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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 18.07.2009, 13:42
Benutzerbild von Bexxter
Bexxter Bexxter ist offline
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5 Danke in 5 Beiträgen
Standard Brauch den fürherschein für jet ski im meer

Hallo

Kauf mir demnächst nen jet ski

bracuh ich da den sportbootführerschein oder ich wenn ich im meer bin

PS es geht nach griechenland
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  #2  
Alt 18.07.2009, 14:08
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Zitat:
Zitat von Bexxter Beitrag anzeigen
Hallo

Kauf mir demnächst nen jet ski

bracuh ich da den sportbootführerschein oder ich wenn ich im meer bin

PS es geht nach griechenland

ja!

stefan
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  #3  
Alt 19.07.2009, 11:13
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santhos santhos ist offline
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Es gelten immer die Regelungen die für dich im Heimatland gelten.
Deshalb benötigst du den See Schein
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Grüße
Michael

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  #4  
Alt 19.07.2009, 11:44
Roger Rabbit Roger Rabbit ist offline
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"Es gelten immer die Regelungen die für dich im Heimatland gelten."

Nö, es gilt immer das jeweilige Landesrecht, hier dann wohl das griechische und wenn die nett sind erkennen die den dt. Führerschein an. Ansonsten bräuchtest als Deutscher in Florida ja auch nen Schein und die Amis nicht.

Gruß Roger
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In der Regel hält das Boot mehr aus als die Mannschaft...
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  #5  
Alt 19.07.2009, 14:46
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ISt auch so,
in Italien z.B. ist es erst ab 40 PS Pflicht einen Führerschein zu haben als deutscher bekommst du aber kein Boot vermietet wenn du keinen Führerschein hast. Es gilt für dich das Recht welches in Deutschalnd auch für dich gilt ab 5 PS Führerscheinpflicht.
__________________
Grüße
Michael

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  #6  
Alt 19.07.2009, 14:54
tomkyle tomkyle ist offline
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endlich mal wieder das Thema... wurde auch langsam Zeit das letzte mal ist sicher schon 2 Wochen her
und ja du brauchst ein schein auch im Urlaub
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  #7  
Alt 19.07.2009, 15:03
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Zitat:
Zitat von Roger Rabbit Beitrag anzeigen
"Es gelten immer die Regelungen die für dich im Heimatland gelten."

Nö, es gilt immer das jeweilige Landesrecht, hier dann wohl das griechische und wenn die nett sind erkennen die den dt. Führerschein an. Ansonsten bräuchtest als Deutscher in Florida ja auch nen Schein und die Amis nicht.

Gruß Roger
Mich hat in Florida noch nie einer nach einem "Schein" gefragt.
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Gruß
Thomas
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  #8  
Alt 19.07.2009, 15:25
Roger Rabbit Roger Rabbit ist offline
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Zitat:
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ISt auch so,
in Italien z.B. ist es erst ab 40 PS Pflicht einen Führerschein zu haben als deutscher bekommst du aber kein Boot vermietet wenn du keinen Führerschein hast. Es gilt für dich das Recht welches in Deutschalnd auch für dich gilt ab 5 PS Führerscheinpflicht.
Das mag ja sein, liegt aber an dem Vermieter, weil Angst um sein Boot oder wg Versicherung. Interessanter ist die Frage: Deutscher fährt mit eigenem Boot mit 35 PS in I umher. Brauch er den Schein oder nicht ?

@ Ruby... mich hat dort auch noch nie jemand danach gefragt. Hab ich doch auch so geschrieben ... ansonsten bräuchtest...
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  #9  
Alt 19.07.2009, 15:41
tomkyle tomkyle ist offline
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Zitat:
Zitat von Ruby Beitrag anzeigen
Mich hat in Florida noch nie einer nach einem "Schein" gefragt.
Sicher das ist ja auch nicht das Risiko sondern wie sich deine Versicherung verhält wenn du in Florida ohne Schein jemand überfährst bzw irgendwas kaputt machst. Dass im Ausland keiner Fragt ist schon klar nur die Frage ist wegen des Versicherungschutzes
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  #10  
Alt 19.07.2009, 16:02
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Ha, ha, der arme Bexxter macht bestimmt bald Wanderurlaub in Österreich...

