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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 18.12.2005, 21:38
dahabcon dahabcon ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 13.02.2005
Beiträge: 96
3 Danke in 3 Beiträgen
Standard Frequenzzuteilungsurkunde

Moin!
Welche Erfahrung habt ihr gemacht: ich habe ein neues(altes) Boot, die Frequenzzuteilungsurkunde habe ich letztes Jahr ungeschickterweise für das vorherige Boot beantragt. Jetzt würde ich das gerne ummelden, wisst ihr ob das eine komplett neue Anmeldung beinhaltet oder ist das eine Änderung der bestehenden Urkunde? Das macht nämlich einen Unterschied von 70 Euro!
vielen Dank für die Antworten
Gruß Claus
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  #2  
Alt 18.12.2005, 22:29
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hi,
soweit ich weiß ist eine Ummeldung gleiche eine neu Anmeldung...
bin aber nicht 100% sicher.

Am besten rufst du die Bundesnetzagentur Außenstelle Hamburg an:
040- 23 655 283
oder
040- 23 56550

...die sind nett.

Gruß,
David
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  #3  
Alt 18.12.2005, 22:32
Segelwilly
Gast
 
Beiträge: n/a
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Mein altes Boot heißt genauso wie das Neue....und mehr als der Name steht nicht auf der Urkunde.

Willy
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  #4  
Alt 18.12.2005, 22:41
Gast
 
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Zitat:
Zitat von Segelwilly
Mein altes Boot heißt genauso wie das Neue....und mehr als der Name steht nicht auf der Urkunde.

Willy


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  #5  
Alt 18.12.2005, 22:46
Segelwilly
Gast
 
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Ja,

was kontrollieren die? Den Schiffnamen und den Eigner wegen dem Funkzeugnis....das wars.
Im Notfall fragt kein Mensch danach was für einen Typ Schiff du angegeben hast.

Gruß Willy
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  #6  
Alt 18.12.2005, 23:10
life0815 life0815 ist offline
Captain
 
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Ort: Rheinkilometer 400
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Boot: Wellcraft EXCEL 23 SE
753 Danke in 354 Beiträgen
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Hallo,

das ist meines Wissens nur eine Änderung. Die Zuteilung bleibt dieselbe.

Gruß

Hartmut
__________________
Gruß vom Rheinkilometer 400
Hartmut

Glück sind Menschen, auf die man sich 100%-ig verlassen kann.
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  #7  
Alt 19.12.2005, 10:42
kai kai ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 09.08.2002
Beiträge: 127
6 Danke in 5 Beiträgen
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Falsch, neues Boot neue Urkunde.So ists legal.

Illegal und nicht zur Nachahmung empfohlen:Sparfüchse benennen das neue Boot gleich-nur im letzten Jahr musstest Du auch die Bootslänge in den Antrag schreiben-die sollte dann schon gleich sein.
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  #8  
Alt 19.12.2005, 12:49
Segelwilly
Gast
 
Beiträge: n/a
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Zitat:
Zitat von kai
Falsch, neues Boot neue Urkunde.So ists legal.

Illegal und nicht zur Nachahmung empfohlen:Sparfüchse benennen das neue Boot gleich-nur im letzten Jahr musstest Du auch die Bootslänge in den Antrag schreiben-die sollte dann schon gleich sein.
Hi,

habe extra nachgesehen, bei mir war nichts dergleichen eingetragen.

Gruß Willy
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  #9  
Alt 19.12.2005, 12:55
zwazl zwazl ist offline
Captain
 
Registriert seit: 17.03.2005
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Boot: Key West 2020WA, Arimar 185
207 Danke in 127 Beiträgen
zwazl eine Nachricht über Yahoo! schicken
Standard

Warum schreiben sie nicht gleich die HIN in den Antrag?
Dann könnten unsere Beamten sicher sein, bei jeder Ummeldung zu kassieren....
__________________
-zwazl
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  #10  
Alt 19.12.2005, 14:23
Benutzerbild von KaiB
KaiB KaiB ist offline
Admiral
 
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Zitat:
Zitat von Segelwilly
Zitat:
Zitat von kai
Falsch, neues Boot neue Urkunde.So ists legal.

