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Restaurationen Refits, Lackierungen, GFK-Arbeiten, Reparaturen und Umbauten von Booten aller Art.

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  #1  
Alt 26.11.2022, 12:48
TTS1982 TTS1982 ist offline
Cadet
 
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15 Danke in 9 Beiträgen
Standard Wieviel darf man umbauen?

Ahoi & Aloha,

ich schwöre ich habe wirklich mindestens 30 Minuten die Suche gequält und das Forum durchsucht aber so richtig schlüssig bzw. fündig bin ich nicht geworden.

Da ich gerade ein doch größeres Refit-Projekt habe (Cruisers Yacht Rogue 2870 1992) und ich mir in der Garage dann wohl einen GFK Formenbau einrichten werde, werde ich natürlich nicht "nur das Notwendigste" bauen sondern mehr
Hardtop inkl. PV, ausklappbare Badesteg(Bordwand über Spiegel als Badeinsel zum umklappen) und wenn möglich Veränderung des Kabinenaufbaufs für etwas mehr Höhe+Stauraum+Licht&Luft.
ABER: Was darf ich denn alles Verändern? Welche Grundsätze gibt es? Abhängigkeit von Trockengewicht und LüA-BüA?
Das würde mich mal interessieren.


Schöne Grüße ins Wochenende!
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  #2  
Alt 26.11.2022, 13:06
Benutzerbild von Snackman
Snackman Snackman ist offline
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4.411 Danke in 1.834 Beiträgen
Standard

Da kannst du machen was du lustig bist.
Beachten solltest du allerdings das die Stabilität nicht leidet und die Änderungen nicht zu großen Gewichtsverschiebungen führen. Sowohl horizontal als auch vertikal.

Ich zum Beispiel habe mein Boot, welches schon mal verlängert wurde, noch mal verlängert und das Vordeck entfernt und auf Salondachhöhe angehoben.
Grüße
__________________
Marco,



Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich...
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  #3  
Alt 26.11.2022, 13:24
Benutzerbild von volker1165
volker1165 volker1165 ist offline
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5.839 Danke in 2.533 Beiträgen
Standard

Wie Marco schon schrieb, du darfst alles.
Einschränkungen, die mir einfallen..
Das gilt für Deutschland, da wohnst du und da wird ist/wird das Boot registriert. Wie es in anderen Ländern aussieht, weiss ich nicht.
Abgasverhalten ist zum Beispiel am Bodensee relevant, bevor du da etwas änderst, überlege dir, wo du fahren willst.
Die Länge wird meines Wissens in der Frequenzteilung genannt, hast du also Funk und willst die Abmaße großartig ändern, sollte das geändert werden. Das gilt aber auch schon für den Namen. Und ich meine, nur beim Seefunk interessant.
Wie du siehst, fast keine Einschränkungen. Liegt alles in deiner Verantwortung
__________________
Volker, der irgenwann auf´s Meer will....

Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch

new boat coming soon
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  #4  
Alt 26.11.2022, 13:48
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heikow heikow ist offline
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Spannendes Projekt, hast du Bilder?
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Gruß,
Heiko
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  #5  
Alt 30.11.2022, 17:45
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Gerd-RS Gerd-RS ist offline
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Nun ja. Wenn das Boot eine CE-Zertifizierung hat oder hatte, bin ich mir nicht ganz so sicher, ob diese bei massiven Veränderungen ihre Gültigkeit behält. Dann müsste man
das Boot wahrscheinlich als "Eigenbau" neu registrieren.
Schwierig wird es möglicherweise auch bei einer Veränderung der Motorleistung,. Diese müsste man wahrscheinlich der Versicherung mitteilen, um den Haftpflicht-Schutz nicht
zu verlieren.
Ich denke, dass genau das Thema Versicherung entscheidend ist: Solange nichts passiert, interessiert sich niemand für irgendeine Veränderung. Im Schadenfall kann es aber Probleme geben, wenn der Schadenseintritt etwas mit Veränderungen am Boot zu tun hat, die der Versicherung nicht mitgeteilt wurden.