@ tomkyle: Einspruch Euer Ehren, umgekehrt wird ein Schuh draus.
Also Amiland, keine Scheinpflicht, soweit alles klar. Jetzt verursacht ein Deutscher ohne Schein nen Unfall und einer mit Schein. Bei wem wird die Versicherung eher regulieren ? .... Richtig, bei dem ohne Schein. Begründung: Der mit Schein ist erfahrener, hätte besser wissen müssen ! Umkehrschluß: Der ohne Schein wußte nicht besser, durfte trotzdem legal fahren, war also weniger fahrlässig als der mit Schein. Logisch oder ?!

Gruß Roger
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  #11  
Alt 19.07.2009, 16:06
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Zitat:
Zitat von Roger Rabbit Beitrag anzeigen
Logisch oder ?!
Äh.. nicht wirklich.

Gruss, Jörg
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  #12  
Alt 19.07.2009, 17:13
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Zitat:
Zitat von Roger Rabbit Beitrag anzeigen
Ha, ha, der arme Bexxter macht bestimmt bald Wanderurlaub in Österreich...

@ tomkyle: Einspruch Euer Ehren, umgekehrt wird ein Schuh draus.
Also Amiland, keine Scheinpflicht, soweit alles klar. Jetzt verursacht ein Deutscher ohne Schein nen Unfall und einer mit Schein. Bei wem wird die Versicherung eher regulieren ? .... Richtig, bei dem ohne Schein. Begründung: Der mit Schein ist erfahrener, hätte besser wissen müssen ! Umkehrschluß: Der ohne Schein wußte nicht besser, durfte trotzdem legal fahren, war also weniger fahrlässig als der mit Schein. Logisch oder ?!

Gruß Roger
Ja da hast du recht da unwissenheit ja wie allseits bekannt vor Strafe schützt

Am besten finde ich "Begründung: Der mit Schein ist erfahrener, hätte besser wissen müssen !"
Deswegen steigt die Versicherungsprämie (Prozente) ja auch mit dem Alter beim PKW weil man hat ja Erfahrung und hätte es besser wissen müssen. Herrlich dass du Schuldfrage und jegliche andere Umstände völlig durcheinander wirfst.
Also nur mal so sollte ich mit meinem Motorboot 4,70m es übern Atlantik schaffen und da ein Schiff vor Manhatten rammen wird meine Versicherung zahlen da ich einen SBF See besitze. Hätte ich keinen würde ich Probleme bekommen.
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  #13  
Alt 19.07.2009, 18:10
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"Also nur mal so sollte ich mit meinem Motorboot 4,70m es übern Atlantik schaffen und da ein Schiff vor Manhatten rammen wird meine Versicherung zahlen da ich einen SBF See besitze. Hätte ich keinen würde ich Probleme bekommen."

Wieder falsch, die Versicherung wird natürlich so oder so ersteinmal zahlen, denn der ohne Schein war ja nicht verbotswidrig unterwegs, da keine Scheinpflicht. Dann prüft sie Fahrlässigkeit und grobe Fahrlässigkeit. Bei letzterer holt sie sich die Kohle vom Verursacher zurück. Tendenziell wird die Grenze zwischen Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit nun umso höher, je qualifizierter der Betreffende ist. Ergo hat derjenige, mit den niedrigtsten Qualifikationen in diesem (zugegebenermaßen sehr seltenen) Fall die besseren Aussichten sich den Rückforderungsansprüchen der Versicherung zu entziehen.

Gruß Roger
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  #14  
Alt 19.07.2009, 18:38
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Zitat:
Zitat von Roger Rabbit Beitrag anzeigen
Bei letzterer holt sie sich die Kohle vom Verursacher zurück.
Nuja, der Regressanspruch ist aber begrenzt - auf ca 5000 Euro pro Obliegenheitsverletzung.

Zitat:
Tendenziell wird die Grenze zwischen Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit nun umso höher, je qualifizierter der Betreffende ist.
Sorry, aber das höre ich zum ersten mal .. kannst Du das belegen ? Links o.ä. ?