Illegal und nicht zur Nachahmung empfohlen:Sparfüchse benennen das neue Boot gleich-nur im letzten Jahr musstest Du auch die Bootslänge in den Antrag schreiben-die sollte dann schon gleich sein.
Hi,

habe extra nachgesehen, bei mir war nichts dergleichen eingetragen.

Gruß Willy
Hi Willy,
bei uns steht vorne: Inhaber, Name des Bootes, Heimathafen, Rufzeichen, (Atis), Art des Funkgerätes.
Was wir alles nicht dürfen, wie etwa das übertragen auf ein anderes Boot (sic.), steht auf der Rückseite.
Insofern dürfte eine "Mitnahme" des Gerätes vermutlich wirklich nur bei einem Vergleich mit dem ursprünglichen Antrag auffallen.

Einer Wertung dieser Dinge anthalte ich mich, denn das hätte sicher wieder einen Trööt enzyklopädischen Ausmasses zur Folge
Gruß
Kai
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  #11  
Alt 19.12.2005, 16:09
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von KaiB
bei uns steht vorne: Inhaber, Name des Bootes, Heimathafen, Rufzeichen, (Atis), Art des Funkgerätes.
Steht bei Euch wirklich der Heimathafen dabei?

Belem
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  #12  
Alt 19.12.2005, 17:06
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KaiB KaiB ist offline
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Zitat:
Zitat von Belem
Zitat:
Zitat von KaiB
bei uns steht vorne: Inhaber, Name des Bootes, Heimathafen, Rufzeichen, (Atis), Art des Funkgerätes.
Steht bei Euch wirklich der Heimathafen dabei?

Belem
Heimathafen: Ja, steht dort.
Urkunde Frequenzzuteilung datiert Ende 2002.
Gruß Kai
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  #13  
Alt 19.12.2005, 17:13
Gast
 
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Zitat:
Zitat von Belem
Zitat:
Zitat von KaiB
bei uns steht vorne: Inhaber, Name des Bootes, Heimathafen, Rufzeichen, (Atis), Art des Funkgerätes.
Steht bei Euch wirklich der Heimathafen dabei?

Belem
Hallo Belem,
auf meinem Frequenzzuteilungsuhrkunde steht es nicht,
aber in meiner Hand ist der neue Antrag von der Bundesnetzagentur:
"Liegeplatz des Schiffes" muß man angeben.

Grüße aus Berlin,
David
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  #14  
Alt 19.12.2005, 18:08
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Sail-Skip Sail-Skip ist offline
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Zitat:
Zitat von Belem
Zitat:
Zitat von KaiB
bei uns steht vorne: Inhaber, Name des Bootes, Heimathafen, Rufzeichen, (Atis), Art des Funkgerätes.
Steht bei Euch wirklich der Heimathafen dabei?

Belem
Hallo,

also bei uns steht nix von Heimathafen oder so, nur Name des Schiffes

Zuteilung vom 14.03.2005

Gruß
Andreas
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Andreas
www.segeln-hg.de

-Der kürzeste Weg zum Land ist meist nach unten.
-Segeln ist die teuerste Art unbequem zu Reisen.
-Die 3 Feinde des Skippers: Zugluft, kaltes Wasser und mehr als 300 m laufen am Tag.
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  #15  
Alt 19.12.2005, 18:26
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von KaiB
Heimathafen: Ja, steht dort.
Danke. Bei David aus Berlin, bei Andreas (Micromonster) und bei mir steht
das nicht.

Ich frage einfach mal bei der Bundesnetzagentur nach, wann man eine
kostenpflichtige Urkundenänderung braucht und wann nicht. Ich werde
hier wieder berichten, sobald ich Antwort bekommen habe.

