194  
Alt 14.07.2017, 18:21
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Zitat:
Zitat von Vmax1 Beitrag anzeigen
Kein Versicherer hier, der mitliest? Sind alle am Bootfahren?
Ja richtig.
Das wäre jetzt der richtige Zeitpunkt und Anlass, dass der so viel gepriesene Norman sich mal äußert.
__________________
Gruß
Kalle
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  #195  
Alt 14.07.2017, 18:32
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Haftpflichtversicherung zahlt, wenn ein Verschulden vorliegt. Bei einem übergreifenden Feuerschaden, so der Fachausdruck, ist eine Haftung ausgeschlossen.
Ebenso wenn der Dachziegel durch Sturm vom Dach geweht wird und ein Auto beschädigt.

Kein Vorsatz, keine grobe Fahrlässigkeit, keine leichte Fahrlässigkeit, keine Haftung.

Hier schreibt ein gelernter Versicherungskaufmann.
__________________
Liebe Grüße Lalao0 - Hartwig
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Hier kann sinnvoll Geld gespendet werden
https://arche-stendal.de/unterstuetz...fuer-container
WAVUVI steht wegen Neuanschaffung zum Verkauf. VB 70k Euro
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  #196  
Alt 14.07.2017, 18:35
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Zitat:
Zitat von lalao0 Beitrag anzeigen
Haftpflichtversicherung zahlt, wenn ein Verschulden vorliegt. Bei einem übergreifenden Feuerschaden, so der Fachausdruck, ist eine Haftung ausgeschlossen.
Ebenso wenn der Dachziegel durch Sturm vom Dach geweht wird und ein Auto beschädigt.

Kein Vorsatz, keine grobe Fahrlässigkeit, keine leichte Fahrlässigkeit, keine Haftung.

Hier schreibt ein gelernter Versicherungskaufmann.
.... also gar nicht versicherbar, habe ich das richtig verstanden?
__________________
Gruß Thomas
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  #197  
Alt 14.07.2017, 18:52
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Hi!

Zu den Aufgaben der Haftpflichtversicherung gehört es auch, unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
Wenn nach § 823 BGB kein Anspruch besteht, dann muss die Haftpflichtversicherung nicht zahlen und wenn Ecki verklagt wird, dann stellt ihm die Haftpflichtversicherung einen Anwalt.
__________________
viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #198  
Alt 14.07.2017, 18:55
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Hier greift nur die eigene Kaskoversicherung.
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  #199  
Alt 14.07.2017, 19:03
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Zitat:
Zitat von lalao0 Beitrag anzeigen
Haftpflichtversicherung zahlt, wenn ein Verschulden vorliegt. Bei einem übergreifenden Feuerschaden, so der Fachausdruck, ist eine Haftung ausgeschlossen.
Ebenso wenn der Dachziegel durch Sturm vom Dach geweht wird und ein Auto beschädigt.

Kein Vorsatz, keine grobe Fahrlässigkeit, keine leichte Fahrlässigkeit, keine Haftung.

Hier schreibt ein gelernter Versicherungskaufmann.

Es ist ja nicht um sonst ein Fachgebiet Hartwig .


Nur,
ein paar nasse Blätter auf dem Betriebshof geweht,
Passant rutscht hin und fordert Schadensersatz .


Auch hier :

Kein Vorsatz, keine grobe Fahrlässigkeit, keine leichte Fahrlässigkeit, keine Haftung.


Trotzdem die Versicherung regulierte den Fall .



Grüße : TOMMI
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  #200  
Alt 14.07.2017, 19:09
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Es ist sogar noch viel lustiger bei Kindern zwischer ca 5 und 10 Jahren, da ist man als Elternteil nicht mehr verpflichtet die Kinder jederzeit zu beobachten und eingreifen zu können, aber die Kinder sind aufgrund ihres Alters absolut nicht Haftbar. Wenn so ein Kind jetzt mit dem Roller / Fahrrad / etc. an Nachbars Benz langkratzt bleibt der Nachbar auch drauf sitzen!!!!

Es gibt allerdings inzwischen einige Versicherungen die solche Schäden bewusst mit einschließen, man will ja keinen Ärger mit den Nachbarn.
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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