Gruss, Jörg
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  #15  
Alt 19.07.2009, 19:07
tomkyle tomkyle ist offline
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Zitat:
Zitat von Roger Rabbit Beitrag anzeigen
"Also nur mal so sollte ich mit meinem Motorboot 4,70m es übern Atlantik schaffen und da ein Schiff vor Manhatten rammen wird meine Versicherung zahlen da ich einen SBF See besitze. Hätte ich keinen würde ich Probleme bekommen."

Wieder falsch, die Versicherung wird natürlich so oder so ersteinmal zahlen, denn der ohne Schein war ja nicht verbotswidrig unterwegs, da keine Scheinpflicht. Dann prüft sie Fahrlässigkeit und grobe Fahrlässigkeit. Bei letzterer holt sie sich die Kohle vom Verursacher zurück. Tendenziell wird die Grenze zwischen Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit nun umso höher, je qualifizierter der Betreffende ist. Ergo hat derjenige, mit den niedrigtsten Qualifikationen in diesem (zugegebenermaßen sehr seltenen) Fall die besseren Aussichten sich den Rückforderungsansprüchen der Versicherung zu entziehen.

Gruß Roger
Warum gehst du eigentlich von Fahrlässigkeit aus?
Dann hab ich mir ja mit meinen ganzen Führerscheinen, Sachkundenachweisen usw nur Probleme in den Weg gestellt...
Und noch eine Frage derder ohne Führerschein fährt handelt nicht grob Fahrlässig? Woher hast du eigentlich diese Informationen, würde mich auch mal interessieren
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  #16  
Alt 19.07.2009, 20:00
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Zitat:
Zitat von santhos Beitrag anzeigen
ISt auch so,
in Italien z.B. ist es erst ab 40 PS Pflicht einen Führerschein zu haben als deutscher bekommst du aber kein Boot vermietet wenn du keinen Führerschein hast. Es gilt für dich das Recht welches in Deutschalnd auch für dich gilt ab 5 PS Führerscheinpflicht.
Sorry, aber der Inhalt Deines Postings ist blanker Unsinn !!
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  #17  
Alt 19.07.2009, 22:45
Roger Rabbit Roger Rabbit ist offline
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Zitat:
Zitat von tomkyle Beitrag anzeigen
Warum gehst du eigentlich von Fahrlässigkeit aus?
Dann hab ich mir ja mit meinen ganzen Führerscheinen, Sachkundenachweisen usw nur Probleme in den Weg gestellt...
Und noch eine Frage derder ohne Führerschein fährt handelt nicht grob Fahrlässig? Woher hast du eigentlich diese Informationen, würde mich auch mal interessieren
Hm, ist ja schwerer als erwartet.

1) Wenn s nen Unfal gibt ist fast immer Fahrlässigkeit dabei, es sei denn es ist höhere Gewalt

2) Führerscheine usw. hast Du bestimmt gemacht weil Du hier fahren willst und Du hier nun mal einen brauchst. So einfach ist das.

3) Nein, derjenige der dort wo keine Führerscheinpflicht besteht rechtskonform ohne Führerschein unterwegs ist handelt nicht nur nicht grob fahrlässig sondern nichteinmal "nur" fahrlässig. Ist doch auch einfach oder ?

Ergeben tut sich das ganze aus § 276 BGB, respektive der Kommentierung dazu: sinngemäß: Fahrlässigkeit ist zwar grundsätzlich zur Erleichterung des Rechtsverkehrs ein objektivierter Sorgfaltsmaßstab, da die Objektivierung dieses Maßstabes allerdings dem Schutz des (Rechts)Verkehrs dient, ist es nicht ausgeschlossen, besondere Kenntnisse und Fähigkeiten zu Lasten des Betroffenen zu berücksichtigen.