Gruss


Gerd
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  #6  
Alt 30.11.2022, 18:43
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Alles was du anschrauben kannst darfst du draufschrauben. Also Badeplattform hinten oder Bugspriet vorne. Wenn du den Rumpf anbohrst brauchst du eine Bestätigung über die sach und fachgerechte Montage. Aber am Rumpf und den Aufbauten selbst darfst Du lt. EU Richtlinie gar nichts verändern. Oder du zertifizierst neu, da red aber vorher mit dem Germanischen Loyd was die Voraussetzungen dafür sind.

LG Michael
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  #7  
Alt 30.11.2022, 21:07
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Zitat:
Zitat von mibo Beitrag anzeigen
... Wenn du den Rumpf anbohrst brauchst du eine Bestätigung über die sach und fachgerechte Montage. Aber am Rumpf und den Aufbauten selbst darfst Du lt. EU Richtlinie gar nichts verändern. ...
1. hat die EU mehr als eine Richtlinie und
2. sind auch Selbstbauten zulässig.

Daher würde mich interessieren, wo konkret man das nachlesen kann.

Gruß Lutz
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  #8  
Alt 30.11.2022, 21:13
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Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen
Nun ja. Wenn das Boot eine CE-Zertifizierung hat oder hatte, bin ich mir nicht ganz so sicher, ob diese bei massiven Veränderungen ihre Gültigkeit behält. Dann müsste man
das Boot wahrscheinlich als "Eigenbau" neu registrieren.
Schwierig wird es möglicherweise auch bei einer Veränderung der Motorleistung,. Diese müsste man wahrscheinlich der Versicherung mitteilen, um den Haftpflicht-Schutz nicht
zu verlieren.
Ich denke, dass genau das Thema Versicherung entscheidend ist: Solange nichts passiert, interessiert sich niemand für irgendeine Veränderung. Im Schadenfall kann es aber Probleme geben, wenn der Schadenseintritt etwas mit Veränderungen am Boot zu tun hat, die der Versicherung nicht mitgeteilt wurden.

Gruss


Gerd
Die ce ist nach der ersten inverkehrbringung uninteressant..
Motorleistung muss natürliche ch der Versicherung gemeldet werden und Veranderungegn ggf. Durch Ummeldung eingetragen... ( Die relevanten Daten aus den Papieren... Nicht wie bei Auto zu verstehen)
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Gruß Volker
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  #9  
Alt 01.12.2022, 20:21
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
1. hat die EU mehr als eine Richtlinie und
2. sind auch Selbstbauten zulässig.

Daher würde mich interessieren, wo konkret man das nachlesen kann.

Gruß Lutz
Ja, dann musst du halt in Sportbootverordnung im Bundesgesetzblatt nachschauen. In Österreich weiß ich wo ich diese Verordnung finde.
Aber da in DE sowieso keine EU Vorschrift zu gelten scheint kannst eh machen was du willst.

LG Michael
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Dateityp: pdf Anforderungen an Sportboote, Fassung vom 07.02.2015.pdf (695,4 KB, 29x aufgerufen)
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  #10  
Alt 01.12.2022, 22:21
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Zitat:
Zitat von mibo Beitrag anzeigen
Aber da in DE sowieso keine EU Vorschrift zu gelten scheint kannst eh machen was du willst.

LG Michael
ja, ja, so ist das in einem Land ohne Tidenhub, wo Meinungsflut und Wissensebbe aufeinandertreffen...............
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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  #11  
Alt 01.12.2022, 23:26
Oldskipper Oldskipper ist gerade online
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Probleme kann es bei der Kaskoversicherung geben. Haftplicht normalerweise nicht.
Gesetzliche Vorschriften zu Umbauten gibt es im privaten Bereich nicht. Boote haben und brauchen keine Zulassung in Deutschland. Ausnahme Bodensee und einige Landesgewässer/Talsperren usw.