Belem
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  #16  
Alt 19.12.2005, 18:53
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@Willy
diese Angaben können u.U. weiterhelfen, wenn nach einem verstümmelten Notruf die Art des Schiffes festgestellt werden muß (Fähre mit 2000 oder Yacht mit 2 Personen).
__________________
Grüße
Karl-Heinz
----------------
"Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände:
Ein-Aus-Kaputt".
(Wau Holland)
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  #17  
Alt 19.12.2005, 19:06
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Zitat:
Zitat von apiroma
@Willy
diese Angaben können u.U. weiterhelfen, wenn nach einem verstümmelten Notruf die Art des Schiffes festgestellt werden muß (Fähre mit 2000 oder Yacht mit 2 Personen).
Hallo,

ja, guckst Du hier, werden aber bei Sportbooten i.d.R. nur die zugelassene Personenzahl gespeichert. Hingegen nicht Länge oder sonstige Dinge.

Andreas
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Andreas
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-Segeln ist die teuerste Art unbequem zu Reisen.
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  #18  
Alt 19.12.2005, 21:50
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von Micromonster
guckst Du hier, werden aber bei Sportbooten i.d.R. nur die zugelassene Personenzahl gespeichert. Hingegen nicht Länge oder sonstige Dinge.
Was Du dort siehst, ist allerdings nur ein Teil der bei der ITU
vorliegenden Informationen. Die MRCCs sehen mehr als der
gemeine Web-Benutzer.

Belem
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  #19  
Alt 19.12.2005, 22:47
kai kai ist offline
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Da könnt Ihr diskutieren,wie ihr wollt.
Es verhält sich genauso, wie ich es schrieb:
Natürlich muß man die Länge (und auch die Breite) zur Speicherung bei ITU und MRCC in den Antrag eintragen.
Ich habe nicht geschrieben, dass dies in der Zuteilungsurkunde steht.
Und damit ist Trickserei beweisbar.
Die Risiken mag jeder für sich bewerten - legal ist es nicht.

Und eine Urkundenänderung ist das im beschriebenen Fall auch nicht, Belem. Das wird ein Neuantrag (und neue Urkunde).
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  #20  
Alt 20.12.2005, 07:58
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Zitat:
Zitat von Belem
Zitat:
Zitat von Micromonster
guckst Du hier, werden aber bei Sportbooten i.d.R. nur die zugelassene Personenzahl gespeichert. Hingegen nicht Länge oder sonstige Dinge.
Was Du dort siehst, ist allerdings nur ein Teil der bei der ITU
vorliegenden Informationen. Die MRCCs sehen mehr als der
gemeine Web-Benutzer.

Belem
Moin Belem,

ja das denke/weis ich (aber ist ja für den gemeinen Web-Benutzer schonmal interessant )

Aber die Kernfrage des Thread war ja auch von wegen der Übetragung der Urkunde und so....


apiroma brachte ja dann die Sache mit den 2 oder 2000 Mann Besatzung und das kann man halt dort schon sehen

Gruß
Andreas
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  #21  
Alt 20.12.2005, 08:07
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Zitat:
Zitat von kai
Da könnt Ihr diskutieren,wie ihr wollt.

Und damit ist Trickserei beweisbar.

Die Risiken mag jeder für sich bewerten - legal ist es nicht.
Moin Kai,

dass das nicht legal ist ist schon klar !

Funke an Bord haben und keinen Funkschein haben ist ja auch nicht legal . Aber DAS Thema hatten wir ja schon

Denke auch das in Zukunft diese Dinge wesentlich mehr kontrolliert werden. In der letzten BOOTE war ein Bericht über Kontrollen auf der Elbe in HH. Da wurden eben genau wegen der Funkanlagen kontrolliert. Zuteilungsurkunde, Funkzeugnis des SKIPPERS und Funktion der Funkanlage.