Beispiel dazu war damals ne Segelyacht, deren Skipper sämtliche Patente hatte und die bei nem Sturm im Atlantik abgesoffen ist. Vers. hat nicht gezahlt, da grob fahrlässig. Begründung, da er die ganzen Patente hatte, (incl. Wetterkunde) hätte er um die Gefahr des Sturmtiefs wissen müssen. Umkehrschluß, aber natürlich nicht entschieden, da nicht verhandelt, also: Ohne die ganzen Pantente hätte es die Versicherung wesentlich schwerer gehabt den Ersatzanspruch abzuschmettern.

Ob jemand der ohne Patente rumfährt nach dem "normalen Menschenverstand" fahrlässig handelt oder nicht ist natürlich ne ganz andere Frage, aber hier nicht Thema.

Um abschließend nochmal auf Bexxter zurückzukommen, so er sich denn bis hierher durchgearbeitet hat.
Wenn Du nur in Gr. fahren willst kommts nur auf s griechische Recht an. Das kenn ich nicht und kann nix dazu sagen. Vielleicht sind die Dinger da ja sogar scheinfrei. Wenn nicht, kannst den griechischen Schein machen, der vielleicht (weiß ich nicht) hier anerkannt wird, für den Fall das Du auch hier fahren willst. Ziemlich sicher wird aber der deutsche Schein in Gr. anerkannt, dann bist auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

Grüße Roger
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  #18  
Alt 20.07.2009, 15:18
almdudi almdudi ist offline
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Die Frage, inwieweit Fahrlässigkeit vorliegt, wird aber sicher nicht nur an ein paar Papieren aufgehängt. Wer dreimal als Einhandsegler um die Welt gesegelt ist, wird auch ohne irgendwelche Führerscheine der Versicherung eine Nicht-Zahl-Fluchtmöglichkeit bieten.
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  #19  
Alt 20.07.2009, 15:32
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Aua, der Fred tut weh ........

Ich werf dann bei einem Unfall im Ausland ganz schnell den Schein ins Meer, oder ?. Dann war ich einfach zu blöd und werd nicht so hart bestraft.
Soll ich das gleich noch beim Autofahren so machen oder unterscheidet man dort zwischen Land und Wasser ??.


ARRRRGGGGGGGGGGGGG

Cheers
Nils
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  #20  
Alt 22.07.2009, 01:14
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Nach meiner Meinung benötigst Du keinen Führerschein wenn Du ausserhalb der 3 Meilen Zone fährst d.h. Du musst nur jemanden mit Motorboot haben der Dich entsprechend die 5,7 Kilometer ins Meer hinauszieht und Du musst halt darauf achten niemals dichter als halt die 3 Meilen von der Küste entfernt zu fahren. Was hälst Du von dieser Lösung ?
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  #21  
Alt 22.07.2009, 08:21
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RalphB RalphB ist offline
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Zitat:
Zitat von Bexxter Beitrag anzeigen
Hallo

Kauf mir demnächst nen jet ski

brauch ich da den sportbootführerschein oder ich wenn ich im meer bin

PS es geht nach griechenland
Hallo Bexxter,

vermutlich wirst Du nicht umhin kommen, die griechische Variante der "Verordnung über die Eignung und Befähigung zum Führen von Sportbooten auf den Seeschiffahrtstraßen" (kurz: Sportbootführerscheinverordnung-See) zu lesen, wenn Du sichergehen willst.

+++

Sofern der Amerikaner zuhause keinen Schein braucht, muß er den m.E. hier (im Geltungsbereich der Sportbootführerscheinverordnung-See) auch nicht haben, sofern er nicht länger als 1 Jahr hierbleibt (Keinen Schein: grün hervorgehoben).

Einausländischer Staatsangehöriger, welcher in seinem Heimatland einen Schein braucht, muß diesen m.E. auch in Deutschland haben (Nur mit Schein: rot markiert ...).

