boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 14.04.2023, 17:22
Benutzerbild von Flybridge
Flybridge Flybridge ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 14.04.2005
Ort: zw. K und D
Beiträge: 9.237
Boot: Merry Fisher 645
25.069 Danke in 8.987 Beiträgen
Standard Wateralmanak für NL

Was muss ich neu kaufen?

Den Wateralmanak 1 und/oder den Teil 2?

Teil 1 gilt 2 Jahre? Teil 2 nur dieses Jahr?
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 14.04.2023, 18:47
Benutzerbild von zuedo
zuedo zuedo ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 27.08.2015
Ort: Dormagen
Beiträge: 174
Boot: Heechvlet 10.80 ok
306 Danke in 122 Beiträgen
Standard

Hallo Micha,

Du bist verpflichtet, in den Niederlanden die aktuelle Version des Binnenvaartpolitiereglement (BPR) mit an Bord zu führen (oder digital sofort im Zugriff zu haben).
Die zuletzt gültige Fassung ist von 2017. Wenn Du also einen Wateralmanak 1 ab 2018 besitzt, reicht der völlig aus! In den neueren Ausgaben hat sich da nichts geändert.
Evtl. gilt für das ebenfalls enthaltene 'Handboek voor de Marifonie in de Binnenvaart’ (falls Du Funk an Bord hast) eine neue Ausgabe. Das müsstest Du dann mal googeln.

Klaus
Mit Zitat antworten top
  #3  
Alt 14.04.2023, 22:28
Benutzerbild von RobG_NL
RobG_NL RobG_NL ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 05.04.2009
Ort: NL Linschoten
Beiträge: 4.350
Boot: Bruijs Spiegelkotter 10.00 OK
Rufzeichen oder MMSI: 244070252
4.535 Danke in 2.050 Beiträgen
Standard

Auf der Rijn (Pannerdens kanaal, Waal, Merwede) gilt das auch für RPR
Auf der Maas SGM
Usw

Vorteil Almanak 1: Dann hatt mann alles
__________________
Rob

Der Fliegenden Holländer
Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg
Mit Zitat antworten top
  #4  
Alt 14.04.2023, 23:21
Benutzerbild von zuedo
zuedo zuedo ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 27.08.2015
Ort: Dormagen
Beiträge: 174
Boot: Heechvlet 10.80 ok
306 Danke in 122 Beiträgen
Standard

Ja, einen Wateralmanak 1 mitzuführen ist ja vernünftig; aber die Verordnungen werden ja nur sehr selten geändert. Da benötigt man nicht jedes Jahr eine neue Ausgabe. Aber RPR könnte evtl. neu sein (15m auf 20m erhöht). Das gilt jedoch erst seit dem 1.4. Ob das dann schon in der gedruckten Ausgabe betücksichtigt ist?
Mit Zitat antworten top
  #5  
Alt 15.04.2023, 06:22
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 37.891
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
32.728 Danke in 19.938 Beiträgen
Standard

Reicht statt der rpr die deutsche Rheinschifffahrtspolizeiverordnung?
Mit Zitat antworten top
Antwort



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Wateralmanak in Holland litego Woanders 10 13.04.2015 20:55
Dringend!Wateralmanak Teil1 gesucht! fantagi Allgemeines zum Boot 11 16.07.2010 19:53
Wateralmanak..gibt es den auch in deutsch? fantagi Allgemeines zum Boot 3 11.04.2010 08:48
Wie alt darf ein Wateralmanak sein? Kalle Allgemeines zum Boot 16 22.02.2007 19:08


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 16:09 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.