Daher würde ich auch keine Zuteilungsurkunde mit auf ein anderes Boot nehmen (übertragen). Aber ich würde auch nicht den Schiffsführer machen, wenn Funkanlage an Bord und ich keinen entsprechenden Funkschein habe. Aber DAS sieht der Ein oder Andere ja hier nun mal anders

Andreas
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  #22  
Alt 20.12.2005, 09:56
kai kai ist offline
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Moin Micromonster,
meine persönliche Meinung zu diesem Verwaltungsschwachsinn ist auch hinreichend bekannt und nicht ganz forentauglich. Aber wenn das ein Unbeteiligter liest, könnte er die falschen Schlüsse ziehen. Desinformation ist da schon fast die Regel.

Genau wie die Regelung der BNetzA, Kombigeräte mit ausschliesslicher Binnen Nutzung zwangsweise eine MMSI zuzuteilen, und diese so für UBI Inhaber unbenutzbar zu machen, ohne das zur Kenntnis zu bringen.

Man traut den Leuten mit Spobo zu sicher 15to.Boote zu bewegen-
aber UBI /oder Besitzer alter Funkzeugnisse nicht zu , Distress nicht zu benutzen .

O-Ton BNetzA: Wenn keine MMSI programmiert ist,machen die Leute das aus Neugier selbst.

Da fällt mir nichts mehr zu ein-
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  #23  
Alt 20.12.2005, 10:00
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Zitat:
Zitat von kai
Da könnt Ihr diskutieren,wie ihr wollt.

...eine Urkundenänderung ist das im beschriebenen Fall auch nicht, Belem. Das wird ein Neuantrag (und neue Urkunde).
...habe ich gleich in der ersten Antwort geschrieben.


Schöne Feiertagen wünsche ich euch,

David
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  #24  
Alt 20.12.2005, 12:12
Benutzerbild von apiroma
apiroma apiroma ist offline
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@kai
Stimme zu, der Bürokratenwahnsinn artet zur Zeit aus (ich sage nur Zuep, die Flieger unter uns wissen Bescheid). Dann soll ein Seesicherheitsgesetz kommen (wahrscheinlich bekommen wir dann Post wie die Privatpiloten nach ähnlichem Muster " bitte unterschreiben Sie hier zwecks Anfragen bei BKA, MAD, BND, ZOLL, Strafverfolgungsbehörden, ........ " oder wir müssen leider den Bootsführerschein widerrufen).

Aber wenn ich bei einer Seenotzentrale sitzen würde, ein unklarer Notfall reinkommt und du dich wegen Informationen über das Boot durch halb Deutschland telefonieren mußt, wäre ich auch sauer.
__________________
Grüße
Karl-Heinz
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(Wau Holland)
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  #25  
Alt 20.12.2005, 17:13
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von kai
Und eine Urkundenänderung ist das im beschriebenen Fall auch nicht, Belem. Das wird ein Neuantrag (und neue Urkunde).
Im beschriebenen Trickser-Fall ist mir das schon klar. Ich will von der
Bundesnetzagentur wissen, ob auch ein Umzug des Urkundeninhabers
oder eine Verlegung des Liegeplatzes eine Änderung der Frequenz-
zuteilungsurkunde bedingen. Für ersteres kenne ich ein Beispiel, wo das
die Behörde so gesehen hat, würde mir das aber gerne ausdrücklich so
bestätigen lassen, zweiteres weiß ich ich schlichtweg nicht.

Ich möchte auch ein wenig vor der leichtfertigen Verwendung von Begriffen
wie "Bürokratenwahnsinn" warnen. Wir sind bei der Fehlalarmquote nur
knapp unter 100%, und ich kann völlig verstehen, wenn die zuständige
Behörde in diesem Zusammenhang alles genauestens unter die Lupe
oder besser noch unter das Mikroskop legt. Das rechtfertigt nicht ein
Schießen ber das Ziel hinaus, sollte uns aber eine gewisse Zurückhaltung
bei der Kritik auferlegen. Ich wünschte mir, die Behörde/Agentur würde
ihre Maßnahmen und Verfahrensweisen ein wenig mehr in der Fachöffent-
lichkeit begründen, dann wäre das Verständnis für manche Dinge sicher
größer.

Belem
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