Allerdings kann die Polizei Fahrzeuge/Eigenbauten usw aus dem Verkehr ziehen, wenn sie die Sicherheit der Schifffahrt beeinträchtigen. Wer mit einem Floß aus Baumstämmen den Rhein runter fahren will, wird sicher ein Problem bekommen. Auf der Mecklenburger Seenplatte geht das als Adventureboot in den Charterbetrieb.
Aber mit einem vernünftigem Um oder Eigenbau wird es keine Probleme geben.

Auf der Elbe sind schon mal so Flosskonstruktionen aus Fässern oder auch schon mal aus tausenden von PET Flaschen unterwegs. Die wurden an die Kette gelegt. Erst als ein Aussenborder nachgerüstet wurde, wurde die Weiterfahrt gestattet. Es ging um die Möglichkeit des Ausweichens. Das musste sichergestellt werden. Natürlich musste mit dem Motor auch ein Kennzeichen ans Ölfass. Auch das war kein Problem.
Es ist kaum zu Glauben. Aber auf dem Wasser kannst du mit Allem fahren was irgendwie schwimmt. Und das in Deutschland!
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daß ihr den Hafen gewinnt,
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  #12  
Alt 01.12.2022, 23:48
fignon83 fignon83 ist offline
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Der ADAC hat meinen Eigenbau aus 2003 (der vom Vorbesitzer beim ADAC versichert war) nicht versichert, weil eben Eigenbau. Ein anderer Versicherer nur mit einem entsprechenden Gutachten (ca. 1000€ plus), wegen Eigenbau. Bei einem Umbau eines "Serienbootes" steht man vor dem Dilemma, entweder den Weg über Gutachten zu gehen oder eben über die Baulichen Änderungen den Mantel der Verschwiegenheit ausbreiten. Oder einen guten Versicherungsmakler finden und überzeugen. Ich wüsste einen.
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  #13  
Alt 02.12.2022, 09:51
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Zitat:
Zitat von mibo Beitrag anzeigen
Ja, dann musst du halt in Sportbootverordnung im Bundesgesetzblatt nachschauen. In Österreich weiß ich wo ich diese Verordnung finde. ...
Und da steht nicht, auf welcher EU-Vorschrift die nationale Vorschrift beruht

IN D gibt es die BinSch-SportbootVermV und die SeeSpbootV, eine ander deutsche "Sportbootverordnung" ist mir nicht bekannt.

In der "Bin" findet man null-komma-nix zu Umbauten und in der "See" lediglich im §9 (2): Nach jedem Umbau, Unfall oder einer sonstigen Veränderung, die die Verkehrssicherheit des Sportbootes oder
Wassermotorrades beeinträchtigen kann, muss der Unternehmer es erneut der Zulassungsbehörde zur Untersuchung vorführen.


Bezüglich Umbauten steht da
1. nix von privaten Booten und
2. nur Änderungen welche die Verkehrssicherheit beeinträchtigen können.

Daher würde mich auch die österreichische (Umbau-)Vorschrift interessieren.

Zitat:
Zitat von mibo Beitrag anzeigen
... Aber da in DE sowieso keine EU Vorschrift zu gelten scheint kannst eh machen was du willst. ...
Ich dachte immer, das "Tal der Ahnungslosen" lag bei Dresden

Gruß Lutz
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  #14  
Alt 02.12.2022, 10:43
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apiroma apiroma ist offline
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Ich würde einen Schiffbauer hierzu vorab(!!!) befragen.
Möglichkeiten wären bspw. die Herstellerwerft/der Konstrukteur (mein erster Ansprechpartner) oder jemand Fachkundiger in deiner Nähe.
Kaufe Dir dazu auch eigene Bücher zur Selbstbildung um gleich am Anfang teure Fehler zu vermeiden.
Denn Du möchtest sicher daß dein Umbau beim slippen nicht gleich kentert.
Oder schlimmer, dann in Fahrt mit Personenschaden.