Zitat:
§ 1 Fahrerlaubnis

(1) Wer auf den Seeschifffahrtsstraßen ein Sportboot führen will, bedarf der Erlaubnis (Fahrerlaubnis). Sportboot im Sinne dieser Verordnung ist ein von seinem Bootsführer nicht gewerbsmäßig für Sport- oder Erholungszwecke verwendetes Wasserfahrzeug oder Wassermotorrad. Keiner Erlaubnis bedürfen

1. Inhaber eines Befähigungszeugnisses nach § 3 der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Januar 1992 (BGBl. I S. 22, 227), die zuletzt durch Artikel 440 der Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785) geändert worden ist, in jeweils geltender Fassung oder eines sonstigen vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung anerkannten amtlichen deutschen Befähigungszeugnisses zum Führen eines Wasserfahrzeugs auf den Seeschifffahrtsstraßen,

2. ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung, die sich nicht länger als ein Jahr im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten, es sei denn, dass in dem Staat ihres Wohnsitzes für das Führen von Sportbooten auf Wasserstraßen, die mit den Seeschifffahrtsstraßen vergleichbar sind, ein Befähigungsnachweis amtlich vorgeschrieben ist; in diesem Fall sind die Inhaber des in dem Staat ihres Wohnsitzes geltenden Befähigungsnachweises ausgenommen, soweit Gegenseitigkeit gewährleistet ist,

3. Führer von Sportbooten, wenn die Sportboote keinen Motorantrieb haben oder mit einem Motorantrieb ausgerüstet sind, dessen größte nicht überschreitbare Nutzleistung an der Propellerwelle 3,68 Kilowatt oder weniger beträgt.

(2) Die Fahrerlaubnis ist durch eine amtliche Bescheinigung nach dem Muster der Anlage (Sportbootführerschein-See) nachzuweisen. Der Sportbootführerschein-See oder, wenn vorhanden, der Sportküstenschifferschein, der Sportseeschifferschein oder der Sporthochseeschifferschein nach der Sportseeschifferscheinverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 1998 (BGBl. I S. 394), zuletzt geändert durch Artikel 5 der Verordnung vom 28. September 1999 (BGBl. I S. 1938), in der jeweils geltenden Fassung oder ein in Absatz 1 Satz 3 Nr. 1 und 2 bezeichnetes Befähigungszeugnis ist beim Führen von Sportbooten mitzuführen und den zur Kontrolle befugten Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.


(3) Eine nach der Motorbootführerscheinverordnung vom 17. Januar 1967 (BGBl. 1967 II S. 731), geändert durch die Verordnung vom 21. Oktober 1968 (BGBl. 1968 II S. 1107), erteilte Fahrerlaubnis steht einer Fahrerlaubnis im Sinne des Absatzes 1 gleich. Ein nach dieser Verordnung ausgestellter Motorbootführerschein gilt als Sportbootführerschein im Sinne des Absatzes 2.
Quelle: http://www.elwis.de/Freizeitschifffa...e/1/index.html

Der "Guten Ordnung halber ..."
Anmerkung: Das ist meine Interpretation, eine rechtlich verbindliche Aussage kann ich zu o.g. Thema nicht abgeben.

+++

Mach den SBF-See - und gut ist.

Gruß Ralph
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  #22  
Alt 22.07.2009, 18:43
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Bexxter Bexxter ist offline
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3 meilen ist viel holz
und da siond dann jas chon di gaaanz großem
__________________
Gruß

Bene

It´s not all to drive a Boat!
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  #23  
Alt 22.07.2009, 18:46
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5 Danke in 5 Beiträgen
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also das is mir zu weit
__________________
Gruß

Bene

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  #24  
Alt 22.07.2009, 20:01
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Fredom 200 CC Fredom 200 CC ist offline
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1 Danke in 1 Beitrag
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Smile nettes Thema, also grundsätzlich den Sportbootführerschein Küste !!
auch in Griechenland oder in Kroatien oder Italien, nur wird es schwer mit der Navigation ...Karten lesen auf dem Jetski...die meisten Vermieter von diesen Rasenmähern, wollen einfach nur bares sehen und dann kannst du fahren, anders ist das wenn du mit deinem kommst, in Kroatien mußt du dich beim Hafenamt anmelden bekommst ne Nummer also eine Plakette für 350 Kuna ( ca 100 €) und mußt den Führerschein vorlegen, außer man kennt den Hafenmeister.....
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  #25  
Alt 22.07.2009, 20:31
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Bhanu Bhanu ist offline
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Hi Fredom!

350 Kuna sind 50 Euro!!
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