Es dürfen die Gewichts- und Hebelmomente möglichst nicht verändert werden.
D.h. Du mußt bei Umbau und Refit praktisch alles beachten.
Einbringung von zusätzlichen Lasten sowie Änderungen des Antriebs führen u. U. zu nötigen Verstärkungen der Rumpfstruktur,
Änderungen der Aufbauten und Deckslasten u. U. damit zu Änderungen im Layout von technischen Anlagen an Bord (Montage und Art der Ballasteinbringung, das kann ein Tank, Batterien oder Gewichte sein, Montageorte der Schiffssysteme).
Es sollte auf alle Fälle eine Stabilitätsberechnung erfolgen, ggf. auch Tests im Wasser.

Die BSU kann Dir sicher auch einige Ansprechpartner vermitteln, ebenso Seefahrtsschulen. Es gab ja auch im deutschen Raum schon einige Unfälle..
Je nach Fahrtgebiet kann es auch Ausschlüsse geben (bspw. Kein Betrieb unter Vereisungsbedingungen und/oder Seegebieten wenn aufrichtendes Moment zu gering).
__________________
Grüße
Karl-Heinz
----------------
"Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände:
Ein-Aus-Kaputt".
(Wau Holland)
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  #15  
Alt 02.12.2022, 23:11
TTS1982 TTS1982 ist offline
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Vielen Dank für die zahlreichen antworten, auch für die lustigen
Also grundsätzlich baue ich mir keinen Transformer zusammen. Motorisierung bzw. Motoren bleiben, bis auf Umbau auf geschlossenen Kühlkreislauf, wie sie sind. Baue mir noch 2 E-Motörchen ein, einen mobilen Generator mit ANschluss ans Bordnetz und 4kw 48v batterien mit Regler.
Dann wird die Kabine komplett saniert aber nicht neu erfunden. Baue mir dort evtl. noch eine lange erhöhte Lichtkuppel ein, mache die sinnlos Seitenfenster zu und dafür 4 Luken ein.
Dann noch ein Hardtop welches die Ausmaße einer Kuchenbude+Sprayhood nun nicht wirkluch übersteigt und dann darauf 4-6 PV Panels für die Emotoren + Bordnetz.
Hinten mache ich das offen Heck zu und diese "Klappe" wird dann gleichzeit die Badeinsel wenn ausgeklappt....sofern ich die eine entsprechende Konstruktion befestigt bekomme. Ansonten ist hinten nur zu und es gibt ne Badeinsel zum aufblasen von J**E.

Jetzt die Frage: wenn ich Luken oder einen Sonargeber im Rumpf einbaue, muss ich dann also nachweisen das dies "professionel" gemacht wurde? Wie durch Rechnung eines Bootshändlers/Werkstatt? Ich mache es ja DIY. Muss ich dann zum "TÜV"?
Wo kann ich das Boot begutachten lassen oder kommen die Gutachter vorbei?

Geändert von TTS1982 (02.12.2022 um 23:17 Uhr)
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  #16  
Alt 03.12.2022, 09:37
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billi billi ist offline
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Zum letzten Abschnitt.. klares nein brauchst du nichts nachweisen. Die geplanten ein und Umbauten kannst du machen ohne das es jemand interessiert
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Und da steht nicht, auf welcher EU-Vorschrift die nationale Vorschrift beruht

IN D gibt es die BinSch-SportbootVermV und die SeeSpbootV, eine ander deutsche "Sportbootverordnung" ist mir nicht bekannt.

In der "Bin" findet man null-komma-nix zu Umbauten und in der "See" lediglich im §9 (2): Nach jedem Umbau, Unfall oder einer sonstigen Veränderung, die die Verkehrssicherheit des Sportbootes oder
Wassermotorrades beeinträchtigen kann, muss der Unternehmer es erneut der Zulassungsbehörde zur Untersuchung vorführen.


Bezüglich Umbauten steht da
1. nix von privaten Booten und
2. nur Änderungen welche die Verkehrssicherheit beeinträchtigen können.

Daher würde mich auch die österreichische (Umbau-)Vorschrift interessieren.



Ich dachte immer, das "Tal der Ahnungslosen" lag bei Dresden

Gruß Lutz

Die maßgebliche Vorschrift ist die Umsetzung der EU-Sportbootrichtlinie:

https://www.gesetze-im-internet.de/p...10._ProdSV.pdf

Hier nach dem Stichwort „Größerer Umbau“ suchen. Dort ist definiert, was ein solcher ist und in welchen Fällen eine Nachzertifizierung notwendig ist.

Gruß
Andreas
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  #18  
Alt 03.12.2022, 10:22
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Zitat:
Zitat von mibo Beitrag anzeigen
...
Aber da in DE sowieso keine EU Vorschrift zu gelten scheint kannst eh machen was du willst.

LG Michael
@Michael

Das ist ja im Land hinter den Bergen, bei den sieben Zwergen nicht anders als in D ...

Du muss Eure Verordnung ganz lesen, die richtet sich nach EU Recht, genauso wie die deutsche. Man darf das Boot dann nur 5 Jahre lang nicht verkaufen, aber sehr wohl selbst benutzen. (Ich habe den Passus mal angehängt)

Edit: Man darf beim Boot so ziemlich alles um- und/oder neu bauen, fast ohne Einschränkungen. Es hat lediglich die Vollkasko interessiert was eingebaut wurde, weil ich es für eine schicke Summe versichert habe. An sonsten war es allen herzlich egal das da jetzt statt einem Außenborder hinten dran ein V8 drin steht.
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Geändert von von Jürgen (03.12.2022 um 10:28 Uhr)
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  #19  
Alt 03.12.2022, 12:21
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Stefan, ein Boot mit einem CE Kennzeichen fällt nicht in diese Ausnahmeregelung. Aber ich hab ja schon in meinem 1. Post gesagt beim Germanischen Loyd nachgefragt und man bekommt die Anwort die genau passt.
Hier mit Halbwissen und Verunglimpfungen zu argumentieren ist entbehrlich. Ich hab nachgefragt und eine für mich passende Antwort erhalten, ich hab sie hier aufgeführt und dafür sofort Spott erhalten....von wegen 7 Zwerge und 7 Berge da musst du erst mal hin. Du zeigst ein Bild mit einem Loch im Spiegel....ich bin schon einen Schritt weiter und hab dort eine Badeplattform drauf.....ohne irgendwelche Verordnungen zu verletzen.

LG Michael

https://www.youtube.com/watch?v=o5dkQoNTmwY
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  #20  
Alt 03.12.2022, 13:19
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Michael,

Zitat:
Zitat von mibo Beitrag anzeigen
Stefan, ein Boot mit einem CE Kennzeichen fällt nicht in diese Ausnahmeregelung....
Das stimmt ja mal so nicht...!

Zitat:
Zitat von mibo Beitrag anzeigen
...Aber ich hab ja schon in meinem 1. Post gesagt beim Germanischen Loyd nachgefragt und man bekommt die Anwort die genau passt....
Grundsätzlich ist es meist so, dass man(n) immer das hört was man hören will.
Die Anfrage beim Loyd hast Du doch sicherlich schriftlich gemacht um auf der sicheren Seite zu sein!?
Da würde ich gerne die Antwort lesen.

Zitat:
Zitat von mibo Beitrag anzeigen
...
Hier mit Halbwissen und Verunglimpfungen zu argumentieren ist entbehrlich. ...
Ich bin nicht allwissend, aber du wie es aussieht auch nicht.
Spaß verstehst Du auch nur wenn Du ihn machst...

Zitat:
Zitat von mibo Beitrag anzeigen
....von wegen 7 Zwerge und 7 Berge da musst du erst mal hin. ...
Ich glaube da bin ich schon drüber.

Zitat:
Zitat von mibo Beitrag anzeigen
...Du zeigst ein Bild mit einem Loch im Spiegel....ich bin schon einen Schritt weiter und hab dort eine Badeplattform drauf.....ohne irgendwelche Verordnungen zu verletzen.
...
Ich sag ja, da bin ich schon weiter als Du.

Zitat:
Zitat von mibo Beitrag anzeigen
... Wenn du den Rumpf anbohrst brauchst du eine Bestätigung über die sach und fachgerechte Montage....
Einen User mit Halbwissen zu verunsichern ist entbehrlich.....!

Wenn das, was Du hier geschrieben hast, wirklich der Realität in der Verordnung die Du gepostet hast entspricht, dann frag ich mich, warum Du nicht alle anderen Threads, in denen Du Tipps zur Reparatur gibst, nicht eine Warnung hinterher schiebst und auf die EU Verordnung hinweist?

Aber vielleicht ist es ja schon fach- und sachgerecht wenn man sich an Deine Anleitung hält?!
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Gruß Stefan
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  #21  
Alt 03.12.2022, 19:02
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Ahhh, der Winter ist da!!!!

Ich hol' mal Chips und Bier.

Mio
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  #22  
Alt 03.12.2022, 19:38
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Den Versicherer zu fragen ist sicherlich eine Option.

Solange nichts passiert, wird wahrscheinlich nicht viel gefragt. Wenn etwas passiert ist und die Umbauten dabei eine Rolle gespielt haben, wird moglicherweise sehr viel gefragt.

Es ist auch ein riesen Unterschied, ob Du mit dem umgebauten Boot binnen bei gutem Wetter ein bischen rumschippern willst oder ob Du damit bei schlechtem Wetter auf der Nordsee rumfahren willst. Wenn Du damit bei schlechtem Wetter auf die Nordsee willst - ist das schon Selbstschutz, dass die Arbeiten so durchgeführt werden, dass Stabilität und Seetüchtigkeit erhalten bleiben.

Ein letzter Punkt dürfte Verkauf sein - wenn Du das Boot jemals verkaufst, wirst Du dem Käufer mitteilen müssen, dass das Boot erhebliche Umbauten hat und die CE Erklärung des Herstellers damit nicht mehr gültig ist (so es denn eine gibt). Der Bootswert verringert sich dadurch eher ...
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  #23  
Alt 04.12.2022, 11:09
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mibo mibo ist offline
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Zitat:
Zitat von Mio69 Beitrag anzeigen
Ahhh, der Winter ist da!!!!

Ich hol' mal Chips und Bier.

Mio
Kannst schon wieder wegräumen......weil mehr kommt von Stefan und CO nicht und von mir auch nicht. Die meisten Antworten beschränken sich darauf meine Tipps zu verunglimpfen, können aber zum Thema selbst weniger als nichts beitragen - aber das können sie gut.

LG Michael
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  #24  
Alt 04.12.2022, 11:18
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Zitat:
Zitat von mibo Beitrag anzeigen
...weil mehr kommt von Stefan und CO nicht und von mir auch nicht. ...
Schade eigentlich, ich hätte gerne die Antwort vom Lloyd gelesen.

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... Die meisten Antworten beschränken sich darauf meine Tipps zu verunglimpfen, können aber zum Thema selbst weniger als nichts beitragen - aber das können sie gut.

LG Michael
Ich schreibe nur das was ich an Hand von Fakten weiß, manchmal irre ich mich auch, oder interpretiere etwas falsch. Dann lasse ich mich gerne eines besseren belehren. Man lernt nie aus!
Ich wüsste nicht wo ich eine Deiner Antworten verunglimpft haben sollte. Wenn dem so ist, dann entschuldige ich mich vorsorglich in aller Form dafür. Wenn Du mir den entsprechenden Absatz zeigen würdest, dann ändere ich den selbstverständlich ab!
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Gruß Stefan
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  #25  
Alt 04.12.2022, 13:00
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Stefan, es gibt keinen Schriftverkehr darüber ...also musst du zum Telefon greifen wie ich das gemacht habe oder denen eine e-mail schicken. In beiden Fällen solltest du genau wissen was du umbauen willst sonst gehen die Fragen genau wie hier ins Leere und du bekommst pauschale Antworten.

LG Michael
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Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu lassen und gleichzeitig zu hoffen dass sich etwas ändert!
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